Kuren sollten Pflichtleistung der Krankenversicherung werden

Bürgermeister aus einigen anerkannten Kurorten im Landkreis Waldshut fordern, dass die Kur zu einer Pflichtleistung gemäß § 23 SGB V wird. Darüber hinaus wünschen sie sich die Entbürokratisierung und Vereinfachung der Anträge. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter unterstützt die Forderung. Die Bundesregierung sieht die Änderung bereits im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vor.

Der Bundestag hat sich am Freitag, 26. Februar 2021, in erster Lesung mit dem GVWG befasst. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Vorhaben, ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- in Pflichtleistungen umzuwandeln. Das Gesetz wird nun im Gesundheitsausschuss beraten und voraussichtlich in den nächsten Wochen vom Bundestag verabschiedet.

„Dieses Gesetz würde die Behandlung in den heilklimatischen Orten und Bädern bei uns einfacher und damit attraktiver für Kurgäste aus ganz Deutschland machen. Das ist eine wichtige Perspektive für das Gesundheitswesen, den Tourismus und die lokale Wirtschaft in der Region – gerade jetzt mit der Perspektive, dass wir den Lockdown schrittweise verlassen“, sagt Rita Schwarzelühr-Sutter.