Deutsche Rechtsverordnung auch in letzter Instanz bestätigt
07.03.2013 – „Jetzt ist es amtlich. Die Deutsche Rechtsverordnung der damaligen rot-grünen Regierung hat Bestand und ist Schutz für die Region. Wir haben endlich die absolute Rechtssicherheit. Hinter die Rechtsverordnung darf ein möglicher Staatsvertrag nie mehr zurückfallen. Bei den Verhandlungen mit der Schweiz muss jetzt die Umsetzung der Stuttgarter-Erklärung das Ziel sein. Aufgabe der Schweiz ist es jetzt, den Flughafen entsprechend der DVO und sicher zu organisieren“, erklärt Rita Schwarzelühr-Sutter anlässlich des Gerichtsurteils des EuGH.
Das Urteil zeigt auch, dass es von Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) voreilig war, den Vertrag mit der Schweiz im vergangenen Sommer zu unterschreiben und nicht die Entscheidung des EuGH abzuwarten. „Er ist klug beraten, den Ratifizierungsprozess des Staatsvertrages nicht mehr ins Parlament zu bringen“, erklärt die Sozialdemokratin.
Der EuGH hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass die von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2003 erlassenen Verbote und Beschränkungen für den Anflug über deutsches Hoheitsgebiet nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verstößt.
Seit 2003 dürfen Flugzeuge im Anflug auf Zürich zwischen 21.00 und 07.00 Uhr nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen. An Wochenende gilt das Verbot von 20.00 bis 09.00 Uhr.