Die Energiepauschale gibt es auch für Grenzgänger
Den Energiebonus gibt es auch für Grenzgänger:innen. Das hat das Bundesministerium für Finanzen gegenüber der SPD-Bundestagsabgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter bestätigt. Pendler können die Energiepreispauschale (EEP) im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung beim zuständigen Finanzamt beantragen. „Bisher war unklar, ob Grenzgänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, ebenfalls von der Energiepreispauschale profitieren können, die im Entlastungspaket II der Bundesregierung enthalten ist. Es freut mich sehr, dass das Bundesfinanzministerium das nun bestätigt hat“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Grenzgänger:innen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit beziehen, haben Anspruch auf die Energiepreispauschale (EEP), da sie anspruchsberechtigt im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind. Die EPP wird jedoch nicht über den ausländischen Arbeitgeber ausgezahlt, weil der ausländische Arbeitgeber kein Arbeitgeber im Sinne von des EStG darstellt. Die Grenzgänger erhalten die EPP deshalb im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung.
„Der russische Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die im Entlastungspaket II vom 23. März enthaltene Energiepreispauschale leistet einen wichtigen Beitrag, die Belastung der Bürger:innen durch steigende Kosten für Strom abzufedern“, so Rita Schwarzelühr-Sutter.