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Bei der neuen Rheinbrücke muss die Landesregierung handeln

10. Dezember 2018/in Allgemein /von Archiv

Von Verkehrsminister Hermann wird jetzt voller Einsatz für den Bau einer zweiten Rheinbrücke in Waldshut gefordert

Es ist seit fast zwei Jahren bekannt, dass das Verkehrsdepartement des Kantons Aargau eine neue Rheinbrücke in den kantonalen Rahmenplan aufgenommen hat. Zwischenzeitlich hat sich die Verkehrslage rund um den Zollhof Waldshut immer weiter verschlechtert. In einem Schreiben an Verkehrsminister Winfried Hermann fordere ich vollen Einsatz für die neue Brücke. Ich erwarte jetzt, dass Verkehrsminister Hermann die Notwendigkeit für eine neue Rheinbrücke klar nach Berlin kommuniziert. Das Brückenprojekt kann auch außerhalb des Bundesverkehrswegeplans finanziert werden. Für die Aufnahme von Staatsvertragsverhandlungen ist aber ein Antrag des Landesverkehrsministeriums notwendig.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger, hat bereits im August 2018 öffentlich die Bereitschaft erklärt, die Finanzierung des grenzüberschreitenden Projekts auch außerhalb des Bundesverkehrswegeplans anzugehen. Um das Verkehrsaufkommen rund um den Gewerbepark und den Zollhof langfristig zu managen, halte ich ein integriertes Gesamtkonzept für unerlässlich. Die beim Regierungspräsidium Freiburg angedachten Maßnahmen zur Schaffung eines Vorstauraums und dem Bau einer dritten Spur müssen meiner Ansicht nach frühzeitig mit möglichen Brückenstandorten abgestimmt werden.

Seit 2012 habe ich mich wiederholt an Verkehrsminister Hermann gewandt und die Dringlichkeit der zweiten Brücke für die Lösung des wachsenden Stauproblems in Waldshut dargestellt. Schließlich ergibt sich gerade für den grünen Radwegeminister bei diesem Projekt eine einmalige Chance. Nach der Fertigstellung des Ersatzbaus hat das Regierungspräsidium Freiburg schon mal angedacht, die bestehende Zollbrücke für Radfahrer und Fußgänger zu nutzen.

 

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Schlagworte: NL1823
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