Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sagt Unterstützung im Taxistreit zu: Bundeswirtschaftsministerium wird Problematik der EU-Kommission unterbreiten
28.05.2015 Nachdem sich SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter in Sachen Taxistreit mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel gewandt hatte, kam nun die Antwort aus dem SPD-geführten Haus. Wirtschaftsminister Gabriel versicherte der SPD-Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter darin zu, er werde sich gerne dafür einsetzen, dass die Rechte der deutschen Taxi-Betreiber bei grenzüberschreitenden Fahrten weiterhin vollumfänglich gewahrt bleiben.
Diskriminierungsfreier Zugang steht den Dienstleistungserbringern im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommen EU/Schweiz zu und Beschränkungen im Vergleich zu inländischen Anbietern sind in diesem Rahmen nicht zulässig, heißt es im Schreiben des Bundeswirtschaftsministers. Die Bundesregierung habe sich wiederholt und nachdrücklich gegen eine Reihe von seitens der Schweiz im Zusammenhang mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen erlassenen so genannten flankierenden Maßnahmen gewandt, die deutsche Anbieter von Dienstleistungen im Regelfall gleichwohl benachteiligen, schreibt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.
Weiterhin kündigte er in seiner Antwort an die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter an, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Thematik der Europäischen Kommission unterbreiten werde. Die Kommission könne diese Thematik und deren Auswirkungen in der Praxis auch im Hinblick auf die anderen Nachbarstaaten der Schweiz prüfen und gegebenenfalls im Gemischten Ausschuss mit der Schweiz vorbringen, so der Minister.
Die SPD-Politikerin Rita Schwarzelühr-Sutter: „Ich freue mich über die Unterstützung der Hochrhein- und Bodenseeregion durch das Bundeswirtschaftsministerium.“
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Zürich hatte die deutschen Taxiunternehmen in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass jede Fahrt in die Schweiz künftig ab dem 9. Tag im Kalenderjahr vor Fahrtbeginn online angemeldet werden muss und höchstens 90 Tage im Jahr Fahrten vom Flughafen Zürich aus vorgenommen werden dürfen. Verstöße werden mit bis zu 5000 Schweizer Franken geahndet.