Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 11 / 2020

Der Bundestag hat die Einführung der Grundrente beschlossen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die viele Jahre hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt, aber wenig verdient haben. Mit der Grundrente erhalten rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner ab 2021 eine spürbar höhere Alterssicherung.

Lebensleistung verdient Anerkennung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt − auch in der Rente. Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss im Alter mehr haben als Grundsicherung. Deshalb hat die SPD-Fraktion im Koalitionsvertrag die Einführung der Grundrente durchgesetzt. Jetzt hat das Parlament die Grundrente beschlossen. Am 1. Januar 2021 tritt sie in Kraft.

Konkret bedeutet das: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner, die ein niedriges Einkommen hatten und davon Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten hatten, erhalten einen Zuschlag auf ihre Rente. Davon profitieren vor allem viele Frauen und verhältnismäßig viele Menschen in Ostdeutschland.

Wer hat Anspruch auf Grundrente?

Die Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und im Schnitt ein Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Erwerbstätigen hatte. Berücksichtigt werden Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit gezahlt wurden. Auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege gehören dazu. Um die Grundrente in voller Höhe zu bekommen, müssen für mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.

Wie hoch ist die Grundrente?

Die konkrete Höhe des Grundrentenzuschlags hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Sie beruht auf den sogenannten Entgeltpunkten (EP), die während des Versicherungslebens erworben wurden und aus denen sich der reguläre Rentenanspruch ergibt. Entsprechen diese Entgeltpunkte einem Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes, werden sie hochgewertet. Aus diesem Zuschlag an Entgeltpunkten ergibt sich die Höhe der Grundrente, die zusätzlich zum regulären Rentenanspruch ausgezahlt wird. Dabei wird sichergestellt, dass die Gesamtrente aus den eigenen Beiträgen und dem Zuschlag an Entgeltpunkten umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung ist.

Ein Beispiel: Eine Leipziger Bauingenieurin hat bis zum Mauerfall gut verdient, wurde jedoch arbeitslos, als ihre Firma insolvent ging. Nach ein paar Jahren fand sie wieder Arbeit in unterschiedlichen Bereichen – allerdings unterhalb ihrer Qualifikation. Ihre Altersrente beläuft sich nach 39 Beitragsjahren auf 778 Euro (brutto). Trotz der Arbeitslosigkeit erfüllt sie die Voraussetzungen von mindestens 33 Jahren an „Grundrentenzeiten“, sodass sie mit der Grundrente auf eine Monatsrente von 982 Euro kommt.

Wie berechnet sich die Grundrente im Detail?

Die gesetzliche Rente wird um einen Grundrentenzuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 33 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständigen. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenbewertungszeiten“ erworben wurden.

Zu den „Grundrentenbewertungszeiten“ zählen nur diejenigen Grundrentenzeiten, die mindestens einen Wert von 0,025 EP/Monat (0,3 EP/Jahr) aufweisen. Liegt der Durchschnittswert der in der Rentenversicherung versicherten Verdienste aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“ unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes (entspricht jährlich 0,8 EP), wird für bis zu 35 Jahre ein Zuschlag zur Rente ermittelt. Die Rente wird bei Vorliegen von mindestens 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ auf das Zweifache des EP-Durchschnittswertes hochgewertet, maximal jedoch auf 0,8 EP. Anschließend wird der so ermittelte Wert mit dem Faktor 0,875 multipliziert. Ab dem ermittelten Durchschnittswert von 0,8 EP besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag.

Im Übergangsbereich zwischen 33 und 35 Jahren wird ein aufwachsender Grundrenten-Zuschlag gewährt: Bei 33 Jahren wird der EP-Durchschnittswert auf bis zu 0,4 EP hochgewertet. Mit jedem weiteren Monat an Grundrentenzeiten erhöht sich der maximale Aufstockungsbetrag kontinuierlich, bis er bei 35 Jahren 0,8 EP erreicht.

Lebensleistung statt Bedürftigkeit

Die Grundrente ist keine Sozialhilfeleistung. Im Gegenteil: Sie wird durch eigene Arbeitsleistung erworben. Wer die nötigen Zeiten erworben hat und die Voraussetzungen für einen Grundrentenanspruch erfüllt, bekommt sie – genauso wie die Rente – von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt.

Die SPD-Fraktion hat deshalb Wert daraufgelegt, dass keine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. Niemand soll sein Haus verkaufen oder sein Sparbuch offenlegen legen müssen. Die Grundrente wird ohne Antrag automatisch ausgezahlt. Um die Grundrente so zielgenau wie möglich auszugestalten, ist lediglich vorgesehen, dass zusätzliches Einkommen (zum Beispiel eine Pension, Erträge betrieblicher oder privater Vorsorge oder Mieteinnahmen) oberhalb eines Freibetrages auf die Grundrente angerechnet wird. Der Freibetrag liegt bei 1.250 Euro bei Alleinstehenden und bei 1.950 Euro bei Paaren. Berücksichtigt werden dabei auch der steuerfrei gestellte Anteil der Rente und der Versorgungsfreibetrag. Der übersteigende Betrag wird dann zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Erst ab einem Einkommen von 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) wird zusätzlich das über diesen Betrag hinausgehende Einkommen vollständig auf die Grundrente angerechnet. Dies soll einfach und bürgerfreundlich über einen automatisierten Datenabgleich mit dem Finanzamt erfolgen.

Die Anerkennung der Lebensleistung geht aber über die Grundrente hinaus. Daher werden Freibeträge auch bei der Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und beim Wohngeld eingeführt. Voraussetzung ist, dass 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen. Damit wird sichergestellt, dass langjährigen Versicherten monatlich mehr zur Verfügung steht als der aktuelle Grundsicherungsbedarf. Die Freibeträge betragen jeweils maximal 216 Euro.

Die Einführung der Grundrente ist ein sozialpolitischer Meilenstein, der dazu beitragen soll, das Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem zu stärken. Ein Anspruch auf Grundrente wird ab dem 1. Januar 2021 bestehen. Da die organisatorische Umsetzung etwas Zeit benötigt, wird die Auszahlung ab Juli 2021 schrittweise, aber rückwirkend erfolgen.

Es ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einer klimaschonenden Energieversorgung: Spätestens im Jahr 2038 wird in Deutschland das letzte Kohlekraftwerk abgeschaltet. Die betroffenen Regionen werden bei der Strukturentwicklung und der Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt. Das sind die Kernpunkte des Kohleausstiegsgesetzes und des Strukturstärkungsgesetzes, die der Bundestag am Freitag verabschiedet hat.

Um die Erderwärmung zu begrenzen, muss der Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) drastisch reduziert werden. In ihrem Klimaschutzprogramm hat sich die Große Koalition daher zu dem Ziel bekannt, dass Deutschland bis 2050 Klimaneutralität erreicht. Das setzt unter anderem einen Umbau der Energieversorgung voraus: weg von fossilen Brennstoffen wie Kohle und Öl, hin zu Energie aus nachhaltigen Quellen wie Wind und Sonne. Allein die Verstromung von Kohle ist für rund ein Viertel der gesamten deutschen CO2-Emmissionen verantwortlich.

Nun gibt es einen klaren Fahrplan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung. Der Kohleausstieg beginnt sofort und endet spätestens 2038. Auf dem Weg dorthin wird die Verbrennung von Braun- und Steinkohle in festgelegten Stufen schrittweise verringert. Es gibt festgelegte Zeitpunkte, an denen überprüft wird, ob der Ausstieg beschleunigt werden kann. Parallel dazu wird für sozialen Ausgleich für die Menschen in den Kohleregionen gesorgt und in wirtschaftliche Zukunftsperspektiven investiert. Gerade die Kombination beider Gesetze ist der SPD-Fraktion besonders wichtig, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten und die zentralen Zukunftsaspekte der Transformation zu verbinden: gute Beschäftigung von morgen, innovative und wettbewerbsfähige Unternehmen und Klimaschutz. Die SPD-Fraktion achtet darauf, dass beim Kohleausstieg und auch bei den anstehenden Veränderungen in vielen anderen Branchen die Menschen in ihrem Lebensumfeld Sicherheit und Perspektiven haben, weil der Staat sie in dem Wandel unterstützt und nicht allein lässt.

Die Beschlüsse zum Kohleausstieg und zur Strukturstärkung folgen den Vorschlägen der sogenannten Kohlekommission, die Anfang 2019 im Konsens zwischen Politik, Umweltverbänden, Gewerkschaften, Industrie und gesellschaftlichen Gruppen aus den Kohleregionen ihre Empfehlungen vorgelegt hatte.

Der Ausstieg beginnt sofort

Bereits bis Ende 2022 werden acht der ältesten Kraftwerksblöcke zur Verstromung von Braunkohle abgeschaltet, der erste noch in diesem Jahr. Bis 2030 werden die Braunkohlekapazitäten mehr als halbiert. Auch bei der Steinkohle werden noch 2020 die ersten vier Gigawatt vom Netz gehen. Bis 2030 wird die Leistung von heute mehr als 20 auf dann acht Gigawatt reduziert. In den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird überprüft, ob das Enddatum für alle Kraftwerke (Braun- und Steinkohle) nach 2030 um jeweils drei Jahre vorgezogen und der Kohleausstieg bereits 2035 abgeschlossen werden kann. Gesetzlich geregelt wird außerdem, dass der eingesparte CO2-Ausstoß nicht an anderer Stelle in Europa emittiert wird, sondern die CO2-Zertifikate vom Markt genommen werden. Nur so wirkt der Kohleausstieg voll und ganz für den Klimaschutz.

Betreiber von Braunkohlekraftwerken werden für Stilllegungen bis 2029 vom Bund mit insgesamt 4,35 Milliarden Euro entschädigt. Im Gegenzug verpflichten sich die Betreiber vertraglich, auf betriebsbedingte Kündigungen und auf Klagen gegen den Bund zu verzichten. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Den entsprechenden Verträgen muss das Parlament noch zustimmen. Dies steht erst im September an. Die Abgeordneten werden die Verträge prüfen und eine Anhörung dazu durchführen.

Mit den Betreibern von Steinkohlekraftwerken wurden hingegen keine Entschädigungen vereinbart. Stattdessen erhalten die Kraftwerksbetreiber Stilllegungsprämien, deren Höhe auf Basis von Ausschreibungen am Markt ermittelt wird. Dabei gilt ein Höchstbetrag, der bis 2027 schrittweise sinkt. Für Stilllegungen ab 2028 gibt es keine finanzielle Entschädigung mehr.

Mit der Einsetzung der sogenannten Kohlekommission hatte sich die Große Koalition dafür entschieden, den Kohleausstieg unter Einbeziehung aller betroffenen Interessen zu regeln. Es sollte eben nicht dem Markt überlassen werden, was mit den Beschäftigten in den Revieren und mit den Regionen passiert. Deshalb hat sich die Politik aufgemacht, den Ausstieg mit allen zu diskutieren, die betroffen sind, um eine Lösung zu finden, die alle Interessen bestmöglich zusammenbringt. Nur auf der Grundlage des in der Kohlekommission erarbeiteten Kompromisses kann nun ein stetiger, planbarer und für alle verlässlicher Ausstiegspfand gewährleistet werden. Das bedeutet dann aber auch, dass die Unternehmen für ihre genehmigungsrechtlich gesicherten Interessen entschädigt werden.

Strukturförderung und sozialer Ausgleich

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, dass der Kohleausstieg sozial ausgeglichen stattfindet und die Kohleregionen gute Zukunftsperspektiven erhalten. Die Kohle ist bis heute in einigen Regionen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Umso wichtiger ist ein planbarer und verlässlicher Kohleausstieg, der Strukturbrüche vermeidet.

Dafür hat der Bundestag das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen beschlossen, mit dem der Bund insgesamt 40 Milliarden Euro bis 2038 für die Strukturförderung bereitstellen wird. Die betroffenen Regionen erhalten die nötigen Mittel, um den Strukturwandel aktiv und nachhaltig zu gestalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Ziel ist es, neue wirtschaftliche Perspektiven für die Menschen zu entwickeln und neue Strukturen aufzubauen, bevor die alten endgültig wegfallen. Die Bundesmittel fließen unter anderem in den Ausbau von Bahnlinien und Straßen, in neue Forschungseinrichtungen und die Ansiedlung von Bundesbehörden.

Mit dem Kohleausstiegsgesetz werden außerdem die direkten sozialen Folgen des Aussteigs für die Beschäftigten abgefedert: Besonders betroffene ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 58 Jahre erhalten ein Anpassungsgeld. Sie können dieses für bis zu fünf Jahre erhalten und anschließend in Rente gehen – die Abschläge trägt der Bund. Jüngere Beschäftigte profitieren von dem seit Anfang 2019 geltenden Qualifizierungschancengesetz, das die Weiterbildungsförderung für vom Strukturwandel betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert und neue Qualifikationen ermöglicht.

Neuer Schub für die Erneuerbaren

Als einziges Industrieland der Erde steigt Deutschland gleichzeitig aus der Kernenergie und der Kohleverstromung aus. Das heißt auch: Es braucht jetzt rasch einen massiven weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Im Klimaschutzprogramm hat sich die Große Koalition darauf verständigt, den Anteil des in Deutschland verbrauchten Stroms aus nachhaltigen Quellen in den nächsten zehn Jahren von 40 auf mindestens 65 Prozent zu steigern. Im Kohleausstiegsgesetz konnte erreicht werden, dass die Festlegung auf 65 Prozent nun erstmals auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert ist. Zudem hat der Bundestag erst kürzlich beschlossen, Solarstrom stärker zu fördern und den Ausbau von Windkraftanlagen zu erleichtern. Die SPD-Fraktion drängt darauf, im nächsten Schritt zügig die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes anzugehen.

Die Mehrwertsteuer beträgt bis Jahresende nur 16 Prozent. Eltern erhalten für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Das hat der Bundestag mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen – und damit erste Maßnahmen des Konjunkturpakets umgesetzt.

Am 1. Juli ist die Senkung der Mehrwertsteuer in Kraft getreten. Bis Jahresende beträgt der allgemeine Satz nur noch 16 statt 19 Prozent, der ermäßigte Satz liegt bei 5 statt 7 Prozent. Mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro ist diese Maßnahme ein zentraler Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Koalition Anfang Juni vereinbart hat. Ziel ist es, die Kaufkraft zu stärken, die Binnennachfrage anzuschieben und der Wirtschaft einen kräftigen Schub zu geben. Profitieren werden davon nicht zuletzt Bürgerinnen und Bürger mit normalem und geringem Einkommen, da sie einen höheren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben.

Familien und Alleinerziehende werden unterstützt

Familien sind durch Schul- und Kitaschließungen besonders von den krisenbedingten Einschränkungen betroffen. Sie erhalten für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, werden demnach im September zunächst 200 Euro und im Oktober weitere 100 Euro ausgezahlt. Der Bonus wird nicht auf Sozialleistungen (wie die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld) angerechnet und stärkt vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Eltern mit hohen Einkommen profitieren weniger stark bis gar nicht, da der Steuerfreibetrag gleichbleibt. Das ist sozial gerecht und setzt mit insgesamt 4,3 Milliarden Euro einen starken Impuls zur Wiederbelebung der Konjunktur.

Gerade alleinerziehende Eltern mussten während der Kita- und Schulschließungen eine Doppelbelastung von Arbeit und Kinderbetreuung schultern. Deswegen wird der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis Ende 2021 mehr als verdoppelt: Von 1.908 Euro auf 4.000 Euro. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto. Ein alleinerziehender Kassierer mit monatlich 1.750 Euro brutto und einem Kind erhält so 463 Euro mehr pro Jahr. Eine erfahrene Krankenschwester mit 3.000 Euro brutto pro Monat und zwei Kindern hat 604 Euro mehr pro Jahr.

Anreize für Investitionen von Unternehmen

Verschiedene steuerliche Maßnahmen verschaffen den Unternehmen mehr Liquidität. So werden gezielte Anreize für mehr Investitionen gesetzt und Innovationen gefördert. Konkret können bewegliche Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft werden, schneller abgeschrieben werden. Dadurch entsteht eine kurzfristige Liquiditätsersparnis von 6 Milliarden Euro. Außerdem können aktuelle Verluste steuerlich umfassender mit den Gewinnen des vergangenen Jahres verrechnet werden. Auch dadurch sinkt die Steuerschuld. Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen wird ausgeweitet.

Sicherung der Investitionskraft der Kommunen

Die Kosten des Kinderbonus‘ und die Steuerausfälle, die durch die befristete Senkung der Umsatzsteuer entstehen, werden vollständig vom Bund übernommen. Dadurch werden insbesondere die Kommunen vor Einnahmeausfällen bewahrt und so ihre Investitionsfähigkeit erhalten.

Der Deutsche Bundestag hat den zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 beschlossen. Insgesamt 217,8 Milliarden Euro nimmt der Bund zusätzlich in die Hand, um Deutschland wieder in Schwung zu bringen.

Die Große Koalition setzt damit ein umfassendes Konjunktur- und Investitionsprogramm aufs Gleis, das kurzfristige konjunkturelle Impulse mit längerfristigen Zukunftsinvestitionen kombiniert. Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanziell handlungsfähig. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 werden die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um das Konjunkturpaket schnell und entschlossen umzusetzen.

So werden beispielsweise die Mehrwertsteuersenkung und der Kinderbonus ausfinanziert. Allein diese Entlastungen summieren sich auf 24 Milliarden Euro. Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen werden rund 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Parallel wird die Finanzkraft der Kommunen gestärkt, in dem der Bund die Gewerbesteuerausfälle von über sechs Milliarden Euro ausgleicht, die Städte und Gemeinden bei der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt und die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft aus der Grundsicherung dauerhaft entlastet. Darüber hinaus sind beispielsweise eine Milliarde Euro zusätzlich für den Digitalpakt Schule und fünf Milliarden Euro für den 5G-Ausbau vorgesehen. Einen Innovationsschub sollen auch die 26 Milliarden Euro anstoßen, die in den Klimaschutz investiert werden, etwa in die Umsetzung der Wasserstoffstrategie, die Gebäudesanierung und die Senkung der EEG-Umlage.

Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen den Nachtragshaushalt im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgeschärft:

  • Sport wird mit zusätzlich 800 Millionen Euro unterstützt: 600 Millionen Euro werden investiert, um Turnhallen, Schwimmbäder und Sportplätze zu sanieren. 200 Millionen Euro sollen Einnahmeausfälle abseits des Profifußballs ausgleichen, die etwa wegen weggebrochener Zuschauereinnahmen im Handball, Eishockey, Basketball oder Volleyball entstanden sind.
  • Zur Rettung von Jugendherbergen, Schullandheimen und anderen Jugendbildungsstätten werden zusätzlich 100 Millionen Euro bereitgestellt – ergänzend zu den Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen. Auch Inklusionsunternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe erhalten parallel zu den Überbrückungshilfen weitere Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro.
  • Auch bei den Investitionen wird noch eine Schippe draufgelegt. Durch das Vorziehen von Maßnahmen fließen 720 Millionen Euro in den Ausbau von Schienen, Brücken, Bahnhöfen und Straßen.

Insgesamt machen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in diesem Jahr Kredite in Höhe von rund 217,8 Milliarden Euro erforderlich. Durch Änderungen im parlamentarischen Verfahren fällt dieser Betrag um 750 Millionen Euro niedriger aus als ursprünglich geplant. Die nach der Schuldenregel im Grundgesetz zulässige Obergrenze der Verschuldung wird um knapp 119 Milliarden Euro überschritten. Aus Sicht der Koalition handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 11 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht.

Haushaltsbegleitgesetz beschlossen

Ebenfalls im Bundestag verabschiedet wurde in dieser Woche ein Haushaltsbegleitgesetz (Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets). Es flankiert den Nachtragshaushalt, in dem es gesetzliche Grundlagen schafft, die erforderlich sind, um bestimmte Investitionen zu tätigen. Konkret geht es um zusätzliche Mittel für die Mobilfunkinfrastruktur, die Kindertagesbetreuung und den ÖPNV. Außerdem wird die gesetzliche Voraussetzung für die Senkung der EEG-Umlage geschaffen.

Der Bund entlastet die Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe. Damit sollen die Folgen der Corona-Pandemie auf die Kommunen abgefedert und die Konjunktur durch kommunale Investitionen angekurbelt werden. Die Koalitionsfraktionen haben dazu zwei Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht.

Die Unterstützung der Kommunen war der SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zum Konjunkturpaket ein ganz besonderes Anliegen. Städte und Gemeinden sichern die Daseinsvorsorge und ermöglichen gute Lebensbedingungen vor Ort. Sie müssen handlungsfähig sein und investieren können. Deshalb werden sie mit dem Konjunkturprogramm in Milliardenhöhe entlastet.

Am Donnerstag hat der Bundestag erstmals über zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen beraten, mit denen wesentliche Entlastungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen:

  • Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Finanzlage der Kommunen abzumildern, erhalten sie einen pauschalen Ausgleich für die Ausfälle bei der Gewerbesteuer. Der Bund übernimmt davon die Hälfte in Höhe von 6,134 Milliarden Euro. Die andere Hälfte tragen die Länder.
  • Um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet sie der Bund bei den Kosten für Sozialausgaben. Konkret werden künftig bis zu 74 (statt 50 Prozent) der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Das entlastet die Kommunen mittelfristig um etwa 3,4 Milliarden Euro pro Jahr.
  • Der Bund stärkt die Haushalte der neuen Länder. Konkret übernimmt der Bund künftig 50 (statt 40) Prozent an den Kosten der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR. Dadurch sollen finanzielle Spielräume entstehen, um kommunale Investitionen zu stärken.

Mit diesen Entlastungen sollen bei den Kommunen wichtige Investitionsspielräume geschaffen und damit wichtige Impulse für die Konjunktur gegeben werden. Denn Städte und Gemeinden tätigen rund zwei Drittel der öffentlichen Investitionen.

Mit einem der beiden Gesetzentwürfe sollen dafür die einfachgesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Der andere Gesetzentwurf sieht Änderungen des Grundgesetzes vor, um die erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Am 1. Juli 2020 hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Hauptziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist, eine umfassende europäische Antwort auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie zu finden.

Für sechs Monate hat die Bundesregierung den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU). Ihr fällt damit die Rolle der ehrlichen, Kompromisse schmiedenden Maklerin zu, die zwischen den Interessen der Mitgliedstaaten vermittelt und die Position des Rats gegenüber dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vertritt.

Der deutsche Vorsitz fällt in eine für Europa schwierige Zeit. Die Ausbreitung des Corona-Virus hat unsere Volkswirtschaften in eine tiefe Krise gestürzt und soziale Ungleichgewichte verschärft. In den jetzt anstehenden Verhandlungen über den nächsten EU-Haushalt 2021-2027 und ein europäisches Wiederaufbauprogramm besteht die Chance, Antworten auf diese Herausforderungen zu formulieren. Zusätzlich gilt es, ein neues Verhältnis mit Großbritannien zu finden und in einem Abkommen zu vereinbaren. All diesen Aufgaben stellen sich die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam: für ein starkes, soziales und souveränes Europa!

Zwar ist die deutsche Ratspräsidentschaft in erster Linie eine Aufgabe der Bundesregierung. Der Bundestag begleitet die Ratspräsidentschaft aber mit einer eigenen, parlamentarischen Dimension. Die Abgeordneten treffen sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen nationalen Parlamenten und bringen sich aktiv in die europäische Politik ein. Mehr Informationen dazu finden sich auf www.parleu2020.de.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Erwartungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in einem Positionspapier zusammengefasst („Deutsche Ratspräsidentschaft 2020 – Gemeinsam für ein starkes, soziales und souveränes Europa“).

Download des Positionspapiers:

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier_europa.pdf

Wenn Reiseveranstalter wegen der Corona-Krise Pauschalreisen absagen müssen, können die Kundinnen und Kunden ihr Geld zurückverlangen. Das kann die Veranstalter in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Damit stattdessen Reisegutscheine für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver werden, sichert der Staat diese nun gegen Insolvenz ab.

Die weltweiten Reisebeschränkungen stellen viele Reiseveranstalter vor existenzbedrohende Zahlungsengpässe, weil sie den Reisenden ihre Vorauszahlungen erstatten müssen. Deshalb haben Reiseveranstalter künftig die Möglichkeit, ihren Kundinnen und Kunden stattdessen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anzubieten, die zusätzlich vom Staat gegen Insolvenz abgesichert sind. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag beschlossen.

Durch die staatliche Absicherung sollen die Gutscheine so attraktiv werden, dass sie von den Kundinnen und Kunden angenommen werden. Für sie bleibt dies freiwillig. So sehen es verbindliche Vorgaben der Europäischen Union vor.

Konkret enthält das Gesetz folgende Regelungen:

  • Bei Reisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden und wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, kann der Reiseveranstalter den Reisenden einen Reisegutschein in Höhe des vorab bezahlten Kaufpreises anbieten.
  • Die Reisenden können den Gutschein ablehnen. Sie behalten dann ihren Anspruch, ihr bezahltes Geld sofort zurückzubekommen.
  • Der Gutschein wird von der bestehenden gesetzlichen Insolvenzsicherung umfasst. Ergänzend erfolgt eine staatliche Absicherung.
  • Ein abgesicherter Reisegutschein verliert spätestens am 31. Dezember 2021 seine Gültigkeit. Wird er bis dahin nicht eingelöst, müssen die Vorauszahlungen unverzüglich erstattet werden.

Durch diese Regelung ist es für Kundinnen und Kunden in vielen Fällen sicherer, einen Gutschein anzunehmen, statt sofort auf einer Erstattung des Preises zu bestehen. Wenn viele Reisenden ihr Geld zurückfordern und ein Reiseveranstalter dadurch Insolvenz anmelden muss, wäre ihr Anspruch nur zum Teil abgesichert. Der Gutschein hat für die Verbraucherinnen und Verbraucher hingegen den Vorteil, dass der Wert zu 100 Prozent staatlich garantiert wird.

Ergänzend werden für die Berufskammern (z. B. Rechtsanwaltskammern, Notarkammern, Steuerberaterkammern) Vorkehrungen getroffen, damit sie trotz erheblicher Beschränkungen von Versammlungen wegen der Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben und Beschlüsse fassen können.

Patientinnen und Patienten haben künftig die Möglichkeit, ihre Daten in einer elektronischen Patientenakte sicher zu speichern. Die Einzelheiten regelt ein neues Patientendaten-Schutz-Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat.

Schon jetzt ist klar: Ab Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Darin können Informationen über die Gesundheit von Patientinnen und Patienten gespeichert werden, zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder. Der Vorteil: Die Informationen liegen immer vor, wenn sie gebraucht werden – wenn beispielsweise ein anderer Arzt aufgesucht wird und die Patientin bzw. der Patient relevante Daten freigibt. Als Herzstück einer modernen Gesundheitsversorgung wird die elektronische Patientenakte die Versorgung vieler spürbar verbessern und mehr Transparenz für die Patientinnen und Patienten schaffen. Die Souveränität der Patientinnen und Patienten wird gestärkt.

Datenhoheit liegt bei den Versicherten

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, wird die elektronische Patientenakte schrittweise nutzbar gemacht. Datenschutz und Datensicherheit werden weiter gestärkt. Wichtig dabei: Die Hoheit über die eigenen Daten liegt bei den Patientinnen und Patienten. Sie entscheiden selbst, ob sie eine elektronische Patientenakte nutzen möchten oder nicht. Und sie entscheiden, welche Daten darin gespeichert werden, wer zugreifen darf und ob Daten wieder gelöst werden.

Damit die elektronische Patientenakte auch befüllt wird, erhalten Patientinnen und Patienten klar geregelte Ansprüche darauf, dass die Ärztin oder der Arzt Daten einträgt. Die Versicherten werden durch die Krankenkassen umfassend informiert. Ombudsstellen bei den Krankenkassen beraten die Versicherten zu allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte.

Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Außerdem können Versicherte ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der elektronischen Akte übertragen lassen.

Die sensiblen Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Medikationen oder Behandlungsberichte werden bestmöglich durch klare Regeln für Datenschutz und Datensicherheit geschützt. Ab dem Jahr 2022 erhalten die Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der elektronischen Patientenakte gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen darf.

Rezepte und Überweisungsscheine werden digital

Darüber hinaus werden weitere digitale Anwendungen in der Gesundheitsversorgung eingeführt:

  • E-Rezept: Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 vorgegeben. Für das E-Rezept soll es eine App geben, mit der sich das E-Rezept direkt auf das Smartphone laden lässt. Der Patient kann es dann in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Das kann eine Apotheke vor Ort sein oder eine Online-Apotheke. Eine ausgedruckte Variante des Rezepts (Token) mit Informationen zum Medikament bleibt aber erhalten.
  • Digitaler Überweisungsschein: Die Selbstverwaltung wird verpflichtet, die erforderlichen Regelungen zu treffen, damit Überweisungsscheine zukünftig in elektronischer Form übermittelt werden können.

Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen wird durch die Anbindung von weiteren Leistungserbringern an die Telematikinfrastruktur ausgebaut und verstärkt. Dazu gehören etwa Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Auch Pflegekräften sollen Versicherte den Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte ermöglichen können.

Reha-Leistungen können künftig einfacher und schneller in Anspruch genommen werden. Die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die außerhalb der Klinik intensiv gepflegt werden müssen, wird verbessert. Das sieht das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz vor, das der Bundestag beschlossen hat.

Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden neu geregelt. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Außerklinische Intensivpflege bedeutet, dass die schwerstpflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege leben. Die Patientinnen und Patienten werden beatmet und müssen dauerhaft überwacht werden, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann.

Nun werden erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause eingeführt. Die bisherigen Regelungen werden in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege überführt. Nur besonders qualifizierte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen die Leistungen verordnen.

Selbstbestimmung gestärkt

Im Gesetzgebungsverfahren hat die SPD-Fraktion genau darauf geachtet, dass Patientinnen und Patienten auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben sich im parlamentarischen Verfahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass dies im Gesetz sichergestellt wird und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewährleistet bleibt.

So hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass es keine einseitige Entscheidung der Krankenkasse über den Ort der Leistungserbringung geben wird und den Wünschen der Versicherten zu entsprechen ist. Werden also tatsächlich Mängel in der medizinischen und pflegerischen Versorgung festgestellt, wird es keinen Automatismus für einen Umzug in eine stationäre Wohnform geben, sondern es wird gemeinsam zwischen allen Beteiligten in einer Zielvereinbarung festgelegt, wie und in welchem Rahmen die Mängel zu beheben sind.

Die Eigenanteile, die Versicherte bei Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen tragen müssen, werden erheblich reduziert. Dadurch wird auch die Wahlmöglichkeit für die Patientinnen und Patienten verbessert, indem sie unabhängiger von den eigenen finanziellen Rahmenbedingungen wird.

Verbesserungen bei Reha-Leistungen

Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen der medizinischen Rehabilitation, in dem die Inanspruchnahme erleichtert und das Wahlrecht der Versicherten gestärkt wird. So soll es bei der geriatrischen Rehabilitation künftig ausreichen, wenn der Arzt diese Leistungen verordnet. Die Prüfung der Krankenkasse entfällt. Dadurch können Leistungen schneller und einfacher in Anspruch genommen werden. Das stärkt den Grundsatz „Reha vor Pflege“. Die geriatrische Rehabilitation unterstützt ältere Menschen nach einer schweren Erkrankung dabei, ihre Selbständigkeit im Alltag zurückzuerlangen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Bei anderen Reha-Leistungen kann die Krankenkasse von einer ärztlichen Verordnung künftig nur aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes abweichen. Zudem wird das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung gestärkt. So müssen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Versicherte eine andere als die von der Kasse bestimmte Einrichtung wählen, nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte getragen werden.

Außenwerbung für Tabakerzeugnisse wird verboten. Auch für nikotinfreie E-Zigaretten gelten künftig Werbeverbote und strengere Vorgaben für Inhaltsstoffe. Das hat der Bundestag beschlossen.

Schon heute ist es in Deutschland verboten, im Internet und in gedruckten Medien sowie in Radio- und Fernseh-Spots für Tabakprodukte zu werben. Künftig wird auch Außenwerbung untersagt, ebenso die kostenlose Abgabe von Tabakprodukten außerhalb von geschlossenen Räumen.

Außerdem werden nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter den nikotinhaltigen Produkten gleichgestellt. Damit gelten für alle E-Zigaretten die gleichen Vorgaben und Werbeverbote wie für Tabak. Inhaltsstoffe, die für nikotinhaltige E-Zigaretten verboten sind, dürfen auch in nikotinfreien Produkten nicht mehr eingesetzt werden.

Angesichts der großen Vielfalt von E-Zigaretten und verfügbaren Liquids fordern die Koalitionsfraktionen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einem begleitenden Antrag auf, die zahlreichen Zusatz- und Aromastoffe regelmäßig auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu untersuchen und bei Bedarf in die Liste verbotener Inhaltstoffe aufzunehmen.

Die gesundheitlichen Risiken der nikotinfreien E-Zigaretten sind inzwischen belegt. Für die SPD-Fraktion steht daher der Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie insbesondere von Jugendlichen im Vordergrund.

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald

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Südbadische Schausteller erhalten Erleichterungen bei den Überbrückungshilfen

Volksfeste wie die Waldshuter Chilbi, die Frühjahrsmess‘ in Freiburg und das Konstanzer Seenachtfest sind elementarer Bestandteil unserer südbadischen Kultur. Möglich gemacht werden sie durch engagierte Verbände, z.B. den Schaustellerverband Freiburg und durch  Familien, z.B. diejenige Peter Buhmanns, denen wir jedes Jahr wunderbare Attraktionen zu verdanken haben.

Karstadt-Insolvenz: Kampf für Arbeitsplätze in Singen

Trotz der Beschränkungen durch das Corona-Virus, wie das Ausbleiben der kaufkräftigen Schweizer Kundschaft, und obwohl in der Fußgängerzone eine Dauerbaustelle besteht, die den Zugang zum Gebäude erschwert, hat es die Karstadt-Filiale in Singen geschafft, schwarze Zahlen zu schreiben.

Fessenheim: Mit politischem und zivilgesellsch. Einsatz für die Abschaltung stark gemacht

Im Bundesumweltministerium haben wir uns über viele Jahre für eine Stilllegung des Atomkraftwerks Fessenheim eingesetzt. In zahlreichen bilateralen Gesprächen haben wir uns immer wieder für eine schnellstmögliche Abschaltung des AKWs ausgesprochen. Wir werden auch in Zukunft bei unseren europäischen Nachbarn für eine Abkehr von der Atomkraft werben.

Zeichen setzen gegen Karstadt-Schließung in Singen

Jahreslanges Missmanagement und fehlende Zukunftskonzepte auf höchster Ebene tragen einen entscheidenden Teil zu dieser Misere bei. Für mich ist klar: Filialschließung sind kein Zukunftskonzept! Wir brauchen jetzt schnell ein tragfähiges Konzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür werde ich mich als Sozialdemokratin und Gewerkschaftsmitglied mit Nachdruck einsetzen.

Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“

Am 24. Juni 2020 ist das Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ gestartet. Mit diesem Programm sollen ehrenamtliche Initiativen, die in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind, gefördert werden. Die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter sieht hier eine tolle Chance für die Initiativen in der Region.

Maskenpflicht muss für alle Kundinnen und Kunden gleichermaßen gelten

Mit der Öffnung der Grenze zur Schweiz kommen auch wieder viele Eidgenossen zum Einkaufen nach Deutschland. Während an diesem Wochenende der befürchtete große Ansturm noch ausgeblieben ist, gibt es Berichte über Verstöße gegen die bestehende Maskenpflicht in den Geschäften. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich der Großteil der Kundschaft an die bei uns bestehende Maskenpflicht hält. Dennoch erreichen mich in den vergangenen Tagen immer wieder Zuschriften in denen bemängelt wird, dass die Maskenpflicht in unseren Supermärkten und Geschäften nicht von allen Kunden eingehalten wird