Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 21 / 2019
/in Allgemein /von ArchivEin guter Kompromiss beim Klimapaket
Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat am Mittwoch dem Kompromiss zum Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt. Das Gremium billigte den Vorschlag einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Für den Kompromiss stimmten demnach die Vertreter von CDU, CSU, SPD und Grünen aus dem Bundestag sowie die Bundesländer.
Der Kompromiss sieht einen höheren CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden vor – und im Gegenzug eine weitere Anhebung der Pendlerpauschale bei längeren Strecken sowie Entlastungen beim Strompreis (eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage). Der Bundestag hat den Kompromiss am Donnerstag in namentlicher Abstimmung gebilligt, der Bundesrat hat am Freitag zugestimmt. Die Koalition entlastet damit die Bürger bei Strompreisen und Pendlerpauschale im Zeitraum von 2021 bis 2025 um insgesamt 23 Milliarden Euro mehr als bislang geplant.
Bis 2023 erfolgt die soziale Kompensation komplett über die EEG-Umlage. Das kommt wie beschrieben nicht nur allen Haushalten zugute. Es ist auch energie- und klimapolitisch sinnvoll, dass zunehmend (regenerativ erzeugter) Strom genutzt wird. In den Jahren 2021 bis 2025 bedeutet das für einen Durchschnittshaushalt (Jahresstromverbrauch 3000 Kwh) eine Entlastung beim Strompreis von 353 Euro; das sind pro Jahr durchschnittlich 71 Euro.
Die Einigung zeigt die Handlungs- und Kompromissfähigkeit nicht nur der Koalition, sondern auch unserer föderalen Demokratie insgesamt. SPD, CDU, CSU und die Grünen haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt – und stehen damit nun auch gemeinsam in der politischen Verantwortung für das Klimapaket.
Mit dem umfassenden Klimaschutzprogramm 2030 aus Investitionen und Förderung, Ordnungsrecht, C02-Bepreisung und dem verbindlichen Überprüfungsmechanismus im Klimaschutzgesetz werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit Deutschland künftig die Klimaziele einhält.
Konkret beinhaltet die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung unter anderem folgende Punkte:
Erhöhte Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie: Pendlerinnen und Pendler mit einem langen Arbeitsweg, gerade auf dem Land, können oftmals nicht auf ein ausgebautes Angebot des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) zurückgreifen. Und viele können sich auch keinen neuen PKW mit geringerem CO2-Ausstoß oder Elektroantrieb sofort leisten.
Durch die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale sollen gerade diese Fernpendlerinnen und -pendlern in einem Übergangszeitraum entlastet werden, solange wie zum Beispiel noch kein ausreichendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung steht. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine sozial ausgewogene Mobilitätswende.
Die bereits in den bisherigen Beschlüssen des Bundestages vorgesehene Erhöhung der Entfernungspauschale um 5 Cent bleibt erhalten. Angesichts der weiteren Erhöhung der CO2-Preise hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass für Fernpendlerinnen und -pendler die Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2024 zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2026 zusätzlich um weitere 3 Cent auf 8 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht werden wird. Eine zusätzliche Erhöhung greift von 2024 an auch für die Mobilitätsprämie, die Geringverdiener in Anspruch nehmen können, die keine Einkommensteuer zahlen.
Klimafreundliches Wohnen – Energetische Gebäudesanierung: Durch die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen schafft die Koalition Anreize, die eigene Wohnung oder das eigene Haus klimafreundlicher zu machen.
Dafür wird sie von 2020 an befristet für zehn Jahre Kosten, die zum Beispiel mit dem Austausch einer alten Ölheizung oder mit einer besseren Wärmedämmung zusammenhängen, steuerlich fördern. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen (bis zu einer Summe von 200.000 Euro) mit 20 Prozent der Aufwendungen, also maximal insgesamt 40.000 Euro je Objekt, und das über drei Jahre verteilt.
Sauberer Verkehr – Bahnfahren und Fliegen: Die in den Beschlüssen des Bundestages bereits vereinbarte Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (statt 19 Prozent) vom öffentlichen Personennahverkehr auf den Fernverkehr der Bahn wurde durch den Vermittlungsausschuss bestätigt und kann damit wie geplant zum 1. Januar 2020 wirksam werden. Dadurch wird Bahnfahren ab Januar billiger.
Zugleich wird Fliegen teurer, indem die Luftverkehrssteuer erhöht wird. Die Steuer auf Kurzstreckenflüge steigt um 74 Prozent, für Mittel- und Langstreckenflüge steigen die Sätze um jeweils 41 Prozent. Deutschland geht hiermit auch im europäischen Vergleich bei der Besteuerung des Luftverkehrs mit gutem Beispiel voran.
CO2-Bepreisung: Mit der CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Gebäude will die Koalition Anreize setzen, um den Ausstoß von CO2 beim Autofahren und Heizen zu verringern und Innovationen in kohlenstoffarmen Technologien anzuregen. Den Abgeordneten ist dabei bewusst, dass sie Klimaschutz nicht über den Preis gesellschaftlich erzwingen dürfen. Das würde die Gesellschaft zerreißen – vor allem, wenn den Menschen noch keine brauch-baren und bezahlbaren Alternativen bei der Antriebstechnologie, im ÖPNV oder in der Heiztechnik zur Verfügung stehen.
Deshalb ist ein moderater CO2-Einstiegspreis in Verbindung mit einem schrittweisen Aufwuchs der richtige Weg. Der jetzt mit CDU, CSU und mit den Grünen in Bund und Ländern vereinbarte Kompromiss trägt diesem Ansatz weiterhin Rechnung. Bis zum Frühjahr 2020 soll ein Gesetzentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorgelegt werden, in dem die Preise für Emissionszertifikate für den Zeitraum 2021 bis 2025 wie folgt festgelegt werden:
• Der Einstiegspreis im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 beträgt 25 Euro.
• Zum 1. Januar 2022 und 2023 steigt der Preis jeweils um 5 Euro auf 30 bzw. 35 Euro.
• Zum 1. Januar 2024 und 2025 wird der Preis um jeweils 10 Euro auf 45 bzw. 55 Euro erhöht.
• Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt.
Die Koalition wird außerdem dafür Sorge tragen, dass deutsche Unternehmen aufgrund des CO2-Preises im europäischen und internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Das hat der Vermittlungsausschuss nochmal zusätzlich unterstrichen.
Zusammengefasst: Die gefundenen Kompromisse setzen alles in allem einen vernünftigen, ausgewogenen Rahmen für sozial gerechten Klimaschutz in den kommenden Jahren.
Längerer Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel
Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete beschlossen. Im Klartext heißt das, dass steigende Mieten begrenzt werden, indem der Betrachtungszeitraum beim so genannten Mietspiegel ausgeweitet wird.
Von den rund 41 Millionen Wohnungen in Deutschland sind mehr als 19 Millionen vermietet. Ein ganz erheblicher Teil der Menschen wohnt zur Miete.
Um sie vor willkürlichen Mieterhöhungen und dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen, wurde vor mehr als 45 Jahren das Verbot der Änderungskündigung eingeführt. Das bedeutet: Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Wohnraum nicht beliebig und nicht zum Zweck der Mieterhöhung kündigen, sondern nur aus berechtigtem Interesse (zum Beispiel bei Eigenbedarf oder bei nicht unerheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen des Mieters).
Zugleich wollte man jedoch, insbesondere bei lang andauernden Mietverhältnissen, dem Vermieter eine wirtschaftliche Nutzung seines Eigentums auch angesichts steigender Kosten weiterhin ermöglichen. Darum wurde ihm das Recht eingeräumt, in bestimmten zeitlichen Abständen vom Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu verlangen.
Als Maßstab dafür, bis zu welcher Höhe der Mieter zustimmen muss, wurde das Instrument der ortsüblichen Vergleichsmiete entwickelt. Sie wird derzeit aus den üblichen Entgelten gebildet, die in einer Gemeinde in den letzten vier Jahren für vergleichbaren Wohnraum vereinbart oder geändert wurden.
Das Problem inzwischen ist: In den großen Städten hat die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen zu einem extrem hohen Anstieg der Angebotsmieten geführt. Er liegt deutlich über dem Anstieg der Bestandsmieten. Wegen der Beschränkung des Betrachtungszeitraums auf vier Jahre bilden – relativ betrachtet – sehr viele jüngere und damit teure Angebotsmieten die Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das hat zu erheblichen Steigerungen in den Ballungszentren geführt, die deutlich über der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes lagen.
Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch
Bei einem Treffen vor rund einem Jahr (dem so genannten Wohngipfel) hat sich die Bundesregierung dann darauf verständigt, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von derzeit vier auf sechs Jahre zu verlängern. Und diesen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Parlament jetzt beschlossen.
Die SPD hatte bereits während der Koalitionsverhandlungen für diese Maßnahme geworben, konnte sich damals aber nicht gegen die Union durchsetzen. Es ist gut, dass die Union jetzt zugestimmt hat. Denn seit Abschluss des Koalitionsvertrags hat sich die Lage auf dem Mietwohnungsmarkt weiter verschärft. Es müssen deshalb Maßnahmen ergriffen werden, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen.
Durch die Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch können nun mehr ältere und damit günstigere Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. So werden kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten wird das zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen.
Mehr Mietverhältnisse im Mietspiegel
Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird, da die positive Rücklaufquote im Rahmen der Befragung und Datenerhebung im Vorfeld erhöht werden kann und auf diese Weise mehr Mietverhältnisse im Mietspiegel berücksichtigt werden können.
Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bereits erstellte Mietspiegel oder solche, die gerade erstellt werden, auch nach der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, wird eine großzügige Übergangsregelung eingeführt.
Durch die zeitliche Beschränkung des Betrachtungszeitraums auf die letzten sechs Jahre bleibt der Marktbezug der ortsüblichen Vergleichsmiete gewahrt.
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt: „Das ist auch ein großer Erfolg für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die das Thema Mietrecht zur Chefinnensache erklärt hat. Wir dämpfen damit nicht nur künftige Mietpreissteigerungen. Vielmehr wird das auch spürbare Auswirkungen auf Vergleichsmieten haben, die Grundlage für die Regelungen zur Kappungsgrenzen und zur Mietpreisbremse sind. Das senkt am Ende auch Mieten im Bestand. Menschen haben ein Recht auf bezahlbare Wohnungen. Diese Reform trägt dazu erneut bei.“
Das Gesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalition reformiert den Mietspiegel: Der Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Dadurch können mehr Bestandsmieten in die ortsübliche Vergleichsmiete eingehen. Kurzfristige Änderungen der Angebotsmieten werden einen geringeren Einfluss auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete haben. Sie werden dementsprechend auch geringere Auswirkungen haben auf die Möglichkeit zur Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf sechs Jahre wird auch dazu führen, dass die Erstellung eines Mietspiegels einfacher und voraussichtlich kostengünstiger wird.
Koalition will Mietpreisbremse verlängern
Die SPD-Fraktion steht fest an der Seite der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben sich die Sozialdemokraten für die Verlängerung der so genannten Mietpreisbremse stark gemacht und konnten sich letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen.
Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das der Bundestag am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten hat, will die Koalition die Option für die Landesregierungen schaffen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern.
Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 wird dafür sorgen, dass diese Wirkung anhalten kann.
Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD-Fraktion – verschärfen die Koalitionsfraktionen die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt das erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge.
Wichtig: Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermiete-rinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Das ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD-Fraktion nicht geben würde.
Das Wichtigste zusammengefasst: Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein. Um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, will die Koalition die so genannte Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern und einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete einführen – was sogar über den Koalitionsvertrag hinausgeht! Die SPD-Fraktion steht an der Seite der Mieterinnen und Mieter und wird sich in dieser Regierung weiterhin dafür einsetzen, dass gutes Wohnen keine Frage des Geldbeutels ist.
Maklerkosten werden beim Immobilienkauf gerecht geteilt
Die Maklerkosten sind beim Immobilienerwerb ein großer Kostenfaktor und stellen besonders für junge Familien eine Hürde beim Eigentumserwerb da. Mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen, am Mittwoch vom Bundestag in erster Lesung beraten, werden die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien für Käuferinnen und Käufer gesenkt.
Künftig werden Maklerprovisionen zwischen den Vertragsparteien so geteilt, dass diejenige Vertragspartei, die den Makler oder die Maklerin nicht beauftragt hat, maximal so viel wie die beauftragende Partei zahlt.
Wirksames Vorgehen gegen die Hisbollah
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der SPD-, der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion gegen die Hisbollah ein Betätigungsverbot erlassen, um jegliche Aktivität von Vertretern „der sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtenden Organisation in Deutschland nicht zu tolerieren“.
In einem gemeinsamen Antrag (Drs. 19/16046), der am Donnerstag erstmals auf der Tages-ordnung des Bundestagsplenums stand, fordern die drei Fraktion die Bundesregierung zudem auf, die „bisher vorgenommene gedankliche Trennung der Hisbollah in einen politischen und einen militärischen Arm aufzugeben und auf europäischer Ebene zu einer gemeinsamen Bewertung bei der Frage der Listung zu kommen“.
In dem Antrag wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, den Kräften im Nahen und Mittleren Osten entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen oder die Sicherheit Israels offen bedrohen. Neben der „fortlaufend aggressiven Politik des Iran“ sei die entscheidendste dieser antiisraelischen Kräfte „die mit terroristischen Mitteln kämpfende und mit dem Iran eng verbundene Hisbollah“.
Wie es in der Vorlage weiter heißt, wird Deutschland von Anhängern der Hisbollah laut Bundesregierung vor allem als Rückzugs- und Logistikraum genutzt. Ihr zuzurechnende Anhänger stünden unter Beobachtung des Verfassungsschutzverbundes. Die Anhängerschaft hierzu-lande bewege sich seit Jahren bei rund 1000 Personen, zuletzt mit steigender Tendenz. Der Hisbollah zuzurechnende Vereinsstrukturen, die ein vereinsrechtliches Organisationsverbot begründen könnten, seien derzeit jedoch nicht feststellbar.
Die Bundesregierung soll laut Antrag die Aktivitäten der Anhänger der Hisbollah insbesondere in Deutschland weiterhin genau beobachten und mit allen Mitteln des Rechtsstaates verfolgen. „Dazu gehört auch, Geldwäsche konsequent zu bekämpfen und eine Terrorfinanzierung aus Deutschland heraus zu unterbinden“, schreiben die drei Fraktionen. Das Bekenntnis zum Schutz des Staates Israel erfordere, „Finanzierungsströme aus Deutschland, die der Terrorfinanzierung der Hisbollah im Nahen Osten dienen, mit allen Mitteln zu unterbinden“.
Das Wichtigste zusammengefasst: Ziel eines Antrages der Koalitionsfraktionen sowie der FDP-Fraktion ist letztendlich ein Betätigungsverbot der Hisbollah in Deutschland. Hierfür sind die Aktivitäten der Anhänger der Hisbollah insbesondere in Deutschland weiterhin genau zu beobachten und mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu verfolgen.
Bessere Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Instrument, um Übergangszeiten nach einer stationären Behandlung oder eine kurzfristige Krisensituation in der häuslichen Versorgung zu bewältigen. Sie hilft auch, stationäre Langzeitpflege hinauszuzögern oder sogar zu verhindern. Deshalb haben SPD und Union im Koalitionsvertrag vereinbart, die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege zu stärken.
Ein Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den das Parlament am Freitag diskutiert hat (Drs.19/16045), fordert die Bundesregierung unter anderem auf, den Auftrag so zu konkretisieren, dass Bundesländer, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen dem gesetzlichen Auftrag nachkommen, gemeinsam die notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen insbesondere auch mit Blick auf die Kurzzeitpflege auszubauen und nachhaltig zu gewährleisten.
Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, zügig eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung in der Kurzzeitpflege sicherzustellen und das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel umzusetzen, Angehörige besser zu unterstützen. Zudem müsse der besondere Bedarf geriatrischer und traumatologischer Patientinnen und Patienten in den Blick genommen werden. Außerdem soll sie ein jährliches Entlastungsbudget schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde die Kurzzeitpflege von 2016 an als neue Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die Kurzzeitpflege wird sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen als auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen angeboten. Für die pflegerische Versorgungsstruktur sind die Bundesländer verantwortlich. Die Pflegekassen müssen Verträge mit den Leistungserbringern schließen.
Das Wichtigste zusammengefasst: Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Kurzzeitpflege stärken. Mit der Kurzzeitpflege könne eine Übergangszeit nach einer stationären Behandlung oder eine kurzfristige Krisenlage in der häuslichen Versorgung bewältigt werden, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der beiden Fraktionen.
Höhere Sicherheit bei Medizinprodukten
Die Koalition will, dass Medizinprodukte für alle Patientinnen und Patienten sicher sind. Mit dem Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz, das am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten worden ist, passt die Koalition das nationale Medizinprodukterecht an die neuen EU-Vorgaben an.
Außerdem sollen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut künftig auf der Grundlage eigener Risikobewertung erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor unvertretbaren Risiken ergreifen, die von einem Medizinprodukt ausgehen. Sie können dann die Bereitstellung des Produkts auf dem nationalen Markt untersagen, das Produkt zurückrufen oder vom Markt nehmen. Bislang waren die Bundesländer zuständig.
Wissenschaftskommunikation stärken
Die wachsende Geschwindigkeit und der steigende Umfang wissenschaftlicher Erkenntnisse bergen große Herausforderungen für die Wissensgesellschaft der Zukunft; insbesondere die Entwicklung und Förderung einer umfassenden und hochwertigen Wissenschaftskommunikation.
In einem Antrag der Koalitionsfraktionen, den das Parlament am Donnerstag debattiert hat, nehmen die Abgeordneten Bezug auf die bestehenden Initiativen und Projekte zur Förderung der Wissenschaftskommunikation (Drs. 19/16044). Dazu gehören der Austausch innerhalb der Wissenschaftsgemeinde, die externe Verständigung zwischen Wissenschaft und öffentlichen Institutionen und die Kommunikation mit der Gesellschaft.
Vor allem die Auseinandersetzung der Wissenschaftskommunikation mit Wissenschaftsfeindlichkeit, gezielten Fake News und Missbrauch von Wissenschaft wird immer wichtiger.
Sichtbarkeit von Frauen in der Wissenschaft erhöhen
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bestehende Institutionen zu unterstützen, die Förderung der Wissenschaftskommunikation in ihrer Vielfalt zu intensivieren, Konzepte zur Stärkung des Wissenschaftsjournalismus zu entwickeln, beispielsweise in einer Agentur für Wissenschaftskommunikation, sowie den Beitrag der Akademien der Wissenschaften zu stärken.
Außerdem sollen die Akteure des Wissenschaftssystems bei ihren Anstrengungen unterstützt werden, durch gute Wissenschaftskommunikation die positive Sichtbarkeit von Frauen in der Wissenschaft und Forschung zu erhöhen und damit zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch in Wissenschaft und Forschung beizutragen.
Das Wichtigste zusammengefasst: In einem Antrag der Koalitionsfraktionen nehmen die Ab-geordneten Bezug auf die bestehenden Initiativen und Projekte zur Förderung der Wissenschaftskommunikation. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Institutionen zu unterstützen, die Förderung der Wissenschaftskommunikation in ihrer Vielfalt zu intensivieren und Konzepte zur Stärkung des Wissenschaftsjournalismus zu entwickeln.
Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
Seit vielen Jahren wird darüber gesprochen, dass die Planung, die Instandhaltung und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu lange dauern. Nach Auskunft der Deutschen Bahn zum Beispiel dauern die Verfahren beim Ausbau des Schienennetzes bis zu 20 Jahre. Das ist angesichts der großen Investitionsbedarfe für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, nicht zufriedenstellend.
Mit der Novelle des Planungsbeschleunigungsgesetzes hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Nun hat der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, die die weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ziel haben.
Mit dem Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich legt die Koalition weitere Schritte für die Verbesserung der Verfahren vor. Dazu gehören unter anderem die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Dadurch sollen Investitionen in das Schienennetz schneller getätigt werden können.
Mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz will der Bund in mehreren Modellprojekten prüfen, ob eine Schaffung von Baurecht durch einzelgesetzliche Regelungen zu einer Beschleunigung der Verfahren führt. Dadurch soll zum Beispiel auch die Akzeptanz der Maßnahmen gefördert werden. Eines der Pilotprojekte ist die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals.
Das Wichtigste zusammengefasst: Mit zwei geplanten Gesetzen will der Bundestag Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen. Dazu werden auch Modellprojekte getestet.
Wälder umbauen- Gelder sinnvoll nutzen
Der Bundestag hat am Donnerstag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Unser Wald braucht Hilfe“ beschlossen (Drs. 19/11093). Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion geht der Antrag auf die aktuellen Probleme der Wälder in Deutschland ein. Denn die Folgen des Klimawandels in Form von Dürre, Hitze und Extremwetterereignissen werden in den Wäldern immer sichtbarer.
Zudem vernichten zum Teil auch nichtheimische Schädlinge und Brände den wertvollen Naturbestand. Nach Schätzungen der Bundesländer sind alleine in den letzten zwei Jahren rund 70 Millionen Kubikmeter Holz verloren gegangen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für schnelle und vor allem zielgenaue Hilfen ein. Sie will einen klimagerechten Waldumbau, die Waldbrandprävention sowie Waldbrandbekämpfung stärker fördern.
Dirk Wiese, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, sagt: „Wer aufmerksam durch Deutschland reist, merkt schnell, dass es den Wäldern nicht gut geht. Großflächig sterben in einigen Regionen durch Schädlingsbefall Bäume ab. Gerade die von Menschen angepflanzten Monokulturen sind betroffen. Viele Funktionen des Waldes, als CO2-Speicher, als Ort der Artenvielfalt, als Ort der Erholung gehen verloren. Wir brauchen hier dringend eine Trendumkehr und der klimaresistente und ökologische Waldumbau muss gestärkt werden. Viele Vorschläge werden derzeit diskutiert, doch schnelles Handeln ist gefragt. Unsere parlamentarische Initiative muss zügig umgesetzt werden.“
Wiese stellt klar: Die finanzielle Ausstattung der Wald- und Forstprogramme des Bundeslandwirtschaftsministeriums sei ausreichend. Denn in den letzten beiden Jahren seien aus dem Agrar- und Forstfördersystems des Bundes knapp 150 Millionen Euro nicht abgeflossen. Wiese: „Diese Gelder gezielt für die Wälder einzusetzen, wäre ein erster wichtiger Schritt.“
Die Koalitionsfraktionen fordern dem Antrag zufolge die zuständigen Bundesministerien dazu auf, Katastrophenschutzeinheiten für die Waldbrandbekämpfung angemessen auszurüsten. Für munitionsbelastete Flächen ist zudem geeignetes Räumgerät bereitzustellen.
Abschuss von Wölfen wird konkretisiert
Zum Schutz von Schafen und anderen Nutztieren wird der Abschuss von Wölfen in Deutschland konkretisiert. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen (Drs. 19/10899).
Der Gesetzentwurf sieht konkret vor, im Bundesnaturschutzgesetz einen neuen Paragraphen zum Umgang mit dem Wolf einzuführen, sodass der Wolf eines Rudels, der wolfssichere Zäune überwunden und ein Schaf gerissen hat, nach Einzelfallprüfung und unter bestimmten Voraussetzungen entnommen werden kann.
Ist es nicht möglich, den rissverursachenden Wolf zu identifizieren, und ist gesichert, dass der ‚falsche‘ Wolf entnommen wurde, können nach strenger Prüfung sukzessive weitere Rudelmitglieder geschossen werden. Sind die Voraussetzungen zur Entnahme eines Wolfes erfüllt, ist es unerheblich, ob es sich um beruflich oder hobbymäßig gehaltenen Nutztiere gehandelt hat, die gerissen wurden.
Carsten Träger, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erläutert: „Wir schaffen mehr Rechtssicherheit für die Entnahme von Problemwölfen. Klar ist aber auch: Der Wolf ist eine geschützte Art, und Ausnahmen müssen immer gut begründet sein.“
Träger betont, man habe sich mit der Unionsfraktion verständigt, dass es eine Sonderregelung für den Wolf geben werde – aber keine Absenkung des Schutzstandards für andere geschützte Arten. Das sei auch eine große Sorge vieler Bürger und Naturschutzverbände gewesen.
Er verwies auf ebenfalls vorgesehene höhere Mittel zum Schutz von Tierherden. Zusammen mit der nun erreichten Einigung für Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sei dies der richtige Weg.
Ein digital souveränes Europa mit sicheren 5G-Netzen
Die SPD-Bundestagsfraktion hat am Dienstag auf ihrer Fraktionssitzung das Positionspapier „Ein digital souveränes Europa mit sicheren 5G-Netzen“ beschlossen. Die Entscheidung, wer am Aufbau kritischer Infrastruktur beteiligt werden darf, ist eine politische Frage.
Die 5G-Netze werden das Nervensystem der digitalen Gesellschaft und Bestandteil der kritischen Infrastruktur (zum Beispiel Stromnetzbetreiber, Krankenhäuser, Wasserversorger) sein. Die Sicherheit dieser kritischen Infrastruktur ist eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit, und sie muss absolute Priorität haben.
Zugleich ist die digitale Souveränität von höchster geostrategischer und industriepolitischer Relevanz. Die SPD-Fraktion fordert daher mit diesem Positionspapier eine Entscheidung des Parlaments.
Wenn die technische Sicherheit nicht zweifelsfrei überprüft werden kann, wird die Frage des Vertrauens in die Integrität des Herstellers und in das Rechtssystem des Herstellerlandes zentral. Die bislang seitens der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Selbstbescheinigung der Vertrauenswürdigkeit durch die Netzwerkausrüster, reichen nicht aus.
Keine Lex Huawei
Die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit muss daher wesentlicher Bestandteil der 5G-Sicherheitsstrategie sein und gesetzlich festgeschrieben werden. Nichtvertrauenswürdige Hersteller müssen – wenn nicht-rechtstaatlich kontrollierte Einflussnahme, Manipulation oder Spionage nicht auszuschließen sind – vom Ausbau und Betrieb der Netze ausgeschlossen werden.
Unzulässige Wettbewerbspraktiken, mit denen europäische Anbieter vom Markt verdrängt werden, müssen beendet werden. Dabei handelt es sich nicht um ein „Lex Huawei“, da die Sicherheitsanforderungen sowie die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit und Integrität eines jeden Herstellers und des jeweiligen Herstellerlandes für alle Anbieter festgeschrieben werden sollen.
Zur digitalen Souveränität gehört auch die Fähigkeit Europas, die 5G-Netze selbst bauen und betreiben zu können. Gefordert wird daher auch eine europäische industriepolitische Initiative, um die digitale Souveränität zu erhalten bzw. zurückzugewinnen und um technologische Abhängigkeiten abzubauen.
Bilanzbroschüre der SPD-Bundestagsfraktion
Weitere Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald
Aktuelle Stunde: Weltklimakonferenz in Madrid und Mahnende Worte an AfD
Übergabe des Friedenslichts aus Bethlehem