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Es braucht Lösungen für mittelständischen Einzelhandel am Hochrhein

17. April 2020/in Allgemein /von Archiv

In Baden-Württemberg dürfen ab dem 20. April 2020 kleinere und mittlere Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen. So sehr ich den vorsichtigen Schritt Richtung wirtschaftliche Normalität begrüße, befürchte ich bei einer zu starren Anwendung der Obergrenze von 800 Quadratmeter eine unfaire Behandlung zu Lasten einiger mittelständischer Einzelhändler im Landkreis Waldshut.

Ich bitte Sie, Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann, eine teilweise Öffnung des Einzelhandels zu ermöglichen, wenn dessen genehmigte Fläche mehr als 800 Quadratmeter umfasst. Die Unternehmen könnten demnach ihre zugängliche Verkaufsfläche selbst auf die vorgegebenen 800 Quadratmeter einschränken.

Betroffen ist beispielsweise May, das größte Einzelhandelsunternehmen im Mode- und Sportbereich am Hochrhein mit 220 Mitarbeitern an den Standorten Waldshut, Bad Säckingen und Laufenburg. In einem Brief hat sich der Geschäftsführer Mays, Ulrich Gröber, an mich gewandt mit der Bitte, mich für eine teilweise Öffnung der Häuser einzusetzen. In Laufenburg beispielsweise wäre demnach May das einzige Mode- und Sporthaus, welches gemäß der geplanten Verordnung nicht öffnen dürfte.

Große Verkaufsflächen bedeuten nicht per se, dass es sich um große Unternehmen handelt und dass diese finanziell in der Lage sind, auf weitere Lockerungsmaßnahmen zu warten. Viele Einzelhändler mussten ihre Angestellten, vor allem Frauen, bereits in Kurzarbeit schicken und leiden zusätzlich unter dem Ausfall der Schweizer Kundschaft.

In der Tat gibt es bereits Ausnahmen für Baumärkte und künftig für Autohäuser. Es wäre jetzt sinnvoll, ein teilweises Öffnen auch von Einzelhandelshäusern zu ermöglichen, die eine zugängliche Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern nicht überschreiten. Diese Läden sind genauso in der Lage, umfassende Sicherheitskonzepte mit Einlasskontrollen und Hygienemaßnahmen umzusetzen. Für die Wahrung des Mindestabstands muss aus meiner Sicht die Maßgabe Quadratmeterfläche pro Kunde und nicht eine starre Gesamtfläche entscheidend sein.

 

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Schlagworte: nl12009
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