Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 2/2021

 

Die erlaubte Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs wird erhöht. Zudem sollen Krankheit und Kurzarbeit die Höhe der Zahlungen nicht beeinflussen. Wer ein Frühchen bekommt, erhält länger Elterngeld. 

Um Eltern weiter dabei zu unterstützen, Familienleben und Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren und die Aufgaben partnerschaftlich aufteilen zu können, werden die Regeln zum Elterngeld reformiert.

Mit der am Freitag vom Bundestag beschlossenen Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes werden Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus noch flexibler und einfacher gemacht. So wird unter anderem die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben.

Eltern, die während des Eltergeldbezugs gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, können schon jetzt einen Partnerschaftsbonus erhalten. Bisher konnten sie vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bekommen, wenn sie im gleichen Zeitraum im Umfang von 25-30 Stunden in der Woche arbeiten.  Auch hier wird die erlaubte Arbeitszeit erhöht und der Stundenkorridor auf 24 bis 32 Stunden ausgedehnt. Dies erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich zu teilen  und mehr Zeit für Familie zu haben.

Planungssicherheit während der Corona-Pandemie

Damit Eltern sich auch in der Krise auf den Partnerschaftsbonus verlassen können, wird die Regelung verlängert, dass der Bonus nicht entfällt oder zurückgezahlt werden muss, wenn Eltern pandemiebedingt mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Des Weiteren sollen Eltern künftig keine Nachteile mehr beim Elterngeld haben, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und dann zum Beispiel erkranken oder in Kurzarbeit sind. Eltern sollen auch dann immer so viel Elterngeld behalten, wie sie bekommen hätten, wenn sie weiter in Teilzeit gearbeitet hätten. In solchen Fällen hat sich das Elterngeld bisher zum Teil stark reduziert.

Besondere Unterstützung bekommen künftig Eltern von Frühchen. Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr. Schon jetzt verlängert sich der Mutterschutz, wenn Kinder zu früh geboren werden.

Mehr Elterngeld bei Geburt von Frühchen

Künftig sollen Eltern für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld bekommen. Für Kinder, die zwei, drei oder vier Monate zu früh geboren werden, gibt es darüber hinaus je einen zusätzlichen Elterngeldmonat. Eltern, deren Kind zum Beispiel zwölf Wochen zu früh geboren wird, erhalten dann also drei zusätzliche Monate Elterngeld.

Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften wird zudem eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden. Wenn sie möchten, können sie bei der Bemessung des Elterngeldes wie ausschließlich Nicht-Selbstständige behandelt werden.

Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Die neue Regelung betrifft Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener, die nur 0,4 Prozent der Elterngeldbeziehenden ausmachen – das sind etwa 7000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

In Deutschland sollen mehr bezahlbare Wohnungen gebaut und genutzt werden können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in Ballungsgebieten und in wachsenden Städten und Gemeinden.

Die Bundesregierung hat entscheidende Gesetzesänderungen für eine gemeinwohlorientiertere Bodenpolitik und einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Entwurf zum Baulandmodernisierungsgesetz wurde diese Woche vom Bundestag in Erster Lesung beraten.

Um dies möglich zu machen, hat die SPD-Bundestagsfraktion in zahlreichen Gesprächen, in der Baulandkommission und im Koalitionsausschuss gerungen.

Künftig sollen in angespannten Wohnungsmärkten bezahlbare Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus nur noch in engen Ausnahmefällen in teure, für viele unerschwingliche Eigentumswohnungen umgewandelt werden dürfen. Die Kommunen können in diesen Gebieten das neue Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB anwenden und haben einen Genehmigungsvorbehalt. Die Regelung ist – wie die Mietpreisbremse – zunächst befristet bis Ende 2025.

Kommunen können Eigentümer zum Bauen verpflichten

Zudem sollen Städte und Gemeinden in angespannten Wohnungsmärkten leichter ein Baugebot erlassen können. Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brachliegen gelassen werden, soll die Stadt den Eigentümer künftig mit Hinweis auf den Wohnungsmangel dazu verpflichten können, dort Wohnungen zu bauen. Wenn der Eigentümer nicht bauen möchte, soll die Stadt das Grundstück übernehmen können – auch zugunsten einer gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft, die dort bauen will.

„Die Baugesetzbuchnovelle ist ein elementarer Baustein, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Die soziale Bodenpolitik ist für die SPD-Fraktion im Bundestag ein wichtiger Gradmesser für die Bilanz dieser Bundesregierung, die der Bauminister Horst Seehofer (CSU) bereits Ende Februar vorstellen will. Es ist bedauerlich, dass das Baulandmobilisierungsgesetz hier noch nicht vorgelegt werden kann. Wir wollen so schnell wie möglich für neue Wohnungen sorgen – bezahlbar und sozial“, sagte der bau- und kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernhard Daldrup.

Das Baulandmodernisierungsgesetz ist Ergebnis zahlreicher Beratungen in der eigens dafür gegründeten Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik – Baulandkommission“. Kommunen, Gewerkschaften, die Mehrheit der Verbände und Expertinnen und Experten sowie der Bundesrat begrüßen das Gesamtpaket des Kabinettbeschlusses inklusive Baugeboten und Umwandlungsschutz daher ausdrücklich.

Ein sozialeres Bodenrecht

Die SPD-Fraktion begrüßt insbesondere, dass Schritte zu einem sozialeren Bodenrecht gegangen werden: Durch die Stärkung der Kommunen bei den Vorkaufsrechten, der Erleichterung von Baugeboten und dem neuen sektoralen Bebauungsplan können Kommunen auch in Innenstadtbereichen bestimmen, dass ein Mindestanteil an bezahlbaren Wohnungen und Sozialwohnungen gebaut werden muss.

„Natürlich hätten wir uns noch größere Schritte vorstellen können, wie etwa durch eine Preisdämpfung beim kommunalen Vorkaufsrecht“, so Daldrup. Denn das derzeitige Instrumentarium reiche oft nicht aus, wenn durch Spekulation die Marktpreise in exorbitante Höhen getrieben werden und die Ausübung faktisch verunmöglicht wird. „Handlungsfähigkeit setzt jedoch Kompromissfähigkeit voraus. Der Gesetzentwurf ist ein ausgewogener Kompromiss und dringender Schritt, für dessen Umsetzung wir uns vehement einsetzen.“

Dem Verlust bezahlbaren Wohnraums einen Riegel vorschieben

Laut dem stellvertretenden SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Sören Bartol ist das Gesetz ein „wichtiger Erfolg für die Mieterinnen und Mieter“. Ziel der SPD-Fraktion sei, zügig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Dazu müssen wir einerseits mehr bezahlbaren Wohnraum mobilisieren, andererseits aber auch dem Verlust bezahlbaren Wohnraums einen wirksamen Riegel vorschieben. Deshalb sind uns die beiden Punkte Baugebot und Umwandlungsschutz auch so wichtig.“

Mit dem nun vorgelegten Baulandmobilisierungsgesetz werde das Bauplanungsrecht insgesamt deutlich sozialer und Kommunen ein deutlich größeres Instrumentarium für eine nachhaltige Flächenentwicklung an die Hand gegeben. Die SPD-Fraktion will das Gesetz zügig beraten und noch im ersten Quartal 2021 verabschieden:

Medizinisch-technische Assistent*innen spielen bei der Bewältigung der Corona-Krise eine Schlüsselrolle. Deshalb bekommen sie einen fairen Ausbildungsvertrag mit angemessener Vergütung.

Frauen und Männern in der so genannten technischen Medizin kommt auch während der Corona-Pandemie eine Schlüsselrolle zu: Tagtäglich sind wir auf ihre Erfahrung angewiesen, um Menschenleben zu retten.

Jetzt bedarf es einer zeitgemäßen Ausbildung auf dem aktuellen technischen Stand. Mit dem in dieser Woche verabschiedeten Gesetz zur Reform der medizinisch-technischen Ausbildung (MTA) sorgt die Regierung für eine moderne, zukunftsorientierte und attraktive Ausbildung, die vor allem einen fairen Ausbildungsvertrag und eine angemessene Vergütung umfasst. Damit sollen junge Menschen überzeugt werden, sich für einen der wichtigsten Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden.

„Der technische Fortschritt hat in den letzten Jahren auch im Alltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den medizin-technischen Assistenzberufen viel verändert. Daran passen wir ihre Ausbildung an und machen sie fit für Zukunft. Die Ausbildungsinhalte werden modernisiert und der praktische Teil der Ausbildung ausgebaut. Die neuen Berufsbezeichnungen „medizinische Technologin“ und „medizinischer Technologe“ tragen dem dann auch sichtbar Rechnung“, sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Bärbel Bas.

Der SPD-Fraktion war dabei besonders wichtig, dass das Schulgeld abgeschafft wird und ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung auch für die technischen Gesundheitsberufe eingeführt wird. Damit wird diese Ausbildung für junge Menschen attraktiver.

Zudem wird mit dem neuen Gesetz für Rechtssicherheit für Notfallsanitäter*innen gesorgt: Oft sind sie vor einer Notärztin oder einem Notarzt vor Ort und müssen im Falle von lebensbedrohlichen Zuständen der Patient*innen auch eigenverantwortlich die ersten Maßnahmen durchführen können.

Nun ist ihr Handeln durch die ausdrückliche Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde in diesen Fällen gedeckt. Damit wird Klarheit für ihr Handeln beim Notfalleinsatz geschaffen. Notfallsanitäter*innen sollen mit ihrem erlernten Wissen helfen können, ohne Gerichtsverfahren oder gar Strafe fürchten zu müssen.

Der Jahreswirtschaftsbericht zeigt: Der wirtschaftliche Einbruch fiel 2020 geringer aus als erwartet, der Arbeitsmarkt ist weitestgehend stabil. Dazu haben Kurzarbeit und Wirtschaftshilfen maßgeblich beigetragen. 

Die SPD-Fraktion will den Bürger*innen während der Corona-Krise weiter einen starken Staat zur Bewältigung der Krise an die Seite stellen. „Wir haben dieses Versprechen mit großer finanzieller Entschiedenheit eingelöst“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dennis Rohde, in der Debatte zur Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) im Bundestag. „Wir haben große Pakete geschnürt“, so Rohde, „für Unternehmer*innen, die vor der Krise erfolgreich waren, und Arbeitnehmer*innen, die vor der Krise einen Arbeitsplatz hatten, damit sie auch nach der Krise wieder erfolgreich sein können und ihren Arbeitsplatz haben.“

Das Bruttoindlandsprodukt sei weniger zurückgegangen als noch im Sommer erwartet. Zu dem Zeitpunkt sei man von einem Minus von acht Prozent ausgegangen, nun seine es fünf Prozent geworden. Auch 2021 werde die Koalition weiter Brücken bauen und die Menschen nicht allein lassen, sagte Rohde.

Im Jahreswirtschaftsbericht, den das Kabinett am Mittwoch gebilligt hat, rechnet die Bundesregierung wegen des verlängerten Corona-Lockdowns mit einer schwächeren Erholung der Wirtschaft. Das Wachstum dürfte in diesem Jahr lediglich drei Prozent betragen. Bislang war das Wirtschaftsministerium von 4,4 Prozent ausgegangen. Die entscheidende Nachricht laute aber, dass der Aufschwung weiter gehe – „allerdings mit etwas weniger Dynamik, als wir gehofft hatten“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Mitte 2022 könne das Vorkrisenniveau wieder erreicht werden. Es sei trotz des Wachstumseinbruchs gelungen, die Substanz der deutschen Volkswirtschaft sowie die übergroße Mehrheit der Arbeitsplätze und Unternehmen nach fast einem Jahr Pandemie zu erhalten.

Das sei vor allem auf die Kompetenzen von Finanzminister Oiaf Scholz (SPD) und Arbeitsminsiter Hubertus Heil (SPD) zurückzuführen, die die Hilfspakete maßgeblich geschnürt hätten, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bernd Westphal.

Auch die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Gabriele Katzmarek, wies auf die Leistungen des Arbeitsministeriums hin.  Es sei völlig richtig gewesen, nicht gegen die Krise anzusparen. Ohne die Kurzarbeit hätte viele Millionen Menschen ihre Arbeitsplätze verloren. Seit Ausbruch der Pandemie sind knapp 80 Milliarden Euro an Hilfen der Wirtschaft bereitgestellt wurden. Hinzu kommt das im Juni 2020 geschnürte Konjunkturpaket von 130 Milliarden Euro und Kurzarbeitergeld von 23 Milliarden Euro.

Die Arbeitslosenquote wird dem Jahreswirtschaftsbericht zufolge im Jahr 2021 leicht auf 5,8 Prozent zurückgehen. Die Zahl der Beschäftigten dürfte durchschnittlich 44,8 Millionen betragen und damit stagnieren. Für 2021 wird zudem mit einer deutlich anziehenden Inlandsnachfrage gerechnet. Die Exporte dürften um 6,4 Prozent zulegen, nachdem sie 2020 um knapp zehn Prozent eingebrochen waren.

Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von enormen Herausforderungen. „Die Pandemie hat uns noch immer fest im Griff“, räumte er am Mittwoch zur Vorstellung des Jahreswirtschaftsbericht ein. Das spiegele sich auch in den Konjunkturerwartungen. „Aber mit Blick auf die anderen großen europäischen Volkswirtschaften kommen wir vergleichsweise gut durch diese Krise“, so Scholz.

Er sicherte Firmen und Beschäftigten weitere Unterstützung zur Bewältigung der Corona-Krise zu. „Ich habe immer klar gemacht: Wir tun alles was notwendig ist, um dafür zu sorgen, dass Beschäftigte und Unternehmen gut durch die Pandemie kommen. Das gilt auch weiterhin“, sagte er.

Scholz betonte: „Jetzt müssen wir alle an einem Strang ziehen, um das Virus einzudämmen.“ Dazu gehöre auch, dass man mit den Impfungen weiter vorankomme. „Denn erst wenn wir die Pandemie überwunden haben, kann unser wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Leben wieder aufblühen“, betonte der Finanzminister.

 


 

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