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Höhere Regelsätze pünktlich zum Jahresbeginn

25. November 2022/in Allgemein /von Thomas Wurster

Der Beschluss des Bundeshaushaltes 2023 ist ein guter Anlass, über das neue Bürgergeld zu sprechen, die gute finanzielle Ausstattung der Jobcenter aufzuzeigen und den Paradigmenwechsel bei der künftigen Absicherung und Wiedereingliederung von arbeitslosen Menschen auf Augenhöhe mit den Behörden hervorzuheben.  Heute hat der Deutsche Bundestag den Haushalt für das Jahr 2023 abschließend beraten. Besonders erfreulich ist das gute Ergebnis zur Ausstattung der Jobcenter. Es ist ein absoluter Erfolg der Ampel-Haushälterinnen und -Haushälter, dass der Deutsche Bundestag den Jobcentern insgesamt 500 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellt, als der Regierungsentwurf vorsah. Wir brauchen dieses Geld gerade jetzt in Zeiten der Krise, um für die soziale Sicherheit zu sorgen.

Insgesamt beträgt der Ansatz des Gesamtbudgets im SGB II für Eingliederungsmaßnahmen und Betreuung durch die Jobcenter 10,35 Mrd. Euro. Für die anstehenden Herausforderungen brauchen die Jobcenter eine gute personelle Ausstattung. Gerade mit Blick auf die Betreuung und Integration der Geflüchteten aus der Ukraine. Dazu leistet dieser Haushalt einen wesentlichen Beitrag.

Bereits zum 1. Januar wird die Bundesregierung die Regelsätze des Bürgergeldes so gestalten, dass sie eine deutliche Erhöhung beinhalten. Damit ist auch in Krisenzeiten ein menschenwürdiges Existenzminimum sichergestellt.. Mit insgesamt 23,76 Milliarden Euro, die für das neue Bürgergeld zur Verfügung stehen, wird auch die neue Inflationskomponente bei den existenzsichernden Leistungen finanziert. Zudem erhöht  der Bund seine Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung um 400 Millionen Euro, um die Heizkosten für Menschen zu übernehmen, die auf existenzsichernde Leistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind. Das ein wichtiger sozialer Rückhalt.

Trotz aller Versuche der Union, das Bürgergeld mit unsachlichen und falschen Behauptungen zu stoppen, gehen wir am 1. Januar 2023 mit der größten Sozialreform der letzten 20 Jahre an den Start. Dieser Erfolg  der Ampel-Partner stellt sicher, dass die erhöhten Regelsätze des Bürgergeldes pünktlich zum Jahresbeginn ausgezahlt werden können, und dass die Jobcenter mit der Umsetzung dieser Reform beginnen können. Dass viele der Veränderungen erst zum 1. Juli 2023 umgesetzt werden müssen, macht ihnen die Umstellung leichter. Der mit dem Bürgergeld verbundene Paradigmenwechsel hätte noch größer ausfallen können, wenn die Opposition den Bürgerinnen und Bürgern so viel Vertrauen entgegenbringen würde, wie wir das mit der eigentlich geplanten Neuregelung von Mitwirkungspflichten, Vertrauenszeit und Schonvermögen gerne getan hätten. Ihre Blockadehaltung hat nicht zuletzt die Skepsis in den Behörden geschürt, die Gesprächspartner der Arbeitslosen auf Augenhöhe sein sollen.

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https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png 0 0 Thomas Wurster https://xn--schwarzelhr-sutter-u6b.de/wp-content/uploads/2024/11/rsl-logo-mdb.png Thomas Wurster2022-11-25 09:47:252022-11-28 10:05:06Höhere Regelsätze pünktlich zum Jahresbeginn

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