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Rehakliniken sollen Krankenhäuser entlasten

24. März 2020/in Allgemein /von Archiv

Dass die Bundesländer nun rechtlich in die Lage versetzt werden, Vorsorgeeinrichtungen und Rehakliniken für die akutstationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten auszuwählen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. In dieser Krisensituation brauchen wir jedoch genau wie für die Krankenhäuser einen wirksamen finanziellen Schutzmechanismus für Rehakliniken, um Erlösausfälle auszugleichen.

Die Bundesregierung unterstützt mit dem heute vom Kabinett beschlossenen COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Krankenhäuser, um die Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bereitzustellen. Dazu erhalten Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro Tag. Der Ausgleich wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der aus dem Bundeshaushalt refinanziert wird, bezahlt.

Diese Zahlung ist allerdings nicht für Rehakliniken vorgesehen. Das neue Gesetz sieht stattdessen vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Krankenhausleistungen zur Entlastung der Krankenhäuser erbringen können, die entsprechend abgegolten werden. Außerdem sollen Krankenhäuser beim Angebot der Kurzzeitpflege durch Rehakliniken entlastet werden können, sodass auch dort Betten belegt werden.

Die Rehakliniken in unserer Heimatregion genießen nicht nur international einen ausgezeichneten Ruf, sondern sie werden auch von sehr vielen Menschen vor Ort genutzt, die Krankenkassenbeiträge bezahlen. Sie haben einen Anspruch darauf, dass die gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum in Krisenzeiten und danach erhalten bleibt. Deshalb müssen Einrichtungen der Kinder- und Jugend-Reha, Vorsorge- und Rehakliniken für Mütter, Väter und Kinder sowie Privatkliniken mit einer Zulassung nach § 30 GewO Ausgleichszahlungen erhalten, um die die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern.

Reha-Einrichtungen müssen mit starken Belegungsschwankungen rechnen, wenn Krankenhäuser wie in der vergangenen Woche angekündigt planbare Operationen verschieben oder ganz absagen. Der angekündigte Operationsstopp ist richtig, um die Intensivkapazitäten in Krankenhäusern zu erhöhen. Er wird aber kurzfristig auf die Reha-Einrichtungen durchschlagen, die die Anschlussversorgung frisch Operierter übernehmen.

Die SPD-Politikerin hatte sich bereits am Vortag an Bundesgesundheitsminister Spahn persönlich gewandt mit dem Appell, dass Rehakliniken sofort und genau wie die Krankenhäuser einen Rettungsschirm für die vorsorglich herunterzufahrenden „normalen“ Behandlungsfälle brauchen.

 

Weitere Informationen unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2020/1-quartal/gesetzespakete-corona-epidemie.html

 

 

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