Rita Schwarzelühr-Sutter kümmert sich um Anliegen von Altenpflegeheimen in der medizinischen Behandlungspflege

28.08.2015 Nach dem Pflegestärkungsgesetz I, das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, bringt die Koalition nun das Pflegestärkungsgesetz II auf den Weg: „Damit schaffen wir mehr Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige, und wir sorgen für eine bessere Beratung und Pflegequalität“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.
Im Zuge des Pflegestärkungsgesetztes II fordern auch zahlreiche Altenpflegeheime aus dem Wahlkreis Waldshut die Zuordnung der Kosten für medizinische Behandlungspflege in Altenpflegeheimen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Abgeordnete hat sich dazu an die die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Frau Hilde Mattheis, gewendet, mit der Bitte diesen Vorstoß im Rahmen der Gesetzesnovellierung zu prüfen.
Momentan wird die stationäre medizinische Behandlung eines Patienten im Altenpflegeheim über die Pflegeversicherung abgerechnet. Bei der Personalbemessung in Altenheimen werden behandlungspflegerische Leistungen jedoch nicht berücksichtigt. Dennoch ist der Anteil behandlungspflegerischer Maßnahmen sehr hoch, sodass Personal und Mittel fehlen. Die Altenpflegeheime fordern daher im Zuge des Pflegestärkungsgesetztes II die Zuordnung der Kosten für medizinische Behandlungspflege in Altenpflegeheimen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Einwand der Altenpflegeheime wird Ende September Teil der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Pflegestärkungsgesetz II sein.