Bundesregierung verlängert Schutzschirm für Reha-Kliniken

Das Bundesgesundheitsministerium hat per Verordnung beschlossen, die Ausgleichszahlungen des Corona-Rettungsschirms an Reha-Kliniken bis 11. April 2021 zu verlängern. Für die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter ist diese finanzielle Entlastung eine wichtige Voraussetzung für die Wiederöffnung der Gesundheitsregion Schwarzwald.

Der bestehende Rettungsschirm wäre Ende Februar ausgelaufen. Jetzt können Reha-Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach §111 SGB V weiter Ausgleichszahlungen in Höhe von 50 Prozent der Erlösausfälle – verglichen mit dem Jahr 2019 – beantragen. Zur Unterstützung der Krankenhäuser können die Bundesländer zudem weiter Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bestimmen, die im Bedarfsfall akutstationäre Leistungen erbringen und entsprechend vergütet werden.

„Die Ausgleichszahlungen sind dringend notwendig. 50 Prozent der Erlösausfälle können aber nur ein erster Schritt sein. Aufgrund der anhaltenden Pandemie und der aktuellen Belegung können viele Kliniken den wirtschaftlichen Schaden aus dem vergangenen Jahr nicht aus eigener Kraft ausgleichen. Wir brauchen daher schnelle und praktische Lösungen. Denkbar wäre beispielsweise, bei den Kosten von Corona-Schnelltests in Reha-Kliniken neben den Sachkosten auch die Personalkosten zu erstatten – so wie in Pflegeheimen auch“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.