Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 16/2020

 

Der Bundestag nahm mit einer Trauerfeier Abschied von seinem Vizepräsidenten Thomas Oppermann. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich würdigte ihn als angesehenen Sozialdemokraten.

Nach dem plötzlichen und völlig unerwarteten Tod von Thomas Oppermann hat der Bundestag am Mittwoch mit einer Trauerfeier von seinem Vizepräsidenten Abschied genommen. „Wenn wir vom Tod eines nahestehenden Menschen erfahren, fühlt es sich an, als würde die Zeit einfrieren. So erging es uns“, sagte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich. „Die Nachricht, dass Thomas Oppermann am Sonntag verstorben ist, war ein Schock. Mit ihm verlieren wir einen angesehenen Sozialdemokraten, einen leidenschaftlichen Abgeordneten, und eine bedeutende politische Persönlichkeit. Er war ein Stratege, ein Gestalter, ein Energiebündel, ein feiner Kerl. Er wird uns fehlen“.

Oppermann gehörte seit 2005 dem Deutschen Bundestag an und war seit 2017 Vizepräsident des Parlaments. In der vorigen Legislaturperiode war er Vorsitzender der SPD-Fraktion. Seinen Erfolg verdanke Oppermann seinen geschliffenen Formulierungen und seiner professionellen Arbeitsweise, sagte Mützenich. Er habe es verstanden, unterschiedliche Meinungen zusammenzuführen und faire Kompromisse auszuhandeln. „Er wollte mehr Lebenschancen für mehr Menschen schaffen und einen starken, vorsorgenden Sozialstaat, der Menschen hilft, auf eigenen Füßen zu stehen“.

Oppermann sei der Überzeugung gewesen, dass um Freiheit und Demokratie zu erhalten, das Vertrauen der Menschen in den Staat nötig sei. Deshalb habe er sich für innere Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Als die AfD in den Bundestag einzog, habe er gemahnt: Im Parlament sei scharfe inhaltliche Kritik erlaubt, nicht aber die Verachtung parlamentarischer Arbeit. „Er hat sich um unser Land und unsere Demokratie verdient gemacht. Er wird in unseren Herzen und Taten weiterleben“, sagte der SPD- Fraktionsvorsitzende.

Auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) würdigte den Verstorbenen. Oppermann habe sich um den Parlamentarismus und die Demokratie in Deutschland große Verdienste erworben. „Seine besonnene Art, sein Sachverstand, seine Kollegialität werden uns schmerzlich fehlen.“ Er beschrieb ihn als „streitbar in der Sache, doch kompromissfähig, wenn es galt, pragmatische Lösungen zu finden. Pointiert und schlagfertig in der politischen Auseinandersetzung, und herzlich im zwischenmenschlichen Umgang.“

Tiefe Erschütterung in der SPD-Fraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich am Montag tief erschüttert über den Tod Oppermanns gezeigt und ihre Trauer geäußert, unter anderem über Twitter. „Ein großer Sozialdemokrat ist viel zu früh verstorben. Als 1. PGF, Fraktionsvorsitzender und Bundestags-Vize hat Thomas Oppermann die SPD-Bundestagsfraktion geprägt. Ein kluger Kopf mit klarem Kompass, rhetorisch brillant und voller Energie. Unfassbar. Meine Gedanken sind bei seiner Familie“, schrieb der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Carsten Schneider auf Twitter.  „Eine unfassbare Nachricht, die sehr traurig macht“, twitterte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Mast. „Thomas Oppermann war Klartext-Politiker. Als Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und als Vizepräsident des Bundestages hat er die Werte unserer Demokratie stets verteidigt. Mein tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie. Er wird uns sehr fehlen“.

Langjähriger Parlamentarier

Oppermann wurde 1954 in Freckenhorst in Nordrhein-Westfalen geboren. Als einziges von vier Kindern des Molkereimeisters Wilhelm Oppermann und seiner Frau Elisabeth machte er das Abitur. Danach reiste er in die USA, wo er als freiwilliger Helfer der Aktion Sühnezeichen unter anderem Gewerkschaftsarbeit machte. Mit nach Hause brachte er die Erkenntnis, dass soziale Gerechtigkeit politische Einmischung erfordert. Oppermann studierte dann in Göttingen Jura. Sein Studium finanzierte sich der Friedrich-Ebert-Stipendiat auch als Bauarbeiter und Nachtwächter. Von 1986 bis1990 arbeitete er als Richter an den Verwaltungsgerichten in Hannover und Braunschweig.

In die SPD trat Oppermann 1980 ein, 1985 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des SPD-Unterbezirks Göttingen gewählt, seit 1989 stand er an dessen Spitze. 1990 wurde er Mitglied des niedersächsischen Landtags und übernahm die Aufgabe des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion. Es war Gerhard Schröder, der Oppermann 1998 als Ministerpräsident zum Minister für Wissenschaft und Kultur in Niedersachsen machte. Oppermann setzte sich in seinem Amt für die konsequente Entbürokratisierung und Modernisierung der Hochschulen ein. Nach dem Wechsel der SPD in die Opposition im Jahr 2003 übernahm er den Posten des wirtschaftspolitischen Sprechers der Landtagsfraktion.

Bei den vorgezogenen Bundestagswahlen 2005 gewann Oppermann im Wahlkreis Göttingen mit 46,8 Prozent der Erststimmen das Direktmandat, das er in den folgenden drei Legislaturen verteidigen konnte. 2007 wurde er zum Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion gewählt, nachdem Amtsinhaber Olaf Scholz an die Spitze des Arbeitsministeriums gewechselt war.

Nach der Bundestagswahl 2009 wurde Oppermann dann erneut 1. PGF. Außerdem wurde er Mitglied und dann Vorsitzender des für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums. 2013 wählte die SPD-Bundestagsfraktion Oppermann zu ihrem Vorsitzenden und damit zu einer zentralen Figur der Großen Koalition. In dieser Zeit konnte die SPD-Fraktion einige für sie sehr wichtigen Projekte umsetzen, wie die Rente ab 63, den gesetzlichen Mindestlohn, eine Mietpreisbremse, eine Frauenquote für Aufsichtsräte und die „Ehe für alle“.

Als sich am 24. Oktober 2017 der neue Bundestag konstituierte, wurde Oppermann zu einem der Stellvertreter des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) gewählt.

Thomas Oppermann war Vater von drei Töchtern und einem Sohn.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die von Bund und Ländern beschlossenen neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Die Rolle des Parlaments soll gestärkt werden. 

Die SPD-Fraktion unterstützt die neuen Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Meine Fraktion unterstützt die Beschlüsse, die gestern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundesregierung zusammengetroffen haben“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich am Donnerstag im Bundestag, nachdem Kanzlerin Angela Merkel dort eine Regierungserklärung zu dem Thema gegeben hatte.

Die befristeten Maßnahmen seien „dringend erforderlich und verhältnismäßig, wie im Frühjahr müssen wir die Gesundheitsversorgung sichern, und die Infektionsketten unterbrechen. Zugleich schaffen wir große finanzielle Auffanghilfen, die Balance zwischen notwendigen Eingriffen und Hilfen wurde gewahrt“, betonte Mützenich.

Merkel hatte in ihrer Regierungserklärung die beschlossenen Corona-Einschränkungen als «geeignet, erforderlich und verhältnismäßig» verteidigt. Am Mittwochnachmittag hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, im Monat November die Kontakte massiv zu beschränken. So sollen Gastronomiebetriebe sowie Kultureinrichtungen schließen, Schulen und Kitas aber geöffnet bleiben.

Systematische Reduzierung der Kontakte

Der dynamische Anstieg der Infektionszahlen mit seinen dramatischen Folgen für Gesundheit und Leben einer sehr großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern könne entscheidend nur durch eine generelle und systematische Reduzierung der Kontakte verhindert werden, erklärte Merkel.

Der Bund werde betroffenen Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen helfen, über diese schwierige Zeit zu kommen. Er hatte am Mittwoch neue Nothilfen für Unternehmen angekündigt, die wegen der Schließungen im November hohe Umsatzausfälle haben. Dafür sind Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro vorgesehen.

Mit Blick auf die Rolle des Parlaments bei der Corona-Krisenbewältigung machte SPD-Fraktionschef Mützenich den anderen demokratischen Fraktionen das Angebot „zusammen einen Antrag zu stellen, ob und wie wir zusätzliche Bestimmungen brauchen“.

Von Anfang an sei die weitreichende Ermächtigung der Exekutive im Infektionsschutzgesetz eine Möglichkeit auf Zeit gewesen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens sei diese Zeit, in der eine maximale Flexibilität der Exekutive benötigt werde, noch nicht vorbei.

„Gleichwohl ist es richtig, dass wir die Erfahrungen aus der Pandemie auch als Gesetzgeber weiter aufarbeiten und in Gesetze umsetzen müssen“, sagte Mützenich. „Deshalb streben wir nach einer siebenmonatigen Pandemie weitere Konkretisierungen im gesetzgeberischen Bereich an“.

In der SPD-Fraktion gebe es erste Überlegungen, wie diese konkreteren rechtlichen Leitplanken für die Exekutive aussehen können: „Die Präzisierung der Generalklausel im Infektionsschutzgesetz, Voraussetzungen und Grenzen von Standardmaßnahmen ausbuchstabieren, und wenn es bundesländerüberschreitende Verhaltensregeln gibt, wollen wir diese bundeseinheitlich zusammenfassen“.

Zustimmungsvorbehalte für das Parlament

Zusätzlich seien Zustimmungsvorbehalte für das Parlament notwendig, sowie regelmäßige Berichtspflichten des Bundesgesundheitsministers und eine Begründungs- und Befristungspflicht für Rechtsverordnungen. „Im Kern wollen wir eine breitere Legitimität und Flexibilität schaffen“.

Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, begrüßte diese Pläne der SPD-Fraktion, das Infektionsschutzgesetz anzupassen. Die gesetzlichen Grundlagen müssten immer wieder kritisch überprüft werden. Die neuen Maßnahmen zu beschließen, sei eine schwere Entscheidung gewesen, diese sei aber ein klares Signal an die Bevölkerung und an den Bundestag, dass die Bundesländer und der Bund gemeinsam Verantwortung übernähmen. Dreyer betonte, dass es „ein ganz wichtiger Punkt“ sei, dass der Bund bereit sei, diejenigen, die am meisten unter den Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung litten, also die Wirtschaft und die Solo-Selbständigen, zu entschädigen. „Wir achten auch auf die sozialen Folgen“, sagte Dreyer.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas bedankte sich bei allen, die sich bisher an die an die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung gehalten haben und die „das Ganze vor Ort“ organisieren, wie Pflegekräfte, Gesundheitsämter und Ärzte. Auch sie verteidigte die neuen Maßnahmen als notwendig, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. „Bei 75 Prozent der Infektionen wissen wir nicht, wo sei entstanden sind“, sagte Dreyer. Die Intensivstationen liefen voll. „Es ist wichtig, diesen Monat zu nutzen“.

Mit ihrem Gesetzentwurf gegen sexualisierte Gewalt will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Taten „ohne Wenn und Aber“ als Verbrechen einstufen und die Strafen verschärfen.

In Deutschland registrierte die Polizei im vergangenen Jahr rund 13.700 Missbrauchstaten gegen Kinder. Auch im Internet steigt die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen besonders stark. Daher muss die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zentrale Aufgabe des Staates sein. Dabei darf die wachsende Bedeutung des Internets als Tatort nicht aus dem Auge verloren werden. Umso dringender ist es, die einschlägigen Straftatbestände sachgerecht nachzuschärfen.

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der in dieser Woche im Bundestag in erster Lesung beraten wurde, sieht höhere Strafen, eine effektivere Strafverfolgung, mehr Prävention und eine bessere Qualifizierung der Justizbehörden vor. „Wir nehmen den Kampf gegen diese widerlichen Straftaten auf“, so Lambrecht. Die Taten würden „ohne Wenn und Aber“ als Verbrechen eingestuft. Jedem Täter müsse klar sein, dass es keine Einstellungen mehr geben werde, sagte sie.

Damit bereits der Begriff das Unrecht der Tat aufzeigt, wird der Tatbestand des „sexuellen Missbrauchs“ im Strafgesetzbuch künftig als „sexualisierte Gewalt“ bezeichnet.

Mit dem Gesetzentwurf soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Zudem sollen auch die Verbreitung und der Besitz von Aufnahmen sexualisierter Gewalt künftig mit Freiheitsentzug zwischen einem Jahr und 15 Jahren geahndet werden. Vorher drohte Tätern eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Der Kauf und Besitz von Sexpuppen, die Kindern nachgebildet sind, ist künftig strafbar.

Das Gesetz umfasst weitere Änderungen, um Kinder besser zu schützen. Eintragungen über sexuelle Übergriffe im Führungszeugnis bleiben 20 Jahre stehen und damit doppelt so lange wie bisher, damit potenzielle Täter nicht beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern arbeiten. Familienrichter sollen besser geschult und Strafverfahren mit minderjährigen Opfern beschleunigt werden.

Um die Strafverfolgung zu optimieren, sollen den Behörden im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie bei der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, etwa die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.

Die SPD-Fraktion will den Gesetzentwurf rasch beraten und verabschieden. Er sei „die richtige Antwort auf schreckliche Missbrauchsfälle, weil er neben deutlichen Strafmaßverschärfungen auf Prävention setzt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner.

Wenn ein Kind missbraucht werde, müsse der Staat effektiv und konsequent gegen die Täter vorgehen. „Wir werden Polizei und Gerichten die rechtlichen Möglichkeiten geben, Taten schnell und effektiv abzuurteilen und verurteilte Täter nicht aus dem Blick zu verlieren“, so Fechner.

Der Gesetzentwurf zum Download:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923707.pdf

Der Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zur Reform des EEG-Gesetzes geht der SPD-Fraktion nicht weit genug. Sie will nun mit dem Koalitionspartner verhandeln.

Deutschland steigt als einziges Land weltweit gleichzeitig aus der Atom- und Kohle-Energieversorgung aus. Wir sind in einem neuen Zeitalter angekommen – dem der erneuerbaren Energien. Strom kommt nicht mehr aus dem Kraftwerk, sondern von Solarpanels auf den Dächern und Windrädern auf den Feldern und auf dem Meer. Nur so können wir die Voraussetzungen für die Einhaltung der Klimaziele und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam schaffen.

Damit das gelingt, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert werden. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, sollen jährliche Ausbauziele für die einzelnen Sektoren definiert und durch ein Bund-Länder-Gremium überprüft und gegebenenfalls nachjustiert werden.

Denn die großen Linien – Treibhausneutralität in 2050 und der steigende Anteil von Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bis 2030 – müssen in Einzelschritten angegangen und überwacht werden. Außerdem wird der Bau von Wind- und Solaranlagen für Industrie, Mittelstand, aber vor allem für Kommunen und Bürger*innen attraktiver gemacht, um sowohl den Klimaschutz voranzubringen als auch die Jobs im Bereich Erneuerbare Energien zu sichern.

Vorschläge für eine weitreichendere Reform

Der SPD-Fraktion geht der Entwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) jedoch nicht weit genug. Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für die Bereiche Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Energie, hat bereits Vorschläge für eine weiterreichende Reform skizziert.  „Als SPD-Fraktion sehen wir uns in besonderer Verantwortung. Wir sind die Fraktion, die in Regierungsverantwortung die gesetzlichen Voraussetzungen für den Atom- und Kohleausstieg geschaffen und vor Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf dem Weg gebracht hat“, sagt der Umwelt- und Energiepolitiker.

„Wir können jetzt mit der Reform des EEG die Weichen stellen und bieten dem Koalitionspartner eine viel weitergehende Beschlussfassung an, als es der unzureichende Gesetzentwurf von Peter Altmaier vorsieht. Wir wollen deshalb sofort mit einer breit aufgestellten Verhandlungsdelegation in die Koalitionsgespräche einsteigen, um ein den großen Herausforderungen gerecht werdendes Gesetz zu erreichen“, schlägt Miersch vor.

Der SPD-Abgeordnete fordert einen „viel umfangreicheren und schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien durch einen verbindlichen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden“.

Die Ökostrom-Umlage zur Förderung von Windrädern und Solaranlagen, die Bürger mit der Stromrechnung zahlen, soll Miersch zufolge komplett abgeschafft werden. Die Förderung soll stattdessen über eine höhere Stromsteuer, den Abbau klimaschädlicher Subventionen und die Einnahmen aus dem neuen CO2-Preis auf Diesel-Benzin, Heizöl und Erdgas bezahlt werden. Dadurch soll die Finanzierung der Förderung der Erneuerbaren gerechter werden. Von der Umlage sind bereits heute die energieintensiven Unternehmen befreit. Dadurch erhöht sich die Umlage für alle übrigen Verbraucher.

Zudem fordert der Umweltpolitiker eine „konsequente und verpflichtende Nutzung“ geeigneter Flächen für Ökostrom-Anlagen, „mindestens alle geeigneten Dächer öffentlicher Gebäude und privater Neubauten müssen für Erneuerbare genutzt werden“. Bürger sollen stärker an der Energiewende beteiligt werden, zum Beispiel über kommunale Beteiligungsmodelle und Grünstrom-Anleihen. Das System von Abgaben samt seinen Ausnahmen solle weniger bürokratisch werden.

Es müsse die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger geben, sich an der Wertschöpfung im Bereich der Erneuerbaren beteiligen zu können „und zwar egal, ob mit großem oder kleinem Geldbeutel sowie unabhängig davon, ob man auf dem Land oder in der Stadt wohnt“, fordert Miersch.

Der Gesetzentwurf zum Download:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923482.pdf

Das Kurzarbeitergeld sichert Arbeitsplätze. Auch im nächsten Jahr gilt: Kurzarbeitergeld kann einfacher und länger in Anspruch genommen werden. Wer länger in Kurzarbeit ist, bekommt mehr Geld. 

Das Kurzarbeitergeld sichert Millionen Arbeitsplätze in Zeiten der Pandemie. Es baut sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen Brücken über die Zeit der Krise. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die SPD-Bundestagsfraktion haben gleich zu Beginn der Pandemie dafür gesorgt, dass das Kurzarbeitergeld leichter in Anspruch genommen werden kann. Außerdem wurde der Bezug auf bis zu 24 Monate verlängert, das Kurzarbeitergeld erhöht und Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.

Nachdem die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit im April 2020 eine Höchstmarke von rund sechs Millionen erreicht hatte, nahm der Arbeitsausfall über die Sommermonate wieder ab und lag im August bei 2,58 Millionen. Doch der Anteil an Beschäftigten in Kurzarbeit ist immer noch hoch. Und auch angesichts wieder steigender Infektionszahlen ist klar, dass wir das Kurzarbeitergeld weiterhin brauchen. Da die Sonderregelungen Ende 2020 ausgelaufen wären, hat der Bundestag mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz nun Anschlussregelungen für das nächste Jahr beschlossen. Beschäftige und Unternehmen erhalten damit Planungssicherheit über den Jahreswechsel hinaus.

Konkret sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:

  • Regulär erhalten Beschäftigte für die Arbeitszeit, die sie in Kurzarbeit sind, 60 Prozent ihres Nettogehalts (mit Kindern 67 Prozent). Wenn Beschäftigte aufgrund der Corona-Krise weniger als 50 Prozent arbeiten, steigt das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (bzw. auf 77 Prozent) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent). Diese Sonderregelung gilt bis Ende 2021 für alle Beschäftigten, wenn die Kurzarbeit bis Ende März 2021 beginnt.
  • Bestimmte Hinzuverdienste werden weiterhin nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet.
  • Arbeitgeber erhalten stärkere Anreize, Beschäftigten in Kurzarbeit berufliche Weiterbildung zu ermöglichen.

Parallel dazu wird über Verordnungen geregelt, dass Kurzarbeitergeld auch im nächsten Jahr leichter in Anspruch genommen und länger bezogen werden kann.

Das Gesetz zum Download:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2020/0558-20.pdf

Familien werden durch eine Erhöhung des Kindergeldes und Steuererleichterungen stärker unterstützt. Damit werden auch Impulse für die Binnenkonjunktur ausgelöst.

Familien werden ab dem kommenden Jahr finanziell bessergestellt. Der Bundestag hat das Zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen. Familien erhalten damit ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro zusätzlich.

Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Das Geld kommt direkt bei den Familien an. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro.

Zusätzlich sorgt das Gesetz dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs werden die Effekte der „kalten Progression“ ausgeglichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. Auch der Grundfreibetrag für Erwachsene wird erhöht: für das Jahr 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9.984. So bleibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Lohn.

Durch die Maßnahmen des Familienentlastungsgesetzes werden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und insbesondere Familien insgesamt um knapp 12 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Der SPD-Fraktion ist es wichtig, Eltern und Kinder finanziell zu stärken. Bereits 2019 hatte die Koalition das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge angehoben. Außerdem wurde der Kinderzuschlag erhöht. Im Herbst 2020 kamen im Rahmen des Konjunkturpakets der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind sowie steuerliche Erleichterungen für Alleinerziehende hinzu.

Zudem entfällt zum 1. Januar 2020 der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – außer bei Spitzenverdienst. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise. Familien mit zwei Kindern beispielsweise werden bis zu einem Bruttolohn von etwa 151.000 Euro keinen Soli mehr zahlen. Dies stärkt die Kaufkraft für die übergroße Mehrheit um weitere 11 Milliarden Euro pro Jahr.

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie werden so nicht nur Familien, sondern auch die Binnennachfrage gestärkt – und damit wichtige Impulse für die Konjunktur ausgelöst.

Der Gesetzentwurf zum Download:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

Die SPD-Bundestagsfraktion will Behinderten und Pflegebedürftigen konkret im Alltag helfen, indem sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlastet werden.

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedet. Damit werden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt, ein neuer behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt und der Pflege-Pauschbetrag verbessert.

„In Deutschland gibt es rund zehn Millionen Personen mit Behinderungen und circa 1,7 Millionen Pflegebedürftige, die ausschließlich von ihren Angehörigen betreut werden. Diesen Menschen will die SPD-Bundestagsfraktion konkret im Alltag helfen, indem sie sowohl finanziell als auch von aufwendigen Nachweispflichten entlastet werden. Der SPD-Fraktion war es dabei besonders wichtig, dass die Pauschbeträge in Zukunft evaluiert werden. Die Betroffenen sollen nicht noch einmal über vier Jahrzehnte auf eine steuerliche Besserstellung warten müssen.

Die Behinderten-Pauschbeträge werden auf sämtlichen Stufen verdoppelt und die Systematik aktualisiert. So erhöht sich der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent beispielsweise von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behinderung unter 50 Prozent soll zudem auf die bisherigen zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Zusätzlich können Betroffene in Zukunft auf den aufwendigen Nachweis von einzelnen Fahrtkosten verzichten, da ein neuer Pauschbetrag eingeführt wird.

Schließlich wird der Pauschbetrag für die Pflege von Menschen mit den Pflegegraden vier und fünf von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht. Erstmals wird ein neuer Pauschbetrag für die Pflegegrade zwei und drei in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1.100 Euro eingeführt.

Die Änderungen sollen ab Anfang 2021 gelten.

Das Gesetz zum Download:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald