Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 18 / 2018

Das Wichtigste aus der letzten Sitzungswoche im Überblick

Was genau sich ändert:
Um das Rentenniveau bei 48 Prozent stabil zu halten, soll die Rentenanpassungsformel um eine Niveausicherungsklausel ergänzt werden. Sie sorgt dafür, dass die Renten bis 2025 so angepasst werden, dass mindestens ein Niveau von 48 Prozent erreicht wird.

Um den Beitragssatz bei 20 Prozent zu halten, soll eine Beitragssatzgarantie eingeführt wer-den. Hierzu werden bei Bedarf weitere Steuermittel bereitgestellt. Zusätzlich verpflichtet sich der Bund in den Jahren 2022 bis 2025 zu Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr als Finanzierungssockel für die Rentenversicherung. Ein stabiles System der Altersvorsorge ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen – aus diesem Grund ist eine stärkere Finanzierung mit Steuergeldern gerechtfertigt. So wird auch gewährleistet, dass nicht eine Generation diese Aufgabe allein schultern muss.

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente
Der Rentenpakt sieht noch eine weitere erhebliche Verbesserung bei der sozialen Sicherheit vor. Dabei geht es um Menschen, die in Zukunft nur noch ganz wenig oder gar nicht mehr arbeiten können – die also erwerbsgemindert sind. Gerade wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheiden muss, braucht den Schutz der Solidargemeinschaft.

Darum soll die so genannte Zurechnungszeit zweimal angehoben werden. Für Rentenzugänge im Jahr 2019 wird die Zurechnungszeit in einem Schritt auf das Alter von 65 Jahren und acht Monaten angehoben und für Neuzugänge von 2020 an schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr. Die Rente wird dann so berechnet, als hätten die Betroffenen nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Dadurch erhöht sich deren Erwerbsminderungsrente. Von 2019 an profitieren davon mehr als 170.000 Menschen.

Entlastung bei geringen Einkommen
Außerdem wird die Koalition mit dem Gesetzespaket knapp 3,5 Millionen Menschen mit nur geringem Einkommen bei der Beitragszahlung entlasten. Das Gute: Ihre Rentenanwartschaften verschlechtern sich dadurch nicht. Denn vor allem Menschen mit wenig Einkommen sind auf finanzielle Spielräume angewiesen.

Konkret sieht das so aus: In der bisherigen Gleitzone zahlen Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450 bis 850 Euro verringerte Arbeitnehmerbeträge. Diese Gleitzone soll zu einem sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich mit einer auf 1300 Euro angehobenen Grenze der Beitragsentlastung weiterentwickelt werden. Man zahlt also weniger Beiträge.

Ausweitung der Mütterrente
Schließlich wird allen Müttern oder Vätern für ihre Kinder, die vor 1992 geboren worden sind, bei der Rente ein weiteres halbes Jahr bei der Kindererziehung angerechnet. Davon werden auch rund zehn Millionen Menschen profitieren, die bereits Rente beziehen. Dass diese Regelung nun doch für alle gilt, und nicht nur für Eltern mit mindestens drei Kindern, hat die SPD-Fraktion durchgesetzt.

Mit diesen umfangreichen Maßnahmen stärkt die Koalition das Vertrauen in die gesetzliche Rente – die sich aller Unkenrufe zum Trotz auch in den Finanzkrisen als stabiler Faktor in der Alterssicherung erwiesen hat.

Wichtig ist für die SPD-Bundestagsfraktion jedoch, diese Sicherheit auch über 2025 festzuschreiben. Auch diejenigen, die heute einzahlen, müssen sich darauf verlassen können, dass das Rentenniveau nicht weiter absinkt. Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch künftig die wichtigste Säule in der Alterssicherung in Deutschland. Dafür werben nicht zuletzt die SPD-Abgesandten in der Rentenkommission der Bundesregierung, die im Herbst 2018 ihre Arbeit aufgenommen hat und Vorschläge für die Alterssicherung der Zukunft erarbeiten soll.

| Die Große Koalition stärkt Familien. Am Donnerstag hat der Bundestag in 1. Lesung über das so genannte Familienentlastungsgesetz debattiert (Drs. 19/4723). Mit dem Gesetz sollen das Kindergeld erhöht sowie der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag für Erwachsene angehoben werden. Außerdem sollen die Steuermehreinnahmen aufgrund der kalten Progression zurückgegeben werden. Das macht sich bei jedem auf dem monatlichen Gehaltszettel bemerkbar.

SPD-Fraktionschefin Nahles sagt: „Familien sind die wahren Leistungsträger der Gesellschaft.“ Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel der SPD-Fraktion.

Ganz konkret heißt das: Das Kindergeld wird um 10 Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 an-gehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht, und zwar um 192 Euro auf 7602 Euro.
Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 7812 Euro wird die Koalition 2021 vornehmen.

Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp 10 Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien unmittelbar an. Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat von 2020 an 454 Euro mehr pro Jahr.

Zur Freistellung des steuerlichen Existenzminiums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Um den Effekt der kalten Progression auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben – dadurch werden alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet.

Das sind erste wichtige Bausteine für ein solidarisches Land und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Hinzu werden unter anderem die Erhöhung des Kinderzuschlages kommen, der Abbau von Kitagebühren ebenso wie der Abbau des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Zahlerinnen und Zahler. Kinder sollen die besten Chancen für ihre Zukunft bekommen, und ihre Eltern sollen sie dabei bestmöglich unterstützen können. Die finanzielle Stärkung, insbesondere von Familien mit geringen und mittleren Einkommen, ist ein wesentlicher Eckpfeiler der familienpolitischen Maßnahmen der Großen Koalition.

|Im Alter abgesichert zu sein, ist ein Kernversprechen des Sozialstaats. Dieses Versprechen ist für die SPD-Fraktion Verpflichtung. Durch die Alterung der Gesellschaft drohen derzeit ein Sinken des so genannten Rentenniveaus und zugleich steigende Beiträge zur Rentenversicherung. Deshalb haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bei den Koalitions-verhandlungen mit der Union Druck gemacht, die Alterssicherung zu stärken. Damit wird ein echter Kurswechsel in der Rentenpolitik eingeleitet.

Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über den Rentenpakt von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) debattiert. Mit diesem Gesetzespaket werden ein Rentenniveau vor Steuern bei 48 Prozent und ein Beitragssatz bei rund 20 Prozent gesichert (Drs. 19/4661). Diese beiden Haltelinien sollen vorerst bis 2025 gelten.
In einem solidarischen Land hat jeder eine neue Chance verdient. Auch wenn die Arbeitslosigkeit niedrig ist, gibt es noch viel zu viele Menschen, die schon lange eine Arbeit suchen. Damit finden sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht ab. Für sie schafft die Koalition auf Drängen der SPD-Fraktion mit dem Teilhabechancengesetz einen sozialen Arbeitsmarkt, der ihnen neue Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben bietet.

Der Bundestag hat am Donnerstag in 1. Lesung dieses Gesetz zum sozialen Arbeitsmarkt debattiert (Drs. 19/4725).

Zum Hintergrund:
Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Doch noch immer sind rund 800.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Deshalb wird die Koalition nun einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten schaffen.

Im Einzelnen:
Für den sozialen Arbeitsmarkt werden den Jobcentern zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ermöglicht die Koalition den Jobcentern den so genannten Passiv-Aktiv-Transfer: Damit können die Jobcenter-Leistungen, zum Beispiel der Regelsatz, in einen Lohnkostenzuschuss umgewandelt werden. Es wird also Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert.

Mit dem Teilhabechancengesetz werden mit zwei Instrumenten die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt verbessert:

  • Langzeitarbeitslose, die mindestens sieben Jahre Leistungen der Jobcenter bezogen haben, sollen über das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Das wird in das Zweite Sozialgesetzbuch eingefügt. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent zum Mindestlohn; in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt.
  • Um bereits früher Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit dem zweiten Instrument im SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ eine schon bestehende Fördermöglichkeit von ALG-II-Beziehern geschärft: Ziel ist, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht – also ein echtes Coaching.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Alle Menschen müssen die Chance bekommen, durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können. Das schafft mehr Teilhabe und eröffnet neue Perspektiven. Es ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land.

| In 1. Lesung hat der Bundestag am Donnerstag den Antrag der Bundesregierung beraten, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2018 hinaus fortzusetzen (Drs. 19/4719).

Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Aufklärungs- und Tankflugzeuge im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. Oktober 2019 zu beenden und das Ausbildungsmandat der Bundeswehr im Zentralirak unter Vorbehalt zu verlängern.

Sollte die neu gewählte irakische Regierung unter Einbezug des irakischen Parlaments die Einladung an Deutschland und die geltenden Truppenvereinbarungen bis zum 30. April 2019 nicht in geeigneter Form bestätigen, wird das Ausbildungsmandat zum 31. Oktober 2019 abgebaut und beendet.

Erstmals legt die Koalition damit in der Mandatierung von Auslandeinsätzen fest, dass für die Entsendung der Bundeswehr nicht nur die Zustimmung der ausländischen Regierung, sondern explizit auch die Einbeziehung des nationalen Parlaments in den politischen Willensbildungsprozess gewünscht ist.

| Die SPD-Fraktion hat am Dienstag ein Positionspapier zum Klimaschutz beschlossen („Chancen nutzen und Klimaziele unterstützen“). Sie setzt sich dafür ein, dass bei neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2021 um 40 Prozent gesenkt werden sollen.

Im Beschluss heißt es: „Je ambitionierter die Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auf EU-Ebene sind, desto weniger zusätzliche Maßnahmen sind auf nationaler Ebene im Klima-schutzgesetz notwendig, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Wer sich gegen ambitionierte CO2-Grenzwerte auf EU-Ebene ausspricht, muss beantworten können, welche zusätzlichen nationalen Maßnahmen stattdessen ergriffen werden sollen.

Das Positionspapier ist hier nachzulesen:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positonspapier-spdfraktion-co2-grenzwerte-09.10.2018.pdf

 


Das Neueste vom Hochrhein und dem Hochschwarzwald

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Rede zum Thema Diesel im Deutschen Bundestag

Soziale Marktwirtschaft heißt nicht nur eine Verantwortung gegenüber den Aktionären, sondern vor allem auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Büro Schwarzelühr-Sutter

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Im Rahmen der BMU-Kampagne "Mein Klimaschutz" wurde heute der Heizspiegel für Deutschland 2018 veröffentlicht. Mieter und Eigentümer können damit ihren Energieverbrauch beim Beheizen ihrer Häuser und Wohnungen bewerten. Zusätzlich gibt er Tipps für klimafreundliches, effizientes Heizen.

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Regierungskonsultationen in Israel

Im bilateralen Gespräch am 4. Oktober dankte Vizeumweltminister Mazoz Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter für die langjährige erfolgreiche Kooperation beider Ministerien zum Umwelt- und Klimaschutz und bei der Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung.