Neuer deutsch-schweizerischer Polizeivertrag: Grenzüberschreitenden Herausforderungen für die innere Sicherheit effektiv und gemeinsam begegnen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag beschlossen. Das Gesetz, mit dem sich nun Bundestag und Bundesrat befassen werden, soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten kann. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihre schweizerische Amtskollegin Karin Keller-Sutter hatten den Vertrag im vergangenen Jahr in Berlin unterzeichnet. Der bisherige Vertrag stammt noch aus dem Jahr 1999 und bedurfte einer grundlegenden Neufassung, um der veränderten Sicherheitslage an den Grenzen gerecht zu werden.
„Wir stellen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden in Deutschland und der Schweiz auf eine neue Grundlage. Davon profitiert insbesondere auch unsere Grenzregion Hochrhein-Bodensee, in der wir Tag für Tag zahlreiche und vielfältige Berührungspunkte mit unseren Schweizer Nachbarn haben. Um der veränderten Sicherheitslage an den Grenzen gerecht zu werden, wurden die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit den praktischen Erfordernissen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung angepasst.“