Gute Nachrichten für die kleine Wasserkraft

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird weiter angepasst: Ein zentraler Hebel für den verstärkten Ausbau des Ökostroms soll sein, dass erneuerbare Energien künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen sollen. Neu ist, dass auch der Ausbau der Wasserkraft im überragenden öffentlichen Interesse liegen soll. Dafür hat sich die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter in Berlin eingesetzt.

Lange war die Zukunft der kleinen Wasserkraft ungewiss. Im Kabinettsentwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde sie als einzige erneuerbare Energie zunächst nicht im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft und damit wurde ihr beinahe die Förderung entzogen. „Das bildet in keiner Weise die regionale Bedeutung der kleinen Wasserkraft in meinem Wahlkreis und in Baden-Württemberg ab. Mich erreichten zahlreiche Briefe von Betreibern kleiner Wasserkraftanlagen aus unserer Region, die gute Argumente für das Fortbestehen dieser wichtigen Energiequelle lieferten“, sagt die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter. Sie setzte sich deshalb bei der klimapolitischen Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion, Dr. Nina Scheer, für die Weiterförderung der kleinen Wasserkraft ein und wies auf ihren wichtigen Beitrag zur Netzstabilität und ihre überragende Bedeutung im Süden Deutschlands hin.

Mit Erfolg. Gestern Abend wurden weitere Details des EEG-Entwurfs angepasst. Ein zentraler Hebel für den Ausbau des Ökostroms soll sein, dass erneuerbare Energien künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen sollen. Das soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und Gerichtsverfahren erleichtern. Neu ist, dass auch der Ausbau der Wasserkraft im überragenden öffentlichen Interesse liegen soll. Auch bleibt die Förderung für Anlagen unter 500KW bestehen.

Rita Schwarzelühr-Sutter begrüßt die Wendung, weist aber gleichzeitig auf umweltökologische Aspekte hin: „Die Weiterförderung der kleinen Wasserkraft ist die einzig richtige Entscheidung, wenn wir bis 2030 in Deutschland 80 Prozent des Stroms durch erneuerbare Energien beziehen wollen. Doch dürfen gewässerökologische Aspekte nicht unter die Räder geraten.  Kleine Wasserkraftanlagen müssen selbstverständlich dem Artenschutz entsprechend modernisiert und angepasst werden.“

Neben 65 Anlagen, die mit einer Leistung von mehr als 1 Megawatt zur großen Wasserkraft zählen, gibt es im Südwesten Deutschlands rund 1.700 Anlagen mit einer Leistung unter 1 Megawatt.