Integrationsgesetz: Noch nie so gute Rahmenbedingungen für Integration
07.07.2016 Das Integrationsgesetz wird heute im Bundestag beschlossen. Dazu erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:
„Mit dem Integrationsgesetz schaffen wir endlich klare und verbindliche Regeln für die Integration. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, geben wir eine Chance, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Wer sich anstrengt und seinen Beitrag leisten möchte, für den werden wichtige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen. Das ist ein großer Erfolg für die SPD und ein erster Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz“.
Die Integration auf dem Arbeitsmarkt ist einer der Kernpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf. Zudem wird die Förderung der Berufsausbildung von Geflüchteten deutlich verbessert: Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden AsylbewerberInnen mit guter Bleibeperspektive nun erstmalig zur Verfügung stehen. Für Geduldete wird der Zugang erleichtert. Weiterhin wird die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre bei Asylsuchenden sowie Geduldeten ausgesetzt. Die Bundesländer bestimmen dabei selbst, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt.
Außerdem wird mit dem Gesetz die sogenannte 3+2-Regelung für geduldete Azubis eingeführt: Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Mit der Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung im ausbildenden Betrieb können die Betriebe nun auch die Früchte ihres Ausbildungsengagements ernten. Dies ist auch ein wichtiger Schritt zur Deckung des Fachkräftebedarfs.
Weiterhin ist es gelungen das ehrenamtliche Engagement von Flüchtlingen aufzuwerten: „Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist künftig anrechnungsfrei: In einem kommenden Gesetzgebungsverfahren wird geregelt, dass auch Leistungsbezieher/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von bis zu 200 Euro ohne Abzug von Leistungen behalten dürfen – dies war ein großes Anliegen der Sportvereine und anderer ehrenamtlicher Organisationen“, so Rita Schwarzelühr-Sutter abschließend.