Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 06 / 2019

Familien mit wenig Geld werden künftig stärker unterstützt. Das hat der Bundestag mit dem so genannten Starke-Familien-Gesetz am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/7504). Das Vorhaben ist auf Druck der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag verankert worden.

„Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel“ – so steht es dort. Das neue Gesetz hilft Familien und Alleinerziehenden mit wenig Geld, weil damit der so genannte Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen für Teilhabe und Bildung weiter verbessert werden.

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Der Kinderzuschlag funktioniert dann wie ein Zuschlag zum Kindergeld.

Er wird nun so erhöht, dass er zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum der Kinder sichert. Das geschieht in zwei Schritten: Im Juli 2019 wird der Höchstbetrag für jedes Kind zunächst von bisher 170 Euro auf 185 Euro monatlich angehoben. Zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kinder-geld erhalten Eltern dann bis zu 408 Euro pro Monat für ein Kind. In einem zweiten Schritt wird ab dem 1. Januar 2021 der Höchstbetrag entsprechend dem Existenzminimum angepasst.

Zusätzliche Einnahmen sollen sich lohnen
Für Eltern, die Kinderzuschlag bekommen, soll es sich lohnen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Wenn das Familieneinkommen steigt, wird der Kinderzuschlag kleiner – bis es die Familie aus eigenen Kräften nur mit dem Kindergeld schafft, gut über die Runden zu kommen.

Die Koalition schafft auch die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag ab. Stattdessen soll ein sanftes Auslaufen der Leistung erreicht werden. In Haushalten mit Alleinerziehenden kann in Zukunft neben Unterhaltsvorschuss- oder Unterhaltszahlungen auch der Kinderzuschlag gewährt werden.

Damit Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen (das ist das Dunkelfeld der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung) öffnet die Koalition den Kinderzuschlag für Familien, die mit ihrem Einkommen knapp unterhalb der Bedarfsgrenze des Sozialgesetzbuches II liegen.

Außerdem wird das Antragsverfahren vereinfacht, indem der Zuschlag zukünftig für sechs Monate gewährt wird. Eltern müssen in diesem Zeitraum den Kinderzuschlag nicht neu beantragen – selbst wenn ihr Einkommen sich verändert.

Bildungs- und Teilhabepaket wird erweitert
Mit dem Gesetz werden auch Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket erhöht und angepasst. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe geht es darum, die Chancen für Kinder in der Kita und der Schule zu verbessern, so dass jedes Kind es „packt“. Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Familien, die Leistungen der Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Diese Leistungen ermöglichen Kindern und Jugendlichen, an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in ihrer Freizeit teilzunehmen.

Bereits zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wird die Unterstützung für den persönlichen Schul-bedarf (Schulranzen etc.) von 100 auf 150 Euro erhöht. Anschließend wird diese Leistung jährlich in gleichem Maß wie der Regelbedarf angepasst.

Zusätzlich werden die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Aktivitäten beispielsweise im Bereich Sport, Spiel, Kultur, usw. von 10 auf 15 Euro monatlich erhöht.

Kinder können künftig auch dann kostenlos Nachhilfe erhalten, wenn sie nicht akut versetzungsgefährdet sind. Diese bisher bestehende Voraussetzung entfällt – was dazu führt, dass mehr Kinder durch Lernförderung unterstützt werden können.

Die Notwendigkeit gesonderter Anträge als Leistungsvoraussetzung für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliches Mittagessen und Teilhabeleistungen fällt übrigens auch weg.

Im Klartext bedeutet das: Die Fahrt mit dem Schulbus wird für Familien mit wenig Geld eben-so kostenfrei wie das Schulessen. Die Voraussetzungen für Nachhilfe werden vereinfacht.

Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sagt: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz sorgen wir für mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Das Gesetz folgt dem Maßstab: Wer mehr arbeitet, soll mehr in der Tasche haben. Es wird parallel zur Kindergelderhöhung in Kraft treten. Das unterstreicht das Ziel der SPD-Fraktion, alle Familien in Deutschland zu unterstützen.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützt die Koalition gezielt Familien, in denen das Geld knapp ist. Ein neu neugestalteter Kinderzuschlag soll dafür sorgen, dass deutlich mehr Eltern zusätzlich unterstützt werden und nicht wegen ihrer Kinder auf Grundsicherung angewiesen sind. Für Kinder aus Familien, die Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, werden die Schülerbeförderung und das Schulessen kostenfrei. Außerdem wird der Zugang zu Lernförderung erleichtert und der Zuschuss zum Schulbedarf erhöht.

Am Mittwoch hat der Bundestag das deutsch-französische Parlamentsabkommen angenommen. Damit ist der Weg frei für die neue Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung.

Die deutsch-französische Freundschaft ist ein zentraler Baustein für ein friedliches und stabiles Europa. Nach den schmerzhaften Erfahrungen von Krieg und Chaos in Europa, arbeiten Deutschland und Frankreich seit den 1950er-Jahren unermüdlich im Dienst der europäischen Integration und der Vertiefung der Beziehungen zwischen beiden Ländern.

Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben deshalb den 55. Jahrestag des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zum Anlass genommen, ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen zu erarbeiten.

Konkret sieht das Parlamentsabkommen eine Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung vor, die die Zusammenarbeit zwischen den beiden Parlamenten stärken soll (Drs. 19/8540). Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Nils Schmid nennt das Parlamentsabkommen „einmalig in seiner Art“.

Fragen der deutsch-französischen Beziehungen
Die Versammlung soll aus insgesamt 100 Mitgliedern bestehen, je 50 Abgeordnete aus Deutschland und Frankreich. Die Benennung der Mitglieder erfolgt zu Beginn einer Wahlperiode und reflektiert das Stärkeverhältnis der Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten. Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Präsident der Assemblée nationale haben gemeinsam den Vorsitz.

Die Versammlung soll sich mit verschiedenen Fragen der deutsch-französischen Beziehungen befassen und kann Vorschläge erarbeiten oder Beschlüsse fassen, die jedoch nicht bindend sind. Sie werden dann den beiden Parlamenten als Vorschläge für gemeinsame Entschließungen vorgelegt.

Die Versammlung tagt mindestens zweimal im Jahr öffentlich, abwechselnd in Deutschland und in Frankreich. Die konstituierende Sitzung findet bereits am 25. März in Paris statt. Zusätzlich sollen beide Parlamente mindestens alle vier Jahre als gemeinsame Versammlungen abwechselnd in den Ländern tagen.

Die Nationalversammlung hat den Entwurf des Parlamentsabkommens bereits am 11. März 2019 beschlossen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale haben den Jahrestag des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit zum Anlass genommen, ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen zu erarbeiten. Der Bundestag hat dieses Abkommen am Mittwoch angenommen. Damit ist der Weg frei für die neue Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung.

Der Deutsche Bundestag stellt sich dem Antiziganismus entgegen – in seinen Anfängen und in allen Formen, in denen er auftreten kann. Das Parlament hat am Freitag dazu einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen (Drs. 19/8546). Antiziganismus ist im weiteren Sinne die Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung von Sinti und Roma.

Deutschland trägt vor dem Hintergrund des lange Zeit ignorierten Völkermords, der systematischen Entrechtung, Erniedrigung, Deportation und Ermordung von hunderttausenden Sinti und Roma im von Deutschland während des Zweiten Weltkrieges besetzten Europa eine besondere Verantwortung im Kampf gegen den Antiziganismus.

Der Antrag macht deutlich, dass das Parlament begrüßt, dass der Bundesinnenminister „gemäß der in der Koalitionsvereinbarung vom 14. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Abrede und nach fachlichen Konsultationen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ein Expertengremium einsetzen wird, das erstmals eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen des Antiziganismus erarbeiten soll.“

Der Deutsche Bundestag regt weiterhin an, „dass ihm dieses Gremium im Jahr 2021 einen ausführlichen Bericht vorlegt. Er erwartet interessiert die Handlungsempfehlungen des Gremiums, um Antiziganismus wirksam vorzubeugen und effektiv zu bekämpfen.“

Expertengremium in allen Ressorts unterstützen
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung laut Vorlage auf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel „die Arbeit des unabhängigen Expertengremiums ressortübergreifend zu unterstützen.“ Die Ausformulierung konkreter wissenschaftlicher Fragestellungen und Arbeitsaufträge sollen der Entscheidung des Gremiums obliegen. Es müsse unabhängig seine Agenda festlegen können. Seine Tätigkeit endet mit der Fertigstellung des Berichts.

Außerdem soll die Bundesregierung jeder Form des Hasses gegen Sinti und Roma und dem Antiziganismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen begegnen. Aufgabe der Bundesregierung sei es, die Minderheiten zu schützen, zu fördern und ihrer Diskriminierung und Ausgrenzung entgegenzutreten.

Das Parlament regt beim Expertengremium an, „eine Bestandsaufnahme der Genese, Erscheinungsformen und Folgen des Antiziganismus in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen vorzulegen und dabei auch Antiziganismus in Form von Hass und Drohungen gegen Sinti und Roma im Internet zu berücksichtigen“.

Außerdem sollen die Expertinnen und Experten Empfehlungen formulieren, wie Programme zur Bekämpfung von Antiziganismus entwickelt und weiterentwickelt werden können. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei auf Maßnahmen liegen, die auf Bundesebene umgesetzt werden können.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich dem Antiziganismus entschlossen und auf allen Eben entgegenzustellen. Ein Expertengremium soll bis 2021 einen Bericht mit Handlungsempfehlungen erstellen, wie Antiziganismus wirksam vorzubeugen ist und wie er effektiv bekämpft werden kann.

Am Donnerstag hat der Bundestag ein „Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres“ beschlossen (Drs. 19/7839).

Bislang sind Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Jugendfreiwilligen-dienst oder Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen. Mit dem Gesetz werden das Bundesfreiwilligendienstgesetz und das Jugendfreiwilligendienstgesetz geändert, um auch diesen jungen Menschen den Zugang zu Freiwilligendiensten zu erleichtern.

Voraussetzung für einen Teilzeitdienst ist ein „berechtigtes Interesse“ der Freiwilligen an der Reduktion der Dienstzeit. Dazu gehört zum Beispiel die Betreuung des eigenen Kindes, die Pflege von Angehörigen oder die Teilnahme an arbeitsmarktneutralen Bildungs- oder Qualifizierungsangeboten. Zugleich muss auch die Einsatzstelle der Freiwilligen mit der Teilzeitregelung einverstanden sein.

Sönke Rix, jugendpolitischer Sprecher, und Svenja Stadler, engagementpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion betonen: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen langfristig erreichen, dass alle Menschen, die einen Freiwilligendienst absolvieren wollen, auch einen entsprechenden Platz angeboten bekommen. Dazu leisten wir mit dem Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetz einen Beitrag. Freiwilligendienste sind deutlich mehr wert als sie kosten. Die SPD-Bundestagsfraktion steht an der Seite der vielen ehrenamtlich Engagierten.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Künftig sollen Menschen, die jünger als 27 Jahre sind und Freiwilligendienste leisten, dies in Teilzeit tun können – wenn es dazu ein „berechtigtes Interesse“ gibt, wie etwa ein eigenes Kind.

Am Donnerstag hat der Bundestag die Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben zum Schutz vertraulicher Informationen, Know-hows und von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht beschlossen (Drs. 19/4724). Das Europäische Parlament und der Rat hatten mit einer Richtlinie vom 8. Juni 2016 die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen verpflichtet.

Geschäftsgeheimnisse stellen oft einen erheblichen Wert für Unternehmen dar und sollen vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung und Offenlegung geschützt werden. Doch gerät der Schutz von Geschäftsgeheimnissen dort an seine Grenzen, wo der Schutz öffentlicher Interessen überwiegen kann.

Deshalb sollen Whistleblower-Aktivitäten durch die Richtlinie nicht eingeschränkt werden. Ein Whistleblower ist vereinfacht gesagt eine Person, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringt.

Die nun beschlossene Umsetzung der EU-Vorgaben geht über die bislang geltenden Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und im Bürgerlichen Gesetzbuch hinaus und schließt eine Lücke. Sie schafft gleichzeitig einen angemessen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Unternehmen, Beschäftigten, Hinweisgebern und Journalisten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Eine EU-Vorgabe schützt künftig sowohl so genannte Whistleblower, sorgt aber auch für einen Ausgleich zwischen öffentlichem Interesse und berechtigtem Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Das Bundeswehrmandat für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Nato-Mission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan wird verlängert. Das hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/7726, 19/8424).

Das gemeinsame Engagement der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft hat in den letzten achtzehn Jahren trotz vieler Schwierigkeiten greifbare Ergebnisse hervorgebracht: Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde wieder hergestellt, das Bildungssystem und die Gesundheitsversorgung haben sich grundlegend verbessert, Frauen spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im öffentlichen Leben, und es gibt eine vielfältige Medienlandschaft sowie freie politische Debatten.

Allerdings sind auf all diesen Feldern weitere Anstrengungen nötig, damit Afghanistan den Rückstand aufholen kann, der in den Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstanden ist. Denn gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig bereits erzielte Fortschritte weiterhin sind. Die Regierung ist nicht in allen Landesteilen handlungsfähig; Korruption und Armut sind weit verbreitet. Auftrag der Mission bleibt es deshalb, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Ziel ist es, die afghanischen Sicherheitskräfte in die Lage zu versetzen, die Sicherheitsverantwortung auf lange Sicht flächendeckend und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Darüber hinaus kann die Bundeswehr im Notfall auch Personal der internationalen Gemeinschaft, das im zivilen Wiederaufbau engagiert ist, unterstützen.

Mit dem Beschluss wird das Bundeswehrmandat bis zum 31. März 2020 verlängert. Für die Beteiligung an der Mission können bis zu 1300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Das Parlament hat einen Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der Nato-Mission RESOLUTE SUPPORT in Afghanistan in namentlicher Abstimmung beschlossen. Ziel ist die Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Verlängerung des Bundeswehrmandats im Mittelmeerraum beschlossen (Drs. 19/7727, 19/8426).

Die Nato-geführte Maritime Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN soll wie im vergangenen Jahr im gesamten Mittelmeer eine Unterstützung zur maritimen Sicherheit und gegen maritimen Terrorismus leisten. Die Aufgabe der deutschen Streitkräfte bleibt es, einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch sowie zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld zu leisten.

Der Antrag der Bundesregierung sieht weiterhin den Einsatz von bis zu 650 deutschen Soldatinnen und Soldaten vor. Die Mandatslaufzeit wird bis zum 31. März 2020 verlängert.

Zum Hintergrund: 
Rund ein Drittel aller über See verschifften Güter und ein Viertel aller Öltransporte weltweit werden durch das Mittelmeer geleitet. Daher ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die Nato und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. Fehlende staatliche Kontrolle über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes und anhaltende politische Instabilität in einzelnen Staaten eröffnen terroristischen Organisationen jedoch Rückzugs- und Herrschaftsräume.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Mandatsverlängerung für die Beteiligung der Bundeswehr an der VN-Mission UNMISS im Südsudan beschlossen. VN steht für Vereinte Nationen.

Worum es geht: Auch acht Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt vor dem Hintergrund fortbestehender auch ethnischer Differenzen weiterhin angespannt. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern mehr als sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Aktuell sind sechs Millionen Menschen von starker Nahrungsmittelunsicherheit bedroht.

Die Ausrichtung von UNMISS bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag besteht weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission und Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren. Das Mandat wird bis zum 31. März 2020 verlängert. Die Truppenobergrenze soll weiterhin bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen (Drs. 19/7728, 19/8428).

Das Parlament hat einen Antrag der Bundesregierung beschlossen, die deutsche Beteiligung an der VN-Mission UNAMID in Darfur zu verlängern. VN steht für Vereinte Nationen.

Die Entwicklung der Sicherheitslage in Darfur war 2017 positiv. Die Regierung Sudans hat einen einseitigen Waffenstillstand 2017 verlängert, und sowohl Regierung als auch bewaffnete Gruppen haben Kriegsgefangene freigelassen.

Gleichwohl steht die Sudan-Sahel-Region vor großen grenzüberschreitenden Herausforderungen und vor ungelösten politischen Konflikten, die womöglich zu einer Destabilisierung der Region führen. Eine Bewältigung dieser Herausforderungen ist ohne die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nicht vorstellbar. Deshalb bleibt die VN-Mission UNAMID zum Schutz von Zivilisten und zur Begleitung der politischen Verhandlungen bis auf weiteres unverzichtbar.

Die deutsche Beteiligung an UNAMID wird bis zum 31. März 2020 verlängert. Die Truppenobergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten soll bestehen bleiben. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen (Drs. 19/7725, 19/8430).

Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt ein Bundesförderprogramm Mobilfunk vor, um die Regionen zu versorgen, in denen sich Investitionen für Telekommunikationsunternehmen finanziell nicht rentieren. Dort, wo der Marktausbau versagt, muss der Staat eingreifen und für die Infrastruktur Sorge tragen. Nur so können die sogenannten ‚weißen Flecken‘ geschlossen werden. Dazu hat die Fraktion am Dienstag ein Positionspapier beschlossen.

Noch immer gibt es zahlreiche Funklöcher in Deutschland. Das ärgert viele Menschen Tag für Tag. Immer wieder ist die Rede von abbrechenden Telefonverbindungen und einem langsamen mobilen Netz. Diese Funklöcher müssen endlich geschlossen werden.

Ursächlich hierfür sind auch die Versorgungsauflagen, die von den Mobilfunknetzbetreibern bisher erfüllt werden müssen. Die waren bei der Frequenzvergabe für das LTE-Netz an der Versorgung von 98 Prozent der Haushalte und nicht an der Versorgung der Fläche ausgerichtet. Deshalb gibt es zum Beispiel entlang wichtiger Verkehrswege immer noch Netzausfälle. Konsequenz: Eine zuverlässige Nutzung des Mobilfunks für Telefonie oder mobiles Internet ist nicht überall sichergestellt. Angesichts der Bedeutung mobiler Technologien ist der Maßstab ‚Haushalt‘ heute nicht mehr zeitgemäß.

Mobiles Internet in jeder Wohnung, entlang jeder Strecke
Ziel der SPD-Fraktion ist ein flächendeckendes Mobilfunknetz mit LTE (4G) und darauf aufbauend 5G. Deutschland braucht schnelles, mobiles Internet bis zu jeder Milchkanne. Das heißt nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch entlang von Straßen, Bahnstrecken und auf dem Land. Zur Erreichung dieses Ziels schlagen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten mit diesem Positionspapier konkrete Maßnahmen und Instrumente vor:

So sollen – im Rahmen europäischer Vorgaben – die rechtlichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass sich die Mobilfunkabdeckung für alle spürbar verbessert. Die SPD-Fraktion will die Voraussetzungen für einen flächendeckenden Ausbau schaffen. Dazu zählt beispielsweise die Anordnungsbefugnis für die Bundesnetzagentur für Infrastruktursharing und lokales Roaming.

Da es trotz all dieser Maßnahmen Regionen geben wird, in denen es der Markt nicht regelt und aus wirtschaftlichen Gründen kein Netzausbau erfolgen wird, ist ein Bundesförderpro-gramm Mobilfunk zwingend notwendig. Es muss überall gleichwertige Lebensbedingungen geben.

Mit der nun begonnenen Frequenzversteigerung ist auch gesichert, dass von Sommer 2019 an die lokalen Frequenzen für autonome Industrienetze im Bereich 3,7-3,8 GHz vergeben werden können.