Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 04 / 2019

Vor 100 Jahren – am 19. Februar 1919 – sprach erstmals eine Frau in einem deutschen Parlament: die Sozialdemokratin Marie Juchacz. Die SPD-Fraktion hat aus diesem Anlass den Marie-Juchacz-Preis verliehen.

Wenn Marie Juchacz heute eine Rede verfassen würde, was würde sie fordern? Vielleicht etwas wie „Da draußen passiert der Klimawandel, es passieren Rassismus, erstarkende rechtsextreme Mächte, und wir diskutieren Dinge, deren Lösung so einfach wäre?“

Diese Worte legt die 16-jährige Julia Huber der Gründerin der Arbeiterwohlfahrt in den Mund. Hubers Rede, ein Plädoyer für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Wertschätzung eines Jeden einfach aufgrund seines Menschseins, wurde am Montag von der SPD-Bundestagsfraktion mit dem ersten Platz beim Marie-Juchacz-Preis in der Kategorie Kreativwettbewerb ausgezeichnet.

Mit dem einmalig vergebenen Marie-Juchacz-Preis – anstelle des Otto-Wels-Preises für Demokratie – würdigte die Fraktion zum einen zwei junge Erwachsene, die eine zukunftsweisende frauenpolitische Rede verfasst haben, wie Marie Juchacz sie halten würde. Sie zeichnete zweitens zivilgesellschaftliche Projekte aus, die die politische Beteiligung von Frauen fördern. So wie das Frauenwahllokal aus Potsdam, das den ersten Platz in der Kategorie Engagement belegte.

Wie fördert man politisches Engagement von Frauen?

Zehn ehrenamtliche Initiatorinnen eröffneten in einem Eiscafé im Potsdamer Stadtzentrum das Frauenwahllokal, in dem eine Ausstellung über die Geschichte des Frauenwahlrechts informiert. Zusätzlich organisieren die Gründerinnen Veranstaltungen wie etwa eine Erstwählerinnennacht oder den ‚Weinroten Frauenliederabend‘, bei dem es um den Wandel des Frauenbildes geht, und unterstützen mit Mentoringangeboten Frauen dabei, in die Politik zu gehen und sich einzumischen.

Was Frauen motiviert, zur Wahl zu gehen oder sich selbst politisch zu engagieren, ist auch die Frage, die dem zweiten ausgezeichneten Engagement-Projekt zu Grunde liegt. In der Podcast-Reihe ‚Der lange Weg zur Demokratie für alle – 100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland‘ porträtieren die Initiatorinnen generationsübergreifend Leipzigerinnen und fragen, was das Frauenwahlrecht für sie bedeutet. So offenbaren sich sehr unterschiedliche Lebenswege und Erfahrungen und es wird deutlich, wo der Verbesserungsbedarf hin zu mehr weiblicher Teilhabe besteht.

Keine Gründe sich auszuruhen

Verbesserung tut Not, denn 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist es zwar eine Selbstverständlichkeit, dass Frauen wählen gehen, ihre Chancen ins Parlament gewählt zu werden sind allerdings wesentlich schlechter als die von Männern. So ist der Anteil von Frauen in den deutschen Parlamenten so gering wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Die jetzige Zahl von 31 Prozent im Deutschen Bundestag liegt zwar deutlich über den 8,7 Prozent der Weimarer Nationalversammlung zu Marie Juchacz‘ Zeiten, aber – wie die zweite Preisträgerin im Kreativwettbewerbs Anne Sophie Spieler – betont: „Sie lässt viel Luft nach oben.“

„Es ist besser, aber nicht gut, gerade dann, wenn wir von der Gleichheit sprechen, von dem Elementaren unserer Gesellschaft“, resümiert die 19-Jährige. Sie verweist darin auch auf die politischen Errungenschaften wie die Arbeitsschutzgesetze, den legalen Schwangerschaftsabbruch und die freie Berufsausübung, fordert aber zugleich, „den Mut zu haben, immer weiter zu gehen, zielstrebig und mit Leidenschaft zu wirken“. Mit diesem leidenschaftlichen Aufruf für eine bessere Welt, frei von Lohnungleichheit und Benachteiligungen von Frauen, ist sie den Forderungen von Marie Juchacz sehr nah.

Die Verleihung des Marie-Juchacz-Preis erfolgte im Rahmen der Dialogveranstaltung ‚100 Jahre Frauenwahlrecht – Unser Ziel ist Parität‘ der SPD-Bundestagsfraktion. Die Laudatio auf die Preisträgerinnen hielt Sophie Passmann.

Die eingereichten Reden der Preisträgerinnen können unter www.spdfraktion.de nachgelesen werden.

„Die Hälfte des Parlaments gehört uns“, sagt SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles bei der Verleihung des Marie-Juchacz-Preises. Ein Abend für die Gleichberechtigung von Frauen.

Es gibt Veranstaltungen, bei denen der gemeinsame Wunsch nach Veränderung in der Luft liegt. So eine Veranstaltung war die Verleihung des Marie-Juchacz-Preises am Montagabend im Otto-Wels-Saal der SPD-Bundestagsfraktion.

Es ist die Forderung nach einem Paritätsgesetz, der Wunsch nach Aufbruch und gleichberechtigter Teilhabe, der alle Besucherinnen und Besucher, Laudatorinnen, SPD-Politikerinnen und Politiker und Preisträgerinnen an diesem Abend eint. „Parität ist nicht nur logisch, sondern auch notwendig. Die Hälfte des Parlaments gehört uns. Wir sollen sie besitzen, weil sie uns zusteht“, sagt Andrea Nahles, die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. „Wir müssen uns unterhaken und den Kampf weiterführen.“

Sie ist dabei auf einer Linie mit den Ideen der Namensgeberin des Preises, der an diesem Abend verliehen wird: Marie Juchacz. Die Sozialdemokratin sprach am 19. Februar 1919 als erste Frau im deutschen Parlament. Den 100. Jahrestag der Rede nahm die SPD-Bundestagsfraktion zum Anlass für einen Marie-Juchacz-Preis. Sie würdigt damit Projekte, die sich in besondere Weise für Frauenpolitik engagieren und zeichnet junge Erwachsene aus, die kreative Reden im Stile von Marie Juchacz verfasst haben. Mit Auszügen aus Juchacz‘ Rede eröffnete die Schauspielerin Esther Schweins den Abend und rezitierte dabei, was im Laufe des Abends immer wieder betont wurde: Es geht eigentlich um Selbstverständlichkeiten.

„Veränderung kommt durch Engagement“

Selbstverständlichkeiten, wie das Frauenwahlrecht oder aber auch die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe. Selbstverständlichkeiten, die lautstark von Frauen eingefordert werden mussten. So wie die Forderung nach einer gleichen Verteilung von Männern und Frauen auf Kandidatenlisten eingefordert werden muss. „Wir sind uns einig, dass noch viel zu tun ist“, sagt Katarina Barley. Die Bundesjustizministerin betont, dass sie das Zurückdrängen von Rechtspopulisten, die einen gesellschaftlichen Rollback wollen, als eine entscheidende Weiche auf dem Weg zur Gleichstellung sieht. „Wenn wir das schaffen, dann können wir vorwärts gehen.“

Dieses Zurückdrängen der rückwärtsgewandten Kräfte gelingt vor allem dann, wenn viele Frauen zur Wahl gehen, glaubt Ferda Ataman. „Frauen wählen anders, sie wählen klüger“, so die Journalistin und Sprecherin des Netzwerks Neue Deutsche Organisationen.

Dass auch in dieser Legislaturperiode unabhängig vom Paritätsgesetz auf anderen Politikfeldern Verbesserungen für Frauen erzielt werden können, darauf weist die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast hin. „Wir warten nicht ab, sondern tun erstmal, was wir können. Bei der Grundrente etwa profitieren zu 75 Prozent Frauen. Veränderungen kommt durch Engagement“, so Mast.

Ein ursozialdemokratisches Thema

Warum die Veränderungen hin zu mehr Gleichstellung so langsam vorangingen, will Moderator Robert Franken von Familienministerin Franziska Giffey wissen. „Einfach war es nie“, sagt Giffey. Aber aktuell gebe es Möglichkeitsfenster, die genutzt würden. Die Aufwertung der sozialen Berufe sei ein wichtiges Anliegen, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, zu schließen, erklärt Giffey. „Das ist ein ursozialdemokratisches Thema.“

Fotos der Veranstaltungen gibt es im Flickr-Kanal der SPD-Fraktion: www.spdfraktion.de/flickr.

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Sie machen damit den Weg frei für mehr Investitionen in die digitale Ausstattung von Schulen, in den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Nahverkehr. Der Bundestag hat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses am Donnerstag mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Viele Schulen in Deutschland hinken bei ihrer digitalen Ausstattung hinterher. Der Bund würde gerne mehr investieren, darf es bislang allerdings nicht, da Bildung Ländersache ist. Jetzt ändert sich das: Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder auf eine Grundgesetzänderung geeinigt. Der Bund kann so künftig grundsätzlich die Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur fördern. Gleichzeitig wird damit der Weg frei für die Mittel des Digitalpakts, auf die viele Schulen warten.

Mit dem Digitalpakt stellt der Bund in den nächsten Jahren fünf Milliarden Euro bereit: für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lerninhalten. Auch beim Personal kann der Bund befristet investieren, zum Beispiel in Systemadministratoren und in die Qualifizierung der Lehrkräfte für die Einführung der digitalen Infrastruktur.

Strittig war im Vermittlungsausschuss vor allem die Frage danach, in welcher Höhe sich die Länder an künftigen Bundesprogrammen beteiligen müssen. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Länder Mittel in gleicher Höhe bereitstellen müssen, wenn sie Finanzhilfen vom Bund erhalten. Jetzt haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass die Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden.

Investitionen in sozialen Wohnungsbau und öffentlichen Nahverkehr

Die Grundgesetzänderung betrifft nicht nur den Bildungsbereich: So kann der Bund den Ländern künftig dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung wird im Grundgesetz gestrichen. Auch in den schienengebundenen Nahverkehr kann der Bund künftig unbefristet und ungedeckelt investieren. Damit können die Kommunen etwa U- und Straßenbahnen ausbauen und modernisieren.

Zusammengenommen ermöglichen die Grundgesetzänderungen ein starkes und soziales Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes: in Schulen, Kitas, Köpfe, bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Personennahverkehr und gleichwertige Lebensverhältnisse.

Der Bundestag hat der Grundgesetzänderung am Donnerstag zugestimmt. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 15. März darüber abstimmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das vom SPD-Parteivorstand vorgelegte Konzept für einen neuen Sozialstaat als Herzstück einer neuen sozialdemokratischen Politik. Das hat die Fraktion in dieser Woche beschlossen.

Das am 10.Februar beschlossene Sozialstaatskonzept des SPD-Parteivorstandes liefert nach Ansicht der SPD-Fraktion die richtigen, sozialdemokratischen Antworten auf die zukünftigen Herausforderungen und stellt so die Weichen für eine gerechte Gesellschaft.

Der Sozialstaat von morgen soll auf den Leitgedanken von Solidarität, Zusammenhalt und Leistungsgerechtigkeit basieren und von den Bürgerinnen und Bürgern als Partner und Unterstützer begriffen werden. Es ist ein Perspektivwechsel: Alle Menschen sollen ein Recht auf Arbeit und einen Anspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung bekommen. Die SPD-Fraktion will Arbeit für Alle ermöglichen und auch den Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Perspektive haben, eine sinnvolle Tätigkeit anbieten.

Eine neue Haltung

Dazu gehört mehr Leistungsgerechtigkeit bei der Arbeitslosenversicherung. Das Arbeitslosengeld I soll auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Das Prinzip: Wer länger einbezahlt hat, hat auch länger Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das neue Bürgergeld soll aus der Sicht derer gedacht sein, die den Sozialstaat brauchen, nicht aus der Sicht derer, die ihn missbrauchen.

Dabei ist für die SPD-Fraktion klar: Kinder haben in der Sozialhilfe nichts zu suchen. Deshalb wird mit dem Starke-Familien-Gesetz der Weg für eine eigenständige Kindergrundsicherung geebnet, die Familien mit geringen Einkommen stärkt und Kinderarmut bekämpft.

Ein zentraler Bestandteil des Konzepts: sicherstellen, dass jeder von seinem Lohn ein gutes Leben führen kann. Dafür wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten den Mindestlohn erhöhen, die Tarifbindung stärken und eine Mindestausbildungsvergütung einführen.

Fit für die Zukunft

Auch der Digitalisierung trägt das neue Sozialstaatskonzept Rechnung. Mit dem Recht auf Home-Office, auf Nichterreichbarkeit und durch ein Zeitkonto für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Arbeitnehmerrechte zukunftsfit werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht das Sozialstaatskonzept als Herzstück einer neuen sozialdemokratischen Politik. Die Zielsetzungen sollen daher bereits in den anstehenden parlamentarischen Beratungen und Gesetzesvorhaben, etwa beim Starke-Familien-Gesetz, der Grundrente, der Einbeziehung der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung und der Evaluierung des Mindestlohnes Anwendung finden.

Der Beschluss der SPD-Fraktion kann hier heruntergeladen werden:

Nach langen und intensiven Beratungen haben die Koalitionsfraktionen am Donnerstag im Bundestag die Änderung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) beschlossen (Drs. 19/7693). Damit wird es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, auf ihren Internetseiten darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Betroffene Frauen bekommen die Informationen, die sie in einer Notlage benötigen.

Bislang machen sich Ärztinnen und Ärzte strafbar, wenn sie auf ihren Internetseiten über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren. Die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere laufende Strafverfahren gegen Ärztinnen und Ärzte wegen § 219a StGB zeigen sehr deutlich, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, damit Ärztinnen und Ärzte straffrei über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen objektiv informieren können.

Für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten waren in den Verhandlungen über eine Gesetzesänderung drei Ziele maßgeblich: die Informationsrechte von Frauen stärken, Rechtssicherheit schaffen und eine Entkriminalisierung der Ärztinnen und Ärzte erreichen. Frauen, die ungewollt schwanger werden und über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, sind meist in einer persönlichen Notsituation. Unkompliziert und schnell Hilfe und Unterstützung zu erhalten, ist in diesem Moment sehr wichtig.

Das nun beschlossene Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch sieht daher unter anderem Folgendes vor:

  • In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und sonstige relevante Einrichtungen selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Zum Beispiel auf der eigenen Internetseite. Das wird in § 219a StGB klargestellt. Diese Information ist künftig ausdrücklich nicht strafbar.
  • Frauen werden leichter erfahren können, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundesärztekammer wird eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen führen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Liste wird auch über die jeweils angewandten Methoden informieren. Die Liste soll monatlich aktualisiert und verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Auch Ärztinnen und Ärzte können auf diese Informationen verweisen.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht die jeweils aktuelle Liste der Bundesärztekammer und weitere Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen.
  • Der bundesweite zentrale Notruf „Schwangere in Not“ erteilt ebenfalls rund um die Uhr und in 18 Sprachen Auskunft.
  • Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben zudem erreicht, dass die Altersgrenze für Versicherte, die Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen, empfängnisverhütenden Mitteln haben, vom vollendeten 20. auf das vollendete 22. Lebensjahr heraufgesetzt wird.

Mit diesem Gesetz sorgt die Koalition für Rechtssicherheit. Es wird sichergestellt, dass Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen die Möglichkeit haben, selbst öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Frauen in einer persönlichen Notsituation können künftig an die Informationen gelangen, die sie benötigen.

Auch wenn die SPD-Bundestagsfraktion eine Streichung weiterhin für die beste Lösung hält oder den Ärztinnen und Ärzten zumindest ermöglichen will, Auskunft über die von ihnen angewendete Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu geben, sind die Änderungen durch das Gesetz zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Ziel bleibt es weiterhin, Straffreiheit und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen und das Informationsrecht für schwangere Frauen zu gewährleisten.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) wird die zuständige Sondereinheit beim Zoll massiv gestärkt: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal. Damit wird der Zoll in die Lage versetzt, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen.

Illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug schädigen die Gemeinschaft auf vielfältige Weise. Sie schädigen den Staat, weil durch Steuerbetrug jährlich Milliardenbeträge für Kindergärten, Schulen, Straßen oder sozialen Wohnungsbau fehlen. Sie schädigen die vielen ehrlichen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen. Sie schädigen die Beschäftigten selbst, weil hier Regelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz häufig nicht eingehalten werden, was teilweise mit menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen einhergeht. Und sie schädigen Arbeitslose, die dadurch weniger Chancen auf eine legale Beschäftigung haben.

Mit dem neuen Gesetz sollen perspektivisch allein 3.500 Stellen zusätzlich für die FKS geschaffen werden. Künftig kann die FKS konsequenter gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorgehen sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindestlohnverpflichtungen überprüfen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können so besser vor illegalen Lohnpraktiken geschützt werden.

Das Gesetz sieht auch umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung der unberechtigten Inanspruchnahme von Kindergeld vor. Der Kindergeldanspruch wird stärker mit dem Freizügigkeitsrecht verknüpft. Die Familienkassen sollen auch überprüfen können, ob die Antragsteller über ein für die Leistungsgewährung ausreichendes Aufenthaltsrecht verfügen. Neu zugezogene und nicht erwerbstätige Unionsbürger erhalten künftig in den ersten drei Monaten keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. Für die Familienkasse wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen.

Der Bundestag hat am Donnerstag über mehrere Mandate für Bundeswehreinsätze beraten. Dabei ging es um die Verlängerung des Einsatzes in Afghanistan, die Beteiligung an den VN-Missionen in Darfur und dem Südsudan sowie die Sicherheit im Mittelmeerraum.

Der gewaltsame Konflikt in Afghanistan kann nur durch einen politischen Verhandlungsprozess beendet werden. Hierauf hat die Bundesregierung in ihrem jüngsten Afghanistan-Bericht vom Januar nochmal deutlich hingewiesen. Die SPD-Fraktion steht zum Engagement in Afghanistan. Gleichzeitig muss es aber auch eine Perspektive für die Beendigung des internationalen militärischen Einsatzes in Afghanistan geben. Auch hierauf verweist die Bundesregierung in ihrem Bericht. Dies kann nur in enger Abstimmung erfolgen. Einseitige Schritte, die diesen Prozess gefährden, sollten deshalb unterbleiben. Daher soll das diplomatische, zivile und militärische Engagement in enger Abstimmung mit den Partnern fortgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um den Einsatz deutscher bewaffneter Streitkräfte im Rahmen der NATO-Mission „Resolute Support“ in Afghanistan fortzusetzen. Er sieht vor, das Bundeswehrmandat bis zum 31. März 2020 zu verlängern. Für die Beteiligung an der Mission könnten bis zu 1.300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Unveränderter Auftrag der Mission bleibt es, durch militärische Ausbildungsunterstützung die Leistungsfähigkeit der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen, damit sie, eigenverantwortlich die Sicherheitsverantwortung flächendeckend übernehmen können.

Beteiligung an VN-Mission in Darfur verlängern

Seit 2007 beteiligt sich die Bundeswehr an der von den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union gestellten Friedenstruppe für Darfur. Die Ziele der Mission UNAMID: Die Sicherheitslage in Darfur stabilisieren und verbessern sowie die politischen Bemühungen um ein Ende der Krise begleiten. Mit einem Antrag will die Bundesregierung die deutsche Beteiligung an der Mission bis zum 31. März 2020 verlängern. Dem Antrag zufolge sollen bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten auch künftig in Darfur die Zivilbevölkerung schützen, humanitäre Hilfe ermöglichen und den Versöhnungs- und Friedensprozess unterstützen.

Einsatz im Südsudan

Im Südsudan haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt. Die Sicherheitslage bleibt allerdings weiter angespannt. Insgesamt ist der Südsudan auch acht Jahre nach der Unabhängigkeit auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Die Bundeswehr beteiligt sich derzeit an einer Mission der Vereinten Nationen (UNMISS), die vor allem den Schutz der Zivilbevölkerung zum Ziel hat. Ein Antrag der Bundesregierung sieht vor, dass dieser Einsatz um ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2020 verlängert wird. Dafür sollen maximal 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Mittelmeerraum stabilisieren

Zudem hat der Bundestag einen Antrag der Bundesregierung über den Einsatz der Bundeswehr im Mittelmeerraum beraten. Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit gehen über das Mittelmeer. Die Sicherheit im Mittelmeerraum ist daher für die NATO und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. Seit 2016 engagiert sich die NATO mit der Maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ und leistet damit einen wichtigen Beitrag, um Waffenschmuggel und terroristische Aktivitäten im Mittelmeerraum zu verhindern. Die Bundeswehr beteiligt sich mit bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten an der Mission. Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, diesen Einsatz bis März 2020 zu verlängern.

Der Termin zum so genannten Brexit (Austritt Großbritanniens aus der EU) rückt näher. Zwei Gesetze, die der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat, sollen Rechtssicherheit für den Fall eines ungeregelten Brexits schaffen. Denn mit solch einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Mitgliedschaft im Europäischen Währungsraum (EWR).

Mit dem Brexit-Übergangsgesetz (Drs. 19/7376) gewährleistet die Koalition deshalb sozialen Schutz für Bürgerinnen und Bürger aus dem Vereinigten Königreich bzw. Deutschland, die zum Beispiel Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben und vor dem EU-Austritt Großbritanniens relevante Zeiten im Sinne der oben genannten Koordinierungsvorschriften zurückgelegt haben. Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten.

Britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, müssen nicht wie sonst üblich ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren Deutsche, die einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben, nicht ihre deutsche Staats-angehörigkeit.

Steuerliche Regelungen

Das so genannte Brexit-Steuerbegleitgesetz (Drs. 19/7377) enthält steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der EU. Das Vereinigte Königreich wird ab dem 30. März 2019 bzw. bei einem Austrittsabkommen nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt.

Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Finanzmärkte zu vermeiden.

Der Tourismus in Deutschland ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und sichert drei Millionen Arbeitsplätze. Aber er steht vor vielfältigen Herausforderungen. Damit der Tourismus ein Beschäftigungsmotor bleiben und Deutschland weiter als attraktives Reiseziel im internationalen Wettbewerb bestehen kann, müssen die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden.

Die Bundesregierung will deshalb in den kommenden Monaten Eckpunkte für eine nationale Tourismusstrategie beschließen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu nun ein umfassendes Positionspapier vorgelegt, das die wesentlichen Handlungsfelder aufzeigt und konkrete Maßnahmen enthält. Wesentliche sozialdemokratische Ziele sind bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Tourismusbranche, mehr Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz beim Reisen sowie eine leistungsfähige touristische Infrastruktur.

Um die touristische Entwicklung zukunftsfest zu machen, ist es notwendig, alle Kräfte zu bündeln und die Tourismuspolitik zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie zwischen den Ressorts besser zu koordinieren.

Auch die Branche selbst steht in der Pflicht, gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen zu gewährleisten. Vor allem im Gastgewerbe ist der Handlungsbedarf groß. Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Tarifbindung zu stärken, vorbildliche Ausbildung und gute Arbeitgeber besser anzuerkennen sowie gravierende Ausbildungsverstöße konsequenter zu ahnden. Die überbetriebliche Ausbildung und Weiterbildung sollen gestärkt werden.

Zudem setzen sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für mehr Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz beim Reisen ein. Der Tourismus muss im Sinne der Agenda 2030 ökologisch, sozial und wirtschaftlich zukunftsorientiert gestaltet werden. Es gilt, das natürliche und kulturelle Erbe zu schützen und nachhaltiges Reisen verbindlich zu zertifizieren. Um die Rechte der Reisenden besser zu schützen, spricht sich die SPD-Fraktion für eine Insolvenzabsicherung von Airlines und eine automatisierte Vertragsentschädigung aus.

Der Tourismus ist auf eine leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Deshalb sollen die Erreichbarkeit touristischer Ziele per Schiene, Straße, Luft und Wasser erhalten, ausgebaut und die Verkehrsträger stärker miteinander vernetzt werden. Die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr müssen verbessert und der Umbau barrierefreier Bahnhöfe und touristischer Angebote vorangetrieben werden. Um den Investitionsstau im Wassertourismus aufzulösen, soll es einen eigenen Haushaltstitel für Nebenwasserstraßen geben. Zudem setzt die Fraktion auf den Ausbau von Radwegen und WLAN-Versorgung.

Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion kann hier heruntergeladen werden:

Am Freitag hat der Bundestag über das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung beraten.

Das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und definiert die Strategie der Bundesregierung auf diesem Feld. Mit den Fördermaßnahmen des Programms will die Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren die bedeutendsten Krankheitsbilder angehen, zukunftsträchtige Methoden und Technologien fördern sowie die Rahmenbedingungen von Forschung verbessern. Zudem stellt das neue Rahmenprogramm die Überführung von Forschungsergebnissen in die medizinische Versorgung in den Mittelpunkt.

Durch eine verstärkte Forschungsförderung sollen Volkskrankheiten noch effektiver bekämpft werden. Krebs und psychische Erkrankungen sollen dabei einen Schwerpunkt bilden. Zugleich sollen Gesundheitsinnovationen vorangetrieben und mit Hilfe von Strukturförderungen der Forschungsstandort gestärkt werden.

Mit der Gründung von zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung sollen zudem die speziellen Belange von Kindern und Jugendlichen sowie psychisch Erkrankten mehr Beachtung finden. Forschung und Versorgung sollen in diesen Zentren eng zusammenarbeiten, so dass die Erkenntnisse schnell den Patientinnen und Patienten zugutekommen.

Sozialeinrichtungen für Seeleute in deutschen Seehäfen erhalten mehr Geld vom Bund. Das hat der Bundestag am späten Donnerstagabend beschlossen.

Die Sozialeinrichtungen für Seeleute in deutschen Seehäfen befinden sich in der Trägerschaft kirchlicher Einrichtungen. Der Bund muss aus diesem Grund keine unmittelbar staatlichen Einrichtungen für die soziale Betreuung der Seeleute an Land schaffen. Daher beteiligt er sich an der Finanzierung der kirchlichen Einrichtungen.

Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetz wird die Summe, mit der sich der Bund an den Kosten der Deutschen Seemannsmissionen e. V. und Stella Maris beteiligt, von 500.000 Euro auf 1 Million Euro verdoppelt.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Treffen mit Herrn Miguel Vargas (Außenminister der Dominikanischen Republik)

Heute am am 18. Februar 2019 empfing ich den Außenminister der Dominikanischen Republik, Herrn Miguel Vargas,  zu einem bilateralen Gespräch im BMU Berlin.
DBT/ Inga Haar

Schülerinnen und Schüler des Klettgau-Gymnasiums in Berlin

Natürlich lebt die aktuelle grüne Führungsriege von Sympathieträgern. Sie wirken frisch und haben den Vorteil –weil sie sich nicht in der Regierung befinden–, keine Kompromisse eingehen zu müssen. Und in den Bundesländern, in denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind, wird ihnen nichts übelgenommen– aller inneren Widersprüche, z.B. in Sachen sichere Herkunftsländer, zum Trotz.

Eisenbahnbrücke Albbruck wird abgerissen

Ich bedaure die Entscheidung sehr, insbesondere für die engagierten Bürgerinnen und Bürger vor Ort.