Wo Homeoffice nicht möglich ist, müssen jetzt Tests angeboten werden

Dass Unternehmen ihren Mitarbeitern Corona-Schnelltests anbieten, ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann und sich deshalb täglich zwischen seiner Familie und dem Arbeitsplatz bewegt, hat ein Infektionsrisiko, das so regelmäßig kontrolliert wird. Eine große Mehrheit von Arbeitnehmer:innen wünscht sich diese Tests. Eine ganze Reihe von Arbeitgeber:innen haben sie bereits auf freiwilliger Basis angeboten. Leider hat das Prinzip Verantwortung auch in diesem Bereich nicht ausreichend funktioniert. Deshalb ist die neue Test-Angebotspflicht für die Unternehmen jetzt der richtige Schritt, um die Wirtschaft verbindlich in das Netzwerk der Infektionskontrolle zu integrieren. Und wo die neue Testpflicht zu mehr Homeoffice anregt, gewinnen wir auch gegen die Pandemie.

Nach einer Umfrage im Auftrag der Bundesregierung wurden zuletzt 61 Prozent aller Beschäftigten von ihren Arbeitgeber:innen Corona-Tests angeboten. Eine ganze Reihe weiterer  Arbeitgeber haben ihren Mitarbeiter:innen Tests zeitnah in Aussicht gestellt. Addiert man die beiden Gruppen auf, würden etwa 70 Prozent der Beschäftigten mit einem Testangebot versorgt. „Das ist nicht genug“, sagt Vizekanzler Olaf Scholz. Die SPD legt die Zielmarke auf 90 Prozent.
Was ist geplant? Vor allem die SPD hat darauf gedrungen, dass die Unternehmen zu den Testangeboten verpflichtet werden. Bislang hatten CDU und CSU dies abgelehnt. Jetzt hat die SPD mehr Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchgesetzt. Die Test-Regelung sieht vor, dass alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind, das Recht auf einen Corona-Test pro Woche bekommen. Wer viel engen Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.
Was sollen die Tests bringen? Die Schnell- oder Selbsttests sollen helfen, Corona-Infektionen zu entdecken, die noch keine deutlichen Symptome zeigen. Aus wissenschaftlicher Sicht können die Tests eine Infektion allerdings nicht zuverlässig ausschließen. Selbst bei korrekter Anwendung sei es bei einem negativen Test „lediglich weniger wahrscheinlich“ für andere ansteckend zu sein, erklärt das Robert-Koch-Institut. Vor allem bei Infizierten ohne Symptome besteht durchaus die Gefahr falsch-negativer Ergebnisse. Unklar ist jedoch, ob man dann für andere überhaupt ansteckend ist oder nicht. Wissenschaftler:innen weisen auch darauf hin, dass die Tests nur Momentaufnahmen sind. Die Testergebnisse sind nur für etwa einen Tag aussagekräftig. Neben dem wöchentlichen Test im Büro ist also ein kostenloser Test in den öffentlichen Testzentren ratsam.
Was bedeutet eine Testpflicht für die Unternehmen? Die Arbeitgeber sollen die Tests allen Beschäftigten zur Verfügung stellen, die nicht im Homeoffice arbeiten. Sie müssen jedoch nicht dokumentieren, ob ihre Beschäftigten die Tests auch in Anspruch nehmen. Kleine und mittelständische Unternehmen können Hilfen beantragen: Für Schnelltests gibt es über die Überbrückungshilfe III eine Förderung.
Wie kommen Unternehmen an die Tests? Wer jetzt erst anfängt, Angebote einzuholen, der braucht wahrscheinlich eine Anlaufzeit von zwei bis drei Wochen, bis die Tests tatsächlich im Unternehmen verfügbar sind.
Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr im Büro? Führende Aerosol-Forscher*innen aus Deutschland betonen, Sars-CoV-2 werde fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen. Anstecken kann man sich also nicht nur bei einem direkten Treffen mit einem Infizierten, sondern auch in einem leeren, schlecht belüfteten Raum, in dem sich zuvor eine infektiöse Person aufgehalten hat. Berliner Mobilitätsforscher*innen fordern deshalb, dass man Mehrpersonenbüros nur noch mit gültigem Schnelltest oder nach Impfung betreten darf – oder alle müssten dort FFP2-Masken tragen.