Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 05 / 2020

Durch die Corona-Krise soll in Deutschland möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern, wenn Unternehmen wegen des Corona-Virus vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen.

Den Entwurf eines Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld hatten die Koalitionsfraktionen kurzfristig in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Maßnahmen sind ein Ergebnis des Koalitionsausschusses vom vergangenen Sonntag. Damit die Regelungen zügig in Kraft treten können, wurde die Tagesordnung des Bundestages kurzfristig geändert.

Mit dem Gesetz werden bestehende Instrumente ausgebaut und auf die Krise angepasst, um auf wirtschaftliche Einbrüche richtig reagieren zu können und Arbeitsplätze zu sichern. „Wir wollen die Auswirkungen der Krise auf die arbeitenden Menschen und die Volkswirtschaft eindämmen“, sagt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider. „Deshalb spannen wir einen Schutzschirm für Arbeitsplätze.“

Kurzarbeit erleichtern

Schon heute zeigt die Ausbreitung des Corona-Virus wirtschaftliche Folgen: Lieferschwierigkeiten, Arbeitsausfälle, weniger Konsum. Noch ist unklar, wie stark die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigten sein werden. Klar ist allerdings: Die Politik muss sich darauf vorbereiten. Hubertus Heil: „Unser Ziel ist es, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und entschlossen und frühzeitig zu handeln.“

Um Entlassungen zu vermeiden, soll der Zugang für den Bezug von Kurzarbeitergeld künftig durch die Bundesregierung wesentlich erleichtert werden können:

Bisher muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Diese Schwelle kann bis auf zehn Prozent abgesenkt werden.

Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden und ins Minus gefahren werden. Darauf soll teilweise oder vollständig verzichtet werden können.

  • Kurzarbeitergeld kann auch für Beschäftigte in Leiharbeit ermöglicht werden.
  • Der Bundesagentur für Arbeit wird die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht.
  • Die entsprechenden Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung gelten bis Ende 2021. Die Verordnungen selbst sind zunächst befristet.

Beschäftigte sollen beim Strukturwandel der Wirtschaft noch stärker unterstützt werden. Dafür haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines „Arbeit von morgen“-Gesetzes in den Bundestag eingebracht. Durch eine bessere Förderung von Weiterbildung soll es dafür sorgen, dass die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können.

Prozesse wie die Digitalisierung oder der ökologische Umbau des Wirtschaftssystems verändern die Arbeitswelt und bringen neue Herausforderungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle mithalten können und auch in Zukunft gute Arbeit haben.  Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, brauchen die Beschäftigten Möglichkeiten zur Weiterbildung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Mit dem geplanten „Arbeit von morgen“-Gesetz sollen Beschäftigte und Betriebe im Strukturwandel noch besser unterstützt werden. Ziel ist es, Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und die hohe Wertschöpfung der Wirtschaft zu erhalten. Und wenn Menschen dennoch ihre Arbeit verlieren, sollen sie über Weiterbildung und Qualifizierung möglichst schnell wieder Arbeit bekommen.

Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, noch stärker fördern kann als bisher. Die entsprechenden Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt sollen hierfür unabhängig von der Betriebsgröße um jeweils zehn Prozentpunkte erhöht werden, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betriebes Weiterbildung braucht. Außerdem sollen Beschäftigte in Transfergesellschaften besser gefördert und qualifiziert werden. Damit soll der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden, unabhängig vom Alter und Berufsabschluss. Und es soll einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung geben, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss zu erreichen.

Das „Arbeit von morgen“-Gesetz richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle.

Mit einem Gesetz will die Koalition gegen Hasskriminalität im Internet vorgehen. Wer im Netz hetzt und droht, soll künftig härter und effektiver verfolgt werden.

Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Und nicht selten werden aus diesen Worten auch Taten. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt.

„Wir schauen nicht tatenlos zu, wie sich Hass und Hetze im Internet ausbreiten, denn die Morde in Hanau, Halle und Kassel zeigen, wie schnell aus Worten Taten werden“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner. Der Bundestag hat deshalb am Donnerstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ beraten.

Höhere Strafen und konsequente Strafverfolgung

Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition das Strafrecht verschärfen und dafür sorgen, dass Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Künftig soll der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen vor Diffamierungen und Anfeindungen geschützt werden. Antisemitische Motive sollen ausdrücklich strafverschärfend wirken.

Auch die Plattformen, auf denen Hasskommentare veröffentlicht werden, werden weiter in die Pflicht genommen: Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Das gilt auch für Fälle, in denen Frauen mit Vergewaltigungsfantasien bedroht werden. Denn Hass und Hetze im Netz zielen besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Ziel der Koalition ist es, all diese Hass-Straftaten konsequent vor Gericht zu bringen.

Engagierte Menschen besser schützen

Das betrifft auch Drohungen gegenüber Menschen, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Für die SPD-Fraktion ist klar: Unsere Demokratie gerät in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem Änderungen im Melderecht vor. Es soll verhindert werden, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern oder gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Künftig können gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt werden, dass ihre Adressen weitergegeben werden.

Außerdem soll klargestellt werden, dass der besondere Schutz von Personen des politischen Lebens vor übler Nachrede und Verleumdung auch für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen gilt. „Angriffe auf diese politisch Engagierten nehmen zu“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl. „Diese Angriffe sind Angriffe auf unsere Demokratie. Wir lassen das nicht zu, deshalb bringen wir das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität jetzt auf den Weg.“

Auf Initiative der SPD-Fraktion beteiligen sich deutsche Tornados künftig nicht mehr an der Luftraumüberwachung im Irak. Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Anti-IS-Koalition soll in veränderter Form fortgesetzt werden. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag am Freitag erstmals beraten.

Im Oktober 2019 hatte der Bundestag auf Initiative der SPD-Fraktion beschlossen, die Luftraumüberwachung im Irak durch deutsche Tornados zum 31. März 2020 zu beenden. Dieser Beschluss soll jetzt umgesetzt werden, indem Italien die deutschen Tornados ersetzen wird.

Der deutsche Einsatz soll in angepasster Form fortgesetzt werden. Auch wenn im Kampf gegen die Terrororganisation IS große Fortschritte erzielt worden sind, ist der IS nicht besiegt. Um nachhaltige Erfolge beim Kampf gegen den IS zu gewährleisten, soll der Einsatz „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien“, der im Oktober 2019 von Bundestag beschlossen wurde, auf Antrag der Bundesregierung ergänzt werden:

Um den steten Verfolgungsdruck auf den IS sicherzustellen, muss der Kampf gegen den IS aus der Luft fortgesetzt werden. Daher soll die bisherige deutsche Unterstützung in Form von Luftbetankung auch über den 31. März 2020 hinaus fortgesetzt werden.

Die beteiligten Kräfte der Bundeswehr werden Lufttransporte für die internationale Anti-IS-Koalition, internationale Organisationen, Alliierte und Partner durchführen. Dies ist besonders wichtig, um den Transport von Truppen in die Einsatzländer hinein, innerhalb des Landes, und in Krisensituation zum Schutz der Soldaten aus dem Land heraus zu sichern.

Außerdem beinhaltet der deutsche Beitrag ein Luftraumüberwachungsradar im Irak, der die internationale Anti-IS-Koalition und die irakischen Luftfahrtbehörden bei Luftraumkoordinierungsmaßnahmen unterstützt.

Der bisher durchgeführte Aufbau von Fähigkeiten der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte hat bereits Erfolge gezeitigt und soll daher ebenfalls fortgesetzt werden. Das irakische Parlament hatte sich zwar im Januar 2020 zunächst dafür ausgesprochen, die Präsenz ausländischer Truppen im Irak zu beenden. Allerdings hatte die irakische Regierung schon sehr bald deutlich gemacht, dass sie ein großes Interesse daran hat, dass das internationale Engagement im Kampf gegen IS im Irak fortgeführt wird. Auf Grundlage der Zustimmung der irakischen Regierung soll die Beteiligung der deutschen Bundeswehr an der Ausbildung der irakischen Streitkräfte im Zentralirak künftig auch im Rahmen der NATO-Mission im Irak erfolgen können. Die Befristung des gesamten Einsatzes bis zum 31. Oktober 2020 soll bestehen bleiben.

Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Nato-geführten Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission „Resolute Support“ in Afghanistan. Das hat der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung beschlossen.

Das gemeinsame Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft hat in den letzten Jahren trotz vieler Schwierigkeiten greifbare Ergebnisse hervorgebracht: Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde wieder hergestellt, das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung haben sich grundlegend verbessert, Frauen spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im öffentlichen Leben, und es gibt eine vielfältige Medienlandschaft sowie freie politische Debatten.

Allerdings sind auf all diesen Feldern weitere Anstrengungen nötig, damit Afghanistan den Rückstand aufholen kann, der in den Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstanden ist. Denn gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig bereits erzielte Fortschritte weiterhin sind. Die Regierung ist nicht in allen Landesteilen handlungsfähig; Korruption und Armut sind immer noch weit verbreitet.

Auftrag der Mission bleibt es deshalb, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Ziel ist es, die afghanischen Sicherheitskräfte in die Lage zu versetzen, die Sicherheitsverantwortung auf lange Sicht flächendeckend und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus sieht das Mandat vor, dass die Bundeswehr im Notfall auch Personal der internationalen Gemeinschaft, das im zivilen Wiederaufbau engagiert ist, unterstützen kann.

Die Einigung zwischen den USA und den Taliban sieht eine Verringerung der Truppenpräsenz der internationalen Staatengemeinschaft vor und wird dazu beitragen können, Vertrauen auf beiden Seiten zu bilden. Diese Anpassung, die die amerikanischen Streitkräfte nun vornehmen, wird auch bedeuten, dass eine behutsame Anpassung der deutschen Präsenz erforderlich wird. Über die konkrete Ausgestaltung stimmt sich Deutschland deshalb mit den internationalen Partnern eng ab. Die Obergrenze von 1300 deutschen Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. März des nächsten Jahres wird zunächst unverändert beibehalten, um die dabei notwendige Flexibilität zu wahren.

Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Friedensmission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union in der sudanesischen Region Darfur, allerdings mit weniger Soldatinnen und Soldaten als bisher. Einem entsprechenden Mandat hat der Bundestag zugestimmt.

Nach der Absetzung des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir durch das Militär im April 2019, befindet sich der Sudan in einer fragilen Umbruchsphase. Die neue Regierung hat einige deutliche Zeichen gesetzt, dass sie mit der Vergangenheit brechen will.

Die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes bringt die deutsche Unterstützung des Transformationsprozesses in dem Land zum Ausdruck und entspricht dem Wunsch der Übergangsregierung nach Verlängerung der UNAMID-Mission. Diese Mission hat unter anderem die Aufgabe, Zivilpersonen zu schützen, die Einhaltung der Menschenrechte zu beobachten beziehungsweise über ihre Missachtung zu berichten, humanitäre Hilfe zu erleichtern und die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten.

Es liegt im deutschen Interesse, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfur-Konflikts auch weiterhin zu unterstützen. Das deutsche Engagement leistet einen Beitrag zur Stabilität in der Sudan-Sahel-Region und entspricht den Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung, denen Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu Grunde liegen.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beabsichtigt, bis zum 31. März 2020 einen Beschluss über einen verantwortungsvollen Abbau hin zu einem Ausstieg aus UNAMID zu fassen und in Abhängigkeit von dieser Entscheidung im Einvernehmen mit der sudanesischen Regierung eine Folgepräsenz zu mandatieren.

Da Unwägbarkeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedensprozesses in Darfur und mit Blick auf eine vom Sicherheitsrat geplante Folgemission bleiben, hat der Bundestag einer Verlängerung des Bundeswehreinsatzes bis zum 31. Dezember 2020 zugestimmt. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher vor allem darin bestehen, dass sich Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission beteiligt. Die Truppenobergrenze wird von 50 auf 20 Soldatinnen und Soldaten reduziert.

Die Beteiligung der Bundeswehr an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (UNMISS) wird verlängert. Das hat der Bundestag auf Antrag der Bundesregierung beschlossen.

Auch neun Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat der Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt fragil. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern mehr als sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen; rund 1,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben und ca. 2,2 Millionen Menschen in die Nachbarstaaten geflüchtet.

Schwerpunkt der Friedensmission bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag besteht weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren. Das Bundeswehrmandat wird bis zum 31. März 2021 verlängert. Wie bisher können bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Die Bundeswehr leistet weiterhin einen Beitrag zum Kampf gegen Terrorismus und Waffenschmuggel im Mittelmeer. Der Bundestag hat einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung zugestimmt.

Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Daher ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die Nato und ihre Mitgliedsländer von zentraler Bedeutung. Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes und anhaltende politische Instabilität in einzelnen Staaten eröffnen terroristischen Organisationen jedoch Rückzugs- und Herrschaftsräume.

Die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten Maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ wird daher um ein weiteres Jahr bis Ende März 2021 verlängert. Wie im vergangenen Jahr sollen bis zu 650 deutsche Soldatinnen und Soldaten daran mitwirken, Lagebilder zu erstellen und den Seeraum zu überwachen. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge sowie den darüber liegenden Luftraum.

80.000 Helferinnen und Helfer engagieren sich beim Technischen Hilfswerk (THW) ehrenamtlich für den Zivil- und Katastrophenschutz. Auf Initiative der Koalition wird die Attraktivität dieses Ehrenamtes gestärkt.

Hierzu hat der Bundestag am Freitag das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes beschlossen. Es zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden.

Neue Gefahren wie etwa die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen oder der Klimawandel führen zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Das THW stellt sich diesem Wandel, in dem es beispielsweise seine technischen Fähigkeiten erweitert oder seine technischen und logistischen Strukturen modernisiert. Die Modernisierung des THW-Gesetzes soll diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Außerdem werden unter anderem Freistellungsregelungen zur Förderung der Helferinnen und Helfer verbessert.

Durch eine Änderung am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren wollen die Koalitionsfraktionen zudem die Zahl der Einsätze des THW steigern, die im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen von Gefahrenabwehrbehörden durchgeführt werden. Wenn ein solcher Einsatz im öffentlichen Interesse liegt, kann auf eine Kostenerstattung an das THW durch die Gefahrenabwehrbehörde unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Der dafür erforderliche finanzielle Mehrbedarf wird durch den Bund bereitgestellt.

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

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