Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 05 / 2019

Kurze Wege, schnelle Termine: Gute Gesundheitsversorgung darf nicht davon abhängen, ob ich in der Stadt oder auf dem Land wohne, ob ich privat oder gesetzlich versichert bin. Für viele Menschen ist es ein großes Ärgernis, dass gesetzlich Versicherte häufig länger auf einen Arzttermin warten müssen als privat Versicherte.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte deshalb Druck gemacht für erhebliche Verbesserungen. Auf diese Initiative hin, hat die Koalition einen Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG, Drs. 19/6337) vorgelegt. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nun am Donnerstag in 2./3. Lesung beschlossen.

Mit dem Gesetz sorgt die Koalition für schnellere Termine in Arztpraxen, mehr Sprechstunden für Kassenpatientinnen und Kassenpatienten und mehr Ärztinnen und Ärzte auf dem Land. Das sind wichtige Schritte, um die Zwei-Klassen-Medizin abzubauen.

Zugleich vermitteln die so genannten Terminservicestellen zukünftig rund um die Uhr über die bundesweite Rufnummer 116 117 Termine an Fachärzte sowie an Haus- und Kinderärzte.

Ärztinnen und Ärzte werden für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten deutlich besser vergütet. Außerdem steigert die Koalition mit dem geplanten Gesetz die Verbreitung der medizinisch sinnvollen Hausarztverträge, indem eingeschriebene Versicherte künftig finanzielle Vorteile von den Krankenkassen erhalten.

Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Verbesserungen:

Sprechstundenangebot wird ausgeweitet
Künftig müssen Vertragsärztinnen und -ärzte wöchentlich mindestens 25 Sprechstunden für gesetzhlich Versicherte anbieten. Derzeit sind es nur 20 Stunden. Hiervon müssen Fachärztinnen und -ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung (zum Beispiel konservativ tätige Augenärztinnen und -ärzte, Frauenärztinnen und -ärzte und HNO-Ärztinnen und -ärzte) wöchentlich fünf offene Sprechstunden anbieten. Das erweiterte Sprechstundenangebot wird besser bezahlt.

Versorgung auf dem Land wird verbessert
Auch die medizinische Versorgung auf dem Land wird besser. Dafür erhalten Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Regionen dann Zuschläge, und die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in solchen Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten.

Neue Leistungen (HIV-Prophylaxe, Kryokonservierung)
Auch den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erweitert die Koalition um wichtige neue Leistungen: Versicherte mit einem hohen HIV-Infektionsrisiko haben zukünftig Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP).

Patienten, denen aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie (zum Beispiel Chemotherapie) ein Fertilitätsverlust droht, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen, um nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung vorzunehmen.

Elektronische Patientenakte von 2021 an
Patientinnen und Patienten sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker nutzen können. Dafür müssen die Krankenkassen spätestens von 2021an eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Medizinische Daten wären dann auch mittels Smartphone oder Tablet abrufbar.

Bessere Heilmittelversorgung
Außerdem hat die SPD-Fraktion im parlamentarrschen Verfahren mehrere Verbesserungen erreicht: So reformiert die Koalition nun die Heilmittelversorgung, indem die Möglichkeit einer Blankoverordnung geschaffen wird. Das bedeutet: Die Indikationsstellung und Verordnung eines Heilmittels erfolgt wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte. Die behandelnden Therapeuten können dann aber über die konkrete Therapie entscheiden. Auch Behandlungsfrequenz und Behandlungsdauer bestimmen sie selbständig. Und: Künftig werden die Therapeuten besser bezahlt.

Hilfsmittelversorgung: Keine Ausschreibungen mehr
Damit Patientinnen und Patienten künftig hochwertige Inkontinenzartikel oder Gehhilfen bekommen, werden die Hilfsmittel-Ausschreibungen durch die Krankenkassen endlich beendet. In Zukunft werden Verträge zwischen Krankenkassen und Hilfsmittelerbringern wieder auf Grundlage von Verhandlungen geschlossen.

Hausarztversorgung: Bonus für eingeschriebene Versicherte
Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass alle Krankenkassen für ihre Versicherten einen Bonus ausschütten müssen, die sich in Hausarztverträge einschreiben. Das macht die hausärztliche Versorgung attraktiver und belohnt die teilnehmenden Versicherten. Der Bonus kann in Form von Prämien ausgezahlt werden, oder die Kassen können Zuzahlungen erlassen.

Höhere Festzuschüsse für Zahnersatz
Ebenso haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten erreicht, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten höheren Festzuschüsse für Zahnersatz bereits drei Monate früher als ursprünglich geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Und schließlich müssen die Krankenhäuser im Rahmen des so genannten Entlassmanagements Versicherte bei der Beantragung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hat der Bundestag eine wichtige Verbesserung beim Abbau der Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland beschlossen. Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, dass die Terminvergabe vereinfacht und beschleunigt wird und Ärztinnen und Ärzte ihre Sprechzeiten für gesetzliche Versicherte ausweiten müssen. Dafür werden sie besser vergütet. Auch für unterversorgte Gebiete auf dem Land wird es Verbesserungen geben. Das ist Politik für ein solidarisches Land.

Am Donnerstag hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen (Drs. 19/6335, 19/6927).

In 65 deutschen Städten wurde 2017 der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Deshalb gibt es gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge; weitere drohen.

Der Koalitionsausschuss hatte darum am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um den betroffenen Städten und den betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrern schnell zu helfen. Die Städte brauchen saubere Luft, die betroffenen Dieselfahrerinnen und -fahrer müssen auf ihre Mobilität vertrauen können.

Luftqualität steigern
Neben luftverbessernder Maßnahmen durch das Sofortprogramm Saubere Luft mit 1 Milliarde Euro und der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen soll auch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Luftqualität in unseren Städten verbessern.

Diese Änderung schafft unter anderem die Voraussetzung, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden. Wenn diese Fahrzeuge nach der Nachrüstung nur noch 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen, können sie auch bei möglichen Fahrverboten weiterhin gefahren werden.

Die Koalitionsfraktionen haben sich im parlamentarischen Verfahren auf einen Änderungsantrag verständigt, der klarstellt, dass die zuständigen Behörden vor Ort weitere Ausnahmen von Fahrverboten zulassen können.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Luftqualität in vielen Städten muss besser werden. Dieselfahrer brauchen zugleich Sicherheit. Eine Gesetzesänderung hilft, dass nachgerüstete und damit saubere Fahrzeuge von möglichen Fahrverboten ausgenommen werden.

Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, die das Parlament am Donnerstag beschlossen hat, sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren (Drs. 19/6334, 19/6926).

Die Änderung ist eine maßvolle Lösung. Es wird lediglich stichprobenartige Kontrollen mit mobilen Geräten geben.

Bisher konnten Fahrverbote nur durch das Anhalten aller Pkw überprüft werden. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes können verhängte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nun ohne lästige Unterbrechung der Fahrt maßvoll kontrolliert werden. Die betroffenen Städte können mittels mobiler Geräte künftig über einen Kennzeichenabgleich die Fahrzeugdaten beim Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) abrufen.

Das erleichtert die Kontrolle und das Einhalten der Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zum Schutz der Gesundheit. Damit unterscheiden sich für die Bürgerinnen und Bürger solche Kontrollen letztendlich nicht von mobilen Geschwindigkeitskontrollen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen die Kommunen besser in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund zu hoher Stickoxidwerte zu kontrollieren. Der Datenschutz wird dabei berücksichtigt.

Auch 2018 wurde der gesetzlich festgelegte Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel in vielen deutschen Städten überschritten. Nun drohen in mehreren deutschen Städten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge.

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid schützt die Gesundheit der Menschen, die in diesen Gebieten wohnen und leben. Es muss deshalb jetzt darum gehen, die Luft rein zu halten und die Mobilität der Menschen zu ermöglichen, die sich täglich in diesen Städten bewegen. Beides muss vereinbar sein.

Dazu hat die SPD-Fraktion am Dienstag ein Positionspapier beschlossen, das anhand von fünf Punkten ein Lösungskonzept beinhaltet:

1. Pakt für Nachrüstung – Entwicklungskosten für mittelständische Zulieferer fördern
Damit Fahrverbote für die Dieselfahrerinnen und -fahrer so weit wie möglich verhindert werden können, ist neben den bisher gewährten Umtauschprämien auch die technische Nachrüstung auf Kosten der Automobilhersteller (bis zu 3000 Euro pro Fahrzeug) wie zum Beispiel in Stuttgart erforderlich. Ziel ist, dass die Hersteller von technischen Nachrüstsets die technische Nachrüstung im Herbst 2019 für die Volumen-Modelle am Markt anbieten.

Dazu muss es verbindliche Absprachen der Automobilhersteller mit den mittelständischen Unternehmen geben, die an der Entwicklung von technischen Nachrüstsets arbeiten. Die SPD-Abgeordneten erwarten von allen Automobilherstellern, dass sie den Mittelständlern alle notwendigen technischen Informationen zu den Fahrzeugtypen zur Verfügung stellen und darüber hinaus ihren Vertragswerkstätten ermöglichen, Euro-5-Dieselfahrzeuge nachzurüsten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Paktes für technische Nachrüstung eine entsprechende belastbare Vereinbarung mit den Automobilherstellern und Nachrüstfirmen zu treffen.

2. Ausnahme für Euro-5-Fahrzeuge bei Diesel-Fahrverboten bis zur Marktreife der technischen Nachrüstung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird aufgefordert, gegenüber den Umweltbehörden der Länder schriftlich klarzustellen, dass unter Beachtung des Gesundheitsschutzes die tatsächliche Verfügbarkeit der technischen Nachrüstung zu berücksichtigen ist. Die rechtliche Grundlage wird der Bundestag im Rahmen der 13. Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes schaffen.

3. 365-Euro-Jahresticket für Busse und Bahnen
Pendler müssen weiterhin morgens zur Arbeit und abends wieder nach Hause kommen. Um Mobilität weiterhin sicherzustellen, setzt die SPD-Fraktion laut Beschluss auch auf die Nutzung von Bussen und Bahnen sowie E-Carsharing-Fahrzeuge und E-Leihfahrräder als Alternative.

Und um eine weitere bezahlbare Alternative bieten zu können, will die SPD-Fraktion im Rahmen des bestehenden Haushaltsvolumens aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ die betroffenen Städten dabei unterstützen, ein „365-Euro-ÖPNV-Jahresticket“ anzubieten. Es soll sich nicht nur auf den Stadtkern beschränken, sondern insbesondere den Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland eine Alternative bieten.

Zusätzlich sollte den Kommunen die Option eröffnet werden, das Jahresticket als Mobilitätspass für E-Carsharing-Fahrzeugen, E-Leihfahrrädern und Mobilitätsportalen zu erweitern.

4. Potential synthetischer Diesel-Kraftstoffe heben
Synthetischer Dieselkraftstoff verbrennt sauberer als herkömmlicher Dieselkraftstoff und hat Potential, weniger Stickoxide freizusetzen.

Die SPD-Abgeordneten fordern dem Beschluss zufolge die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Herstellern und der Automobilindustrie zu ermitteln, welche Minderungspotentiale bei Stickoxiden bestehen und wie die wirtschaftliche Produktion, der Verkauf und die Verwendung von nachhaltig und umweltfreundlich hergestellten synthetischen Kraftstoffen ermöglicht werden kann.

5. Standorte der Messstellen und Vereinheitlichung der Messmethoden prüfen
In der öffentlichen Diskussionen wurde im Zusammenhang mit der Stickstoffdioxidbelastung die Lage der Probenahmestellen thematisiert. Ebenso wird über die im Rahmen des EU-Rechts möglichen verschiedenen Messmethoden, die deutschlandweit sehr unterschiedlich angewandt werden, diskutiert. Beides führt zu Unsicherheiten.

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass das SPD-geführte Bundesumweltministerium Schritte eingeleitet hat, die Lage der Messstellen zu begutachten, um Zweifel an der sach- und rechtskonformen Positionierung auszuräumen. Ergebnisse werden im ersten Halbjahr 2019 erwartet. In NRW ist dies bereits geschehen. Im Ergebnis wurde vom TÜV Rheinland nachgewiesen, dass alle Stationen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

In Bezug auf die Messmethoden halten es die SPD-Abgeordneten für geboten, diese und den Bedarf für eine bundesweite Vereinheitlichung zu überprüfen und die methodische Vorgehensweise transparent darzustellen. So entsteht Klarheit für alle.

Nachrüstung Schub geben
Sören Bartol, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, fasst zusammen: „Wir wollen der technischen Nachrüstung von Dieselfahrzeugen den entscheidenden Schub geben. Damit Dieselfahrer ihre Autos zügig in den Werkstätten nachrüsten können, schlagen wir vor, mittelständische Anbieter finanziell bei der Entwicklung der Technik zu unterstützen.

Außerdem wollen wir Dieselfahrern in Städten mit flächendeckenden Fahrverboten neben dem Umtausch und der technischen Nachrüstung eine dritte Möglichkeit bieten: Mit einem Jahresticket zum symbolischen Preis von 1 Euro pro Tag für Busse und Bahnen sollen Dieselfahrer darin unterstützt werden, alternativ auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.“

Am 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz für Menschen unter Vollbetreuung und für Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt. Die Koalitionsfraktionen haben sich nach langen Verhandlungen auf einen gemeinsam Antrag geeinigt, der am Freitag im Bundestag debattiert wurde. Damit wird der Auftrag des Verfassungsgerichts umgehend umgesetzt.

Matthias Bartke, zuständiger Berichterstatter sagt: „Wir freuen uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD-Fraktion gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten.“

Bereits im Koalitionsvertrag war festgelegt worden, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung aufzuheben sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist der finale Anlass für die Koalitionsfraktionen gewesen, die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz nun umgehend aufzuheben.

Der nun vorliegende Antrag kündigt einen Gesetzentwurf an, in dem die Wahlrechtsausschlüsse im Europa- und im Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden. Darüber hinaus werden Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Menschen mit Behinderung geschaffen.

Der Gesetzentwurf wird zeitnah vom Bundestag verabschiedet werden und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission) hat festgelegt, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang.

Eine Geltung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl war daher nicht möglich. Alle künftigen Europa- und Bundestagswahlen werden jedoch ohne Wahlrechtsausschlüsse stattfinden.

Matthias Bartke: „Wir hoffen, dass jetzt auch all diejenigen Bundesländer ein inklusives Wahlrecht einführen, die dies bislang noch nicht getan haben.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Wahlrecht ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Trotzdem dürfen viele Menschen mit Behinderungen bei Wahlen ihre Stimme nicht abgeben. Das ist Diskriminierung. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es der SPD-Fraktion endlich gelungen, gegenüber CDU/CSU das volle Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen durchzusetzen. Zeitnah kommt ein Gesetzentwurf.

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung über den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres“ debattiert (Drs. 19/7839).

Bislang sind Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Jugendfreiwilligen-dienst oder Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen Änderungen am Bundesfreiwilligendienstgesetz und am Jugendfreiwilligendienstgesetz vorgenommen werden, um auch diesen jungen Menschen den Zugang zu Freiwilligendiensten zu erleichtern.

Voraussetzung für einen Teilzeitdienst ist laut Vorlage ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduktion der Dienstzeit. Dazu gehört zum Beispiel die Betreuung des eigenen Kindes, die Pflege von Angehörigen oder die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten. Zugleich muss auch die Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung einverstanden sein.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Künftig sollen Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und Freiwilligendienste leisten, dies in Teilzeit tun können – wenn es dazu ein „berechtigtes Interesse“ gibt, wie etwa ein eigenes Kind.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Equal Pay Day 2019

Als SPD haben wir uns in den vergangenen Jahren verstärkt für die Bekämpfung des Lohngefälles eingesetzt. Die Einführung des Mindestlohnes, der Ausbau der Kinderbetreuung, die Einführung der Quote, das ElterngeldPlus und das Rückkehrrecht aus Teilzeit waren wichtige Schritte, Frauen und Männern wirtschaftliche Unabhängigkeit zu garantieren.

Besuch der Gewerblichen Schule Waldshut

Am Montag, den 18.03.2019 habe ich die Gewerblichen Schulen Waldshut besucht, um die Preisträger des Regionalwettbewerbs von Jugend forscht zu treffen und mir persönlich ein Bild von deren genialen Erfindungen zu machen.

Wir müssen jetzt etwas tun – Gespräch mit der „Fridays for Future“ Bewegung

Die Vertreterinnen und Vertreter der „Fridays for Future" Bewegung hatten dort die Möglichkeit, uns ihre Forderungen mitzuteilen und gemeinsam mit uns in den Dialog zu treten. Eine solche Bewegung verdient es nicht nur gehört, sondern auch ernstgenommen zu werden!

TSVG: Schneller Termin beim Arzt und weniger Wartezeiten

Ärztinnen und Ärzte werden für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten deutlich besser vergütet. Außerdem steigern wir die Verbreitung der medizinisch sinnvollen Hausarztverträge, indem eingeschriebene Versicherte künftig finanzielle Vorteile von den Krankenkassen erhalten. Schritt für Schritt bauen wir so die Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland ab.

12. Deutscher Nachhaltigkeitspreis

Nachhaltigkeit bedeutet, möglichst vielen Menschen, heute und in Zukunft ein gutes Leben zu sichern. Es geht darum, unsere Gesellschaft, unser Handeln, unsere Art zu leben ‚enkeltauglich‘ zu gestalten – so nennt es die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie.

Struve-Hut-Verleihung

Hidir Gürakar kenne ich als einen Mann, der stets ein offenes Ohr für seine Mitmenschen hat und sich für sie einsetzt. Was als Sozialberater seinen Anfang nahm, gipfelte in seinem Wirken als Mitglied des baden-württembergischen Landtags. Er löcherte gerade zu die Verantwortlichen, bis eine Antwort für seine Bürgerinnen und Bürger bekam.

Weltfrauentag mit dem OV Waldshut

Am Weltfrauentag habe ich zusammen mit dem SPD-Ortsverein Waldshut Rosen in der Kaiserstraße verteilt. Damit will ich gemeinsam mit der Ortsvereinsvorsitzenden Claudia Hecht ein Zeichen der Solidarität und der Wertschätzung von Frauen setzen

Millionen Euro fließen in die Landkreise Waldshut und Breisgau-Hochschwarzwald für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Ich freue mich, dass der Schwerpunkt des vergangenen Förderjahres auf dem Klima- und Umweltschutz lag. Es ist richtig und wichtig, dass so viele Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fördermittel zur Steigerung der Energieeffizienz wahrnehmen, denn von einer besseren CO2-Bilanz profitiert letztendlich die ganze Gesellschaft.