Einkünfte und Transparenz

Seit Dezember 2021 bin ich Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat und damit Mitglied der Bundesregierung. Als Parlamentarische Staatssekretärin erhalte ich derzeit Amtsbezüge in Höhe von monatlich 11.454,72 Euro, bei 12 Gehältern, voll zu versteuern. Außerdem erhalte ich monatlich einen Ortszuschlag in Höhe von 1047,86 Euro und 167,26 Euro als Entschädigung für den 2. Wohnsitz, die ebenfalls voll zu versteuern sind. Verbunden mit meiner Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin bin ich Mitglied des Mittelstandsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei dieser Tätigkeit verzichte ich auf die Auszahlung der vorgesehenen Aufwandsentschädigungen.

Als Parlamentarische Staatssekretätin erhalte ich monatlich eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von 230,08 Euro. Zudem wird mir ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Dies gilt als steuerlicher Vorteil und muss versteuert werden.

Als Bundestagsabgeordnete erhalte ich eine steuerpflichtige Grundentschädigung, die sogenannte „Diät“, von 6370,42 Euro im Monat, ebenfalls 12 Gehälter und voll zu versteuern. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht vorgesehen. Die Diäten von Bundestagsabgeordneten betragen eigentlich 10.323,29 Euro im Monat, jedoch werden mir von der Bundestagsverwaltung als Kostendämpfung 28,28 Euro und nach § 29 Abs.1 des Abgeordnetengesetzes aufgrund meines Amtes als Parlamentarische Staatssekretärin 3924,59 Euro abgezogen. Übrigens: Abgeordnete können keine Ausgaben steuerlich geltend machen wie z.B. getrennte Haushaltsführung, Werbungskosten oder Entfernungspauschale.

Mitgliedern des Deutschen Bundestages steht eine steuerfreie Kostenpauschale zu. Diese soll für die Abgeordneten die durch das Mandat entstehenden Aufwendungen abdecken. Hiermit werden unter anderem Aufwendungen bestritten wie die Miete des Wahlkreisbüros in Waldshut, Büromaterialien für das Wahlkreisbüro,

Zeitungsabonnements, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Veranstaltungen, Wohnung in Berlin, Lebenshaltung in Berlin oder repräsentative Verpflichtungen.

Die reguläre Höhe der Kostenpauschale beträgt 4560,59 Euro pro Monat. Da ich als Parlamentarische Staatssekretärin einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekomme, wird meine Kostenpauschale gemäß § 12 Abs. 6 Abgeordnetengesetz um 1.140,15 Euro gekürzt, so dass sie monatlich 3.420,44 Euro beträgt.

Außerdem erhalten Bundestagsabgeordnete eine Mitarbeiterpauschale. Dem Abgeordneten werden vom Bundestag monatlich 20.870,00 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung gestellt, um Mitarbeiter im Bundestags-, sowie im Wahlkreisbüro zu bezahlen. Der oder die Abgeordnete erhält diese Summe nicht selbst, sondern die eingestellten Mitarbeiter werden unmittelbar von der Bundestagsverwaltung bezahlt.

Außerdem werden mandatsbezogene Inlandsflüge durch den Deutschen Bundestag übernommen und mir eine BahnCard100 der 1. Klasse der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt.

Meinen früheren Beruf als Unternehmensberaterin übe ich derzeit nicht aus. Zum einen ist es mir als Mitglied der Bundesregierung nach § 5 Abs. 1 BminG nicht erlaubt gleichzeitig einen weiteren Beruf auszuüben. Zum anderen ruht diese Tätigkeit aber ohnehin schon seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag im Herbst 2010, da ich die Ausübung dieser Tätigkeit für nicht vereinbar mit dem Bundestagsmandat halte.

Ehrenamtlich bin ich als Mitglied im Kreistag des Landkreises Waldshut tätig. Außerdem bin ich Mitglied des Stiftungsrats der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Hierfür erhalte ich keinerlei Vergütung.

Test

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Allgemeine Informationen zur Abgeordnetenvergütung finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete19/mdb_diaeten/

Stand: 1. Juli 2021 (vorbehaltlich Änderungen)