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Bundestag beschließt Pflegepersonalstärkungsgesetz

9. November 2018/in Allgemein /von Archiv

Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) verabschiedet.

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz setzen wir unser Versprechen um und verbessern spürbar und zeitnah die Situation in der Pflege für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Damit setzen wir ein klares Zeichen, dass wir es ernst meinen mit Verbesserungen in der ambulanten und stationären Pflege. Das Gesetz wird dafür sorgen, dass mehr Personal eingestellt wird, dass Pflege besser bezahlt wird und dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern.

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz beinhaltet unter anderem ein Sofortprogramm für 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Größe erhält jede Einrichtung bis zu zwei Stellen zusätzlich. In den Krankenhäusern werden die Pflegepersonalkosten von 2020 an aus den Fallpauschalen herausgenommen und den Krankenhäusern direkt erstattet. Das gab es zuvor noch nie. Damit entfällt der Anreiz, Pflegekosten zulasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig voll von den Krankenkassen übernommen.

Um Pflegefachkräfte nicht nur durch mehr Personal zu entlasten, verpflichtet die Koalition die Krankenkassen, mehr Gelder für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, von 2019 an die Ausbildungsvergütungen in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr durch die Kassen zu refinanzieren. Damit soll die Bereitschaft zur Ausbildung gestärkt werden.

Außerdem unterstützt der Bund zukünftig für sechs Jahre gemeinsam mit den Krankenkassen die Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Verbesserung für pflegende Angehörige ist der Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen. Denn wer auf Reha-Leistungen angewiesen ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kann solche Leistungen für sich selbst in der Regel nicht ambulant wahrnehmen.

Die SPD hat erfreulicherweise in den Verhandlungen weit mehr erreichen können, als wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Damit kommt der Pflege endlich der Stellenwert zu, den sie verdient hat – denn wir alle wollen uns im Bedarfsfall darauf verlassen können, gut gepflegt zu werden.

 

 

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Schlagworte: NL1820
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