Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 12/2020

Die Corona-Krise hat die schon lange herrschenden Missstände beim Arbeitsschutz in der Fleischindustrie offengelegt. Ein neues Gesetz soll Werk- und Zeitarbeit verbieten und die Kontrollen verbessern.

Das Verbot von Leih- und Werkarbeit in der Fleischindustrie rückt näher: Das Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde am Donnerstag in Erster Lesung vom Bundestag beraten.  Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen und legt bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.

Damit reagiert die Bundesregierung auf die alarmierenden Missstände in der Fleischindustrie, die während der Corona-Pandemie die Öffentlichkeit schockierten. Beschäftigte in den Schlachterbetrieben arbeiteten trotz Corona-Schutzmaßnahmen dicht an dicht zusammen, die Identität der Mitarbeiter war in vielen Fällen nicht oder nur schwer nachverfolgbar, weil sie nicht in dem Unternehmen direkt angestellt waren, sondern von einem anderen Unternehmen über einen Werkvertrag entsandt und eingesetzt worden waren. Zudem waren sie oft in überfüllten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht, in denen die Corona-Hygieneregeln nicht eingehalten werden konnten. Zahlreiche Beschäftigte steckten sich mit dem Corona-Virus an. Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und das Gebot einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit wurden zum Teil grob missachtet.

Die Branche steht schon lange in der Kritik. „Schon vor der Pandemie hat sich in Teilen der Branche ein System von organisierter unternehmerischer Verantwortungslosigkeit etabliert“, sagt SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil. Wenn am gleichen Fließband Beschäftigte mit vielen verschiedenen Werkverträgen arbeiteten, sei am Ende kaum noch nachvollziehbar, wer die Verantwortung für faire Bezahlung, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und für eine menschenwürdige Unterbringung trage. „Wir müssen daher dem Prinzip der unternehmerischen Verantwortung, das die Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft ist, in der Fleischindustrie wieder Geltung verschaffen. Aus diesem Grund werden wir das System undurchsichtiger Werkverträge beenden, die Arbeitgeber zu Auskünften über die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen verpflichten und diese häufiger und effektiver kontrollieren“, so der Arbeitsminister.

Der Gesetzentwurf sieht konkret folgende Schritte vor:

Werk- und Leihverträge

Im Kerngeschäft der industriellen Fleischverarbeitung, dem Schlachten, Zerteilen und Verarbeiten von Tieren, dürfen künftig nur noch eigene Beschäftigte des Unternehmens tätig sein. Insoweit ist der missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie nicht mehr möglich. Diese Regelungen gelten für Werkverträge ab dem 1. Januar 2021 und für Leiharbeit ab dem 1. April 2021. Für Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten diese Regeln nicht. Gleichzeitig schafft die Koalition Regeln über Mindestanforderungen bei der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften sowie eine Auskunftspflicht der Betriebe, wie Beschäftigte untergebracht werden.

Arbeitszeit

Die Pflicht zur Aufzeichnung und Aufbewahrung der geleisteten Arbeitszeit im Bereich der Fleischindustrie wird verschärft. Arbeitgeber in der Fleischindustrie werden verpflichtet, eine elektronische Arbeitszeitkontrolle einzuführen. So kann auch die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften besser kontrolliert werden. Zudem wird der Höchstbetrag für das Bußgeld für Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften von 15.000 auf 30.000 Euro verdoppelt.

Arbeitsschutz

Die Koalition schafft bundesweit einheitliche Maßstäbe für die Kontrollen der Arbeitsschutzaufsicht der Länder. Die Anzahl der besichtigten Betriebe soll schrittweise deutlich erhöht werden. In Betrieben mit besonderem Gefährdungspotenzial müssen Schwerpunkte gesetzt werden. Ein Kernelement des Arbeitsschutzkontrollgesetzes ist daher die Einführung einer verbindlichen schrittweise zu erfüllenden jährlichen Mindestbesichtigung von fünf Prozent der im jeweiligen Land vorhandenen Betriebe. Darüber hinaus soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales künftig auch in außergewöhnlichen Notlagen wie der aktuellen Pandemie zeitlich befristet besondere Arbeitsschutzanforderungen festlegen können.

Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte

Um die Unterbringungssituation der Beschäftigten zu verbessern, wird gesetzlich klargestellt, dass die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes Mindestanforderungen genügen muss. Diese werden ebenfalls von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert.

Fachstelle Sicherheit und Gesundheit

Um bundesweit die Transparenz hinsichtlich des staatlichen Aufsichtshandelns zu erhöhen, wird bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Fachstelle „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ eingerichtet. Sie wird die Datenlage zu den durchgeführten Kontrollen in den Betrieben verbessern.

Download des Gesetzentwurfes (PDF-Datei)

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921978.pdf

Der faire Wettbewerb wird gestärkt: Künftig soll die Praxis von Abzockern, kleine Unternehmen missbräuchlich mit Abmahnungen zu überhäufen und dafür Gebühren zu kassieren, unterbunden werden.  

Jetzt endlich kommen Mechanismen zur Verhinderung von missbräuchlichen Abmahnungen gegenüber kleinen Online-Händlern oder Handwerkern – mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Abmahnungen sind ein Rechtsinstrument, um Streitigkeiten im Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht kostengünstig, schnell und außergerichtlich beizulegen. Von missbräuchlichen Abmahnungen wird unter anderem gesprochen, wenn sie lediglich den Zweck verfolgen, Abmahngebühren und Vertragsstrafen zu kassieren.

Solche Abmahnungen sind insbesondere für viele kleine Unternehmen ein großes Problem, teils sogar existenzgefährdend. Dabei durchsuchen Abzocker mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen wie etwa Fehler auf der Website und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief, um die Kostenerstattung und hohe Vertragsstrafen zu kassieren. Diesen Abmahnern geht es also mitnichten um sauberen Wettbewerb. „Diese Masche wird sich künftig nicht mehr lohnen“, sagt Dirk Wiese, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender. Das neue Gesetz, dem der Bundestag am Donnerstag zustimmte, soll die Praxis unterbinden. „Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat“, sagt Wiese.

Verbraucherverbände oder die Wettbewerbszentrale können ebenso wie andere Organisationen, deren Redlichkeit nun vom Bundesamt für Justiz überprüft wird, weiter kostenpflichtig abmahnen. Von diesen ist aber kein Missbrauch zu erwarten und die erhobenen Kosten sind immer moderat.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei den Verhandlungen dafür gesorgt, dass die Klagebefugnis der Gewerkschaften erhalten bleibt. Zudem konnte die SPD-Fraktion eine Regelung durchsetzen, nach der Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten eingetragen werden, nicht mehr dem Designschutz unterliegen und somit deutlich preiswerter werden. „Die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Co wird endlich aufgebrochen“, sagt Fraktionsvize Wiese. Zum Schaden vieler Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch der Wirtschaft und kommunaler Unternehmen, habe die Union es aber vehement abgelehnt, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden. Die SPD-Bundestagsfraktion werde sich weiterhin dafür einsetzen.

Der Gesetzentwurf zum Download (PDF-Datei):

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/120/1912084.pdf

Die Hartnäckigkeit der SPD-Fraktion beim Lobbyregister hat sich ausgezahlt: Die CDU hat ihren Widerstand gegenüber einer Registrierungspflicht für Interessensvertreter bei der Bundesregierung aufgegeben.

Das Unbehagen der Öffentlichkeit gegenüber dem Ausmaß des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Politik hat sich verstärkt. Mit dem Begriff des „Lobbyismus“ werden in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich illegitime Einflussversuche von Interessenorganisationen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter verbunden. Dieser Eindruck ist geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen .Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters, der am Freitag in Erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird, beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen transparenter zu machen.
Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Es wird eine Registrierungspflicht für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Interessenvertreter und-vertreterinnen werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit einem Ordnungsgeld sanktioniert.
„Ich bin sehr zufrieden“, sagt der Abgeordnete Matthias Bartke. „Die SPD kämpft seit zehn Jahren für ein Lobbyregister. Jetzt endlich haben wir es geschafft. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt!“
Ganz zum Schluss haben die Koalitionspartner auch noch den letzten Streitpunkt aus dem Weg geräumt. Die SPD wollte das Lobbyregistergesetz nicht nur auf den Bundestag sondern auch auf die Bundesregierung angewendet wissen. Die Kanzlerin lehnte dies in ihrer Sommer-Pressekonferenz noch ab.
Vizekanzler Olaf Scholz machte in der Regierungsbefragung vom Mittwoch allerdings noch einmal deutlich, dass es hier einen Dissens in der Bundesregierung gab. Nun aber hat die Union eingelenkt. Das Lobbyregister wird künftig neben dem Bundestag auch Anwendung auf die Bundesregierung finden.

Matthias Bartke: „Jetzt ist der Gesetzentwurf rund. Ein Lobbyregister, das lediglich für den Bundestag Geltung hätte, wäre nur ein halbes Lobbyregister!“.

Download des Gesetzentwurfes (PDF-Datei):

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf

Der Bund stellt Kliniken drei Milliarden Euro zur Modernisierung und Digitalisierung sowie für Personalkosten zur Verfügung. Zudem erhalten Eltern mehr Krankentage für ihre Kinder.  

Mehr Geld für die Stärkung der Krankenhäuser: Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität in deutschen Kliniken profitieren. Das Gesetz, das am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten wird, setzt das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aus dem Konjunkturpaket um. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung vor allem in Krankenhäusern ist.

Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung der Krankenhäuser stellt die Koalition insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig werden Rahmenbedingungen geschaffen, um coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen.

Teil des Gesetzes ist auch, dass Eltern von erkrankten Kindern unterstützt werden: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 wird von 10 auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Und auch diejenigen, die coronabedingt Angehörige pflegen, hat die SPD-Fraktion im Blick: Bis zum Ende des Jahres werden die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld verlängert. Viele Maßnahmen des Schutzschirms für die Pflege werden über den 30. September hinaus verlängern. So kann beispielsweise das Pflegeunterstützungsgeld weiterhin bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Mit dem Gesetz „leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine leistungsfähige Krankenhausstruktur – im Normalbetrieb genauso wie in Krisenzeiten“ , sagte die stellvertretende Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas.

Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs im Überblick:

Über 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem Fonds durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z.B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den Fonds finanziert werden.

Unterstützungen für Eltern und Pflegende

Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt. Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert.

Das Krankenhauszukunftsgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Download des Gesetzentwurfes (PDF-Datei):

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Familien sollen über eine Erhöhung des Kindergeldes und Steuererleichterungen entlastet werden. Sie profitieren auch über die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge.

Familien werden ab dem kommenden Jahr finanziell bessergestellt: Nach dem Gesetzentwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz, der am Donnerstag in erster Lesung von den Abgeordneten beraten wurde, bekommen Familien ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Mit dieser zweiten Erhöhung geht die Bundesregierung über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus und setzt sich nachhaltig gegen Kinderarmut ein. Das Geld kommt direkt bei den Familien an. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro.

Zusätzlich sorgt das Gesetz dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs werden die Effekte der „kalten Progression“ ausgeglichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. Auch der Grundfreibetrag wird erhöht. So werden die verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Familien gestärkt.

Der SPD-Fraktion ist es wichtig, Familien finanziell zu stärken – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Der Regierungsentwurf reiht sich in zahlreiche familienpolitische Maßnahmen der vergangenen Jahre ein. Insgesamt zwölf Milliarden Euro jährlich plant die Bundesregierung für die Entlastung der Steuerzahler. Insbesondere Familien und Bezieher mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz unterstützt werden.

Darüber hinaus sollen auch weiterhin Menschen mit Behinderung finanziell unterstützt werden. Deshalb soll die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und steuerliche Nachweispflichten für den Erhalt der Beträge verschlankt werden.

Der Gesetzentwurf zum Download (PDF-Datei):

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

Es gelte, das zu erhalten und zu stärken, was sich in der Krise bewährt hat und gleichzeitig den Sozialstaat fit zu machen für die Herausforderungen der Zukunft, hat die SPD-Bundestagsfraktion beschlossen.

Die SPD-Fraktion setzt weiter auf einen starken Sozialstaat: „Die Lehre aus der Krise und die Konsequenz für die Transformation der Arbeitswelt kann nur lauten: Der Sozialstaat und eine starke Sozialpartnerschaft sind wichtiger denn je“, heißt es in einem Positionspapier, das die SPD-Fraktion vergangene Woche auf ihrer Fraktionsklausur beschlossen hat.

„Jetzt gilt es, das zu erhalten und zu stärken, was sich in der Krise bewährt hat und gleichzeitig den Sozialstaat fit zu machen für die Herausforderungen der Zukunft. Der neue Sozialstaat ist unsere Antwort auf den rasanten Wandel der Arbeitswelt“, schreiben die Abgeordneten in dem Papier „Lehren aus der Krise: Auf den Sozialstaat kommt es an“.

Es würden immer wieder Stimmen laut, die den Rotstift an den Sozialstaat und damit den Zusammenhalt ansetzen wollen: Die Forderungen nach einer Kürzung des Mindestlohns, die Diffamierung des Sozialstaats als Kostentreiber und Wachstumshindernis und die massiven Widerstände bei der Grundrente zeigten, dass trotz völlig veränderter Rahmenbedingungen bei vielen kein Umdenken stattgefunden habe. Dieser Weg zurück sei nicht nur für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land brandgefährlich, er sei auch ökonomisch unsinnig. „Für die Sozialdemokratie ist klar: Investitionen in den Sozialstaat sind Investitionen in die Zukunft“, heißt es in dem Papier.

Konkret planen die Abgeordneten folgende Maßnahmen:

Wer viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, soll einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und danach nicht sofort das Ersparte offenlegen müssen.

Die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) will die Fraktion durch ein neues Bürgergeld ersetzen, verbunden mit einem Anspruch auf Absicherung und Teilhabe. Dazu werde als erster Schritt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und Leistungskürzungen im ALG-II-Bezug von mehr als 30 Prozent ausgeschlossen. Auch die strengeren Sanktionen für unter 25-Jährige sollen abschafft werden.

Darüber hinaus setzt sich die Fraktion für eine solidarische Arbeitsversicherung ein. Sie soll durch ein Recht auf geförderte Weiterbildung dafür sorgen, dass Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht erst entsteht. Tritt Arbeitslosigkeit dennoch ein, soll es ein Arbeitslosengeld-Q für gezielte Weiterbildung geben, durch das sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsprechend verlängert.

Zudem setzt sich die Fraktion die perspektivische Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum Ziel. Dafür wolle Arbeitsminister Hubertus Heil das Gesetz weiterentwickeln und eine zweite Leitplanke für die Entscheidungen der Kommission einziehen: Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch ein angemessenes Lohnniveau sollte im Gesetz deutlicher verankert werden.

Alle Kinder sollen eine unbeschwerte Kindheit und die besten Chancen für ihre Zukunft haben. Als nächstes wollen die Abgeordneten Kinderrechte im Grundgesetz verankern und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einführen. Darüber hinaus machen sie sich für eine eigenständige und unbürokratische Kindergrundsicherung stark. Mit ihrem Konzept der Familienarbeitszeit will die Fraktion dafür sorgen, dass Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen sind. Sie will Familien gezielt unterstützen, wenn sie Zeit brauchen.

Das Positionspapier zum Download (PDF-Datei):

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_lehren-aus-der-krise_20200904.pdf

Die deutsche Automobilindustrie muss weiter Leitindustrie bleiben. Über Zukunfstinvestitionen und den Ausbau von Infrastruktur soll der Strukturwandel begleitet werden, hat die SPD-Fraktion in einem Positionspapier beschlossen.

Die SPD-Fraktion im Bundestag stellt sich ganz klar hinter die Automobilindustrie und ihre Beschäftigten. Sie will die Wertschöpfung und die Arbeitsplätze im Land halten und den Strukturwandel in der Branche aktiv gestalten. Dazu braucht es einen aktiven Staat, der lenkt, unterstützt und seine Industrien schützt. Ein Wandel, der allein vom Markt gesteuert wird, droht unsere Schlüsselindustrie nachhaltig zu schädigen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland würde das ein enormes Risiko bedeuten. Das wird die Sozialdemokratie nicht hinnehmen.

Darum will die SPD-Fraktion einen Zukunftspakt Automobil, der sich der schwierigen Übergänge bewusst ist, der sich aber klar zu alternativen Antrieben bekennt und für einen Angebots- und Nachfrageschub vor allem für E-Autos sorgt. Der Verbrenner wird die kommenden Jahre noch eine wichtige Rolle spielen, aber in Zukunft fahren unsere Autos elektrisch. Um beim E-Auto ebenfalls hohe Wertschöpfung zu erreichen, fördert die SPD-Fraktion den weiteren Aufbau von Knowhow in den Zukunftsbereichen der Batteriezellproduktion, der Brennstoffzelle und auch dem autonomen Fahren.

Deutschland und Europa müssen ihre strategischen Interessen künftig noch besser durchsetzen. In Europa nimmt die SPD-Fraktion den Klimaschutz sehr ernst, sie verlangt unseren heimischen Unternehmen sehr viel ab. Darum ist es nur fair, wenn unsere Industrie vor billiger und schlechter Konkurrenz aus dem Ausland künftig besser geschützt wird. Wenn unsere Autos klimaneutral gebaut werden, Importe aus dem Ausland aber weiter aus dreckigen Stahl gefertigt sind, ist das unfair. Wir brauchen einen Mechanismus, der deutsche Produkte vor schlechter Billigkonkurrenz schützt, wie zum Beispiel eine CO2-Steuer an den Grenzen Europas.

Das Positionspapier zum Download (PDF-Datei):

https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_industriepolitik_20200903_0.pdf

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald