100 Milliarden Euro Sondervermögen: So profitieren die Kommunen im Landkreis Waldshut von den Bundesmitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur

Es ist nicht weniger als ein gigantisches Modernisierungsprogramm für Baden-Württemberg: Insgesamt 13,15 Milliarden Euro stellt der Bund dem Land Baden-Württemberg und den Städten und Gemeinden im Südwesten aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung, um in die öffentliche Infrastruktur zu investieren. Das haben SPD und CDU/CSU im Bund im Herbst beschlossen. Jetzt berichtet die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, was das für die Kommunen im Landkreis Waldshut konkret bedeutet:


„Endlich nimmt Form an, wie die Sonder-Milliarden des Bundes für die kommunale Infrastruktur bei uns in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg ankommen. 8,7 Milliarden Euro – und damit zwei Drittel der für Baden-Württemberg vorgesehenen Bundesmittel – möchte die Landesregierung an die Kommunen weiterreichen. Jetzt zeichnet sich auch allmählich ab, wie dieses Geld aus dem Sondervermögen vor Ort ankommen soll.“
Die Landesregierung hat für die Verteilung auf Städte und Gemeinden einzelne Förderbudgets festgelegt, die sich an der Einwohnerzahl orientieren. Damit haben Städte und Gemeinden und auch die Landkreise Klarheit und Planungssicherheit – und können die Mittel für konkrete Vorhaben einplanen.
SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter dazu: „Für den Landkreis Waldshut würde das bedeuten, dass insgesamt 110.263.124,37 Euro für die Städte und Gemeinden zur Verfügung stehen. So könnte die Stadt Waldshut-Tiengen mit 14.635.490,70 Euro an zusätzlichen Mitteln rechnen, die vor Ort in die kommunale Infrastruktur investiert werden. Zusätzlich sieht die Verteilung auch Mittel für Investitionen der Landkreise – häufig Träger von Krankenhäusern oder Schulen – vor, im Fall von Landkreis Waldshut wären das 36.788.052,30 Euro.
Der Bund refinanziert die Ausgaben, nachdem die Investitionen getätigt wurden.“

Mit diesem Budget können die Kommunen und die Landkreise in den nächsten zwölf Jahren in großem Umfang zusätzliche Investitionen anstoßen, wobei das Sondervermögen viele verschiedene Förderbereiche eröffnet: unter anderem Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Gesundheitsversorgung, Schulen und Kitas, Sportstätten, Wohnungsbau oder Energieinfrastruktur.

SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter weiter: „Wir wollen, dass die Menschen vor Ort sehen: Hier bewegt sich etwas. Hier können endlich Dinge umgesetzt werden, für die lange kein Geld da war. Gerade bei den Kommunen türmt sich ein riesiger Investitionsstau auf, der sich längst im Alltag bei den Menschen bemerkbar macht. Deshalb haben wir im Frühjahr das Grundgesetz geändert und ein 500-Milliarden-Euro Sondervermögen auf den Weg gebracht. Das war die Bedingung, dass wir als SPD überhaupt erst in diese Koalition mit der Union zu gehen. Und dabei war für uns immer klar, dass wenn wir jetzt endlich in großem Stil investieren, dann muss ein erheblicher Anteil unbedingt auch für die Kommunen reserviert sein. Ich freue mich deshalb riesig, dass diese langjährige SPD-Forderung jetzt ganz konkret und auch bei uns in Waldshut Realität wird.“

„Nicht zuletzt ist das Sondervermögen für Länder und Kommunen in der aktuellen, wirtschaftlich herausfordernden Lage auch ein riesiges Konjunkturprogramm: Zahlreiche lokale Unternehmen und Handwerksbetriebe werden von diesen zusätzlichen Aufträgen profitieren und die regionale Wirtschaft ankurbeln. Damit profitiert unsere Region gleich zweimal von dem Sondervermögen für Länder und Kommunen.“

Hintergrundinformation:
„Bei den Vorgaben zur Umsetzung der Mittel aus dem Sondervermögen ist der Bund an die Grenzen dessen gegangen, was das Grundgesetz und das Haushaltsrecht hergeben. Auch der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass wir den Ländern und den Kommunen sehr, sehr weit entgegenkommen. Wir wollen, dass die Mittel schnell und unbürokratisch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Ich habe deshalb Verständnis dafür, dass manche Bürgermeister das Geld am liebsten sofort und vorab überwiesen bekämen. So einfach ist es leider nicht: Wir müssen sicherstellen, dass das Geld tatsächlich vor Ort für konkrete Investitionen verwendet werden. Das steht so im Grundgesetz und das sind wir auch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig, denn immerhin handelt es sich um kreditfinanzierte Sondermittel. In den Verhandlungen hat die SPD aber eine Reihe von Verbesserungen für die Kommunen durchgesetzt und z.B. den Förderbereich, wofür die Mittel verwendet werden können, erweitert. Das verschafft ihnen mehr Flexibilität, das Geld dort einzusetzen, wo es vor Ort am dringendsten benötigt wird und den größten Mehrwert schafft.“