Elterngeld für Grenzgänger – Forderung nach zügiger Umsetzung durch die Landesregierung

09.12.2008 – „Grenzgängerfamilien werden gleichgestellt und können künftig in Deutschland Elterngeld erhalten. Ich begrüße, dass die berechtigte Forderung der Grenzgänger nach Gleichbehandlung endlich berücksichtigt wird. Bisher konnten Grenzgänger mit Kindern, bei denen beide Elternteile in der Schweiz arbeiten wegen übergeordneter EU-Verordnungen, keinen Anspruch auf das deutsche Elterngeld geltend machen. In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Mai 2008 wurde nun erstmals klargestellt, dass Grenzgänger auch Familienleistungen ihres Wohnsitzlandes erhalten können, wenn es im Beschäftigungsland keine vergleichbare Leistung gibt“, sagte die Waldshuter Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Nun ist das Land am Zug und muss die entsprechenden Vorschriften für die Elterngeldstellen ändern. Die Landesregierung sollte schnell handeln, denn die Neuerung gilt nur für Neuanträge“, sagte die SPD-Politikerin Rita Schwarzelühr-Sutter.