Novemberhilfe 2020 läuft an – Abschlagszahlungen bis Ende November

Außerordentlich ist sie, die Wirtschaftshilfe der Bundesregierung für den NOVEMBER 2020. Außerordentlich, das muss sie auch sein, denn die aktuellen Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie greifen noch einmal tief in unseren Alltag und die mittelständische Wirtschaft ein. Zehn Milliarden Euro stellt die Bundesregierung zur Verfügung, um die Umsatz- und Verdienstausfälle für diesen Monat weitgehend auszugleichen. Das Geld soll schnell zur Verfügung gestellt werden. Abschläge sollen bis Ende November gezahlt sein.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Wir stehen denen bei, die ihren Geschäftsbetrieb im November wegen der Corona-Maßnahmen einstellen müssen. Ich weiß, wie groß die Sorgen sind, … Ich möchte, dass die Novemberhilfe zügig bei den Betroffenen ankommt. In dieser Krise geht es darum, solidarisch zusammenzustehen, damit wir weiter vergleichsweise gut durch die Pandemie kommen.“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein, sondern erweitern nochmals unsere Hilfsangebote für die … besonders betroffenen Selbständigen, Unternehmen und Einrichtungen. Die Bedingungen für die Beantragung der Hilfen haben wir jetzt geklärt. Abschlagszahlungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020.“

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Gesamtvolumen von etwa zehn Milliarden Euro haben. Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die durch die Schließungsverordnung vom 28. Oktober ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

Antragsberechtigt sind auch alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit diesen Unternehmen erzielen. Und Unternehmen mit mehreren Tochterfirmen oder Betrieben sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes entfällt.

Welche Förderung gibt es?

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Schließungswoche in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt – bis zu einer Obergrenze von einer Million Euro. Zuschüsse über eine Millionen Euro müssen noch von der EU-Kommission genehmigt werden. Solo-Selbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.

Anrechnung von Leistungen

Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.

Anrechnung von Umsätzen im November 2020

Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet.

Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 einen Umsatz von 8.000 Euro im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf erzielt. Sie erhält 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro) und kann im November 2020 deutlich mehr als die zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von insgesamt 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.

Antragsprozedur

Anträge müssen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellte werden. Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, werden ihren Antrag direkt selbst online einreichen können.

Hier geht´s zum Antrag: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Hier gibt´s weitere Informationen: www.bundesfinanzministerium.de/novemberhilfe