Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 5/2021

 

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert konsequentes Equal Pay, Parität in der Politik, mehr Frauen in den Spitzenposten der Wirtschaft. Gleichstellung müsse auch in Zeiten der Pandemie Leitgedanke sein.

Die Corona-Pandemie stellt die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen – Frauen sind jedoch besonders betroffen. Studien zufolge haben Frauen beruflich besonders viel zurückgesteckt, um zu Hause die Kinderbetreuung und das Homeschooling aufzufangen. Wissenschaftlerinnen wie Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB), befürchten gar eine Retraditionalisierung der Geschlechterrollen, durch die Pandemie-Maßnahmen ausgelöst.

Die Krise wirkt wie ein Brennglas: Sie macht die gleichstellungspolitischen Herausforderungen und bestehende Gleichstellungsdefizite, die noch immer bestehen, noch deutlicher. Die Botschaft der SPD-Bundestagsfraktion zum Internationalen Frauentag lautet deswegen: „Gleichstellung – gerade jetzt“.

„Ich will, dass die 2020er Jahre das Jahrzehnt der Frauen werden. Wir müssen in allen Bereichen unserer Gesellschaft den Gleichstellungs-Turbo zünden: Konsequentes Equal Pay, Parität in der Politik, mehr Frauen in den Spitzenposten der Wirtschaft, gleiche Chancen und Teilhabe in der Digitalisierung und endlich mehr Partnerschaftlichkeit bei der Sorgearbeit“, sagt Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

Die SPD-Fraktionsvizin erwartet auch einen Kulturwandel in Unternehmen, indem diese mehr Führungspositionen in Teilzeit, Anreize für partnerschaftliche Vereinbarkeit, mehr Flexibilität anbieten.

„Die SPD-Fraktion hat in dieser Koalition vorgelegt. Wir sorgen mit Reformen beim Elterngeld für mehr Partnerschaftlichkeit und Flexibilität, unterstützen in der Krise insbesondere die Familien, haben mit dem Gute-Kita-Gesetz Milliarden in die Betreuungsinfrastruktur investiert und sind mit unseren Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht auf dem Weg, die erste Vorstandsquote in der Geschichte dieses Landes einzuführen“, so Mast.

Zum internationalen Frauentag (8. März) und dem Equal-Pay-Day (10. März) stellt die SPD-Bundestagsfraktion folgende Forderungen:

-Mehr Frauen in Führungspositionen: Frauen stehen in der Krisenbewältigung in vorderster Reihe – dies ist viel zu selten der Fall, wenn es um Führungsverantwortung in der Wirtschaft geht. Um das zu ändern, hat die SPD-Fraktion das Zweite Führungspositionen-Gesetz mit auf den Weg gebracht: Damit soll den Unternehmen eine feste Quote für Frauen in Vorständen vorgeschrieben werden.

-Mehr Ideen für Gleichstellungspolitik:  Die SPD-Fraktion hat sich dafür stark gemacht, dass die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesstiftung Gleichstellung gegründet wird. Diese wird sich wissenschaftlich fundiert mit der Geschlechtergleichstellung in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auseinandersetzen und dazu beitragen, Gleichstellungsdefizite zu beheben. Sie wird Informationen bereitstellen.

-Entschiedene Schritte hin zur Entgeltgleichheit/ Lohngerechtigkeit: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss endlich Realität werden. Dazu tragen die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aufwertung sozialer Berufe und das Recht auf Entgelttransparenz bei.

In Deutschland gilt seit Anfang 2018 das Entgelttransparenzgesetz, das Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht gibt, das eigene Gehalt mit dem des Kollegen oder der Kollegin vergleichen zu lassen. Erfahrungen mit dem Gesetz zeigen, dass hier nachgebessert werden muss. Hierzu gehört die Einführung eines Verbandsklagerechts. Das Problem darf nicht länger individualisiert werden. Zudem muss das Auskunftsrecht über die Gehälter von Kolleg*innen in vergleichbaren Positionen auf kleinere und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden.

-Eine gerechte Aufteilung von Erwerbs- und Familienaufgaben: Die SPD-Fraktion setzt sich für die Einführung einer Familienarbeitszeit und eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung auch im Grundschulalter ein. Durch die bereits im Bundestag verabschiedete Elterngeldreform werden Eltern noch besser dabei unterstützt, Familien- und Arbeitszeit miteinander zu vereinbaren und partnerschaftlich zu verteilen.

– Aufwertung sozialer Berufe: Soziale Berufe, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, müssen ihren Anforderungen und hoher Verantwortung entsprechend angemessen gewürdigt werden. Die Systemrelevanz dieser Berufe wird in Pandemiezeiten besonders deutlich. Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung müssen für soziale Berufe endlich selbstverständlich sein.

– Mehr Frauen in die Parlamente: In den Parlamenten muss Parität erreicht werden, vom Gemeinderat bis zum Bundestag.

Der Bundestag hat das Fortbestehen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Alle drei Monate muss er das Votum nun erneuern. Das stärkt die Rolle des Parlaments.

Der Bundestag hat angesichts des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens in dieser Woche das Fortbestehen der  „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt.  Grundlage der Regelung ist Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der dem Bundestag erstmals zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 ermöglichte, die epidemische Lage nationaler Tragweite festzustellen.

Damit erhält der Bundesgesundheitsminister die Möglichkeit, Rechtsverordnungen zu erlassen, beispielsweise auch die Testverordnung oder die Coronavirus-Impfverordnung.  Die Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Bundestag ist auch die Voraussetzung dafür, dass die Länder Schutzmaßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Betriebsschließungen oder Veranstaltungsverbote erlassen können.

Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage nationaler Tragweite sind auch die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass dieser Beschluss ab dem Inkrafttreten des Gesetzes längstens für drei Monate besteht. Spätestens dann muss das Parlament erneut über das Fortbestehen beraten und entscheiden. Andernfalls gilt die epidemische Lage nationaler Tragweite als aufgehoben. Das stärkt die Rechte des Parlaments. Bisher galt die Feststellung der pandemischen Lage so lange, bis das Parlament sie wieder außer Kraft setzte. „Wir als Parlament haben die Fäden in der Hand. Wir bestimmen, ob eine epidemische Lage vorliegt, und wir machen das nicht mehr für ein Jahr, sondern für drei Monate“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner.

Das Gesetz zum Fortbestehen der epidemischen Lage nationaler Tragweite wird am 26. März 2021 im Bundesrat beraten. Es muss spätestens am 31. März 2021 in Kraft getreten sein. Mit diesem Inkrafttreten  gilt der in dieser Woche getroffene Beschluss des Bundestages zum Fortbestand der epidemischen Lage für längstens drei Monate. Also maximal bis  Ende Juni. Danach gilt er automatisch als aufgehoben, es sei denn der Deutsche Bundestag stellt eine notwendige Verlängerung erneut fest.

Weitere Änderungen an dem Gesetz stärken ebenfalls die Rolle des Parlaments im Pandemiemanagement und sorgen für einen effektiveren Grundrechtsschutz.

Der Inzidenzwert entscheidet nicht mehr allein:

  • Bei der Frage, wie lange Schutzmaßnahmen aufrecht erhalten werden können, müssen in Zukunft neben den Inzidenzwerten auch weitere Faktoren, wie die Impfquote, der R-Wert, die Auslastung des Gesundheitssystems oder Gefahren durch neue Virusvarianten berücksichtigt werden.
  • Ein höherer Inzidenzwert ist teilweise nur begrenzt aussagekräftig: Er kann sich möglicherweise nur aufgrund eines örtlich begrenzten Ausbruches (z.B. in einem Fleischverarbeitungsbetrieb) ergeben. Auch kann der Inzidenzwert zwischen den Bevölkerungsgruppen unterschiedlich sein – was wiederum berücksichtigt werden sollte, wenn bald viele, die der Hochrisikogruppe angehören, geimpft sind.

Klarere Vorgaben für den Bundesgesundheitsminister: Auf Drängen der SPD-Fraktion  ist der bislang recht weite Spielraum des Bundesgesundheitsministers zum Erlass von Verordnungen in unterschiedlichen Bereichen eingehegt worden, indem die Vorgaben präziser formuliert wurden.

Evaluierung der Vorschriften: Die SPD-Fraktion hat die Evaluierung des Infektionsschutzgesetzes und der darauf erlassenen Maßnahmen durch ein unabhängiges interdisziplinäres Expertengremium durchgesetzt, das dem Bundestag Vorschläge für eine Reform des Infektionsschutzgesetzes unterbreitet. Das IfSG war ursprünglich nur für lokale Infektionsausbrüche, nicht aber für eine Pandemie mit flächendeckenden Grundrechtseingriffen vorgesehen.

Konkretere Benennung der Impfziele: In dem Gesetz werden zudem die Impfziele konkret festgelegt. Damit verstärkt der Gesetzgeber den Rahmen für die Priosierungsentscheidungen der Rechtsverordnungen. So muss sich der Verordnungsgeber etwa an der Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe, und der Unterbindung einer Transmission des Coronavirus orientieren. Auf Initiative der SPD-Fraktion ist auch die Minderung behinderungsbedingter Infektionsrisiken als Impfziel aufgenommen worden. Eine starre Festlegung im Gesetz, welche Gruppen zuerst geimpft werden sollen, wurde abgelehnt. In den vergangenen Wochen hat sich gezeigt, dass die Verordnung auch kurzfristig angepasst werden muss, bspw. die Lehrer/Erzieher vorgezogen werden, wenn die Schulen und Kitas wieder öffnen, oder bestimmte Impfstoffe nur für bestimmte Gruppen (z.B. U65 empfohlen werden).

Verbesserung der Verdienstausfall-Entschädigung: Für Eltern, die pandemiebedingt Kinder zu Hause betreuen müssen, wird der Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz erweitert und an die Regelung zum Kinderkrankengeld angeglichen. Künftig besteht ein Entschädigungsanspruch auch, wenn nur eine eingeschränkte Kita- oder Notbetreuung möglich ist oder wenn eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch beispielsweise einer Kita abzusehen. In der Gesetzesbegründung ist klargestellt, dass der Anspruch unabhängig davon bestehen soll, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Homeoffice erbracht werden kann. Es wird klargestellt, dass die Anspruchsdauer jeweils jährlich nach erstmaliger Feststellung der epidemischen Lage am 25. März 2020 besteht und Ende März neu beginnt.

Pflegeschutzschirm: Der Pflegeschutzschirm wird bis Ende Juni unverändert fortgeführt. Stationäre Pflegeheime, Tagespflegen und andere Pflegeeinrichtungen behalten so die Möglichkeit, pandemiebedingte Mindereinnahmen gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen. Pflegeeinrichtungen müssen in der aktuellen Situation weiterhin gut abgesichert sein, damit die Versorgung von Pflegebedürftigen während der leider noch andauernden schwierigen Phase der Corona-Pandemie aufrechterhalten werden kann. Außerdem werden aus dem Bundeshaushalt 450 Millionen Euro bereitgestellt, um eine Prämie für Beschäftigte in den Krankenhäusern zahlen zu können.

 Mobil sein, wenn man es will – auch ohne eigenes Auto: Die Digitalisierung sorgt für eine Vielzahl an Möglichkeiten, um Mobilität besser und nachhaltiger zu gestalten. Mit einer Gesetzesnovelle will die Koalition dafür sorgen, dass wir sie nutzen.

Ob Busse, Straßenbahnen, Taxis, Mietwagen: Sie alle unterliegen Regeln. Und diese Regeln stehen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Es ist so etwas wie das Grundgesetz der Personenbeförderung. Das Problem: Das Gesetz regelt nicht alles. Durch die Digitalisierung sind in den letzten Jahren zahlreiche neue Mobilitätsangebote entstanden. Es geht dabei um Pooling-Angebote von privaten Anbietern oder von öffentlichen Verkehrsbetrieben, zum Beispiel MOIA oder BerlKönig, bei denen sich mehrere Kunden einen Fahrdienst teilen.

Es geht dabei auch um App-basierte Mietwagenunternehmen wie zum Beispiel Uber oder Free Now. Sie alle erweitern unsere Mobilitätsmöglichkeiten und können in Kombination mit den bestehenden Angeboten dafür sorgen, dass weniger Menschen auf das eigene Auto angewiesen sind. Gleichzeitig sorgt diese Entwicklung aber für große Unterschiede bei den verschiedenen Verkehrsarten, mit Vor- und Nachteilen auf beiden Seiten: So können Mietwagenanbieter mit Fahrer wie Uber zum Beispiel ihre Preise frei festlegen, Taxis dürfen das nicht. Taxis unterliegen der Beförderungspflicht, Mietwagenanbieter haben dagegen eine sogenannte „Rückkehrpflicht“, sie müssen nach jeder Fahrt an den Stammsitz zurückzukehren, sofern nicht unmittelbar ein Folgeauftrag vorliegt. Sie dürfen nicht am Straßenrand oder gar an Taxiständen auf neue Fahrgäste warten.

Fairer Wettbewerb und Innovationsmöglichkeiten

Mit einer Novelle sorgt die Koalition nun für ein digitales Update des PBefG und bezieht die neuen Mobilitätsformen explizit mit in das Gesetz ein. Das Ziel: Faire Regeln und eine klare Abgrenzung der verschiedenen Mobilitätsangebote untereinander. „Wir brauchen einen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsarten, der Innovationsmöglichkeiten bietet, aber nicht zu Lasten der Beschäftigten und etablierten ÖPNV-Verkehre geht“, sagt Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

Mit der Reform will die Koalition die bedarfsgesteuerte und ökologische Nahmobilität grundsätzlich erleichtern. Auch im ländlichen Raum soll es neue Formen des Linienverkehrs geben. Mit kleineren, flexibleren Fahrzeugen im Regelbetrieb, die dann kommen, wenn sie gebraucht werden. Ohne feste Routen und mit Bestellung per Smartphone-App.

Gleichzeitig erhalten die Kommunen eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Angebote, um etablierte Verkehrsformen nicht zu kannibalisieren. Sie können jetzt insbesondere auch im Mietwagenbereich effektiv über die Erhebung von Mobilitätsdaten kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Außerdem werden Betreiber von Mobilitätsplattformen genehmigungspflichtig, so dass es hier nicht mehr zu Wildwuchs kommt.

Das Taxigewerbe wird hingegen gestärkt. Es soll weniger Regeln unterliegen als bisher und mehr Möglichkeiten erhalten insbesondere im Tarifbereich: Künftig können die zuständigen Genehmigungsbehörden die Taxitarifpflicht durch einen kommunal festgelegten Tarifkorridor mit Höchst- und Mindestpreisen lockern sowie zu häufig frequentierten Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festlegen. Gleichzeitig soll die Ortskundeprüfung für Taxifahrer abgeschafft und eine Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgeräts eingeführt werden.

„Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist ein Baustein für die kommunale Verkehrswende unter fairen Wettbewerbsbedingungen“, sagt Sören Bartol. „Damit legen wir einen für Unternehmen, Kommunen und Beschäftigte modernen und verlässlichen Rechtsrahmen für den Personenverkehr vor.“

Die Kinder- und Jugendhilfe soll verbessert werden: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen. Die Hilfen sollen künftig aus einer Hand kommen. 

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf, gut aufzuwachsen. Doch nicht alle haben die gleichen Startvoraussetzungen. So leben in Deutschland 360.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Es gibt drei bis vier Millionen Kinder, deren Vater oder Mutter unter einer psychischen Krankheit leidet.

Immer wieder gibt es in Familien Notsituationen, in denen sie Hilfe von Beratungsstellen oder vom Jugendamt brauchen. Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) will die Koalition die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelnDas Gesetz, das diese Woche vom Bundestag beschlossen wurde, ist das Ergebnis eines einjährigen Dialogprozesses von Bund, Ländern, Kommunen und Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und umfasst fünf Schwerpunkte:

Erstens einen besseren Kinder- und Jugendschutz. So soll es künftig bei Kindeswohlgefährdungen eine verstärkte Kommunikation zwischen dem Jugendamt und Fachkräften wie Ärztinnen und Ärzten oder Lehrerinnen und Lehrern geben.  Es wird Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien geben, Heime und Auslandsmaßnahmen werden künftig stärker kontrolliert. Außerdem wird die Zusammenarbeit von Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Jugendämtern verstärkt.

Zweitens verbessert das neue Gesetz die finanzielle Situation von Kindern und Jugendlichen. Wer in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwächst, muss sich künftig mit maximal 25 Prozent des Einkommens, statt wie bisher 75 Prozent, an den Kosten beteiligen. So bleibt mehr von dem Geld, das man sich zum Beispiel im Ferienjob verdient hat.  Eltern bekommen einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und Förderung der Beziehung zum Kind. Das Familiengericht kann unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, dass ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft bei seinen Pflegeeltern bleibt. 

Hilfen aus einer Hand

Drittens sorgt das neue KJSG dafür, dass Hilfen künftig aus einer Hand kommen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern sollen auch von der Kinder- und Jugendhilfe beraten werden. Ab 2024 begleiten sie Verfahrenslotsen des Jugendamtes. Ziel ist es, dass ab 2027 die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder, mit oder ohne Behinderungen, zuständig ist.

Der vierte Kernpunkt des Gesetzes ist die Unterstützung: Künftig sollen Familien, Kinder und Jugendliche schnell und unbürokratisch Hilfe in Notsituationen bekommen. Eine örtliche Erziehungsberatungsstelle hilft bei der Bewältigung des Alltags in schwierigen Situationen, etwa bei psychischen Erkrankungen. So können etwa Patinnen und Paten einspringen, um regelmäßig Essen zu kochen oder Kinder zur Schule zu bringen.

Fünftens sieht das Gesetz vor, Familien und junge Menschen stärker zu beteiligen. So sollen unabhängige Ombudsstellen beraten und Konflikte mit dem Jugendamt klären. Die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und in Pflegefamilien werden verbessert. Zudem bekommen Kinder und Jugendliche einen Beratungsanspruch. Die Formen der Selbstvertretung von Kindern und Jugendlichen, von Eltern und Pflegeeltern werden gestärkt.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, die stärkere Beteiligung und die Hilfen aus einer Hand: „Das neue Gesetz macht die Kinder- und Jugendhilfe besser: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen“, erklärt Sönke Rix, der kinder- und jungendpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

 


 

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