„Jeder soll sich in den eigenen vier Wänden sicher fühlen“
22.03.2017 Bundesbauministerium, Bundesinnenministerium und KfW haben die Förderbedingungen für die Zuschussförderung für Einbruchschutz ausgeweitet. Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesbauministerium und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter:
„Wir wollen, dass sich die Menschen in ihren Wohnungen und Häusern sicher fühlen. Einbruchsopfer sind nicht nur von materiellem Schaden betroffen. Sie fühlen sich vor allem in ihrer Privat- und Intimsphäre verletzt. Wir möchten daher die Eigenvorsorge stärken und unterstützen mit dem Programm bereits kleine Maßnahmen zum Einbruchschutz. Wir unterstützen private Hauseigentümer ebenso wie Mieterinnen und Mieter bei der Prävention.“
Die neuen Förderbedingungen sehen vor, dass Zuschüsse bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden können. Zuvor lag die Grenze bei 2.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10% der investierten Mittel, mindestens also bei 50 Euro. Maximal sind 1.500 Euro Zuschuss bei aufwendigen Maßnahmen möglich. Die neuen Regelungen gelten ab 21. März 2017. Die Beantragung einer entsprechenden Förderung erfolgt online über die Internetseite der KfW. Bereits im vergangenen Jahr wurden mehr als 40.000 Förderzuschüsse gewährt und in rund 50.000 Wohneinheiten Maßnahmen zum Einbruchschutz realisiert.