Klärung der Sachfragen vor der Ratifizierung erforderlich: Staatsvertrag zum Betrieb des Flughafens Zürich zwischen Deutschland und der Schweiz ist bisher ohne Gesamtkonzept

24.09.2012 – Die von der SPD-Bundestagsfraktion zur Klärung beantragte Selbstbefassung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung findet an diesem Mittwoch stattNach der Unterzeichnung des Staatsvertrages zwischen Deutschland und Schweiz über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich am 4. September 2012 steht in den kommenden Monaten der Ratifizierungsprozess an. Der von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgehandelte und unterzeichnete Staatsvertrag weist erhebliche Lücken, vor allem bei der Ausgestaltung der betrieblichen Sachfragen auf.
Ute Kumpf, MdB, und Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, hat eine Debatte zum Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz zum Flughafen Zürich im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestag beantragt. „Bundesverkehrsminister Ramsauer hat das Parlament vor der Vertragsunterzeichnung nicht ausreichend informiert. Die Befürchtungen der Menschen am Hochrhein sind berechtigt, bei der Ausgestaltung des Vertrags sind viele Fragen offen. Zu klären sind die An- und Abflughöhen, die Flugrouten und wer für die Bewirtschaftung des Luftraums zuständig ist.“
Die für den am stärksten betroffenen Wahlkreis Waldshut zuständige Abgeordnete, Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, zugleich stellvertretendes Mitglied des Verkehrsausschusses, sieht Bundesminister Ramsauer in der Pflicht, die offenen Fragen hinsichtlich des zukünftigen Betriebsablaufes zu beantworten: „Die im Vertrag angerissene Gemeinsame Luftraumplanung muss unbedingt konkrete Formen annehmen. Es muss dringend Klarheit darüber bestehen, welche Auswirkungen der Region ab spätestens 2020 durch die künftigen Flugrouten bevorstehen. Vor allem aber ist die vorgesehene, deutliche Absenkung der Mindestflughöhen bei An- und Abflügen über Deutschland nicht tolerabel, da sie zu einer erheblichen Mehrbelästigung durch Fluglärm führen wird.“
Im Gegensatz zu der derzeit gültigen 220. Durchführungsverordnung (DVO) sind im Vertragstext des Staatsvertrages keine Flugrouten benannt, der grenznah ausgestaltete, sogenannte „gekröpfte Nordanflug“ über die schweizerischen Atomkraftwerke hinweg wird ermöglicht. Ein Gesamtkonzept unter Einbeziehung aller Pisten ist bisher nicht für eine gemeinsame Luftraumplanung berücksichtigt worden.
Neben der Unklarheit für die betroffenen Bürger in der Region Hochrhein, kommt der gravierende Mangel der Aufgabe zentraler Punkte zum Tragen, die 2009 in der überparteilich geschlossenen Stuttgarter Erklärung vereinbart wurden. Dazu gehörte eine Beschränkung der Nordanflüge über deutsches Gebiet von 80.000 im Jahr. Diese Position wurde nicht nur grundlos aufgegeben, sondern mit einer Verringerung der Flughöhen sind die Auswirkungen für die Anwohner weiter verschlechtert worden. Da wirkt die Ausweitung der Ruhezeiten am Abend eher als öffentlichkeitswirksames Trostpflaster.