Gekröpfter Nordanflug: Bundesverkehrsministerium kündigt luftraumorganisatorische Maßnahmen an

09.07.2007 – „Das Bundesverkehrsministerium kündigt, luftraumorganisatorische Maßnahmen auf deutscher Seite an, falls die Schweiz einen Anflug genehmigen wird, der den Mindestabstand von 2,5 nautischen Meilen nicht einhält“, erklärt die Waldshuter Bundesabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Die Abgeordnete hatte im Bundesverkehrsministerium angefragt, welche Position es zu dem Gesuch der Flughafen Zürich AG (Unique) für den gekröpften Nordanflug bezieht.
Bei den luftraumorganisatorischen Maßnahmen handele es sich um die Übernahme der Kontrolle im süddeutschen Luftraum unterhalb Flugfläche 115 (ca. 3.450 NN) bis zur Grenze durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) während der Zeiten, in denen der „gekröpfte Nordanflug“ geflogen werden soll. Die Schweiz hätte dann den einschlägigen Vorschriften der ICAO entsprechend dem Grenzabstand von 2,5 nautischen Meilen einzuhalten und Anflüge in niedrigeren Höhen über deutsches Gebiet wären nicht möglich. „Das Bundesverkehrsministerium hat gegenüber dem schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) eindeutig erklärt, dass „ein solcher Anflug, bei dem ein Mindestgrenzabstand von 2,5 NM [Nautische Meilen] nicht eingehalten wird, im Hinblick auf die daraus resultierende Lärmbelastung für die deutsche Grenzregion nicht hinnehmbar“ ist“, zitiert die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter aus dem Schreiben des Verkehrsministeriums. „Der gekröpfte Nordanflug ist mit uns nicht zu machen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter (MdB).