„Dauerhafte Schließung der Notfallpraxis Bad Säckingen ist nicht hinnehmbar.“

Eine dauerhafte Schließung der Notfallpraxis in Bad Säckingen durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ist nicht hinnehmbar. Den Bürgern kann nicht zugemutet werden, noch weitere Strecken zum Arzt zu fahren oder noch länger auf einen Notfalltermin zu warten. Die völlig übereilte Schließung zahlreicher Notfallpraxen war schon im Oktober letzten Jahres verwunderlich. Die KVBW berief sich auf eine Einzelfallentscheidung des Bundessozialgerichts. Anfang diese Woche wurde nun die Urteilsbegründung vom Gericht veröffentlicht, die unterstreicht, dass es sich um einen Einzelfall handelte und sich daraus keine abschließende Regel für alle Poolärzte ergibt. Vor diesem Hintergrund fällt der KVBW jede plausible Erklärung für ihre Entscheidung weg. Ich fordere den Gesundheitsminister Lucha auf, die Sicherstellung der Versorgung für die Menschen im Landkreis Waldshut zu gewährleisten. Es kann nicht sein, dass die Menschen hier am Hochrhein die Leitragenden einer unzureichenden Gesundheitspolitik in Stuttgart sind. Nun ist das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde des KVBW am Zug!