Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 17/2020

 

Der Bundestag soll die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in der Corona-Pandemie gesetzlich präzisieren.

Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich mit der Bundesregierung auf eine Präzisierung der Gesetzesgrundlagen für die Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Dazu soll durch ein Drittes Bevölkerungsschutzgesetz, über das der Bundestag am Freitag erstmals beraten hat, ein neuer Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz eingeführt werden.

Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt die Länder, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie festzulegen. Diese Maßnahmen greifen teilweise erheblich in Freiheitsrechte ein. Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch länger andauern könnte, soll der Bundestag die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nun gesetzlich präzisieren. Dafür hatte sich die SPD-Bundestagsfraktion gegenüber der Union eingesetzt.

So sollen in dem Gesetz mögliche Schutzmaßnahmen beispielhaft konkretisiert werden, die von den Regierungen der Länder ergriffen werden können, solange der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Dazu gehören etwa Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum, die Anordnung eines Abstandsgebots, eine Maskenpflicht oder die Einschränkung des Betriebs bestimmter Einrichtungen. Zugleich sollen Schwellenwerte (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern) gesetzlich definiert werden, die entsprechenden Maßnahmen rechtfertigen. Dadurch soll ein klarer und bundesweit einheitlicher Rahmen für Grundrechtseingriffe zum Schutz der Gesundheit geschaffen werden.

„Wir werden die notwendigen Maßnahmen auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen und im Hinblick auf die Rechtsprechung fortwährend prüfen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Dabei gelte es aber auch sehr deutlich zu betonen, dass die bisher getroffenen Maßnahmen notwendig und auch verhältnismäßig seien.

SPD-Fraktion kann sich weitere Schritte vorstellen

Die SPD-Fraktion hatte am Dienstag ein Positionspapier beschlossen, in dem sie weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorschlägt, um die Rolle des Parlaments zu stärken. Konkret schlagen die Abgeordneten vor, dass der Bundestag Rechtsverordnungen der Bundesregierung zustimmen muss, wenn diese wesentlich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Die Bundesregierung soll zudem regelmäßig über die Wirksamkeit und Notwendigkeit solcher Rechtsverordnungen berichten. Regelungen, die etwa das Reisen zwischen verschiedenen Bundesländern betreffen, sollten vom Bund deutschlandweit einheitlich geregelt werden.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese kündigte an, dass die SPD-Fraktion in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen „insbesondere die Beteiligung des Parlaments in den Fokus nehmen“ wird. Auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, sagte: „Wir können uns darüber hinausgehend weitere Schritte vorstellen.“ Dies könne ein Zustimmungsvorbehalt für das Parlament und das Recht sein, Verordnungen per Bundesgesetz wieder aufzuheben. Darüber habe man sich in der Kürze der bisherigen Beratungszeit noch nicht mit der Union einigen können.

Nach einer Anhörung im Bundestag soll das Gesetz in der Woche vom 16. November vom Parlament verabschiedet werden.

Das Positionspapier und der Gesetzentwurf zum Download:

http://drupal.spd.frak/system/files/documents/fraktionsbeschluss_rechtssicher_corona-krise_20201103.pdf

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

Die SPD-Fraktion hat sich mit Erfolg für die Rechte der Mieter eingesetzt. Das im Kabinett verabschiedete Baulandmodernisierungsgesetz enthält wichtige Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen. 

Die Bundesregierung hat entscheidende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter und Kommunen auf den Weg gebracht. Ein Entwurf zum Baulandmodernisierungsgesetz wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Dieses gibt Kommunen dringend nötige Instrumente an die Hand, damit sie mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in den Ballungsgebieten und in den Städten und Gemeinden, in denen die Wohnungslage angespannt ist.

Um dies möglich zu machen, hat die SPD-Bundestagsfraktion in zahlreichen Gesprächen, beim Wohngipfel, in der Baulandkommission und dem Koalitionsausschuss mit dem Koalitionspartner gerungen.

Im August 2019 waren die Pläne eigentlich schon in trockenen Tüchern: „Die Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket, und einigt sich auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums“, hieß es auf der Webseite des von Horst Seehofer geführten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Zu den zahlreichen für die SPD-Fraktion zentralen Maßnahmen wie etwa der Verlängerung der Mietpreisbremse zählte auch die Änderung des Baugesetzbuchs, um die Handlungsempfehlungen der Baulandkommmission umzusetzen: So sollten die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Außerdem sollte die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt werden.

Mieter werden oft verdrängt

Doch als Horst Seehofer den Gesetzentwurf im Oktober vorlegte, hatte er diese zwei wichtigen SPD-Vorhaben – die Erleichterung von Baugeboten und einen verbesserten Umwandlungsschutz durch einen Genehmigungsvorbehalt der Kommunen – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt. Er begründete dies mit einem vermeintlichen Widerstand aus den Ländern. Dabei bedarf das Baulandmobilisierungsgesetz nicht der Zustimmung durch die Länder.

Nun sind sie wieder in dem Gesetzentwurf enthalten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einer „guten Nachricht für Mieterinnen und Mieter“ und einem «großen Erfolg der SPD-Seite in der Bundesregierung“. „Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden, droht Mieterinnen und Mietern schnell eine Eigenbedarfskündigung“, erklärte Lambrecht. „In ohnehin angespannten Wohnungsmärkten ist dies ein Riesenproblem für alteingesessene Mieterinnen und Mieter.“ Sie fänden häufig keine neue Wohnung in ihrer Nachbarschaft und würden aus ihren Vierteln verdrängt.

Ein ausreichender Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen sei erforderlich, um eine ausgewogene Bewohnerstruktur in Städten und Quartieren zu erhalten, betonte Lambrecht. „Unsere Städte sind bunt und bilden die Vielfalt unserer Gesellschaft ab – das soll auch künftig so bleiben.“ Die Ministerin forderte, den Gesetzentwurf jetzt zügig im Parlament zu beraten und zu verabschieden. „Die Union darf hier nicht weiter auf der Bremse stehen.“

Bauen, bauen, bauen

Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen Mietwohnungen künftig in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten nur noch in engen Ausnahmefällen und wenn die Kommune es genehmigt in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Länder bestimmen diese Gebiete in einer Rechtsverordnung, die – wie die Mietpreisbremse – zunächst bis Ende 2025 befristet ist.

Zudem können laut dem Entwurf Städte und Gemeinden künftig in angespannten Wohnungsmärkten ein Baugebot leichter erlassen. Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brach liegen gelassen werden, kann die Stadt den Eigentümer mit Hinweis auf den Wohnungsmangel dazu verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Wenn der Eigentümer nicht bauen möchte, kann die Stadt das Grundstück übernehmen – auch zugunsten einer gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft, die dort bauen will.

Baugebot und Umwandlungsschutz sind aber nicht die einzigen beiden erfreulichen Neureglungen des Baulandmobilisierungsgesetzes: Wenn ein Bedarf an Wohnungen besteht, wird klargestellt, dass Städte und Gemeinden ein Vorkaufsrecht haben, um Bauland für den Bau preiswerter Wohnungen erwerben zu können.

Die neuen Regelungen erleichtern es, vor Ort flexible Lösungen für Nachverdichtungen zu ermöglichen. Und sie sorgen im Baurecht unter anderem dafür, dass die Kommunen die Instrumente erhalten, um auch in den Innenstädten mehr sozialen Wohnungsbau bei Neubauvorhaben durchzusetzen.

Der stellvertretende SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Sören Bartol bezeichnete das Gesetz als „wichtigen Etappensieg für die Mieterinnen und Mieter“. Ziel der SPD-Fraktion sei, zügig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Dazu müssen wir einerseits bauen, bauen, bauen, andererseits müssen wir das Gemeinwohl wieder stärker auf dem Wohnungsmarkt verankern“.

Mit dem nun vorgelegten Baulandmobilisierungsgesetz werde genau das erreicht und die von einem breiten Bündnis getragenen Beschlüsse des Wohngipfels und der Baulandkommission endlich umgesetzt, so Bartol.

Nach zweijähriger Arbeit hat die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ (KI) ihren rund 800 Seiten starken Bericht vorgelegt. Für die SPD-Fraktion ist klar: Der „Mehrwert“ von KI muss sozial sein.

Der Deutsche Bundestag hat vor zwei Jahren die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt, um sich mit den gesellschaftlich und ethisch relevanten Aspekten von KI zu beschäftigen. Neben den Chancen, die KI bietet, darf nicht vergessen werden, dass KI bei vielen Menschen auch Ängste auslöst. Es ging in der Enquete-Kommission demnach auch um eine Versachlichung des Themas. Denn letztlich ist KI – und so steht es im Bericht – nichts anderes als „die nächste Stufe der Digitalisierung“.

Nunmehr hat die Enquete-Kommission KI ihren rund 800 Seiten starken Bericht vorgelegt. In den vergangenen zwei Jahren haben insgesamt 38 Bundestagsabgeordnete und Sachverständige debattiert, analysiert und manchmal auch gestritten. Da kaum ein Lebensbereich in naher Zukunft vom Einsatz von KI unberührt bleiben wird, waren die Themenschwerpunkte der Enquete-Kommission auch sehr breit gefächert: Es ging um das Verhältnis von KI und Arbeit, Wirtschaft, Gesundheit, Staat, Forschung, Mobilität und Medien.

Arbeit human gestalten

Für die SPD-Bundestagsfraktion war die durch KI veränderte „Arbeitswelt von morgen“ ein elementarer Aspekt in der Enquete-Kommission. Der „Mehrwert“ von KI muss sozial sein. René Röspel, Sprecher der Arbeitsgruppe KI der SPD-Fraktion: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass KI zu besserer, humaner und selbstbestimmter Arbeit beiträgt und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht allein gelassen werden. Die Instrumente dabei heißen: Mitbestimmung, Transparenz und Qualifizierung. Wir wollen sicherstellen, dass Menschen, deren Tätigkeit verändert wird, qualifiziert werden, damit sie weiterhin einen Arbeitsplatz haben, auch wenn der vielleicht etwas anders aussieht“.

Die SPD-Fraktion konnte unter anderem folgende Empfehlungen in der Enquete-Kommission erreichen:

  • Um den Strukturwandel besser vorbereiten und gestalten zu können, sind evidenzbasierte Forschung und belastbare Prognosen für die Beschäftigungseffekte des KI-Einsatzes unerlässlich. Neben den Aktivitäten des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingerichteten KI-Observatoriums sind spezielle Förderprogramme zur systematischen Erfassung und Analyse der arbeitsmarktrelevanten Auswirkungen von KI aufzusetzen.
  • Die langfristige Förderung anwendungsbezogener Forschung in betrieblichen Kontexten, auch und gerade sozial- und verhaltenswissenschaftlicher Forschung, zu den Auswirkungen des KI-Einsatzes auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeit, Qualifikationsbedarfe und Unternehmen.
  • Die Enquete-Kommission hält eine gesellschaftliche und politische Diskussion über die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme auch vor dem Hintergrund der Erfahrung vieler abhängig Erwerbstätiger, Selbstständiger und freiberuflich tätiger Menschen für angezeigt.
  • In den Betrieben und staatlichen Institutionen verrichten Betriebs- und Personalräte wichtige Arbeit, um KI-Systeme zu einer höheren Akzeptanz und einem besseren Erfolg zu führen. Dafür ist zukünftig der Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung notwendig. Dazu gehört neben einem Initiativrecht des Betriebs- bzw. Personalrats bei Weiterbildungsangelegenheiten auch die Mitsprachemöglichkeit, welches KI-System in einer bestimmten Form eingeführt werden kann.

Gute Arbeit mit und trotz KI

Die smarte, intelligente Nutzung von Daten kann „unsere Welt ein bisschen besser machen“. Aber viele Menschen fürchten auch, von KI „ersetzt“ zu werden. Klar ist, dass viele Tätigkeiten zukünftig wegfallen werden, dafür werden neue entstehen. „Es unsere Aufgabe als Politik, dafür zu sorgen, dass der technologische Fortschritt auch zu sozialem Fortschritt führt“, sagt Daniela Kolbe, die Vorsitzende der Enquete-Kommission. Für die SPD-Fraktion bedeutet das: Gute Arbeit mit und trotz KI.

Der Bericht zum Download:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923700.pdf

Die Regelsätze in der Grundsicherung werden an die Lebenshaltungskosten angepasst. 14-17-jährige und Kinder unter sechs Jahren erhalten höhere Sätze, Mobilfunkkosten werden anerkannt. 

Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021, das in dieser Woche verabschiedet wurde, werden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Damit wird sichergestellt, dass niemand abgehängt wird.

Auf der Grundlage der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenso deutlich aus. Die Regelbedarfsstufen liegen dann bei 373 Euro für die 14- bis 17-Jährigen und 283 Euro für die unter Sechsjährigen. Und: Künftig werden auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant anerkannt. Bisher galt dies nur für eine Doppelflatrate für Internet und Festnetztelefonie.

Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz werden Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. Der Standort Deutschland wird wettbewerbsfähiger gemacht.

Viele elementare Projekte zur Umsetzung der Klimaschutzziele wurden in der Vergangenheit durch langatmige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat, werden bessere Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. Der Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland wird flexibler und wettbewerbsfähiger gemacht.

Die Veränderungen werden in drei Bereichen greifen: Im Bereich Schiene müssen Digitalisierungs- und Elektrifizierungsmaßnahmen sowie Umbautätigkeiten zur Barrierefreiheit nicht mehr genehmigt werden.
Auch das Raumordnungsverfahren soll grundlegend verändert werden. Wer ein Vorhaben plant und Bedenken bezüglich raumbedeutsamer Konflikte hat, kann das Verfahren effizient nutzen – bald auch digital. Liegen allerdings keine Bedenken vor, werden in Zukunft diese Kosten und Mühen gespart.

Schließlich werden im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit die gerichtlichen Instanzenwege entschlackt – insbesondere bei Planfeststellungsverfahren. So sollen Streitigkeiten künftig direkt vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden. Das ist insbesondere für die Energiewende entscheidend, da so die Genehmigung von Windenergie- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erleichtert wird.

 


 

Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald