Schweizer Klagen zum Fluglärm abgewiesen – Schwarzelühr-Sutter in Einschätzung durch Verwaltungsgericht bestätigt
24.01.2006 – „Im deutsch-schweizerischen Fluglärmstreit hat derVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mehrere Klagen von Kommunen und Anwohnern aus der Schweiz abgewiesen. Das Urteil bestätigt meine Auffassung, dass die Schweizer endlich beginnen müssen, die Auswirkungen des Flughafens Zürich innerschweizerisch zu regeln“, kommentiert Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, das Urteil der Mannheimer Richter von heute.
Nach dem Scheitern eines deutsch-schweizerischen Staatsvertrags zur Reduzierung des Fluglärms hatte die Bundesregierung die Anflüge auf Zürich über deutschem Gebiet 2003 einseitig per Verordnung eingeschränkt. Daher müssen mehr Maschinen den Flughafen über Schweizer Hoheitsgebiet ansteuern.
Schweizer Behörden seien für die Anlegung des Flughafens und für die Anflugwege über der Schweiz verantwortlich. „Die Kläger haben daher kein Recht auf eine Klage. Sie müssen sich an die zuständigen Schweizer Behörden wenden!“ fasst die SPD-Abgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter das Urteil zusammen.