Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 11 / 2019

Die SPD-Fraktion hat mehr als 20 Jahre darum gekämpft, die Union war immer dagegen, doch jetzt ist es da: Deutschland hat ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Das hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Union verabschiedet.

Damit wird erstmals die Einwanderung in den Arbeitsmarkt nicht nur für Hochqualifizierte, sondern auch für alle Fachkräfte mit Berufsausbildung geöffnet und effektiv gesteuert. Denn klar ist: Zusätzliche Fachkräfte sind ein Fundament für unseren künftigen wirtschaftlichen Erfolg und garantieren so soziale Sicherheit für alle in Deutschland.

Die Koalition schafft nun klare Regeln, wer aus Drittstaaten (Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören) kommen kann, und wer bleiben darf.

In vielen Branchen und Regionen gibt es Vollbeschäftigung, und schon jetzt sind 1,6 Millionen Stellen längerfristig unbesetzt – Tendenz steigend. Service- und Versorgungsdienstleistungen, etwa in der Pflege, Medizin und Handwerk, werden vor allem auf dem Land ein immer knapperes Gut. Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte.

Für die SPD-Fraktion steht deshalb die gute Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Deutschland an erster Stelle. Dafür hat sie bereits das Qualifizierungschancengesetz auf den Weg gebracht, das die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Strukturwandel (Kohleausstiegsregionen) fördert und setzt sich für die richtigen Rahmenbedingungen ein, zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Eröffnung neuer Perspektiven für Langzeitarbeitslose.

Öffnung des Arbeitsmarktes
Wegen der alternden Gesellschaft werden diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichen. Aus diesem Grund öffnet die Koalition den deutschen Arbeitsmarkt erstmals vollständig auch für Menschen mit einer Berufsausbildung aus Drittstaaten. Wer ein konkretes Jobangebot hat und eine Qualifikation besitzt, die ihn zur Ausübung dieser Beschäftigung befähigt, kann zukünftig langfristig in Deutschland bleiben. Die bislang notwendige Vorrangprüfung (gibt es bevorrechtigte Bewerber für eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, etwa Deutsche, EU-Bürger oder Personen, die eine Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis haben?) fällt weg, kann aber bei Verschlechterung der Arbeitsmarktlage wieder eingeführt werden.

Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf wird es künftig Fachkräften aus dem außereuropäischen Ausland erleichtert, eine Arbeit in Deutschland zu finden. Hindernisse bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sollen abgebaut werden. Zum Beispiel soll der Aufenthalt zur Nachqualifizierung und Anerkennung einer im Ausland erworbenen Ausbildung jetzt schon möglich sein, wenn bereits ein Beschäftigungsverhältnis besteht und nur noch geringe, insbesondere berufspraktische Teile zur Anerkennung fehlen.

Die Erwerbszuwanderung wird außerdem effizienter gestaltet, indem die Länder mindestens eine zentrale Ausländerbehörde je Land einrichten sollen. Arbeitgeber sollen dort die Möglichkeit haben, ein „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ zu nutzen, dass das bisher aufwändige Visa-Verfahren deutlich verkürzt.

So baut die SPD-Fraktion Hürden ab, damit die dringend benötigten Fachkräfte schneller einreisen können und somit auch schnell die Chance bekommen, sich ein Leben in unserer Gemeinschaft aufbauen zu können.

Arbeitsplatzsuche auch in Deutschland
Die Arbeitsplatzsuche vor Ort stand bisher nur Akademikern offen. Jetzt sollen auch Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für bis zu sechs Monate einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten – solange sie über eine anerkannte Qualifikation, ausreichende Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügen. Während dieser Zeit kann auch eine Probearbeit bis zu zehn Wochenstunden, etwa in Form eines Praktikums, ausgeübt werden.

Darüber hinaus schafft das Gesetz die Möglichkeit, auch zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. Voraussetzungen sind hier neben der vollständigen Lebensunterhaltssicherung gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B2), die Nicht-Vollendung des 25. Lebensjahres und ein Abschluss, der zu einem (Fach-)Hochschulzugang in Deutschland oder in demjenigen Staat führt, indem der Schulabschluss erworben wurde. Bei dem letzten Punkt hat die SPD-Fraktion in den Verhandlungen noch Verbesserungen durchgesetzt. Denn jedes Jahr bleiben zehntausende Ausbildungsplätze bei uns unbesetzt.

Das Gesetz stellt auch sicher, dass es nicht zu Lohndumping kommt. So müssen Bezahlung und Arbeitsbedingungen der ausländischen Fachkraft denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer entsprechen.

Fachkräfte, die über 45 Jahre alt sind, müssen nachweisen, dass sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen. Schließlich will die Koalition nicht, dass sie bei der Rente auf das Sozialamt angewiesen sind.

Deutschland bekommt jetzt ein modernes Zuwanderungsrecht – ein großer Erfolg für ein weltoffenes, modernes, wirtschaftlich erfolgreiches und sozial stabiles Land.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Koalition will Zuwanderung steuern und qualifizierte Fachkräfte für den Arbeitsmarkt gewinnen. Deshalb öffnet sie den Arbeitsmarkt für alle Fachkräfte aus Drittstaaten mit Berufsausbildung. Dafür werden Hürden bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Visa-Ausstellung abgebaut und neue Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Ausbildungssuche im Inland geschaffen. Endlich hat Deutschland ein modernes Fachkräfteeinwanderungsgesetz – ein hart erkämpfter Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion.

Der Bundestag hat am Freitag die zentralen Weichen für eine humanitäre Flüchtlings- und eine moderne Einwanderungspolitik gestellt.

In 2./3. Lesung hat das Parlament sieben Vorhaben im Bereich Migration und Integration beschlossen. In dem Gesetzespaket sind der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrations-gesetzes, der Entwurf eines Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes, der Entwurf eines Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes, der Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, der Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung und der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) gemeinsam verhandelt worden.

Generell gilt: Diejenigen, die Schutz benötigen, bekommen ihn. Ihnen eröffnet die Koalition frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. So können sie Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Damit ebnen wir ihnen den Weg, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden.

Neben dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das auf massiven Druck der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen wurde, und dem so genannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz sind es vor allem folgende Vorhaben, die die Integrationspolitik voranbringen:

Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes
Mit der Reform werden die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für Menschen im Asylverfahren neu berechnet. Damit setzt die Koalition Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Die Bedarfe im AsylbLG werden vergleichbar mit der Sozialhilfe berechnet, legen aber die Annahme zugrunde, dass die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.

Die Bedarfe verringern sich beispielsweise bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften um die Kosten für die Wohnungsausstattung. Das wird in Zukunft auch für den Bedarf für Strom und Wohnungsinstandhaltung gelten, sodass der jeweils anzuerkennende Bedarf entsprechend niedriger ist.

Aber: So sinken zwar die Geldleistungssätze, materiell werden die Leistungen allerdings voll erbracht. Ganz wichtig: Mit der Anpassung werden Leistungsberechtigte materiell nicht schlechter gestellt.

Daneben schafft die Koalition einen Freibetrag für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit: Engagiert sich ein Asylsuchender ehrenamtlich und bezieht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, werden Einnahmen aus diesem Engagement nicht auf AsylbLG-Leistungen angerechnet. Ein klares Signal: Wer sich einbringt in unsere Gesellschaft, wird gefördert und belohnt.

Und: Mit der Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes schließt der Gesetzgeber eine gravierende Förderlücke: Bisher gibt es eine Lücke in der Unterstützung für studier- und ausbildungswillige Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete. Nach Ablauf der Aufenthalts-dauer von 15 Monaten werden die Leistungssätze im AsylbLG so berechnet wie in der Sozial-hilfe (Sozialgesetzbuch XII). Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert und auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, muss anstelle von Sozialhilfe eine Ausbildungsförderung (Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen.

Sie steht allerdings vielen Geflüchteten gar nicht offen. So fallen sie in eine „Förderlücke“, in der keines der Sicherungssysteme greift. Diese Lücke führt bislang aus finanziellen Gründen häufig zu Studien- und Ausbildungsabbrüchen. Damit wird jetzt Schluss sein. In Zukunft sind sie auch nach dem 15. Monat weiter anspruchsberechtigt. Von der Neuregelung profitieren auch Asylbewerber und Geduldete, die eine berufliche oder weiterführende Schule besuchen und als Inländer Schüler-Bafög beziehen würden. Das hat die SPD-Fraktion durchgesetzt.

Entfristung des Integrationsgesetzes
Wesentliche Regelungen des Integrationsgesetzes von 2016 waren befristet und würden im Sommer dieses Jahres auslaufen – darunter der Wegfall der Vorrangprüfung für Geduldete und Gestattete sowie die Wohnsitzregelung. Diese Regelungen werden nun entfristet. Per Verordnung der Bundesregierung wird die Vorrangprüfung für Geduldete und Gestattete dauerhaft ausgesetzt. Zudem können sie immer in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt werden.

Das Parlament hat jetzt ein Gesetz beschlossen, mit dem die Wohnsitzregelung entfristet wird. Die Wohnsitzregelung verpflichtet anerkannte Asylbewerber, für drei Jahre ab Anerkennung ihren Wohnsitz in dem Land zu nehmen, in das sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens oder im Rahmen ihres Aufnahmeverfahrens zugewiesen worden sind.

Die Bundesländer können zudem Regelungen zur Binnenverteilung treffen. Die Betroffenen unterliegen aber keiner Residenzpflicht, d. h. sie können sich im gesamten Bundesgebiet frei bewegen.

Außerdem greift die Wohnsitzregelung nicht bzw. wird wieder aufgehoben bei Beschäftigung, Studium oder Ausbildung.

Im Zuge dessen wird auch die ebenfalls mit dem Integrationsgesetz eingeführte Haftungsbeschränkung der Verpflichtungsgeber für den Lebensunterhalt eines Ausländers auf drei statt fünf Jahre für vor dem 6. August 2016 abgegebene Verpflichtungserklärungen entfristet. Das ist ein wichtiges positives Signal an alle, die sich für Asylbewerber engagieren.

Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz wurde 2016 die Grundlage geschaffen, Asyl-und Schutzsuchende sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, frühzeitig zentral zu registrieren sowie die Daten den öffentlichen Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz ertüchtigt der Gesetzgeber nun das Ausländerzentralregister (AZR). Alle relevanten Behörden können künftig unkomplizierter auf das AZR zugreifen. Zum Beispiel erhalten einige weitere Behörden die Möglichkeit, Daten automatisiert abrufen zu können. Die Nutzung der AZR-Nummer wird den öffentlichen Stellen im Datenaustausch untereinander zum Zweck der eindeutigen Zuordnung ermöglicht, bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.

Das AZR soll so genutzt werden können, dass die Aufgaben, die nach der Verteilung auf die Länder und Kommunen bestehen, besser organisiert und gesteuert werden können. Ziel des verbesserten Datenaustausches zwischen den Behörden ist es auch, Rückführungen und freiwillige Ausreise effektiver steuern zu können.

Wichtig: Verbesserungen hat die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren insbesondere an zwei Stellen erreicht: Bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen und der Abnahme von Fingerabdrücken bei Minderjährigen bleibt es zwar auch mit Blick auf die Entwicklung europäischer Regelungen bei der Herabsenkung des Alters von 14 auf sechs Jahre. Die erkennungsdienstlichen Maßnahmen erfolgen aber im Beisein des Jugendamtes und in kindgerechter Weise.

Um datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bei den automatisierten Abrufmöglichkeiten Rechnung zu tragen, unrechtmäßige Abrufe zu verhindern und die automatisierten Abrufe besser kontrollieren zu können, hat die abrufende Stelle in Abstimmung mit der oder dem jeweiligen Datenschutzbeauftragten ein Berechtigungskonzept vorzusehen.

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
Durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz schafft die Koalition zunächst eine bessere Ausbildungsförderung für alle Ausländerinnen und Ausländer. Bisher ist der Zugang zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung im Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch III deutlich eingeschränkt und an Bedingungen, beispielsweise Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder Voraufenthaltszeiten geknüpft.

Künftig wird die Förderung von Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt und für Ausländerinnen und Ausländer deutlich geöffnet.

Des Weiteren können Geflüchteten, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist, bestimmte Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (zum Beispiel Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, Potenzialanalyse) bereits im Vorfeld eines Arbeitsmarktzugangs gewährt werden. Diese Regelung soll entfristet und systematisch in die allgemeinen Regelungen integriert werden.

Zudem erweitert die Koalition die Möglichkeiten für Gestattete (d. h. im Asylverfahren befindliche Menschen) und Geduldete (d. h. zumeist nach abgelehntem Asylantrag, aber vorüber-gehender Aussetzung der Abschiebung), an Integrations- und (berufsbezogenen) Sprachkursen teilzunehmen.

Denn für die SPD-Fraktion steht fest: Wer auf absehbare Zeit bei uns bleiben wird, soll nicht beschäftigungslos und passiv sein, sondern die Möglichkeit bekommen, unsere Sprache zu lernen, sich einzubringen und in unserer Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Darüber hinaus schafft die Koalition die gesetzliche Grundlage dafür, dass das Arbeitslosen-geld bei Teilnahme an Integrationskursen und an berufsbezogener Deutschsprachförderung anders als bisher fortgezahlt werden kann. Voraussetzung ist, dass die Agentur für Arbeit feststellt, dass die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist. Selbstverständlich ist dann auch die Teilnahme an diesen Kursen verpflichtend.

In den Verhandlungen hat die SPD-Fraktion hier Verbesserungen für die sich bereits in Deutschland befindlichen Menschen im Asylverfahren durchgesetzt. So eröffnet die Koalition den Zugang zu Integrationskursen und zur berufsbezogenen Sprachförderung für alle arbeitsmarktnahen Gestatteten, die bis zum 1. Juli 2019 eingereist sein werden, bereits nach drei Monaten.

Bei Frauen mit Erziehungspflichten ist das Kriterium „Arbeitsmarktnähe“ nicht erforderlich. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war der Zugang erst nach neun Monaten vorgesehen. Nach diesem Stichtag erhalten allerdings nur noch Gestattete mit guter Bleibeperspektive (nach neun Monaten Vorgestattungszeit) oder nur nach positivem Bamf-Entscheid Zugang.

Zudem erweitert die Koalition den Zugang zur Ausbildungsförderung im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erheblich. Alle Geduldeten und Gestatteten, die zum 1. Juli 2019 eingereist sein werden, werden bereits nach drei Monaten Zugang zur assistierten Aus-bildung und zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen erhalten. Nach diesem Stichtag erhalten Gestattete diesen Zugang wie im Gesetzentwurf vorgesehen nach 15 Monaten, Geduldete nach neun Monaten.

Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Mit dem Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung bekommen gut integrierte Geduldete, die unsere Sprache sprechen, eine Ausbildung machen oder arbeiten, eine verlässliche Bleibeperspektive. Wesentliche Voraussetzungen der bereits bestehenden Ausbildungsduldung (3+2-Regelung) werden gesetzlich konkretisiert, um endlich eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen.

Zudem werden in die Ausbildungsduldung staatlich anerkannte Helferausbildungen einbezogen, soweit darauf eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Darüber hinaus werden mit der neu geschaffenen Beschäftigungsduldung klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definiert, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. Mit der dreißigmonatigen Beschäftigungsduldung erhalten Arbeitgeber sowie Geduldete und ihre Familien Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.

Auch hier konnten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in den Verhandlungen wesentliche Verbesserungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung durchsetzen.

Bisher wäre die Beschäftigungsduldung zum 1. Juli 2022 ausgelaufen. Die SPD-Fraktion hat durchgesetzt, die Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern. Gleichzeitig gibt es einen Stichtag: Eine Beschäftigungsduldung können alle erhalten, die bis zum 31. August 2018 eingereist sein werden und die weiteren Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllen (u. a. seit zwölf Monaten im Besitz einer Duldung, seit 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche). Durch diese Stichtagsregelung in Verbindung mit der Verlängerung der Geltungsdauer wird der Kreis derjenigen erweitert, die von einer Beschäftigungsduldung profi-tieren können.

Bei der Ausbildungsduldung haben die Sozialdemokraten durchgesetzt, die Vorduldungszeit deutlich zu reduzieren. Geduldete können eine Ausbildungsduldung künftig bereits erhalten, wenn sie seit drei Monaten im Besitz einer Duldung sind. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war das erst nach sechs Monaten vorgesehen. Das schafft Sicherheit für Geduldete und Unternehmen zugleich.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Es ist der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, mit der Unionsfraktion ein gesetzliches Gesamtpaket zur Migration und Integration zu schnüren, das die richtige Balance findet zwischen Humanität und Realismus, Idealismus und Pragmatismus, Chancengeben und klaren Regeln. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben sowohl im Kabinett als auch in der Fraktion intensiv und hart mit dem Koalitionspartner verhandelt. Bei den Gesetzesvorhaben konnten sie dadurch echte Verbesserungen erreichen und wichtige Erfolge erzielen, insbesondere beim Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung.

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, die Integrationschancen für alle Menschen zu stärken, die absehbar längere Zeit bei uns sind. Klar ist aber auch: Wer unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat oder über seine Herkunft täuscht, muss Deutschland wieder verlassen.

Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz), das der Bundestag am Freitag in namentlicher Abstimmung beschlossen hat, sollen Ausreisepflichtige einfacher danach unterschieden werden können, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ob sie selber die Durchsetzung ihrer Ausreise-pflicht verhindern.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Diejenigen, die Schutz brauchen, bekommen ihn. Ihnen eröffnet die Koalition frühzeitig und umfassend den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt. So können sie Deutsch lernen, arbeiten gehen oder eine Ausbildung beginnen. Das ebnet ihnen den Weg, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden.

Gleichzeitig gilt: Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden. Deshalb gibt es nun gesetzliche Regelungen, um die Ausreisepflicht besser durchzusetzen, vor allem bei denjenigen, die über ihre Identität täuschen und ihre Mitwirkung verweigern und damit ihre Ausreise schuldhaft verhindern und erschweren. Solch Verhalten verstößt gegen geltendes Recht.

Maßnahmen bei ungeklärter Identität
Derzeit sind rund 235.000 Menschen in Deutschland vollziehbar ausreisepflichtig. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Menschen auch abgeschoben werden (können). Denn rund 180.000 von ihnen besitzen aus verschiedenen Gründen eine Duldung. Das heißt: Ihr Aufenthalt ist zwar nicht rechtmäßig, die Abschiebung allerdings ausgesetzt. Das kann verschiedene Gründe haben: Die Geduldeten können aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig sein, einer Ausbildung in Deutschland nachgehen („3+2-Regelung“) oder in ihrem Heimatland von Gewalt, Verfolgung und Folter bedroht sein.

Darunter sind aber auch Menschen, die nur deshalb nicht abgeschoben werden können, weil Pässe fehlen oder ihre Identität ungeklärt ist. Diese Abschiebungshindernisse sollen mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz beseitigt werden.

Für Personen, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen haben wird eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt.

Mit dieser Form der Duldung einher gehen ein Verbot der Erwerbstätigkeit und eine Wohnsitzauflage, wie sie das Gesetz in solchen Fällen auch heute schon teilweise vorsieht. Zudem wird die in diesem Status verbrachte Zeit nicht als Duldungszeit angerechnet.

Sobald sich die Betroffenen entscheiden, die ‚zumutbaren Handlungen‘ für die Passbeschaffung zu erfüllen, wird ihnen wieder eine Duldung ohne Zusatz ausgestellt. Zudem können Ausreisepflichtige nach Aufforderung der Ausländerbehörden durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen, dass sie alle Handlungen zur Passbeschaffung vorgenommen haben. Damit gelten ihre Pflichten als erfüllt und sie können eine Beschäftigungserlaubnis erhalten und von Bleiberechtsregelungen profitierten.

Keine Kriminalisierung
Das SPD-geführte Bundesjustizministerium unter Katarina Barley hat hier stark verhandelt und im Vergleich zum Gesetzentwurf des Innenministeriums wesentliche Verbesserungen erreicht. Insbesondere wurde verhindert, einen neuen Status unterhalb der Duldung („Duldung light“) einzuführen. Helferkreise, NGO und Zivilgesellschaft werden für ihren Einsatz gegen Abschiebungen ausdrücklich nicht kriminalisiert.

Deswegen war die Unionsfraktion mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung massiv unzufrieden. In den Verhandlungen hat sie weitreichende Änderungen und Verschärfungen gefordert, zum Beispiel eine Ausweitung der Sicherungshaft von drei auf sechs Monate oder eine Ingewahrsamnahme allein beim Überschreiten der Ausreisefrist. Das hätte Haftmöglichkeiten massiv ausgeweitet. Das hat die SPD-Fraktion verhindert und abgewendet.

Das Gesetz regelt zudem eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Ausweisung, Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen.

Räumliche Trennung in Justizvollzugsanstalten
Ganz wichtig: Die Behauptungen, Abschiebegefangene kämen zusammen mit Straftätern in den Knast, stimmen nicht. Es handelt sich nur darum, dass sie auf dem Grundstück der Justizvollzugsanstalt untergebracht werden können – sie müssen räumlich getrennt bleiben. Außerdem ist das eine an EU-Vorgaben orientierte Kann-Regelung für die Bundesländer, diese müssen das nicht umsetzen. Und: Die Regelung ist befristet für drei Jahre, bis die Bundesländer weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben.

Falls Familien betroffen sind, müssen sie getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden; ebenso ist ihnen ein angemessenes Maß an Privatsphäre zu gewähr-leisten. Auch die Prüfung und Entscheidung, ob eine Unterbringung in einer Haftanstalt in einem konkreten Einzelfall, beispielsweise bei vulnerablen Gruppen (Schwangere, Ältere, Menschen mit Behinderungen etc.), zumutbar beziehungsweise zulässig ist, muss weiterhin erfolgen.

Künftig wird es möglich sein, Wohnungen zum Zweck der Abschiebung zu betreten und zu durchsuchen. In Ländern wie Bayern und Baden-Württemberg bestehen diese Möglichkeiten bereits jetzt. Dafür schafft das verabschiedete Gesetz nun eine bundesgesetzliche Grundlage.

Aber: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist verfassungsrechtlich geschützt. Deswegen hat die SPD-Fraktion durchgesetzt: Zwischen Betreten und Durchsuchen muss strikt getrennt werden. Eine Durchsuchung kann und darf es nur mit richterlichem Beschluss geben. Die Betretens- und Durchsuchungsrechte sind damit auf das verfassungsrechtliche Maximum begrenzt.

Personen, die wegen Sozialleistungsbetrug oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, sollen leichter ausgewiesen werden können.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die SPD-Fraktion steht zu den Menschen, die für absehbare Zeit bei uns sind und sich integrieren wollen. Wer aber kein Bleiberecht hat, über seine Herkunft täuscht oder Straftaten begeht, muss Deutschland wieder verlassen. Das Gesetz regelt eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Ausweisung, Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen. Die SPD-Fraktion hat viele geplante Verschärfungen von Innenminister Seehofer (CSU) dabei verhindert; das Resultat ist ausgewogen und an internationalem und europäischem Recht orientiert.

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das so genannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz beschlossen. Das Gesetz findet nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion die richtige Balance aus humanitärem Asylrecht, klaren Regeln und gelingender Integration.

Deutschland gibt denjenigen Schutz, die Schutz brauchen. Die Koalition setzt dabei nachvollziehbare Regeln, wer bleiben kann – und wer nicht. Wer nicht als Asylsuchender anerkannt wird und unter keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen. Auch das gehört zu einer humanitären Flüchtlingspolitik. Nur so kann – und nur so wird – die Aufnahme Schutzsuchender in der breiten Bevölkerung dauerhaft Akzeptanz und Anerkennung finden.

In den letzten Tagen haben verschiedene gesellschaftliche Gruppen sich kritisch zu dem neuen Gesetz geäußert. Hier gibt es Antworten zu den wichtigsten gestellten Fragen:
Wird ein neuer Status unterhalb der Duldung eingeführt, also eine „Duldung light“, die ihre Inhaber mit umfassenden Sanktionen und Beschränkungen massiv schlechter stellt als bisher?

Nein. Eine „Duldung light“, wie sie im ursprünglichen Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgesehen war, wird es nicht geben. Das hat die SPD-Fraktion verhindert.

Richtig ist: Ausreisepflichtige, die über ihre Identität getäuscht, falsche Angaben gemacht oder nicht zu einer zumutbaren Passbeschaffung beigetragen, erhalten eine Duldung mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“.

Damit sind ein Arbeitsverbot, abgesenkte Leistungen sowie eine Wohnsitzauflage verbunden. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um neue Sanktionen. Denn auch heute gilt für Geduldete ein Beschäftigungsverbot, wenn sie ihre Ausreise verzögern oder verhindern. Ihnen kann dann eine so genannte Residenzpflicht oder Wohnsitzauflage auferlegt werden.

Der Status „Personen mit ungeklärter Identität“ kann außerdem jederzeit aufgehoben werden, wenn sich Ausreisepflichtige wieder kooperativ verhalten. Ausreisepflichtige, die bis zum 1. Juli 2020 in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis stehen, sind zudem von der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ explizit ausgenommen.

Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz enthält sogar eine Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage: So können Ausländerbehörden Ausreisepflichtige dazu auffordern, durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen, dass sie alles ihnen Mögliche zu einer Passbeschaffung getan haben. Damit gelten nicht nur ihre Pflichten als erfüllt, sie können auch – anders als bisher – eine Beschäftigungserlaubnis erhalten.

Werden künftig Familien mit Kindern und Jugendlichen eingesperrt?

Für Minderjährige und Familien mit Minderjährigen gelten ganz hohe Schutzrechte. Sie dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen und nur so lange in Abschiebungshaft genommen werden, wie es unter Berücksichtigung des Kindeswohls angemessen ist. Das Kindeswohl hat Vor-rang. Diese Rechte werden durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht berührt.

Bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen darf Haft nur im äußersten Fall und für die kürzest mögliche angemessene Dauer eingesetzt werden. Bis zur Abschiebung müssen in Haft genommene Familien eine gesonderte, räumlich getrennte Unterbringung erhalten, die ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet.

In Haft genommene Minderjährige müssen die Gelegenheit zu Freizeitbeschäftigungen ein-schließlich altersgerechter Spiel- und Erholungsmöglichkeiten und, je nach Dauer ihres Aufenthalts, Zugang zur Bildung erhalten. Unbegleitete Minderjährige müssen so weit wie möglich in Einrichtungen untergebracht werden, die personell und materiell zur Berücksichtigung ihrer altersgemäßen Bedürfnisse in der Lage sind. Nochmal: Dem Wohl des Kindes ist im Zusammenhang mit der Abschiebehaft bei Minderjährigen Vorrang einzuräumen. All das muss auch in Zukunft gewährleistet sein.

Werden Zivilgesellschaft, NGO und Menschen, die sich in der Flüchtlingsarbeit – auch und vor allem gegen Abschiebungen – engagieren, kriminalisiert?

Nein. Pläne des Bundesinnenministeriums, Flüchtlingshelfer zu kriminalisieren, hat die SPD-Fraktion abgewendet. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung unterliegen künftig Geheimhaltungspflichten. Die müssen jedoch nur von Amtsträgern oder besonders verpflichteten Personen beachtet werden. Nur sie können sich wegen Verletzung des Dienst-geheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht strafbar machen.

Welche Personen hierunter fallen, ist klar geregelt: Das sind Beamte oder Personen, die bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle beschäftigt sind. Flüchtlingshelfer, Anwälte, Mitarbeiter von NGO oder Journalisten gehören, entgegen des ursprünglichen Entwurfs, ausdrücklich nicht zu dieser Personengruppe. Die Zivilgesellschaft wird nicht kriminalisiert. Dafür haben die SPD-Ministerien in den Verhandlungen mit dem Innenminister gesorgt.

Werden Ausreisepflichtige künftig einfach so ohne weiteres in Haft genommen werden können, zum Beispiel bereits dann, wenn sie nach 30 Tagen ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind? Ist eine richterliche Anordnung nicht mehr erforderlich?

Um sicherzustellen, dass eine Abschiebung durchgeführt werden kann, können Ausreisepflichtige bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Dies geschieht weiterhin grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung.

Lediglich in eng begrenzten Eilfällen kann von der vorherigen richterlichen Anordnung abgesehen werden. Das befreit die zuständige Behörde natürlich nicht davon, betroffene Personen unverzüglich einem Richter zur Entscheidung über die Anordnung des Ausreisegewahrsams vorzuführen.

Auch weiterhin müssen für die Anordnung eines Ausreisegewahrsams einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Ausreisepflicht ist abgelaufen (es sei denn, die betroffene Person ist unverschuldet an der Ausreise gehindert oder die Überschreitung der Frist ist unerheblich).

Die Abschiebung kann innerhalb der Zehntagesfrist durchgeführt werden.

Der oder die Ausreisepflichtige hat ein Verhalten gezeigt, dass er oder sie die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird.

Auch hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Abschiebungshaft: Das Gericht muss alle Gründe, die für und gegen die Anordnung eines Ausreisegewahrsams sprechen, berücksichtigen. In jedem Einzelfall muss die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Und auch sonst bleibt es dabei: Macht der/die Ausländer/Ausländerin glaubhaft, dass er oder sie sich der Abschiebung nicht entziehen will, kommt es zu keiner Anordnung des Ausreisegewahrsams.

Werden Ausreisepflichtige in normalen Gefängnissen untergebracht und dort genauso behandelt wie Strafgefangene?

Grundsätzlich müssen – auch nach europäischer und nationaler Rechtsprechung – Strafgefangene und Abschiebehäftlinge getrennt untergebracht werden.

Führt eine außergewöhnlich hohe Zahl von Abschiebehäftlingen zu einer Überlastung der Gefängnisse oder des Verwaltungs- und Justizpersonals, können sie aber vorübergehend gemeinsam mit Strafgefangenen auf dem Grundstück einer Justizvollzugsanstalt (JVA) untergebracht werden. Das ist in Deutschland der Fall. Es geht nur um das gemeinsame Grund-stück, es muss eine räumliche Trennung vorhanden sein.

Das soll lediglich zur Überbrückung der Zeit, bis die Länder weitere Abschiebehaftplätze geschaffen haben, und auch nur mit bis zu 500 zusätzlichen Haftplätzen in JVA möglich sein.

Dabei ist wie gesagt in jedem Fall eine getrennte Unterbringung der Abschiebungsgefangenen von Strafgefangenen innerhalb von Haftanstalten vorgeschrieben. Falls hiervon Familien betroffen sind, müssen diese getrennt von den übrigen Abschiebungsgefangenen untergebracht werden. Ihnen ist ein besonderes Maß an Privatsphäre zu gewährleisten.

Zudem wird das Trennungsgebot nur befristet ausgesetzt – und zwar bis zum 30. Juni 2022. Gleichzeitig haben Justizminister aus allen Bundesländern bereits angekündigt, dass sie sehr skeptisch sind, ob eine gemeinsame Unterbringung überhaupt umgesetzt werden kann. Es handelt sich also um eine am EU-Recht orientierte Kann-Regelung, die Bundesländer entscheiden selbst.

Wird die Ausbildungsduldung im Vergleich zur derzeitigen „3+2-Regelung“ verschlechtert, so dass kaum noch Geduldete davon profitieren?

Richtig ist: Im Gegensatz zur bisherigen 3+2-Regelung wurden zum Beispiel durch die Identitätsklärung Hürden eingezogen, die es vorher nicht gab. In den parlamentarischen Verhandlungen ist es der SPD-Fraktion aber gelungen, bei der Ausbildungsduldung sogar Verbesserungen zu erreichen.

So beträgt die Länge der Vorduldungszeit bei der Ausbildungsduldung jetzt drei statt sechs Monate. Und wer bereits während des Asylverfahrens eine Ausbildung aufnimmt, der kann ohne Vorduldungszeit die Ausbildungsduldung erhalten.

Bei der Identitätsklärung gilt: Es ist wohl unstreitig, dass wir ein Recht darauf haben zu wissen, wer die Menschen sind, die zu uns kommen, und denen wir trotz abgelehnten Asylgesuch eine Chance in Deutschland geben wollen. Das ist eine Voraussetzung eines Rechtsstaates.

Es reicht dabei allerdings schon aus, wenn die betroffenen Personen innerhalb der Frist alle erforderlichen und ihnen ‚zumutbaren Maßnahmen‘ für die Identitätsklärung ergriffen haben. Auch wenn sie erst nach der Frist ihre Identität klären konnten, besteht der Anspruch. Und auch, wenn sie trotz aller Bemühungen bei der Identitätsklärung erfolglos waren, kann ihnen eine Ausbildungsduldung erteilt werden.

Die SPD-Fraktion hat noch darüber hinaus viele wichtige Verbesserungen bei der Ausbildungsduldung durchgesetzt:

Es gibt einen Anspruch auf Beschäftigungserlaubnis. Behörden haben hier – wie auch schon bei der Ausbildungsduldung – kein Ermessen bei der Erteilung.

Der Beginn der Duldung kann bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn vorgezogen werden. Das beseitigt eine Rechtsunsicherheit zwischen Abschluss des Ausbildungsvertrags und der Aufnahme der Ausbildung.

Auch für Helferausbildungen kann jetzt eine Ausbildungsduldung erteilt werden.

Die sogenannte „Täuschungsfalle“ wird aufgehoben: Geduldete, die in ihrem Asylverfahren versucht haben, ihre Identität zu verschleiern, können, anders als bisher, nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung, einen regulären Aufenthaltstitel erwerben.

Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen wird die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen per Gesetz stärken, damit sie wirksamer durchgreifen können.

Der Zoll hat im vergangenen Jahr mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und mehr Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Beim Mindestlohn ist die Zahl von 1316 Fällen im Jahr 2015 auf 6220 im Jahr 2018 gestiegen, teilte das Bundesfinanzministerium mit. In 2744 Fällen sei der Mindestlohn unterschritten worden. Im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung wurden demnach rund 111.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. 2017 waren es noch rund 108.000 gewesen. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro aufgedeckt, die unter anderem durch illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind.

Der Mindestlohn wirkt. Aber es muss noch stärker kontrolliert werden, dass er eingehalten wird. Dazu hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen (Drs. 19/8691). Die Koalition setzt damit ihre Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort.

Mit dem Gesetz wird die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal. Es ist bereits im Haushalt vorgesehen, die FKS bis zum Jahr 2026 von heute bundesweit rund 7900 auf dann mehr als 10.000 Stellen aufzustocken.

Darüber hinaus sollen zusätzlich für die FKS perspektivisch weitere 3500 Stellen geschaffen werden.

Das Gesetz stärkt auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier unter Druck gesetzt. Zwangsarbeit, Ausbeutung und sogar Fälle von Menschenhandel finden auch im Jahr 2019 statt. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht.

Gegen „Tagelöhner-Börsen“
Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen“ bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich“, wo Arbeiter für meist ein-fache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können.

Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu missbrauchen, wird es durch das Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Ebenso bei Fällen organisierter Kriminalität im Baugewerbe, zum Beispiel in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen ausgestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.

Die SPD-Fraktion schafft mit diesem Gesetz die Voraussetzungen für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Das hilft den von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug betroffenen, legt Kriminellen das Handwerk und stärkt den Zusammenhalt in unserem Land.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Staat muss entschlossen gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen. Deswegen stärkt die Koalition den Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell und in ihren Befugnissen, damit sie wirksamer durchgreifen können. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt. Außerdem gewährleistet der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zugleich einen fairen Wettbewerb für Unternehmen.

Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit ordentlich abgesichert ist. Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag deshalb ein Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Auszubildende bekommen damit in Zukunft mehr Geld.

Azubis haben unter bestimmten Voraussetzungen während ihrer Ausbildungszeit Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehungsweise das Ausbildungsgeld (Abg). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie zu Hause ausziehen müssen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Wohnort entfernt und die Ausbildungsvergütung zu gering ist.

Die Regelungen zu BAB und Abg waren sehr kompliziert und schienen oft unübersichtlich. Das ändert sich jetzt: So werden zunächst die Bedarfssätze stärker vereinheitlicht und eine Vielzahl an unterschiedlichen Sonderregelungen beseitigt. Von 24 Bedarfsätzen bleiben 14 übrig – ohne dass sich die Unterstützung für die Betroffenen verringert. Im Gegenteil.

So werden die gerade beschlossenen Anhebungen beim Bafög auch auf das Sozialgesetz-buch III übertragen. Damit steigen Bedarfssätze und Freibeträge für die Auszubildenden. Auf die Weise profitieren künftig auch sie von den Maßnahmen der Koalition für eine zeitgemäßere Bildungsfinanzierung.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Die Pauschalen für Unterkunfts- und Verpflegungskosten in der BAB und im Abg werden insgesamt deutlich erhöht. Auch das Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt wird erhöht und einfacher gestaltet. Wer eine Ausbildung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung macht oder an einer vergleichbaren Maßnahme anderer Träger teilnimmt, bekommt künftig mehr Geld. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Werkstätten, den Werkstatträten, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der Wissenschaft ein transparenteres, nachhaltiges, tragfähiges und faireres Finanzierungssystem und Entgeltsystem in den Werkstätten erarbeiten und so weitere wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen schaffen.

Weil die Vergütungen in der betrieblichen Ausbildung nicht immer ausreichen, um den Lebensunterhalt verlässlich zu decken, wird im Berufsbildungsgesetz jetzt auch künftig eine Mindestvergütung für Auszubildende verankert. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegt. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt das eine wichtige Lücke.

Denn auch Auszubildende tragen durch ihre Arbeit zur betrieblichen Wertschöpfung bei. Sie verdienen eine Vergütung, von der sie leben können.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Einfacher, gerechter, besser: Die finanzielle Unterstützung in Ausbildungszeiten wird angepasst. Die Bedarfssätze werden angehoben und der Verwaltungsaufwand geringer. Darüber hinaus sollen Auszubildende künftig eine Mindestvergütung bekommen.

Die Bundesregierung will grundlegend bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege erreichen, um mehr Menschen für Pflegeberufe zu gewinnen. Denn Pflegeberufe gehören zu den anstrengendsten und verantwortungsvollsten überhaupt.

Am Dienstag haben Arbeitsminister Hubertus Heil, Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Maßnahmenpaket vorgestellt, dass sie im Rahmen der so genannten Konzertierten Aktion Pflege (KAP) gemeinsam mit Verbänden, Pflege- und Krankenkassen, Kirchen, Sozialpartnern, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und anderen Experten erarbeitet haben.

Mit der KAP will die Koalition erreichen, dass jeder sich sicher sein kann: Wenn ich krank oder pflegebedürftig werde, werde ich gut versorgt. Das ist Aufgabe des Sozialstaats und geht nur, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür braucht es mehr Personal, mehr Ausbildung und höhere Löhne.

Denn der aktuelle Zustand der Pflege, gerade in der Altenpflege, kann nicht so bleiben: Zeitdruck, schwere Arbeit, fehlendes Personal – das geht an den Pflegenden nicht spurlos vorbei. „Die bisherige Bezahlung und die Arbeitsbedingungen spiegeln nicht die notwendige Wertschätzung für diese psychisch und physisch anspruchsvolle Tätigkeit wider“, sagt die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Kerstin Tack.

Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden
Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen schnell und spürbar besser werden: Durch mehr Ausbildung, mehr Personal und mehr Geld. Bundesweit soll nach Tarif bezahlt werden, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel soll eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden. Kerstin Tack: „Damit erhält die Arbeit in der Pflege endlich die Wertschätzung, die sie verdient.“

Die BA wird über Umschulungen, Nachqualifizierungen, Unterstützung während einer Ausbildung oder Anwerbungsprogramme im Ausland dazu beitragen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sollen zudem höhere Arbeitsschutzstandards und bessere betriebliche Gesundheitsförderung umsetzen.

Auch die SPD-Bundestagsfraktion wird gesetzgeberisch tätig werden. Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege wird die Grundlage geschaffen, Entlohnung und Arbeitsbedingungen sowie Rahmenbedingungen für die Pflege zu verbessern.

Tarifverträge oder Pflegemindestlohn
Dafür kommen zwei Instrumente in Frage: allgemeinverbindliche Tarifverträge oder ein höherer Pflegemindestlohn. Mit dem Gesetz stehen beide Wege offen. Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die angekündigte Gründung eines entsprechenden Arbeitgeberverbandes ist dabei ein wichtiger erster Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber wer-den jetzt verhandeln und sich für einen der zwei Wege entscheiden müssen.

Heike Baehrens, Pflegebeaufragte der SPD-Fraktion, ist sicher: „Vor allem die Fortschritte für bessere Bezahlung in der Pflege sind ein entscheidendes Puzzleteil, um den Teufelskreis aus schlechten Arbeitsbedingungen und Personalmangel zu durchbrechen.“

Darüber hinaus will die SPD-Fraktion spürbare Erleichterungen für die Angehörigen von Pflegebedürftigen durchsetzen. Bislang mussten Angehörige, meist Kinder pflegebedürftiger Eltern, die Hilfe zur Pflege erhalten, für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen. Das soll sich ändern.

Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz wird erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro auf das Einkommen von Kindern zurückgegriffen. Künftig gilt diese 100.000-Euro-Grenze dann für alle Leistungen in Sozialhilfe und Eingliederungshilfe. In der Eingliederungshilfe wird der Unterhaltsrückgriff gegenüber Eltern volljähriger Kinder sogar vollständig entfallen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die Koalition will bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. In Zusammenarbeit mit allen Akteuren, die professionell mit der Pflege zu tun haben, hat sie deshalb ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das für mehr Personal und mehr Geld in der Pflege sorgt. Die SPD-Fraktion wird ein Gesetz auf den Weg bringen, dass die Möglichkeit eines flächendeckenden Tarifvertrages oder eines Pflegemindestlohns eröffnet. Zudem sollen Angehörige von Pflegebedürftigen finanziell entlastet werden.

Am Donnerstag hat das Parlament in 2./3. Lesung ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung beschlossen. Die reibungslose und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln muss eine Selbstverständlichkeit sein. Das Gesetz soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern. Dazu werden unter anderem Aufsicht und Kontrolle von Apotheken bei der Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktiker eingeschränkt.

So kann das Bundesgesundheitsministerium beispielsweise künftig die Herstellung von Arzneimitteln verbieten, wenn sie nicht den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen. Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen. Für Versicherte wird außerdem die Zu-zahlung entfallen, wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Außer-dem soll der Therapiewechsel bei Cannabis als Medizin erleichtert und entbürokratisiert werden. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts vor, das die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit notwendigen Arzneimitteln erleichtern und modernisieren wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass die Förderung von importierten Arzneimitteln deutlich eingeschränkt wird und im Jahr 2021 erneut auf dem Prüfstand steht. Die SPD-Abgeordneten sind wie die große Mehrheit der Experten der Überzeugung, dass die sogenannte Importförderung perspektivisch ihren Dienst für die gesetzlichen Krankenversicherungen getan hat und zum Jahr 2022 endgültig auslaufen kann.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein Gesetz soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern. Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Her-steller in Drittstaaten bekommen.

Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung den Regierungsentwurf eines „Implantat-register-Errichtungsgesetzes“ beraten. Mit dem Gesetz wird in Deutschland ein für Gesundheitseinrichtungen und alle Patientinnen und Patienten verbindliches Implantatregister geschaffen.

Patienten, Kliniken und Krankenkassen sollen künftig verpflichtend die Anwendung von Implantaten an eine bundesweite Datenbank melden. Verstoßen sie gegen die Meldung oder werden nichtregistrierte Implantate genutzt, soll die Vergütung der Leistung gegen die gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungsunternehmen oder die betroffenen Patientinnen und Patienten entfallen.

Ziel des Registers ist, die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte zu verbessern. Durch wissenschaftliche Bewertung der erfassten Daten, etwa die Lebensdauer von Implantaten im Körper, können Rückschlüsse auf die Qualität der Implantate und die Qualität der implantierenden Einrichtungen gezogen werden.

Um die größtmögliche Neutralität, Objektivität und Datensicherheit zu gewährleisten, soll das Register bei zwei Behörden, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information und dem Robert-Koch-Institut, angesiedelt werden. Zum Schutz der Daten wird die Übermittlung über die besonders sichere Telematikinfrastruktur vorgeschrieben.

Die SPD-Fraktion hat sich schon seit langem für ein Implantatregister eingesetzt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Implantate sollen zukünftig verpflichtend in einem zentralen Register erfasst werden. Das verbessert die Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat versicherte und erleichtert die wissenschaftliche Forschung.

Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen debattiert. Worum es geht: Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das seit 2016 in Kraft ist, wurden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmern an eine Schlichtungsstelle wenden können, die bestimmten Qualitätsanforderungen genügt. Vor dem Hintergrund der am 1. November 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage wird es mehr Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen geben, weil Verbraucherinnen und Verbraucher ihre im Wege der Musterfeststellungsklage festgestellten individuellen Ansprüche noch durchsetzen müssen. Dafür bietet die Verbraucherschlichtung für den Verbraucher eine im Vergleich zum Klageweg kostengünstige, schnelle und ressourcenschonende Alternative.

Das neue Gesetz soll die außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher schneller und effizienter gestalten und regelt unter anderem, dass die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung ab dem 01. Januar 2020 auf den Bund übertragen wird.

Er soll durch den Betrieb einer bundesweiten ‚Universalschlichtungsstelle‘ flächendeckend für eine richtige Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen sorgen. Außerdem sollen durch das Bundesamt für Justiz anerkannte private Schlichtungsstellen im Versicherungsbereich verpflichtet werden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über Geschäftspraktiken eines Unternehmers zu unterrichten, die ihnen bei ihrer Schlichtungstätigkeit bekannt geworden sind und die im Widerspruch zu den Interessen einer Vielzahl von Verbrauchern stehen.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein geplantes Gesetz soll die außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher schneller und effizienter gestalten und regelt unter anderem, dass die derzeit den Bundesländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung ab dem 01. Januar 2020 auf den Bund übertragen wird.

Am Donnerstag hat das Parlament ein Gesetz beschlossen, mit dem die Bundeswehr gestärkt wird. Denn sie kann ihre vielfältigen Verpflichtungen heute und morgen nur dann sicher und gut erfüllen, wenn sie über qualifiziertes Personal verfügt. Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken.

Das Artikelgesetz, in dem mehrere Maßnahmen gebündelt umgesetzt werden, flexibilisiert zum Beispiel das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten und sichert Bundeswehrangehörigen sozial besser ab. Wichtig ist, dass die Versorgungsleistungen bei allen Einsätzen der Streitkräfte gestärkt wer-den. Die Fürsorgeleistungen des Arbeitsgebers Bundeswehr werden damit entscheidend verbessert. Auf Betreiben der SPD-Fraktion wurde zudem in Verhandlungen erreicht, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Grunddienst bei 41 Stunden erhalten bleibt.

Und: Künftig werden auch nahe Angehörige von PTBS-Patienten (Posttraumatische Belastungsstörungen) aus Auslandseinsätzen in Therapiemaßnahmen mit einbezogen. Weitere Verbesserungen wurden für Reservedienst-Leistende erreicht. Fritz Felgentreu, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betont: „Wir konnten verhindern, dass Psychologen die Weltanschauung von Angehörigen der Streitkräfte prüfen. Für die Frage, ob ein Soldat mit seinen Überzeugungen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, ist der MAD zuständig, nicht die Psychologen des Personalamtes.

Natürlich ist und bleibt der Knackpunkt für die Attraktivität der Bundeswehr, dass wir der Truppe endlich mehr und bessere Ausrüstung zur Verfügung stellen. Trotzdem ist dieses Gesetz ein wesentlicher Beitrag für die soziale Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten – und damit für einen attraktiven Arbeitgeber Bundeswehr.“

Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Bundeswehr kann ihre vielfältigen Verpflichtungen heute und morgen nur dann sicher und gut erfüllen, wenn sie über qualifiziertes Personal verfügt. Das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes, das der Bundestag in erster Lesung beraten hat, soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken, zum Beispiel, indem die soziale Absicherung verbessert wird.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) debattiert. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind bereits seit 1999 Teil von KFOR. Der Bundestag hat die deutsche Beteiligung an KFOR bereits neunzehn Mal verlängert, zuletzt im Juni 2018. Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil, allerdings vergibt es aufgrund der ausstehenden Normalisierung der Beziehungen zur Republik Serbien nach wie vor ein Konfliktpotential vor allem im überwiegend serbisch besiedelten Norden des Landes. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall die Lage eskalieren könnte.

In den vergangen Jahren ist die Beteiligung deutscher Streitkräfte entlang der Nato-Planungen schrittweise verringert worden. Dieser Entwicklung trägt das Mandat mit der Ab-senkung der Personalobergrenze auf 400 Soldatinnen und Soldaten Rechnung. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Bundeswehr bei unerwarteter Verschlechterung der Sicherheits-lage dennoch schnell und flexibel reagieren könnte. Das Mandat soll bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten leisten damit auch im nächsten Jahr einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Kosovos und der gesamten Region.

Das Wichtigste zusammengefasst:
Der Deutsche Bundestag hat die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-Mission im Kosovo debattiert.

 


Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

Schülergruppe der BBZ Stegen im Gespräch

Neben der Diskussion stand für die Schülerinnen und Schüler auch noch der Besuch der Reichstagskuppel sowie ein Ausflug zur Gedenkstätte Berliner Mauer in der Bernauer Straße auf dem Programm.