Änderung der 220. DVO: Rita Schwarzelühr-Sutter erhält Antwort von Bundesverkehrsministerium

10.07.2014 „Im Zuge des neu beantragten Anflugverfahrens ergeben sich keine Abweichungen zu den bisher in der 220. DVO festgelegten Flugwegen und Flughöhen. Somit ist eine Verschlechterung des bisherigen Schutzniveaus für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland nicht zu erwarten“, schreibt die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Katherina Reiche (CDU), an Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD).
Die SPD-Bundestagsabgeordnete erwartet vom Bundesverkehrsministerium, dass es allerdings Maßnahmen ergreift, sollte tatsächlich der gekröpfte Nordanflug auf den Flughafen Zürich beantragt werden. Dieses Anflugverfahren würde das Schutzniveau der deutschen Bevölkerung erheblich verschlechtern.
Schwarzelühr-Sutter hatte sich an das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium gewandt, um vor einer Änderung der 220.DVO zum Nachteil der vom Schweizer Fluglärm geplagten südbadischen Bevölkerung zu warnen. Hintergrund ist der vom Schweizer Bundesamt für zivile Luftfahrt(BAZL) bei der zuständigen BAF (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung) gestellten Antrag für ein neues satellitengestütztes GLS-Anflugverfahren am Flughafen Zürich.
Da es sich bei dem neuen sattelitengesteuerten Anflugverfahren auf die Landebahn 14 um unveränderte Anflugbewegungen handle, sei weder das Bundesumweltministerium noch das Umweltbundesamt beteiligt, so Schwarzelühr-Sutter.