D/CH-Staatsvertrag zum Flughafen Zürich
26.11.2012 – Geschlossenheit der Region bewirkt Aussetzung des Ratifizierungsverfahrens Grundlage für die Nachverhandlungen muss die Stuttgarter Erklärung sein!
„Es ist gut, dass Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer nach der heutigen Gesprächsrunde eingesehen hat, dass der Staatsvertrag über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das deutsche Hoheitsgebiet in seiner jetzigen Form pateiübergreifend von den Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg als auch vom gesamten Landtag abgelehnt wird. Denn der Staatsvertrag ist heute keine Verbesserung gegenüber dem Status Quo, sondern bringt sogar mehr Lärm mit sich. Die Aussetzung des Ratifizierungsverfahrens ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung. Grundlage für die Nachverhandlungen muss die Stuttgarter Erklärung sein“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Die von der SPD und der Region geforderten Änderungen müssen völkerrechtlich rechtswirksam und verbindlich sein. Sie müssen unmissverständlich klar und deutlich formuliert sein, so dass sie im Gegensatz zu heute keine unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten zulassen.
„Nachverhandelt werden muss vor allem bei den Flughöhen für An- und Abflüge über Südbaden, – keine An- und Abflüge unter Flugfläche 150 -, dem Gekröpften Nordanflug – ein verbindlicher Grenzabstand, von mindestens 2,5 NM ist festzuschreiben – , und die Flugrouten“, fordert Rita Schwarzelühr-Sutter.
Nach dem bis heute vorliegenden Staatsvertrag ermöglicht die fehlende zahlenmäßige Beschränkung der An- und Abflüge der Schweiz eine umfassende Abwicklung des Flugverkehrs über Südbaden. Gleichzeitig ist eine weitere Nutzung des Warteraums RILAX ohne Alternativvarianten vorgesehen und es wurde auf das Recht verzichtet, wesentliche Änderungen im Nachhinein in den Staatsvertrag aufnehmen zu können. Im Rahmen der dynamischen Entwicklung des Luftverkehrs ist das Fehlen einer solchen Klausel bei einem für Jahrzehnte ausgelegten Vertrag unverständlich.