Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 8/2021

Der Schutz der Beschäftigten ist wichtiger als Profitmaximierung, die Interessen von Kindern und Familien sind zentral: Diese Punkte hat die SPD-Fraktion im Infektionsschutzgesetz durchgesetzt.

Noch immer stecken sich sehr viele Menschen mit dem Corona-Virus an. Ärzte und Pflegekräfte klagen über Engpässe auf den Intensivstationen. Mehr als 80.000 Menschen sind bereits durch das Virus gestorben.

Mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes werden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen und die Lage in den Griff zu bekommen. Es ist am Mittwoch vom Bundestag verabschiedet worden.

Nach langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner und in enger Abstimmung mit den Bundesländern hat die SPD-Fraktion einen sehr guten Kompromiss erreicht. Erstmals wird es bundeseinheitliche Regeln geben und keinen Flickenteppich mehr. Alle notwendigen Einschränkungen müssen einheitlich, transparent und nachvollziehbar sein.

In den Verhandlungen war es allein die SPD-Fraktion, die sich für verpflichtenden Arbeitnehmerschutz durch Arbeitgeber, für Kinder und Jugendliche und ihre Familien sowie einen besseren Grundrechtsschutz eingesetzt hat. Im Einzelnen konnte sie folgendes Paket verhandeln:

  • Unabhängig von der Inzidenz werden die Unternehmen beim Thema Arbeitsschutz noch stärker in die Pflicht genommen. Denn auch am Arbeitsplatz gilt, dass Kontakte drastisch reduziert werden und sicherer gemacht werden müssen. Deshalb wird Homeoffice, wo es möglich ist noch verbindlicher als bisher vorgeschrieben. Arbeitgeber werden verpflichtet, den Beschäftigten zweimal (statt nur einmal) pro Woche einen Corona-Test anzubieten, wo Homeoffice objektiv nicht möglich ist. Schutz der Beschäftigten ist wichtiger als Profitinteressen der Unternehmen.
  • Der SPD-Fraktion war es dabei wichtig, dass bei den Kontaktbeschränkungen das Prinzip „Außen vor Innen“ greift. Deshalb ist Sport und Bewegung im Freien weiter möglich. Kinder können in Gruppen bis zu 5 Kindern gemeinsam mit einem getesteten Trainer im Freien Sport treiben.
  • Ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Landkreis müssen Geschäfte und Einrichtungen schließen,private Zusammenkünfte werden begrenzt. Zudem wird eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eingeführt. Zwischen 22.00 und 24.00 Uhr kann eine Person aber weiterhin Spazieren gehen oder Sport treiben. „Test, click and meet“ wird bei einer Inzidenz von 100 bis150 weiter möglich sein, und Abhol- und Lieferdienste bleiben erlaubt. Die Notbremse wirkt unmittelbar, aber die SPD-Fraktion hat die Möglichkeit zur vorbeugenden Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht durchgesetzt.
  • Um Schülerinnen und Schüler, insbesondere aber auch ihre Eltern und das Schulpersonal zu schützen, gehen Schulen im Inzidenzbereich von 100-165 in den Wechselunterricht und müssen ab einer Inzidenz 165 in den Distanzunterricht.
  • Viele Familien leiden unter Doppelbelastung von Homeoffice und Homeschooling. Um hier etwas Erleichterung zu schaffen, wird der Rechtsanspruch auf Kinderkrankentagegeld ausgeweitet: künftig sind 30 Tage pro Kind möglich (10 mehr als bisher), für Alleinerziehende 60 Tage (20 mehr als bisher).
  • Die Einschränkungen sind bis zum 30. Juni befristet. Außerdem wird es Ausnahmen für geimpfte Personen geben, die in einer Rechtsverordnung des Bundes geregelt werden sollen. Diese bedarf der Zustimmung des Bundestages.
  • Auch für Menschen mit Behinderung hat die SPD-Fraktion Verbesserungen erreicht: die Assistenzkräfte zählen nunmehr mit den Betreuten wie ein Haushalt.
  • Nichts wird beschlossen ohne die Zustimmung des Bundestages. Es gibt also keinen Blankoscheck für die Regierung.

Um die Corona-Pandemie zu bekämpfen und ihre Folgen abzufedern, schafft die Koalition den nötigen finanziellen Spielraum. Die SPD-Fraktion fordert zudem ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche. 

Die Pandemie hat uns weiterhin fest im Griff. Daher muss die Koalition nach wie vor alles unternehmen, um die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen abzufedern. Dass wir die finanzielle Kraft dafür haben, zeigt der Nachtragshaushalt, der am Freitag verabschiedet wurde. Insgesamt 60,4 Milliarden Euro nimmt die Regierung zusätzlich in die Hand, um Deutschland weiterhin gut durch die Krise zu bringen. Die Nettokreditaufnahme wird somit von 179,8 Milliarden Euro auf 240,2 Milliarden Euro erhöht.

Weitere Hilfs- und Schutzmaßnahmen, der verlängerte Lockdown, die verschlechterte konjunkturelle Lage sowie eine neue Test- und Impfstrategie – zentrale Bausteine für die Bekämpfung der Pandemie – führen zu höheren notwendigen Ausgaben und geringeren Einnahmen, als im Bundeshaushalt 2021 unterstellt wurden.

Impfstoffbeschaffung und Teststrategie

Allein die Mittel für den Gesundheitsschutz zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Einzelplan des Bundesministeriums für Gesundheit werden um 14,6 Milliarden Euro erhöht. Darunter fallen zusätzliche Mittel zur Impfstoffbeschaffung, zur Teststrategie und für weitere Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser. Auch bei den Wirtschaftshilfen wird noch einmal nachgesteuert. Diese werden um 25,5 Milliarden Euro auf 65 Milliarden Euro erhöht. Damit ist es möglich, die Überbrückungshilfen III für Unternehmen inhaltlich zu optimieren und über den vormals geplanten 30. Juni 2021 hinaus zu gewähren.

Die Pandemie zu bewältigen bedeutet viel mehr, als Zuschüsse auszuzahlen oder den Gesundheitssektor zu stärken. Daher ist es der SPD-Fraktion ein großes Anliegen, im Familien- als auch Bildungsbereich tätig zu werden. Im Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, und Jugend werden im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zusätzlich 78,5 Millionen Euro zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie bereitgestellt.

Damit werden Vorhaben im Bereich der Ferienfreizeiten, Sprach-Kitas, der Mehrgenerationenhäuser oder auch der Stiftung Frühe Hilfe genehmigt. Im Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung werden zusätzliche Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie im Bereich der allgemeinen Bildung ausgebracht.

SPD-Fraktion fordert Aufholpaket

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert zudem ein „Corona-Aufholpaket“ für die junge Generation. Damit sollen Kinder und Jugendliche, die in Pandemiezeiten viel verpasst haben, Versäumtes schnellstmöglich nachholen können. Alle Kinder sollen ihre Bildungsziele erreichen und sich persönlich verwirklichen können. Die SPD-Abgeordneten fordern zwei Milliarden Euro für Unterstützung in Schulen, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Corona-Auszeiten, Feriencamps und Freizeiten sowie bezahlbare Ferienangebote.

Mit dem Nachtragshaushalt wird auch die finanzielle Grundlage für einen neuen Sonderfonds „Kultur“ geschaffen, den Olaf Scholz und das Bundesfinanzministerium konzipiert haben. 2,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, um einerseits Kulturveranstaltungen finanziell zu unterstützen, die Corona-bedingt mit niedrigerer Frequentierung stattfinden sollen. Andererseits soll es eine Ausfallabsicherung für Veranstalter geben, damit ihnen bei pandemiebedingter Veranstaltungsabsagen oder Teilabsagen geholfen wird.

Für diesen Nachtragshaushalt muss erneut von der sogenannten „Schuldenbremse“ über die im Grundgesetz dafür vorgesehen Ausnahmeregelung abgewichen werden. Die Regelgrenze der Schuldenregel wird nunmehr um 216,370 Milliarden Euro überschritten.

 

Nach den Korruptionsskandalen in der Unionsfraktion hat die SPD-Fraktion eine eindeutige Verschärfung der parlamentarischen Transparenzregeln bei Nebeneinkünften und Aktienoptionen durchsetzen können.

Die Koalition hat sich darauf geeinigt, die parlamentarischen Transparenzregeln deutlich zu verschärfen. Es handelt sich dabei um eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion nach den Korruptionsskandalen in den Reihen der Unionsfraktion. Seit Jahren fordert die SPD-Fraktion eine umfassende Reform der Transparenzregeln. Nach mehreren Verhandlungen im März konnte sie sämtliche Forderungen in diesem Bereich durchsetzen.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Durch das Fehlverhalten von einigen Unionsabgeordneten ist Vertrauen zerstört worden. Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag diese Woche in Erster Lesung beraten hat, wird unsere parlamentarische Demokratie gestärkt.

„Ich bin froh, dass wir uns nach vielen Jahren harter Diskussionen nun schnell auf diese deutlich verschärften Regeln für mehr Transparenz im Bundestag geeinigt haben. Ich hoffe, dass damit fahrlässig verspieltes Vertrauen in Politik zurückgewonnen werden kann“, sagt Rolf Mützenich, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

Die Reform im Einzelnen:

  1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro (bisher 10.000 Euro) übersteigen.
  2. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften werden künftig bereits ab fünf Prozent (bislang: 25 Prozent) der Gesellschaftsanteile veröffentlicht.
  3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden veröffentlicht.
  4. Aktienoptionen werden künftig veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.
  5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist und zehn Prozent der Aufwandsentschädigung nicht übersteigt.
  6. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.
  7. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft zu geschäftlichen Zwecken missbrauchen, gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte oder gegen das Verbot der Honorare für Vortragstätigkeiten verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
  8. Als zusätzliche Sanktion für diese Fälle kann auch ein Ordnungsgeld bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung verhängt werden.
  9. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.

Darüber hinaus will die SPD-Fraktion § 108e StGB (Abgeordnetenbestechlichkeit und -bestechung) reformieren. Hierzu laufen bereits Gespräche. Auch wird die Koalition zeitnah weitere Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen.

Alle Bürger*innen erhalten das Recht auf einen Breitbandanschluss. Neue Investitionsanreize sollen den Glasfaserausbau beschleunigen. Zudem wird der Verbraucherschutz bei Mobilfunkverträgen verbessert.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben künftig einen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss. Das sieht ein neues Gesetz zur Modernisierung der Telekommunikation (TKMoG) vor, das der Bundestag jetzt beschlossen hat. Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von schnellen Gigabit- und Mobilfunknetzen verbessert und der Verbraucherschutz gestärkt.

Ohne schnelles Internet geht heute nichts mehr. Allerdings führt uns nicht erst die Corona-Pandemie vor Augen, dass Deutschland bei der flächendeckenden Versorgung von hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen, insbesondere Glasfasernetzen, immer noch erheblichen Nachholbedarf hat.

Im Festnetzbereich geht das TKMoG deshalb die Probleme an, die derzeit in der Praxis zu Verzögerungen beim Glasfaserausbau führen: So werden die Genehmigungsverfahren für Bauanträge beschleunigt und die begrenzten Tiefbaukapazitäten entlastet, indem der Einsatz alternativer Verlegeverfahren erleichtert wird.

Um den Inhouse-Glasfaserausbau voranzubringen, wird außerdem die 40 Jahre alte sogenannte TV-Umlage durch ein modernes Glasfaser-Bereitstellungsentgelt ersetzt. Das Ziel: neue Infrastruktur durch mehr Wettbewerb. Die Neuregelung schafft einen klaren Investitionsanreiz für Vermieterinnen und Vermieter: Wenn sie ein Telekommunikationsunternehmen mit dem Ausbau von Glasfaserleitungen beauftragen, können die Kosten auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Die Belastung für Mieterinnen und Mieter darf dabei monatlich fünf Euro nicht überschreiten und ist in der Regel auf fünf Jahre begrenzt. Nur in Ausnahmefällen darf bis zu neun Jahre umgelegt werden.

Mit der Verankerung des Open-Access-Ansatzes, also der verpflichtenden Ermöglichung des Zugangs zur Glasfaser-Infrastruktur für Dritte, wird mehr Wettbewerb auf dem Markt der Diensteanbieter geschaffen. Das verbessert die Wahlfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich.

Auch im Mobilfunkbereich wird der Ausbau hochleistungsfähiger Netze vorangetrieben, um gerade auch in ländlichen Räumen eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird es zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene und erschwingliche Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten geben. Alle Bürgerinnen und Bürger erhalten das Recht auf die Bereitstellung eines Breitbandinternetzugangs, der die wirtschaftliche und soziale Teilhabe garantiert und niemanden von der digitalen Daseinsvorsorge abschneidet.

Hinzu kommen weitere deutliche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

  • ein telefonisch geschlossener Vertrag über Telekommunikationsdienste rechtlich wirksam wird, muss dieser den Verbraucherinnen und Verbrauchern in klarer und verständlicher Weise schriftlich zur Verfügung gestellt werden und von den Kundinnen und Kunden schriftlich genehmigt werden.
  • Die anfängliche Vertragslaufzeit von Mobilfunk- und Internetverträgen darf maximal 24 Monate betragen. Anbieter werden verpflichtet, immer auch Verträge mit einer anfänglichen Laufzeit von maximal 12 Monaten anzubieten. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit sind die Verträge künftig monatlich kündbar und verlängern sich nicht wie bisher um weitere zwölf Monate.
  • Außerdem haben Nutzerinnen und Nutzer künftig Ansprüche auf Entschädigung beziehungsweise Minderung, wenn Störungen nicht rasch behoben werden oder vertraglich zugesicherte Leistungen nicht vollumfänglich erbracht werden.

Auch in Punkto Sicherheit und Strafverfolgung bleibt die Balance mit dem Schutz des Kommunikationsgeheimnisses und der persönlichen Daten gewahrt. Hier konnten in den Verhandlungen Regeln entwickelt werden, die auf Basis europäischer Standards die rechtmäßige Telekommunikationsüberwachung ermöglichen, ohne die Sicherheit der Netze in Frage zu stellen.

Das Telekommunikations-Modernisierungsgesetz (TKMoG) bringt den dringend erforderlichen Ausbau der digitalen Infrastruktur entscheidend voran, setzt gezielte Anreize für Innovationen, verbessert die Glasfaseranbindung von Wohnungen und stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Bereich der Telekommunikation. Damit macht die Koalition das Telekommunikationsrecht in Deutschland fit für die Zukunft.

Große in Deutschland ansässige Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihre gesamten Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen hin zu überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Große Unternehmen werden künftig gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten zu gewährleisten. Die Koalition hat dafür das sogenannte Lieferkettengesetz in den Bundestag eingebracht.

Den Plänen zufolge werden große in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet, ihre gesamten Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken hin zu überprüfen. Sollten Missstände festgestellt werden, beispielsweise Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit oder auch die Vergiftung von Trinkwasser-Ressourcen, dann müssen diese abgestellt werden. Laut Gesetzentwurf sollen die Regeln ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten gelten.

Bußgelder bis zu acht Millionen Euro möglich

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird die Unternehmen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes aktiv unterstützen. Gleichzeitig soll es die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren und bei Verstößen Zwangs- und Bußgelder verhängen können. Bei schweren Verstößen gegen Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen demnach künftig mit Bußgeldern bis zu acht Millionen Euro rechnen.

Bei mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz können diese auch bis zu zwei Prozent des weltweiten durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen, etwa wenn trotz bekannter Menschenrechtsverletzungen ein Unternehmen keine Abhilfemaßnahmen ergriffen hat.

Darüber hinaus sollen Unternehmen ab einer Bußgeldhöhe von 175 000 Euro für bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können. NGOs und Gewerkschaften sollen zudem die Möglichkeit bekommen, von Menschenrechtsverletzungen Betroffene in Deutschland vor Gericht zu vertreten.

Gesetz schafft fairen Wettbewerb

Auf die Einführung eines solchen Gesetzes hatte die SPD-Bundestagsfraktion schon in den Koalitionsverhandlungen gedrungen, weil die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft auf die im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte festgelegten Sorgfaltspflichten nicht von allen Unternehmen eingehalten wird.

Das Gesetz schafft somit auch faire Wettbewerbsbedingungen für all jene Unternehmen, die ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten bereits erfüllen. Profitmaximierung durch Hungerlöhne, ausbeuterischer Kinder- und Zwangsarbeit wird eine Ende gemacht.

Mit dem Gesetz übernimmt die deutsche Wirtschaft künftig noch mehr Verantwortung für menschenwürdige Arbeitsbedingungen auch in anderen Ländern. Bürgerinnen und Bürger können dann davon ausgehen, dass sie Produkte kaufen, die nicht unter Verletzung von Menschenrechten erstellt wurden.

Die Kinder- und Jugendhilfe wird verbessert: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen. Die Hilfen sollen künftig aus einer Hand kommen.

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf, gut aufzuwachsen. Doch nicht alle haben die gleichen Startvoraussetzungen. So leben in Deutschland 360.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Es gibt drei bis vier Millionen Kinder, deren Vater oder Mutter unter einer psychischen Krankheit leidet.

Immer wieder gibt es in Familien Notsituationen, in denen sie HIlfe von Beratungsstellen oder vom Jugendamt brauchen. Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) will die Koalition die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln. Das Gesetz, das in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet wurde, ist das Ergebnis eines einjährigen Dialogprozesses von Bund, Ländern, Kommunen und Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und umfasst fünf Schwerpunkte.

Erstens einen besseren Kinder- und Jugendschutz. So soll es künftig bei Kindeswohlgefährdungen eine verstärkte Kommunikation zwischen dem Jugendamt und Fachkräften wie Ärztinnen und Ärzten oder Lehrerinnen und Lehrern geben. Es wird Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien geben, Heime und Auslandsmaßnahmen werden künftig stärker kontrolliert. Außerdem wird die Zusammenarbeit von Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Jugendämtern verstärkt.

Bessere finanzielle Situation

Zweitens verbessert das neue Gesetz die finanzielle Situation von Kindern und Jugendlichen. Wer in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwächst, muss sich künftig mit maximal 25 Prozent des Einkommens, statt wie bisher 75 Prozent, an den Kosten beteiligen. So bleibt mehr von dem Geld, das man sich beispielsweise im Ferienjob verdient hat.

Eltern bekommen einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und Förderung der Beziehung zum Kind. Das Familiengericht kann unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, dass ein Kind oder Jugendlicher dauerhaft bei seinen Pflegeeltern bleibt. Junge Volljährige erhalten einen besseren Anspruch auf Fortsetzung der Hilfen. Sie können auch künftig in die Pflegefamilie oder Wohngruppe zurückkehren, wenn der Schritt in die Selbständigkeit noch nicht gelingt.

Drittens sorgt das neue KJSG dafür, dass Hilfen künftig aus einer Hand kommen sollen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern werden künftig auch zu Leistungen der Eingliederungshilfe von der Kinder- und Jugendhilfe beraten. Verpflichtend ab 2024, freiwillig auch schon früher stehen ihnen Verfahrenslotsen des Jugendamtes zur Seite. Ziel ist es, dass ab 2028 die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder, mit oder ohne Behinderungen, zuständig ist.

Der vierte Kernpunkt des Gesetzes ist der Ausbau von Unterstützungsstrukturen: Künftig sollen Familien, Kinder und Jugendliche schnell und unbürokratisch Hilfe in Notsituationen bekommen. Eine örtliche Erziehungsberatungsstelle hilft bei der Bewältigung des Alltags in schwierigen Situationen, etwa bei psychischen Erkrankungen. So können etwa Patinnen und Paten einspringen, um regelmäßige Essen zu kochen oder Kinder zur Schule zu bringen. Die Aufgaben zur Förderung der Erziehung in der Familie werden klarer gefasst, Schulsozialarbeit im Gesetz verankert.

Mehr Beteiligung

Fünftens sieht das Gesetz vor, Familien und junge Menschen stärker zu beteiligen. So sollen unabhängige Ombudsstellen in Konflikten mit dem Jugendamt oder mit Leistungserbringern beraten und vermitteln. Die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Pflegefamilien werden verbessert. Zudem bekommen Kinder und Jugendliche einen Beratungsanspruch. Selbstvertretungsorganisationen von Kindern und Jugendlichen, von Eltern und Pflegeeltern werden gestärkt.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, die stärkere Beteiligung und die Hilfen aus einer Hand: „Das neue Gesetz macht die Kinder- und Jugendhilfe besser: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen“, erklärt Sönke Rix, der kinder- und jungendpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.

Mit sogenannten Share deals umgehen Immobilienkonzerne seit Jahren die fällige Grunderwerbsteuer. Nun wird dies erschwert – ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu mehr Steuergerechtigkeit.

Immobilienkonzerne umgehen seit Jahren die fällige Grunderwerbsteuer. Dies geschieht mittels sogenannter „Share Deals“, die es den Investoren ermöglichen, die Wohnobjekte erst in eine Firma zu überführen und im Anschluss Anteile (im Englischen „Shares“) dieser Firma zu verkaufen. Durch diesen Steuertrick haben die Länder Mindereinnahmen bei der Grunderwerbsteuer von bis zu einer Milliarde Euro im Jahr.

Von den Wohnungen, die zwischen 2007 bis 2017 die Besitzer:innen wechselten, wurden rund 65 Prozent mithilfe eines Share Deals verkauft. In 46 Prozent dieser Fälle lag der verkaufte Anteil unter 95 Prozent. Das ist die Hürde, die es bisher erlaubt, die Grunderwerbsteuer zu umgehen.

Um diese Steuerumgehung einzudämmen, werden nun die geltenden Bedingungen verschärft. Künftig wird Grunderwerbsteuer bereits dann fällig, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren erworben werden. Damit ist das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, das diese Woche verabschiedet wurde, ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu mehr Steuergerechtigkeit.

Darin wird auch geregelt, dass Anteilseigner:innenwechsel in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften zukünftig erfasst und die Fristen, innerhalb derer es zur Grunderwerbsteuerpflicht kommt, von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Die Grunderwerbsteuer soll also fällig werden, wenn innerhalb von 10 Jahren (bisher 5 Jahren) mehr als 90 Prozent (bisher 95 Prozent) der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Personen- oder Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen.

Es ist kein Geheimnis, dass die SPD-Fraktion eine noch verbindlichere Regelung zur Bekämpfung von Steuervermeidung mittels Share Deals wollte. Die SPD-Fraktion hat im parlamentarischen Verfahren gefordert, dass Share Deals künftig bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Gesellschaftsanteile der Grunderwerbsteuer unterliegen, um letztlich dieses Steuerschlupfloch zu schließen. Leider hat die CDU/CSU diese Forderung abgelehnt und damit eine noch effektivere Regelung verhindert.

Für Menschen mit Behinderungen wird der Alltag verbessert: Sie bekommen mehr Rechte bei Arbeit und Ausbildung, und Assistenzhunde dürfen auch Behörden und Arztpraxen betreten. 

Die Koalition stärkt die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hierzu hat der Bundestag jetzt das sogenannte Teilhabestärkungsgesetz beschlossen, das Bundesozialminister Hubertus Heil vorgelegt hatte.

Das Gesetz bündelt eine Reihe von Neuregelungen: So haben Assistenzhunde künftig auch Zutritt zu allgemein zugänglichen Einrichtungen, etwa Behörden, Arztpraxen oder Geschäften. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen müssen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten – insbesondere für Frauen. Damit wird eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt.

Weitere Regelungen betreffen Ausbildung und Arbeit: Wer im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist, kann künftig über das sogenannte Budget für Ausbildung gefördert werden. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen. Jobcenter sollen zudem Rehabilitanden so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion wichtige Verbesserungen erreicht. So wird etwa das betriebliche Eingliederungsmanagement gestärkt, indem eine zusätzliche Vertrauensperson des oder der Beschäftigten hinzugezogen werden kann. Außerdem wird es für Arbeitgeber:innen einheitliche Ansprechstellen geben, die unabhängig und trägerübergreifend in Fragen von Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen als Ansprechpartner:innen und Lots:innen zur Verfügung stehen.

 


 

Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald