Deutsch-schweizerischer Staatsvertrag zum Betrieb des Flughafens Zürich: Bundesregierung bleibt Antwort schuldig

26.09.2012 – In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages war der letzte Tagesordnungspunkt die Selbstbefassung zum Thema „Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz zum Nordanflug auf den Flughafen Zürich“, welche auf Initiative der SPD-Bundestagfraktion beantragt wurde.
Die Beantwortung der gestellten Fragen, in der von Ute Kumpf, MdB eingebrachten Selbstbefassung, fielen äußerst enttäuschend aus. In der durch eine verkürzte Tagesordnung wegen der Geburtstagsfeierstunde für Bundesminister Schäuble geprägten Ausschusssitzung waren außer den Fragen aus der SPD-Fraktion so gut wie keine kritischen Stimmen zum ausgearbeiteten Staatsvertrag zu vernehmen.
Rita Schwarzelühr-Sutter, die sich als stellvertretendes Mitglied des Verkehrsausschusses an der Selbstbefassung beteiligt hat, wundert sich über die Aussagen, die zur Erklärung des Staatsvertrages seitens der Bundesregierung vorgetragen wurden: „Die uns Abgeordneten zugegangene schriftliche Erklärung weist eine Reihe von Fehlern auf, die Rückschlüsse auf die Verhandlungsführung mit der Schweiz durchaus zulassen.“ So wird die Notwendigkeit des Staatsvertrages unter anderem mit der Durchquerung des deutschen Luftraums begründet, die allerdings bereits durch das Chicagoer Abkommen von 1944 geregelt ist.
Ebenfalls benannt werden die „im grenznahen Bereich [notwendigen] niedrigen Flughöhen“. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter stellt die Frage, „warum diese Mindestflughöhen dann bis jetzt höher ausfallen konnten, als nun im Staatsvertrag vorgesehen?“ Gleichsam wird der Bericht des Schweizer Bundesamts für Zivilluftfahrt, der von einer Ausweitung der Nordanflüge auf 110.000 ausgeht, vom Parlamentarischen Staatssekretär Jan Mücke, MdB als „geschönt“ dargestellt, um die eigene Bevölkerung in der Schweiz zu beruhigen.
In das Bild der dilettantischen Ausarbeitung fällt dann auch die Bemerkung von Gerold Reichle (Ministerialdirektor Luft- und Raumfahrt im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtverkehr), der Staatsvertrag enthalte eine Kündigungsklausel. Diese ist aber, was nicht erwähnt wurde, nur auf diplomatischen Wege und nach dem 31.12.2030 möglich.
„Zu dieser ‚Pflichtübung‘ des Bundesverkehrsministeriums gegenüber den gewählten Vertretern des Volkes passt es gut, dass ein Entwurf der vieldiskutierten Denkschrift zum Staatsvertrag den Bundestagsabgeordneten immer noch nicht zugegangen ist“ erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter abschließend.