Rita Schwarzelühr-Sutter begrüßt Förderung südbadischer Bundesstraßenprojekte

20.07.2015 Der Bund investiert stark in die südbadischen Bundesfernstraßen, teilt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter mit. In Berlin wurden heute die geplanten Investitionen im Bundesfernstraßenbereich vorgestellt, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen, so Rita Schwarzelühr-Sutter. Beschlossen wurde die Förderung folgender Straßenbauprojekte: B 27 Donaueschingen – Hüfingen 25 Mio. Euro, B 27 OU Behla 7 Mio. Euro, B 33 Konstanz – Allensbach/ W (BA: A, B und E) 61 Mio. Euro, B 34 OU Wyhlen 17 Mio. Euro, B294 OU Winden 68 Mio. Euro.
SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im letzten Jahr in einem Brief zur Baufreigabe der Straßenbauprojekte aufgefordert. Entsprechend erfreut zeigt sich Rita Schwarzelühr-Sutter: „Die Bekanntmachung der Förderungen ist eine gute Nachricht für Südbaden. Sie zeigt, dass sich unser Engagement in Berlin ausgezahlt hat.“
„Eine leistungsfähige und flächendeckende Verkehrsinfrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Region. Sie sichert wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Investitionen in den Erhalt und Ausbau der Verkehrswege sorgen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Unternehmen und sichern damit Arbeitsplätze“, erklärt SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter weiterhin.
Das Gesamtvolumen der geplanten Projekte des Bundes liegt bei 2,7 Milliarden Euro. Davon stehen 1,5 Milliarden Euro für Lückenschlüsse, 700 Millionen Euro für dringende Neubauprojekte sowie 500 Millionen Euro für Erhaltung bzw. Modernisierung bereit.? Gleichzeitig wird das Brückenprogramm nochmal deutlich aufgestockt. In den Jahren 2015-2018 stehen rund 1,5 Milliarden Euro bereit. Alle Sanierungsmaßnahmen bei Brücken, die Baurecht erhalten, werden in das Brückenprogramm aufgenommen und finanziert.
Voraussetzung für die Förderung eines Projektes war, dass die Verkehrsprojekte ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen haben und bereits Baureife besteht. Projekte, bei denen noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt oder noch Klagen anhängig sind, haben in den folgenden Jahren erneut die Chance, in die Finanzierung aufgenommen zu werden.