Regionalbudgets sollen Regionen gezielt fördern

Bund stellt Ländern zusätzliche Mittel für Entwicklung ländlicher Räume zur Verfügung

Mit der Einführung des Regionalbudgets stehen den Ländern 2019 zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung.

Ländliche Räume in Deutschland werden oft unterschätzt. Dabei lebt mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung auf dem Land. Auch als Wirtschaftsstandort sind diese Gebiete von hoher Bedeutung. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen. Dies ist unter anderem bei der unterschiedlichen Wirtschaftskraft, dem Ausbau der technischen und sozialen Infrastruktur oder der Anbindung an das Breitbandnetz deutlich sichtbar. Genau deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion jahrelang die Einführung von Regionalbudgets zur Entwicklung der ländlichen Räume gefordert. Denn wir sind der Überzeugung, dass die Menschen vor Ort am besten wissen, welche Maßnahmen für einen starken und attraktiven ländlichen Raum notwendig sind.

In der Sitzung des Bund-Länder-Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz am 27. November 2018 wurde die Einführung des Regionalbudgets in die Förderungsgrundsätze des GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz)-Rahmenplans beschlossen.

Ich bin froh, dass die Union ihre Blockade aufgegeben hat und der Bund dieses Jahr erstmals Regionalbudgets eingeführt hat. Die Bundesländer haben jetzt die Möglichkeit das Regionalbudget in ihre entsprechenden landesrechtlichen Förderrichtlinien ab 2019 zu übernehmen. Jetzt ist also erstmal die grün-schwarze Landesregierung am Zug, damit das Geld im ländlichen Raum ankommt.

Mit dem Regionalbudget können Regionen unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 200.000 Euro jährlich gefördert werden. Konkret werden Träger von Kleinprojekten mit bis zu 20.000 Euro förderfähige Gesamtkosten unterstützt, der Eigenanteil liegt bei 10 % Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 %. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt dann anhand von Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

 

Weitere Informationen zum Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ des neuen GAK-Rahmenplan finden Sie hier