Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 11/2021

Das Bundestag hat eine Pflegereform beschlossen, die für bessere Löhne sorgt. Mehr als eine halbe Million Pflegekräfte sollen profitieren.

Pflegerinnen und Pfleger in Deutschland sind am Limit – nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie. Druck und Überforderung sind in der Branche durch die Pandemie aber noch einmal gestiegen und haben dazu geführt, dass der Bundestag jetzt eine Pflegereform verabschiedet hat, die für bessere Löhne für die Beschäftigten in der Altenpflege sorgen soll.

Wie groß der Handlungsbedarf in der Branche ist, hat sich nicht erst mit Corona gezeigt. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ließ sich wegen des Vetos aus den Reihen der kirchlichen Träger leider bisher nicht durchsetzen. Dabei würde eine tarifliche Entlohnung der Beschäftigten die Arbeitssituation in der Pflege deutlich verbessern: Bessere Löhne machen den Beruf attraktiver und erleichtern es, dringend benötigte Fachkräfte für die Altenpflege zu gewinnen und zu halten – und bessere Löhne gibt es bei mehr Tarifbindung.

Da sich die angespannte Situation in der Pflege mit der Pandemie weiter zugespitzt hat, muss das gesetzte Ziel auf einem anderen Weg angesteuert werden: Pflegeeinrichtungen (gem. SGB XI) sollen ab dem 1. September 2022 nur dann als solche zugelassen werden, wenn sie tarifgebunden sind.

Dies ist der Fall, wenn die Pflegeeinrichtung selbst mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag abgeschlossen hat oder Mitglied in einem Pflege-Arbeitgeberverband ist, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Alternativ ist auch ausreichend, wenn die Pflegeeinrichtung ihre Beschäftigten mindestens in Höhe eines Pflege-Tarifvertrags bzw. von Arbeitsvertragsrichtlinien des kirchlichen Bereichs entlohnt. Diese Vorgaben gelten dann auch für bereits bestehende Pflegeeinrichtungen. Dazu soll die bisherige Regelung erweitert werden, dass die Pflegeversicherung tarifvertragliche Löhne refinanzieren – also vollständig bezahlen – muss und nicht als unwirtschaftlich ablehnen kann.

Wenn künftig alle Pflegeanbieter Tariflöhne zahlen müssen, um von der Pflegekasse die Leistungen erstattet zu bekommen, kommt dies mehr als einer halben Million Pflegekräften zugute. Dies gilt für alle Tarifverträge, die mit Gewerkschaften ausgehandelt sind: flächendeckende Tarife, regionale Tarife oder Haustarife.

Ein zweiter Schwerpunkt ist die Entlastung der Pflegebedürftigen im stationären Bereich, denn deren Eigenanteile würden durch Lohnsteigerungen in erheblichen Umfang steigen. Die hierzu gemachten Vorschläge verhindern eine finanzielle Überforderung vieler Pflegebedürftiger. In dieser Wahlperiode hat die Koalition zudem schon für eine Entlastung der Angehörigen gesorgt, die sich erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro an den Heimkosten der Eltern beteiligen müssen, wenn deren Einkommen/Vermögen nicht reicht.

Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Künftig müssen große in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen.

Mit der Koalitionseinigung auf ein Lieferkettengesetz ist der SPD-Bundestagsfraktion ein Durchbruch gelungen. Sie hat damit ein zentrales Anliegen unter Dach und Fach gebracht. Große Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollten das deutsche Lieferkettengesetz blockieren oder es im Sinne verantwortungsloser Unternehmen weichspülen. Die SPD-Fraktion hat aber bis zum Schluss auf klare Regeln bestanden – auch aus Fairness gegenüber jenen Unternehmen, die Menschenrechte schützen. Nun wurde das Gesetz verabschiedet.

„Ich habe selbst vor Ort zu oft Menschen leiden sehen müssen, die unter brutalsten Bedingungen für unsere Konsumgüter ausgebeutet werden“, sagt der entwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sascha Raabe. Damit müsse jetzt endlich Schluss sein.

Künftig müssen große in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. In die Verantwortung genommen sind ab 2023 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, wobei es für das Jahr 2023 eine Übergangsphase gibt, bei der zunächst nur Umnehmen mit 3.000 Beschäftigen erfasst werden. Wer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.

Außerdem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen leichter geltend machen: Indem sie sich von einer Nichtregierungsorganisation oder Gewerkschaft vor deutschen Gerichten vertreten lassen. Damit wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Deutschland wird eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.

Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz ist da ein wichtiger Schritt – und ist eine gute Blaupause für eine europäische Lösung.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion zudem deutlich nachgeschärft: So wird der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf ausländische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland ausgeweitet. Auch Betriebsräte sind künftig beim Sorgfaltspflichtenmanagement mit einzubeziehen. Das wird die Qualität deutlich erhöhen.

Nach den Korruptionsskandalen in der Unionsfraktion hat die SPD-Fraktion eine eindeutige Verschärfung der parlamentarischen Transparenzregeln bei Nebeneinkünften und Aktienoptionen durchsetzen können.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion werden die parlamentarischen Transparenzregeln deutlich verschärft. Seit Jahren fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine umfassende Reform dieser Regeln. Nach den Korruptionsskandalen in den Reihen der Unionsfraktion lenkte diese endlich ein. Nach mehreren Verhandlungen im März konnte die SPD-Fraktion sämtliche Forderungen in diesem Bereich durchsetzen.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Durch das Fehlverhalten von einigen Unionsabgeordneten ist Vertrauen zerstört worden. Mit dem Gesetz, das in dieser Woche verabschiedet wurde, wird unsere parlamentarische Demokratie gestärkt.

„Ich bin froh, dass wir uns nach vielen Jahren harter Diskussionen nun schnell auf diese deutlich verschärften Regeln für mehr Transparenz im Bundestag geeinigt haben. Ich hoffe, dass damit fahrlässig verspieltes Vertrauen in Politik zurückgewonnen werden kann“, sagt Rolf Mützenich, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Reform im Einzelnen:

  1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro (bisher 10.000 Euro) übersteigen.
  2. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften werden künftig bereits ab fünf Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile veröffentlicht.
  3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden veröffentlicht.
  4. Aktienoptionen werden künftig veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.
  5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und zehn Prozent der monatlichen Aufwandsentschädigung nicht übersteigt.
  6. Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft zu geschäftlichen Zwecken missbrauchen, gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte oder gegen das Verbot der Honorare für Vortragstätigkeiten verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen. Als zusätzliche Sanktion für diese Fälle kann auch ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung verhängt werden.
  7. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete und Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden verboten.

Darüber hinaus werden die Delikte des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechlichkeit und -bestechung) künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.

Frauen sind in den Vorständen von Unternehmen immer noch deutlich in der Minderheit. Das soll sich ändern – mit einer Quote per Gesetz.

Vorstandsposten in Deutschland sind in der Regel immer noch Männersache: So ist der Frauenanteil auch bei den börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen nach wie vor äußerst gering. Und von allein wird sich daran auch nichts ändern: Rund 78 Prozent der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, setzen sich entweder gar keine oder die Zielgröße „null Frauen“.

„Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Quoten wirken – freiwillig funktioniert es nicht“, sagt Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen die Unternehmen deshalb stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz, das in dieser Woche verabschiedet wurde, soll den Unternehmen eine feste Quote vorgeschrieben werden: So sollen die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn er mehr als dreiköpfig und rein männlich besetzt ist.

Mehr Gerechtigkeit und bessere Unternehmenskultur

Dazu kommt: Börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen müssen künftig in jedem Fall begründen, wenn sie sich als Zielgröße für den Frauenanteil eine „Null“ setzen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.

Gleichzeitig soll der Bund mit gutem Beispiel vorangehen: Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht das Gesetz eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vor. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit will die Koalition ebenfalls eine Mindestbeteiligung einführen. Und im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis zum Jahr 2025 Führungspositionen hälftig mit Frauen besetzt sein.

Für Katja Mast ist das Gesetz ein historischer Erfolg: „Diese Quote in den Chefetagen ist nur möglich, weil so viele Frauen und Männer dafür gekämpft haben – viele über Jahrzehnte. Mit wirksamen Quoten sorgen wir für mehr Gerechtigkeit und eine bessere Unternehmenskultur – davon profitieren alle.“

Mehr Freiräume für die Eltern, bessere Chancen für die Kinder: Künftig haben Eltern einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Kinder in der Grundschule bis in den Nachmittag hinein betreut werden.

Die Corona-Pandemie hat allen nochmal vor Augen geführt, was unsere Bildungseinrichtungen leisten und wie sehr unsere Gesellschaft auf sie angewiesen ist. Gerade bei Kitas und Grundschulen hat sich deutlich gezeigt: Wenn sie schließen müssen, führt das zu enormen Belastungen für Kinder und Eltern.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft deshalb – unabhängig von der Pandemie – schon seit langem für einen Ausbau der Ganztagsbetreuung auch in der Grundschule. Denn bisher haben Eltern nur einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz – ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Nach der Einschulung entsteht für viele Eltern damit eine Betreuungslücke, da die Grundschule in der Regel mittags endet. Diese Lücke wird jetzt schrittweise geschlossen: Der Bundestag hat beschlossen, dass Eltern künftig auch einen Anspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen.

Ab 2029: Ganztagsbetreuung für jedes Grundschulkind

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Das kommt Eltern und Kindern gleichermaßen zugute. Kinder erhalten nach dem Unterricht in der Betreuung ein warmes Mittagessen, machen dort ihre Hausaufgaben und können anschließend mit ihren Freundinnen und Freunden spielen. Besuchen sie eine Ganztagsschule, wechseln sich Schule und Freizeit bis zum späteren Nachmittag rhythmisiert ab. Danach können die Kinder noch einen Späthort besuchen. Beide Modelle sichern allen Kindern die besten Entwicklungschancen und helfen vor allem denjenigen, deren Eltern zuhause weniger Unterstützung bei den Schulaufgaben leisten können. „Wenn die pädagogische Qualität sichergestellt ist, können Schülerinnen und Schüler dort Lernrückstände deutlich aufholen oder von Anfang an vermeiden“, sagt Bärbel Bas, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende.

Vor allem Frauen profitieren

Gleichzeitig erhalten Eltern die nötigen Spielräume in der Gestaltung ihres Alltags. „Der Rechtsanspruch erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bringt so besonders für Frauen, die immer noch häufig beruflich zurückstecken, eine deutliche Erleichterung“, betont die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch zahlreiche zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Bund unterstützt mit 3,5 Milliarden Euro

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Millionen jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Millionen pro Jahr. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.

Laut dem Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz soll Deutschland in den nächsten Jahrzehnten deutlich mehr CO2 einsparen und bereits bis 2045 klimaneutral sein.

Mit einem novellierten Klimaschutzgesetz will die Koalition den Klimaschutz in Deutschland schneller voranbringen. Das von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) im Jahr 2019 vorgelegte Klimaschutzgesetz hatte in Deutschland erstmals gesetzlich verbindliche Regeln zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes für CO2-intensive Sektoren festgelegt und damit auch erstmals einen Weg zur Klimaneutralität vorgezeichnet. Die SPD-Fraktion hat sich schon damals für die Vereinbarung von CO2-Minderungszielen auch nach 2030 eingesetzt, die von der Union nicht mitgetragen wurden.

Bis 2045 klimaneutral

Jetzt bringt sie die Koalition angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und des neuen 2030-Klimaziels der Europäischen Union auf den Weg. Der Gesetzentwurf, den der Bundestag am Donnerstag in 1. Lesung beraten hat, bestimmt die Ziele für die CO2-Reduktion auch nach 2030. Zusätzlich sollen bis 2030 die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent reduziert werden. Bis 2040 sollen sie bereits um 88 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr zurückgegangen sein. Spätestens bis 2045 – und damit fünf Jahre früher als bisher festgelegt – soll Deutschland komplett klimaneutral sein. Gleichzeitig werden mit dem Gesetz auch die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen der verschiedenen Sektoren bis 2030 angepasst. Das gilt für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, sowie Landwirt- und Abfallwirtschaft. Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf in 2028 bzw. 2032die genauen Vorgaben bestimmt werden.

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz legt die Koalition ambitionierte Ziele in Sachen Klimaschutz fest. Als nächstes müssen die Maßnahmen folgen, mit denen diese Ziele erreicht werden können. „Die rasche Novellierung des Klimaschutzgesetzes ist ein wichtiger Beschluss. Entscheidend sind jetzt die konkreten Maßnahmen auf unserem Weg in ein klimaneutrales Deutschland im Jahr 2045“, sagt der stellevertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch.

Auf die Ziele folgen die Maßnahmen

Die Koalition wird daher auch ein Sofortprogramm mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaziele auf den Weg bringen. Entscheidend dabei ist aus der Sicht der SPD-Fraktion vor allem der Ausbau der erneuerbaren Energien. „Bis 2040 wollen wir unseren Strombedarf komplett aus erneuerbaren Energien decken“, sagt Matthias Miersch. Und er stellt klar: „Wir können uns auch keine Debatte mehr darüber leisten, ob auf Dächer künftig Solaranlagen gebaut werden müssen oder nicht – wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, führt daran überhaupt kein Weg vorbei.“ Notwendig sei ein zwischen Bund und Ländern vereinbarter verbindlicher Zukunftspakt zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich massiver Investitionen in Klimaschutz.

Ein weiteres Instrument für mehr Klimaschutz ist die bereits zum Jahresanfang begonnene CO2-Bepreisung. Sie beruht auf einem gemeinsamen Beschluss von CDU, CSU, SPD und den Grünen, der jetzt nicht gleich wieder aufgekündigt werden sollte. CO2-Preise setzen Anreize, in klimafreundliche Technologien zu investieren. Für die SPD-Fraktion geht es dabei aber immer auch um soziale Fragen: Denn Klimaschutz darf bestehende Ungerechtigkeiten nicht vertiefen und keine neuen Schaffen. Viele Menschen sind auf Mobilität und oft das eigene Auto angewiesen. Und eine warme Wohnung ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht. „Klimaschutz wird nur funktionieren, wenn die Gesellschaft zusammenhält“, sagt SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch. Die Debatte über CO2-Preise müsse sensibel geführt werden, weil viele nicht gleich auf andere Mobilitätsformen oder Heizungen umsteigen könnten.

Das heißt für die SPD-Fraktion: Wir brauchen vor allem Investitionen in klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, E-Mobilität oder einen besseren Nah- und Schienenverkehr. Denn ohne diese Alternativen können die Menschen nicht umsteigen.

Künftig gibt es strikte steuerliche Sanktionen, die Personen und Unternehmen davon abhalten sollen, Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen fortzusetzen oder aufzunehmen.

Die Bundesregierung geht entschieden gegen die Nutzung von Steueroasen vor. Das in dieser Woche verabschiedete Steueroasen-Abwehrgesetz sieht Sanktionen gegen die auf der schwarzen Liste der Europäischen Union aufgeführten Steueroasen vor.

Damit werden die Abwehrmaßnahmen umgesetzt, auf die sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Dezember 2019 verständigt haben. Künftig gibt es strikte steuerliche Sanktionen, die Personen und Unternehmen davon abhalten sollen, Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen fortzusetzen oder aufzunehmen.

Unterhält ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit einer Steueroase, kann ein Abzugsverbot von Betriebsausgaben, eine Quellensteuer, eine verschärfte Hinzurechnung der im Ausland niedrig besteuerten Gewinne zu den inländischen Gewinnen der Muttergesellschaft oder eine Versagung von Steuerbefreiungen von Gewinnausschüttungen zur Anwendung kommen. Auf einen konkreten Geschäftsfall wird jedoch immer nur eine Maßnahme angewandt.

Die Sanktionen des Steueroasen-Abwehrgesetzes ergänzen die mit der Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie eingeführten Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Steuerumgehungen. Zusammen mit der anstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer werden damit den unfairen Gewinnkürzungs- und Gewinnverlagerungsstrategien international tätiger Unternehmen die Grundlage entzogen.

Verbraucher:innen können zukünftig einfacher und ohne Zeitdruck ihre Verträge kündigen und zu besseren Angeboten wechseln.

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat dafür gesorgt, dass lästige und teure automatische Vertragsverlängerungen bald der Geschichte angehören. Künftig gilt: Handyvertrag, das Fitnessstudio oder das Zeitschriften-Abo können nach der anfänglichen Vertragslaufzeit monatlich gekündigt werden. Das spart bares Geld und belebt den Wettbewerb um bessere Angebote und besseren Service.

Verbrauchern wird zudem ermöglicht, Forderungen zum Beispiel nach Flugverspätungen an einen Dienstleister abzutreten und so schnell zu ihrem Geld zu kommen.

Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge werden Verbraucher vor telefonisch untergeschobenen Strom- und Gas-Verträgen geschützt. Und es wird ein verpflichtender Kündigungsbutton bei Online-Verträgen eingeführt. Wer online einen Vertrag schließt, kann diesen dann auch zukünftig online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt

Eine Verkürzung der anfänglichen Vertragslaufzeit auf maximal ein Jahr wie von Justizministerin Lambrecht vorgeschlagen hat die Union ebenso blockiert wie einen Schutz vor untergeschobenen Telefonverträgen in anderen Branchen. Die Union hat sich hier leider gegen die Interessen der Verbraucher:innen gestellt. Die SPD-Fraktion setzt sich aber weiterhin für eine maximale Vertragslaufzeit von einem Jahr für Verbraucher ein.

Verbraucher:innen werden künftig besser vor falschen Bewertungen auf Plattformen, Abzocke auf Ticketbörsen oder bezahlten Rankings auf Vergleichsportalen geschützt.

Die Rechte von Verbraucher:innen werden gestärkt: Sie werden künftig besser vor falschen Bewertungen auf Plattformen, Abzocke auf Ticketbörsen oder bezahlten Rankings auf Vergleichsportalen geschützt. Auch der Schutz bei Kaffeefahrten und Haustürgeschäften wird mit einem in dieser Woche verabschiedeten Gesetzespaket verbessert sowie Rechtssicherheit für Influencer in sozialen Netzwerken geschaffen.

Online-Marktplätze müssen künftig unter anderem künftig darüber informieren, ob es sich beim Anbieter um einen Unternehmer handelt oder nicht. Ticketbörsen müssen auch den ursprünglichen Originalpreis des Tickets angeben. Beim Vergleich von Waren oder Dienstleistungen müssen Plattformen über die Hauptparameter ihres Rankings und deren Gewichtung informieren und ob sie Provisionen erhalten. Bei Nutzerbewertungen darüber, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen.

Verbraucher:innen können so besser beurteilen, warum welches Produkt oben steht im Ranking und ob Bewertungen seriös sind. Damit werden sie vor Irreführung und Abzocke auf Online-Marktplätzen geschützt.

Influencer und Bloggerinnen müssen ein Posting nur dann als Werbung kennzeichnen, wenn es eine Gegenleistung gibt. Das schafft Rechtssicherheit und Verbraucher:innen können besser beurteilen, ob sie einer Empfehlung vertrauen wollen oder nicht.

Bei Kaffeefahrten wird der Vertrieb von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Finanzdienstleistungen verboten. Zudem wird die Anzeigepflicht der Veranstaltenden gegenüber der zuständigen Behörde und die Informationspflichten bei der Werbung verschärft. Damit werden insbesondere ältere Verbraucher:innen geschützt, die hier immer wieder unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen werden.

Verbraucher:innen bekommen zudem erstmalig einen Schadensersatzanspruch bei unlauteren geschäftlichen Handlungen wie irreführender Werbung.

Wenn ein Vertreter einfach an der Haustür klinget und es zu einem Vertrag kommt, darf dieser künftig keine Sofortzahlung über 50 Euro verlangen.

Nachrichtendienste und Bundespolizei erhalten mehr Befugnisse bei der Überwachung digitaler Kommunikation, um Bedrohungen für den Rechtsstaat leichter aufzuklären und Straftaten besser zu verfolgen.

Mit der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes sowie des Bundespolizeigesetzes erhalten Nachrichtendienste und Polizei mehr Befugnisse bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Der Entwurf zum Bundespolizeigesetz sieht vor allem neue Kompetenzen und Befugnisse für die Bundespolizist:innen bei der Verfolgung von Straftaten und bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) vor. Bundespolizist:innen sind künftig auch für die Strafverfolgung von Verbrechen zuständig.

Darüber hinaus ist die Bundespolizei künftig zuständig für Straftaten im Zusammenhang mit Drohnen oder sogenannten Laserpointern. Für die Bundespolizist:innen wurde auch eine Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss geschaffen. Der SPD-Bundestagsfraktion ist vor allem wichtig, dass das Bundespolizeigesetz nach der letzten Reform 1994 auf den Stand der heutigen Zeit gebracht wird.

Bekämpfung von Rechtsextremismus

Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten, die digitale Entsprechung der klassischen Telefonüberwachung. Mit der Quellen-TKÜ kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Bei der Bundespolizei ist die Quellen-TKÜ auf Menschenhandel und Schleuserkriminalität beschränkt.

Flankierend werden für die Tätigkeit der Nachrichtendienste die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Die G-10-Kommission ist ein Gremium des Deutschen Bundestags, sie entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes durchgeführten Überwachungen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 unseres Grundgesetzes).

Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament hat die SPD-Fraktion sich in den Verhandlungen stark gemacht. Und es wurde in einer Entschließung festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll. Onlinedurchsuchungen mit Zugriff auf gespeicherte Daten, wie es das Bundesinnenministerium und die Unionsfraktion vehement gefordert hatten, sind mit der SPD-Fraktion nicht zu machen.

Beobachtung von Einzelpersonen

Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen hat die SPD-Fraktion im Rahmen der Regelungen für die Nachrichtendienste erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen. Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäter:innen wie in Hanau und Halle sieht der Regierungsentwurf außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist der Ansicht, dass es ihr gut ansteht, nicht nur einen starken Staat zur fordern, wenn es um soziale Belange geht, sondern unsere Institutionen auch stark zu machen, wenn es darum geht, dass unsere Demokratie wehrhaft bleibt.

Die bundesweite Gefährdungslage durch das Corona-Virus besteht weiter. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen das Fortbestehen der epidemischen Lage verlängert.

Eine sinkende 7-Tage-Indizenz, rückläufige Infektionszahlen und eine steigende Impfquote geben Anlass zur Hoffnung auf eine Rückkehr zur Normalität. Und dennoch ist Vorsicht geboten: Die bundesweite Gefährdungslage besteht fort. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen das Fortbestehen der epidemischen Lage verlängert.

Noch immer stuft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Ausbreitung des Corona-Virus als Pandemie ein. Zudem sind laut WHO die derzeit erreichten Fortschritte bei der Pandemie-Bekämpfung auch in der Europa-Region fragil. Insbesondere neue Virusvarianten könnten die Fallzahlen weltweit wieder steigen lassen.

Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein. Dem RKI zufolge besteht in den Landkreisen weiterhin ein diffuses Infektionsgeschehen, weshalb von einer anhaltenden Zirkulation des Virus und seiner Mutationen in der Bevölkerung ausgegangen werden müsse.

Wichtige Maßnahmen wie beispielsweise Schutzmaßnahmen und Einreisebestimmungen müssen deshalb weiter aufrechterhalten werden. In drei Monaten muss der Bundestag erneut über das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entscheiden.

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald