Antwort zum zukünftigen Betriebsmanagement des Flughafens Zürich ist mangelhaft – Genaues weiß die Bundesregierung nicht

15.08.2012 – Nach wie vor wird die Bevölkerung in Südbaden im Unklaren darüber gelassen, wie sich der Fluglärm in der Region nach einem Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Staatsvertrages auswirken wird. Es steht zu befürchten, dass mit Ausbau der Piste 32/14 die Anzahl der Abflüge nach Norden in den Tagesrandzeiten stark ansteigen werden. Hierzu kann die Bundesregierung keine Auskunft erteilen. Gleichwohl will sie den Staatsvertrag ratifizieren. Für die Betroffenen bedeutet das eine klare Verschlechterung zum Status Quo.
Bereits bei der Nennung der erwarteten Anflüge im „Nordkonzept“ des Flughafens Zürich verweist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf die Untersuchung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), die „aus heutiger Sicht von einer realen Anflugmenge im Nordkonzept zwischen 80.000 und 85.000 Bewegungen im Jahre 2020“ ausgeht.
Die Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter fordert eine Offenlegung der Untersuchung: „Diese Zahlen der DFS müssen offen auf den Tisch gelegt werden. Ansonsten droht ein ähnliches Szenario wie bei den Berliner Flugrouten“. So wurde in der letzten Woche bekannt, dass die DFS verkürzte Flugrouten gestattet hatte, die zum Teil erheblich von den genehmigten Flugrouten abwichen. Als Begründung brachte die DFS Maßnahmen zur Einsparung von Treibstoff vor. „Eine ähnliche freie Auslegung der Flugrouten vom und zum Flughafen Zürich muss von vornherein ausgeschlossen werden“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete weiter.
Auf die Frage nach der möglichen Verlagerung von Flügen zum Flughafen Zürich im Zuge des Wettbewerbsvorteils der Schweiz durch Nichtteilnahme am EU-Emissionshandel im Luftverkehr (EU-Richtlinie 2008/101/EG) konnte die Bundesregierung, mangels Daten im ersten Jahr der Abgabepflicht, keine Auskunft zu den tatsächlichen Auswirkungen erteilen.