Rita Schwarzelühr-Sutter
  • Aktuelles
  • Über mich
  • Wahlkreis
  • Standpunkte
  • Service
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Instagram

Fracking-Regelungen treten am 11. Februar in Kraft – Bodensee als Trinkwasserspeicher umfassend geschützt

11. Februar 2017/in Archiv /von Archiv

10.02.2017 „Mit der Fracking-Regelung ist nun der Bodensee als Trinkwasserspeicher als Ganzes einschließlich seines Einzugsgebiets umfassend geschützt. Wir haben es geschafft, weitreichende Verbote im Sinne der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen. Der Schutz unseres Trinkwassers und unserer Naturlandschaft steht nun klar über den wirtschaftlichen Interessen“, so die Parlamentarische Umweltstaatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
Am 11. Februar treten gesetzliche Regelungen zum Fracking in Kraft. Sie sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Frackingtechnologie in Deutschland vor.
Für konventionelle Frackingvorhaben, die es in Deutschland seit den 1960er Jahren gibt, gilt: Sie dürfen künftig nicht in Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Brunnen, von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Trinkwasserversorgung, Nationalparks und Naturschutzgebiete vorgenommen werden. Verboten wird zudem der Einsatz wassergefährdender Stoffe beim Fracking. Außerdem müssen Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dies garantiert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Eingesetzte Substanzen müssen ebenso öffentlich einsehbar sein. Die Bundesländer können darüber hinaus noch weitere eigene Verbotsmaßnahmen vornehmen.
Unkonventionelle Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse sind ab dem 11.2.2016 – mit dem Inkrafttreten des Gesetzes – in Deutschland bis auf weiteres nicht zulässig. Es gilt dann ein unbefristetes Verbot für unkonventionelles Frackings im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein. Bundesweit erlaubt sind lediglich vier Erprobungsmaßnahmen, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen. Diesen muss auch die jeweilige Landesregierung zustimmen. Die Erprobungsmaßnahmen müssen zudem von einer unabhängigen Expertenkommission ohne eigene Entscheidungskompetenz wissenschaftlich begleitet werden. Sie berichtet dem Deutschen Bundestag über die Vorhaben.

  • teilen 
  • teilen 
https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png 0 0 Archiv https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png Archiv2017-02-11 10:19:002017-02-11 10:19:00Fracking-Regelungen treten am 11. Februar in Kraft – Bodensee als Trinkwasserspeicher umfassend geschützt

Newsletter

Mir ist es wichtig, den Menschen meine politische Arbeit näher zu bringen und die oftmals langwierigen und komplexen Entscheidungen in Berlin und im Wahlkreis verständlich zu machen. Dafür fasse ich am Ende der Sitzungswochen im Deutschen Bundestag die wichtigsten Meldungen aus der Hauptstadt und unserer Region in meinem Newsletter zusammen. Wenn Sie auch auf dem Laufenden bleiben wollen, dann können Sie gerne hier den Newsletter abonnieren.
Search Search

Neueste Beiträge

  • Projektförderung 8.000,00 € für Kammerchor Cantemus! Gundelfingen e.V. in Gundelfingen
  • 27.500,00 € für Black Forest Voices in Kirchzarten
  • Vom Joghurtbecher zum nachhaltigen Mehrwegprodukt: Staatssekretärin besucht Vogt-Plastic GmbH in Rheinfelden
  • Ich wollte verstehen, wie Entscheidungen entstehen“ – Lena aus Waldshut im Praktikum im Bundestag
  • Pragmatische Entscheidung für die Grenzregion: Müllentsorgung in die Schweiz bleibt gesichert

Archiv

© Rita Schwarzelühr-Sutter | Impressum | Datenschutzerklärung
  • Link zu Facebook
  • Link zu X
  • Link zu Instagram
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen