Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 03 / 2019

Am Donnerstag hat der Bundestag den Entwurf für das Starke-Familien-Gesetz der Koalition in erster Lesung beraten (Drs. 19/7504). Das Vorhaben, Familien mit wenig Geld zu stärken, ist auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag verankert worden.

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft insbesondere Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.

Kinderarmut zu bekämpfen, ist eines der wichtigsten politischen Vorhaben der SPD-Fraktion. Mit diesem Gesetz, das die SPD-Fraktion vorangetrieben hat, geht die Koalition dabei jetzt einen entscheidenden Schritt voran.

Ausweitung des Kinderzuschlags

  • Der Kinderzuschlag wird von derzeit 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben, so dass er zusammen mit dem Kindergeld das Existenzminimum abdeckt. Der Kinderzuschlag soll auch nicht mehr schlagartig wegfallen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden. Mehr Familien sollen die Chance erhalten, durch eigenes Erwerbseinkommen unabhängig von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu werden.
  • Der Bewilligungszeitraum für den Kinderzuschlag wird auf sechs Monate vereinheitlicht. Ebenso wird der Bemessungszeitraum auf sechs Monate vor dem Antragszeitpunkt festgesetzt. Es wird auch unbürokratischer, die Nachweise für die Prüfung dazu zu erbringen.
  • Kindeseinkommen soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern – wenn dadurch nicht mehr als 100 Euro von diesem Kindeseinkommen unberücksichtigt bleiben.
  • Zusätzliches Einkommen von Eltern mindert den Kinderzuschlag nur noch um 45 Prozent statt wie derzeit um 50 Prozent.
  • Und um zu vermeiden, dass der Kinderzuschlag bei Eltern schlagartig entfällt, wenn ihr Verdienst eine Einkommensobergrenze übersteigt, wird die obere Einkommensgrenze abgeschafft.

Außerdem soll es mit dem Gesetz einen erweiterten Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geben, die in so genannter verdeckter Armut leben; d. h., wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hartz IV zu vermeiden.

Die ersten drei Maßnahmen treten am 1. Juli 2019 in Kraft, die weiteren drei am 1. Januar 2020.

Mehr Möglichkeiten zur Teilhabe
Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt“. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung erhalten, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.

Hier sind nun mit dem neuen Gesetz folgende Verbesserungen vorgesehen:

  • Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro erhöht.
  • Die Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung fallen weg.
  •  Es kommt eine Regelung, dass Kinder auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten können, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kids durch Lernförderung unterstützt werden können.
  • Gesonderte Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen fallen übrigens auch weg.
  •  Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld ebenso kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.

Die neuen Regeln treten am 1. August 2019 in Kraft.

Weitere Verbesserungen geplant
Katja Mast, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, erläutert: „Mit der Verbesserung des Kinderzuschlags und mehr Geld und Möglichkeiten für das Dabei-Sein in Schule, Sport, Kultur und Nachhilfe schaffen wir mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Der neue Kinderzuschlag wird gerechter, honoriert eigenes Einkommen der Familien stärker und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Kindergrundsicherung.“

Mast kündigt an: „Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns unter anderem dafür einsetzen, den Teilhabebetrag für Freizeitangebote in Sport, Spiel, Kultur und Nachhilfe von heute 10 Euro monatlich zu erhöhen. Mit dabei zu sein wollen wir auch Kindern ermöglichen, deren Eltern sich dies sonst nicht leisten könnten.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützt die Koalition gezielt Familien, in denen trotz Arbeit das Geld knapp ist. Ein neu neugestalteter Kinderzuschlag soll dafür sorgen, dass deutlich mehr Eltern zusätzlich unterstützt werden und nicht wegen ihrer Kinder in Hartz IV rutschen. Für Kinder aus Familien mit wenig Geld werden die Schülerbeförderung und das Schulessen kostenfrei. Außerdem wird der Zugang zu Lernförderung erleichtert und der Zuschuss zum Schulbedarf erhöht.

Ein großer Teil der Menschen hat jahrzehntelang gearbeitet. Sie haben Kinder großgezogen, Angehörige gepflegt, einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet. Nicht selten das Ergebnis: eine so kleine Rente, mit der sich das Leben kaum bezahlen lässt. Was folgt, ist der Weg zum Amt und die Grundsicherung.

Das will die SPD-Bundestagsfraktion nicht länger hinnehmen. Das Vertrauen in die gesetzliche Rente ist wesentlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist aber auch Aufgabe der Solidargemeinschaft sicherzustellen, dass Arbeit sich lohnt und Menschen nach einem langen Arbeitsleben im Alter ein Auskommen haben, das ihre Leistung respektiert und anerkennt.

Mit der geplanten Grundrente will die SPD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter ordentlich abgesichert sein. Und zwar besser als derjenige, der nur kurzzeitig oder gar keine Beiträge geleistet hat − das ist eine Frage der Gerechtigkeit.

Minister hat Konzept vorgelegt
Die Grundrente soll den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.

Das Konzept von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente sieht folgendermaßen aus:

Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den Grundrentenzeiten erworbenen Entgeltpunkte, die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den Grundrentenzeiten erworben wurden.

Die Höhe der Grundrente ergibt sich aus den im Einzelfall erworbenen Entgeltpunkten und einem Zuschlag. Konkret wird ab 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ und einem Durchschnittswert von 0,2 Entgeltpunkten (EP) der Durchschnittswert auf das 2-Fache angehoben, maximal aber auf 0,8 EP pro Jahr. Für Menschen, die zum Beispiel 35 Jahre für ein Einkommen in Höhe des Mindestlohns bei Vollzeit gearbeitet haben, führt das zu einer monatlichen Bruttorente oberhalb der durchschnittlichen Grundsicherung. Mit höherem Einkommen wird der Zuschlag allmählich abgeschmolzen.

Ganz konkret: Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau des Mindestlohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro. Mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro.

SPD-Fraktion lehnt Bedürftigkeitsprüfung strikt ab
Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Das ist klarer Standpunkt der SPD-Bundestagsfraktion. Denn es geht um die Betrachtung jeder einzelnen Person und deren Leben. Davon werden 3 bis 4 Millionen Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen. Die Sozialdemokraten erkennen die Lebensleistung von heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern an. Deswegen sollen die Regelungen auch für alle gelten.

Zur Wahrheit gehört: Nicht in allen Fällen wird die Höherwertung raus aus der Grundsicherung führen. Darum soll die Grundrente mit Verbesserungen beim Wohngeld und der Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung flankiert werden.

Rentnerinnen und Rentnern, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, soll künftig ein pauschaler Freibetrag beim Wohngeld gewährt wer-den. In der Höhe soll sich der Freibetrag an dem bereits für schwerbehinderte Menschen existierenden Freibetrag von 125 Euro orientieren.

Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, soll außerdem einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit stellen wir in allen Fällen für langjährig Versicherte sicher, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet hat oder nicht – auch im Geldbeutel.

Der Freibetrag soll 25 Prozent der individuellen Rente umfassen, maximal aber aktuell 106 Euro (25 Prozent der Regelbedarfsstufe 1).

Das Bundessozialministerium wird bis spätestens Mai einen Gesetzentwurf vorlegen, der dann zügig vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Anschließend wird er vom Deutschen Bundestag beraten – und soll noch dieses Jahr beschlossen werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat Eckpunkte für eine neue Grundrente vorgelegt. Lebensleistung verdient Respekt. Wer 35 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Die Rente soll dem neuen Konzept zufolge um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit. Grundlage der Berechnung sind die in den „Grundrentenzeiten“ erworbenen Entgeltpunkte, die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den Grundrentenzeiten erworben wurden. Eine Bedürftigkeitsprüfung soll es nicht geben. Noch vor dem Sommer soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Wie sieht ein gerechter und moderner Sozialstaat in der Zukunft aus? Die Debatte darüber haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in dieser Woche mit einem Konzept für den Sozialstaat 2025 eröffnet („Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“). Am Freitag hat der Bundestag über das Konzept in einer Aktuellen Stunde debattiert.

Mit dem Sozialstaatskonzept sollen die Weichen für eine gerechte Gesellschaft von morgen gestellt werden. Andrea Nahles, Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Wir haben uns die Herausforderungen angeschaut, vor denen wir stehen und neue sozialdemokratische Antworten darauf formuliert. Diese Antworten folgen unserem klaren Kompass: Solidarität, Zusammenhalt, Menschlichkeit. Unser Sozialstaatskonzept ist das Herzstück unserer neuen sozialdemokratischen Politik.“

Damit werde ein neuer Ansatz verfolgt, so Nahles, eine andere Haltung und eine andere Perspektive: „Wir gehen von denen aus, die Hilfe und Unterstützung benötigen und nicht denjenigen, die die Solidarität der Gemeinschaft missbrauchen. Wir setzen auf Leistungsgerechtigkeit und Solidarität“, erklärt die Fraktionschefin.

Chancen und Schutz in der neuen Arbeitswelt
In dem Konzept heißt es: „Der technologische Wandel der Arbeitswelt beschleunigt sich massiv. Arbeit verändert sich mit neuen Berufsbildern, Arbeitszeitmodellen und Qualifikationsanforderungen. Das eröffnet für viele große Chancen und auch neue Arbeit. Es führt aber auch dazu, dass Menschen Sorge haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder nur noch schlecht bezahlte und unsichere Arbeit zu finden.“

Durch den technologischen Wandel wird die Arbeit nicht ausgehen, sie wird sich nur stark und immer schneller verändern. Die Antwort aus sozialdemokratischer Perspektive darauf ist das „Recht auf Arbeit“. Das bedeutet, dass sich die Solidargemeinschaft dazu verpflichtet, sich um jeden Einzelnen zu kümmern und jedem Arbeit und Teilhabe zu ermöglichen.

Leistungsgerechtigkeit steht in dem Konzept im Mittelpunkt. Ganz konkret: Je länger man in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, desto länger soll man auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ältere brauchen einen längeren Anspruch als Jüngere. Alle sollen einen Anspruch auf Qualifizierung bekommen. Zudem soll ein Recht auf Weiterbildung geschaffen werden.

Anspruch auf Teilhabe und Kindergrundsicherung
Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten schlagen vor, ein neues Bürgergeld einzuführen: Das Bürgergeld ist aus der Perspektive der Menschen gedacht, die den Sozialstaat brauchen, nicht aus der Perspektive derer, die ihn missbrauchen. Die Sozialdemokraten wollen die bestehende Grundsicherung grundlegend verändern und deswegen mit dem Bürgergeld einen Leistungsanspruch für Absicherung und Teilhabe (Recht auf Arbeit) schaffen. Das „Recht auf Arbeit“ bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger ein passgenaues Angebot auf Weiterbildung/Qualifizierung oder auch ein Angebot auf Arbeit er-halten sollen.

Und weil Kinder nicht in die Sozialhilfe gehören, soll es eine eigenständige Kindergrundsicherung geben.

Zentral ist für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, den Wert der Arbeit zu sichern. Dafür wollen sie einen höheren Mindestlohn und eine Stärkung der Tarifbindung. In Deutschland soll jeder von seinem Lohn ein gutes Leben führen können.

Außerdem neu: In Zeiten des digitalen Wandels sollen moderne Arbeitnehmerrechte für eine neue Zeit geschaffen werden: ein Recht auf Home-Office, auf Nichterreichbarkeit und ein Zeitkonto für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, sagt: „Es ist wichtig, dass sich die Menschen auf einen Sozialstaat auf Augenhöhe verlassen können. Darauf, dass sie bei Arbeitslosigkeit und im Alter geschützt sind, dass sie respektvoll behandelt werden und gleichberechtigt teilhaben können.“

Hier ist das Konzept zum neuen Sozialstaat nachzulesen:
https://www.spd.de/aktuelles/ein-neuer-sozialstaat-fuer-eine-neue-zeit/

Nach langen und intensiven Beratungen haben die Koalitionsfraktionen am Freitag einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen soll, in Zukunft auf ihren Internetseiten über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren (Drs. 19/7693). Es geht dabei um eine Änderung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB).

Bislang ist es so, dass sich Ärztinnen und Ärzte strafbar machen, wenn sie auf ihren Internetseiten über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere laufende Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte wegen § 219a StGB zeigen sehr deutlich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit Ärztinnen und Ärzte straffrei über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren können.

Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren in den Verhandlungen über eine Gesetzesänderung drei Ziele maßgeblich: die Informationsrechte von Frauen stärken, Rechtssicherheit schaffen und eine Entkriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte erreichen. Frauen, die ungewollt schwanger werden und über einen Schwangerschaftsabbruch nach-denken, sind meist in einer persönlichen Notsituation. Unkompliziert und schnell Hilfe und Unterstützung zu erhalten, ist in diesem Moment sehr wichtig.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch sieht daher unter anderem Folgendes vor:

  • In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a StGB klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar.
  • Frauen werden leichter erfahren können, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundesärztekammer wird eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und die von ihnen dabei angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Auch Ärztinnen und Ärzte können auf diese Informationen verweisen.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht die jeweils aktuelle Liste der Bundesärztekammer und weitere Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen.
  • Der bundesweite zentrale Notruf „Schwangere in Not“ erteilt ebenfalls rund um die Uhr und in 18 Sprachen Auskunft.
  • Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben zudem erreicht, dass die Altersgrenze für Versicherte, die Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln haben, vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Lebensjahr heraufgesetzt wird.

Mit diesem Gesetzentwurf sorgt die Koalition für Rechtssicherheit. Es wird sichergestellt, dass Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen die Möglichkeit haben, selbst öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen in einer persönlichen Notsituation können künftig an die Informationen gelangen, die sie benötigen.

Auch wenn die SPD-Bundestagsfraktion eine Streichung weiterhin für die beste Lösung hält oder den Ärztinnen und Ärzten zumindest ermöglichen will, Auskunft über die von ihnen angewendete Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu geben, sind die Änderungen durch den Gesetzentwurf zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel bleibt es weiterhin, Straffreiheit und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen und das Informations-recht für schwangere Frauen zu gewährleisten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a Strafgesetzbuch klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar, was bisher der Fall war. Ärztinnen und Ärzte bekommen Rechtssicherheit, betroffene Frauen die Information, die sie benötigen.

Die Koalition will die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden nun per Gesetz die Voraussetzungen in den entsprechenden Krankenhäusern verbessert. Auch Vergütungen werden erhöht. Am Donnerstag hat das Parlament den Gesetzentwurf der Koalition in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 19/6915).

Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Viele Menschenleben können durch eine Organspende gerettet werden.
Während die Anzahl von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspender seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spender zu identifizieren.

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag deshalb auf Folgendes verständigt: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.“

Stärkung der Transplantationsbeauftragten
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Organspendestrukturen in den so genannten Entnahmekrankenhäusern verbessert werden. Die Organentnahme und die Leistungen zur Vorbereitung werden besser vergütet.

Dafür sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor: Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus.

Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können.
Ebenso legt der Gesetzentwurf eine pauschale Abgeltung für Leistungen fest, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen des Organspenders klar geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, denn es erhöht das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Chance auf Lebensrettung, Heilung oder Linderung. Leider geht die Zahl der Organspender zurück. Ein neues Gesetz der Koalition soll nun die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den und für die Entnahmekrankenhäuser schaffen, um die Organspendezahlen zu erhöhen.

Die neue App „KlimaTeller“ ermöglicht Gastronomen, die CO2-Emissionen ihrer Speisen abzuschätzen und auf dieser Basis klimafreundliche Menüs zusammenzustellen und als solche zu kennzeichnen. Den Startschuss für die App gibt heute die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Rita Schwarzelühr-Sutter. Das Projekt KlimaTeller, in dessen Rahmen die App entwickelt wurde, wird vom Bundesumweltministerium über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) mit rund 160.000 Euro gefördert.

Die KlimaTeller-App hilft Gastronominnen und Gastronomen nachhaltige Menüs zu kochen und dies für ihre Gäste sichtbar zu machen. Wer mag, kann damit auch zuhause klimabewusst kochen. Etwa 15 bis 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen in Deutschland lassen sich auf unsere Ernährung zurückführen. Die Verwendung regionaler und saisonaler Produkte ist darum ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz.

Mit Verwendung der KlimaTeller App können Gastronomen ihre Speisen als KlimaTeller kennzeichnen, wenn die Zutaten eines Gerichts insgesamt weniger als 50 Prozent der Emissionen eines durchschnittlichen Gerichts verursachen. Ein Durchschnittsgericht verursacht rund 1600 Gramm CO2-Emissionen. Beim „KlimaTeller“ weiß also jeder Gast, dass er mit seiner Speisenwahl mindestens 800 Gramm CO2-Emissionen einspart. Das entspricht etwa einer Autofahrt von fünf Kilometern. Das KlimaTeller-Kennzeichen hilft Gästen, die Wert auf saisonale, regionale und überwiegend vegetarische Speisen legen, bei der Orientierung. So wird ein Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen geleistet.

Das Projekt KlimaTeller wird durchgeführt von den Organisationen Greentable e. V. und NAHhaft e. V.

(12.02.2019 | BMU-Pressemitteilung Nr. 017/19 | Klimaschutz)

Heute habe ich den aktuellen Jahrgang der Internationalen Klimaschutzstipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung in Berlin empfangen. Dank der Finanzierung durch das BMU hatten 18 Nachwuchsforscherinnen und -forscher in den letzten zwölf Monaten die Möglichkeit, an deutschen Gastinstitutionen zu diversen Fragestellungen im Bereich Klima- und Ressourcenschutz zu forschen.

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) wird vom Bundesumweltministerium beim Stromsparen unterstützt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, übergibt der SSB heute einen Förderbescheid in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro. Damit soll im Rahmen des Projekts „ExtraEnergy“ die Beschaffung und Installation von zwei Wechselrichtern und einem zusätzlichen Mittelspannungsring ermöglicht werden. Durch diese wird der Verlust von Bremsenergie im Straßenbahnnetz vermieden und jährlich rund eine Gigawattstunde Strom eingespart. Das entspricht rund 500 Tonnen CO2. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Die Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter: „Unsere Klimaschutzziele erreichen wir nur, wenn auch der Verkehr stärker zur Treibhausgasminderung beiträgt als bisher. Bus und Bahn können hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Kommunale Betriebe wie die SSB sind Schlüsselakteure, daher stehen diese bei unserer Nationalen Klimaschutzinitiative besonders im Fokus.“

Das Projekt wurde im Rahmen des Förderwettbewerbs „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ der Nationalen Klimaschutzinitiative ausgewählt. Derzeit werden 36 kommunale Klimaschutz-Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 88 Millionen Euro gefördert.

Eine Neuauflage des Förderaufrufs für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte ist im November 2018 veröffentlicht worden. Projektskizzen können ab dem 1. August 2019 wieder beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Auch im Jahr 2020 wird es ein Förderfenster geben, in dem erneut Ideen eingereicht werden können.

07.02.2019 | BMU-Pressemitteilung Nr. 014/19 | Klimaschutz

 

 

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

DBT/ Inga Haar

Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums in Berlin

Bei Gewissensentscheidungen, wie z.B. der Sterbehilfe, werden Abstimmungen von den Fraktionen freigegeben. Aber am Ende des Tages kann man nur Politik machen, wenn man auch am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen kann.

Stiftungspreis „Das beste kommunale Schwimmbad“

Das Anliegen der Stiftung ist es, „Best-practice-Beispiele“ zu fördern, die für andere Kommunen Vorbild sein können. Deshalb kommt einfallsreichen, dauerhaften und zugleich wirtschaftlichen Lösungen eine besondere Bedeutung zu. Der Deutsche Olympische Sportbund ist Kooperationspartner des diesjährigen Stiftungspreises.

Lärm-Vollschutz für Rheintalbahn ist abgesichert – Zahlenstreit um Zugzahlen beendet

„Es ist ein toller Erfolg aller Bemühungen, einen guten Lärmschutz für die Menschen entlang der Rheintalbahnstrecke zu gewährleisten. Nun können die Planungsarbeiten der Bahn endlich fortgesetzt werden“, so die Abgeordneten.
Büro Schwarzelühr-Sutter

Schienengipfel darf nicht zur Dauerveranstaltung werden

Es ist gut, dass es bei der Elektrifizierung nun nach langem Stillstand endlich vorangeht. Die Elektrifizierung darf aber für die Verantwortlichen bei der Bahn und im Landesverkehrsministerium nicht zum Alibi für die schlechte Qualität auf der Hochrheinbahn werden.