Rita Schwarzelühr-Sutter – Newsletter 9/2021

Vollständig geimpfte und genesene Menschen erhalten künftig mehr Freiheiten: Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren sollen für sie nicht mehr gelten.

Immer mehr Menschen in Deutschland erhalten eine Impfung gegen das Coronavirus. Sie sind damit nicht nur besser geschützt vor einer Ansteckung mit dem Virus, sondern von ihnen geht auch nachweislich eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr aus. Das gilt ebenso für Menschen, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben und genesen sind. Gleichzeitig ist damit klar, dass die besonders grundrechtssensiblen Beschränkungen für diese Menschen aufgehoben werden müssen. Denn Grundrechte dürfen in unserem Rechtsstaat nur so lange eingeschränkt werden wie unbedingt nötig.

Die Koalition hat deshalb die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung auf den Weg gebracht, die Bundestag und Bundesrat in dieser Woche beschlossen haben. Sie sieht unter anderem vor, dass für vollständig geimpfte und genesene Personen die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht mehr gelten. Außerdem müssen diese Bürger:innen kein negatives Testergebnis mehr vorzeigen, wenn sie beispielsweise zum Friseur oder in ein Geschäft gehen wollen.

„Von Geimpften und Genesenen gehen nur geringe Gefahren aus, deshalb sind Kontaktbeschränkungen oder Ausgangsbeschränkungen für sie weder notwendig noch begründbar“, sagt dazu der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Fechner. „Wir haben in schnellen Verfahren Grundrechte der Bürger eingeschränkt, ebenso zügig müssen wir jetzt die nicht mehr notwendigen Beschränkungen aufheben.“

Geimpfte und Genesene könnten sich dann etwa mit weiteren Geimpften treffen und würden bei Treffen mit Ungeimpften im Familien- oder Freundeskreis nicht mitgezählt. Nach Reisen müssten sie nicht in Quarantäne – es sei denn sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein.

Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen allerdings weiter gelten. «Der Erfolg der Impfungen bedeutet nicht, dass wir achtlos werden dürfen», betonte Lambrecht. Die Pandemie sei noch nicht überstanden und ein individuelles Restrisiko der Übertragbarkeit bestehe auch bei Geimpften und Genesenen.

Als Beleg für eine vollständige Impfung soll ein Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert werden. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Dies ist meist die zweite Spritze, beim Präparat von Johnson & Johnson reicht eine. Dass man genesen ist, soll man ebenfalls belegen müssen – und zwar mit einem Nachweis eines positiven PCR-Labortests, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Das Baulandmobilisierungsgesetz sorgt dafür, dass mehr bezahlbare Wohnungen gebaut und genutzt werden können. Mieter werden auch besser vor Verdrängung geschützt.

In Deutschland sollen mehr bezahlbare Wohnungen gebaut und genutzt werden können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in den Ballungsgebieten und in wachsenden Städten und Gemeinden.

Die Bundesregierung hat entscheidende Gesetzesänderungen für eine gemeinwohlorientiertere Bodenpolitik und einen besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Entwurf zum Baulandmodernisierungsgesetz wurde diese Woche vom Bundestag verabschiedet.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz tritt das größte baupolitische Vorhaben der Legislatur tritt in Kraft. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das Gesetz mehr Wohnraum und besseren Schutz vor Verdrängung“, sagt Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

Das Gesetz soll es möglich machen, dass in Deutschland mehr bezahlbare Wohnungen gebaut und genutzt werden können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in den Ballungsgebieten und in den wachsenden Städten und Gemeinden. Um dies möglich zu machen, hat die SPD-Bundestagsfraktion in zahlreichen Gesprächen, in der Baulandkommission und im Koalitionsausschuss gerungen.

In Zukunft wird es wesentlich schwieriger, bezahlbare Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus in teure Eigentumswohnungen umzuwandeln. Denn das würde bedeuten, dass die neuen Vermietenden die Miete erhöhen, um die Investitionen auszugleichen. Es kann nicht sein, dass dadurch viele Menschen aus ihren vier Wänden vertrieben werden.

Diese Regelung gilt in Zukunft nicht nur in den Millieuschutzgebieten, sondern generell in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Die Regelung ist – wie die Mietpreisbremse – zunächst befristet bis Ende 2025.

Kommunen können Eigentümer zum Bauen verpflichten

Zudem können Städte und Gemeinden in angespannten Wohnungsmärkten leichter ein Baugebot erlassen. Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brachliegen gelassen werden, kann die Stadt den Eigentümer künftig mit Hinweis auf den Wohnungsmangel dazu verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Wenn der Eigentümer nicht bauen möchte, kann die Stadt das Grundstück übernehmen – auch zugunsten einer gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft, die dort bauen will.

Ein sozialeres Bodenrecht

Die SPD-Fraktion begrüßt insbesondere, dass Schritte zu einem sozialeren Bodenrecht gegangen werden: Durch die Stärkung der Kommunen bei den Vorkaufsrechten, der Erleichterung von Baugeboten und dem neuen sektoralen Bebauungsplan können Kommunen auch in Innenstadtbereichen bestimmen, dass ein Mindestanteil an bezahlbaren Wohnungen und Sozialwohnungen gebaut werden muss.

Mit dem nun vorgelegten Baulandmobilisierungsgesetz wird das Bauplanungsrecht insgesamt deutlich sozialer und Kommunen ein deutlich größeres Instrumentarium für eine nachhaltige Flächenentwicklung an die Hand gegeben.

Das Recht der Arbeitnehmer, im Unternehmen mitzubestimmen, wird zunehmend in Frage gestellt. Nun sollen die Betriebsräte gestärkt und fit für die Zukunft gemacht werden. Die Verbesserungen im Überblick.

„Überall, wo es Betriebsräte und mit ihnen betriebliche Mitbestimmung gibt, ist Arbeit sicherer und besser geschützt. Aber betriebliche Mitbestimmung fällt nicht vom Himmel, sondern musste und muss weiter hart erkämpft werden. Und sie wird immer noch fast täglich in Frage gestellt und Mitbestimmungsrechte unterlaufen oder Mitbestimmung gar aktiv verhindert“, sagt Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, besser geschützt werden und mehr Rechte bekommen. Dazu hat Arbeitsminister Hubertus Heil ein Gesetz zur Betriebsrätemodernisierung entworfen, das der Bundestag in dieser Woche in erster Lesung beraten hat. Das sind die wichtigsten Verbesserungen:

Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens

Betriebsratswahlen sind zentral für die Legitimation der Betriebsräte. Für kleinere Betriebe gibt es ein vereinfachtes Wahlverfahren, es ist schneller und braucht weniger Formalitäten. Dieses vereinfachte Verfahren sollen mehr Beschäftigte und Betriebe nutzen können: Denn die Erfahrungen in den Betrieben, die das vereinfachte Verfahren nutzen, zeigen: Es macht Betriebsratsgründungen leichter.

Einfacher Wahlvorschläge machen

Damit wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen Wahlvorschläge zur Wahl eines Betriebsrats machen können, müssen Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. So müssen in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten keine Unterschriften mehr vorliegen, in Betrieben mit mehr als 20 bis 100 Beschäftigten reichen künftig schon zwei unterstützende Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder zwanzigste Wahlberechtigte seine Unterstützung dokumentieren, 50 Unterschriften reichen immer.

Mehr Schutz für Betriebsratsgründer*innen vor Kündigungen

Gerade bei Neugründungen von Betriebsräten wird immer wieder versucht, eine Wahl zu verhindern und Initiator*innen zu kündigen. In einer Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter (IGM, IGBCE, NGG) gab es bei jeder siebten erstmaligen Betriebsratswahl Behinderungsversuche durch den Arbeitgeber. Deshalb soll es mehr Schutz für die Betriebsratswahl geben, insbesondere vor Kündigungen.

Bisher gibt es nur für die ersten drei Personen, die zu einer Wahlversammlung einladen, einen Kündigungsschutz vor ordentlichen Kündigungen. Künftig sollen es sechs Personen sein. Vorbereitungen zu einer Betriebsratswahl und die Versuche, Betriebsratswahlen zu behindern, beginnen aber schon, bevor überhaupt eine Einladung versandt wird.

Daher sollen auch in dieser Vorfeld-Phase Initiator*innen vor ordentlichen verhaltens- und personenbedingten Kündigungen geschützt sein, wenn sie eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit Vorbereitungen zur Gründung eines Betriebsrats beginnen.

Mehr Mitbestimmung bei Weiterbildung

Die SPD-Fraktion will die Rechte der Betriebsräte bei der Weiterbildung stärken und das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung verbessern: Bei Fragen der Berufsbildung soll nicht nur mit dem Arbeitgeber beraten werden können, sondern es müssen sich beide Seiten auch auf konkrete Weiterbildungsmaßnahmen einigen. Gelingt ihnen keine Einigung, kann jede Seite die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen, um eine Einigung zu erzielen.

Mehr Mitbestimmung bei Anwendungen von künstlicher Intelligenz im Betrieb

Künstliche Intelligenz (KI) kann bei der Personalauswahl aber auch bei Arbeitsverfahren und -abläufen eingesetzt werden. Es soll daher klargestellt werden, dass der Betriebsrat bei Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen und bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unverändert mitzubestimmen hat, auch wenn KI genutzt wird.

Mehr Mitbestimmung bei mobiler Arbeit

Um betriebliche Regelungen zur mobilen Arbeit zu fördern, schaffen wir ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. So können die Betriebsräte für einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen bei mobiler Arbeit eintreten, um die Interessen der Beschäftigten zu stärken.

Mit einem großen Aktionsprogramm will die Koalition Kinder und Jugendliche unterstützen, pandemiebedingte Lernrückstände wieder aufzuholen. Dafür stellt sie insgesamt zwei Milliarden Euro bereit.

Kinder und Jugendliche sind besonders betroffen von Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie. Es fehlen die Kontakte zu den Freund:innen in der Schule und in der Freizeit. Dazu kann auch der beste Distanzunterricht den täglichen Unterricht im Klassenraum nicht dauerhaft ersetzen. Klassenfahrten, Exkursionen, Urlaube und Sport im Verein sind weggefallen und nicht mehr nachzuholen. Umso mehr muss es jetzt darum gehen, dass Schüler:innen ihre Lernrückstände wieder aufholen können – und sie brauchen neue Angebote für Ferien, Freizeit und Sport.

„Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lebens und Lernens hinnehmen müssen“, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek. Daraus dürften ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und persönlichen Entwicklung sowie im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Für ihn ist klar: „Mit dem nun beschlossenen Aufholprogramm geben wir Schüler:innen die Unterstützung bei der Bewältigung und Rückkehr in den Schulalltag, die sie dringend benötigen. Damit Lernwerkstätten und Sommercamps sowie unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen stattfinden können, gehört auch der verstärkte Einsatz von unterschiedlichem Personal an den Schulen für uns dazu.“

Deshalb hat sich die SPD-Bundestagsfraktion für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stark gemacht. Die Koalition stellt mit dem Programm zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung.

„Weil der Aufholbedarf vor Ort riesig ist, stellen wir mit dem zwei-Milliarden-Paket auch von Bundesseite schnelle und unbürokratische Unterstützungen für junge Menschen zur Verfügung“, sagt Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Der Bund fördert über das Programm Maßnahmen in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören neben dem Abbau von Lernrückständen auch die Förderung frühkindlicher Bildung, Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote sowie die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Schulalltag.

„Kinder- und Jugendliche sollen zusammen herumhängen und toben können. Das war und ist in Corona-Zeiten leider nicht selbstverständlich“ sagt Sönke Rix. „Deshalb fördern wir besonders belastete Familien mit vielseitigen Unterstützungsangeboten. Gerade für sie bauen wir das Bundesprogramm Sprach-Kitas, die Bundesinitiative Frühen Hilfen, den Kinder- und Jugendplan und gemeinnützige Familienferienangebote aus.“

Die Novelle des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes stärkt die Rechte der Nutzer:innen: Sie führt auch die Möglichkeit ein, sich gegen Löschungen von Posts und Kommentaren zu wehren.

In den sozialen Medien sind rechtswidrige Kommentare Postings, die diffamieren, bedrohen oder falsche Nachrichten verbreiten, zunehmend ein Problem, die die demokratische Debattenkultur bedrohen. Um dagagen vorzugehen, trat vor dreieinhalb Jahren das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft.

Anbieter sozialer Netzwerke wie Twitter, Facebook und YouTube sind seitdem verpflichtet, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren. Für nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte haben sie sieben Tage Zeit. Für Verstöße drohen den Unternehmen Bußgelder in Millionenhöhe.

Die Erfahrungen und Berichte der sozialen Netzwerke über den Umgang mit Beschwerden nach dem NetzDG zeigen, dass das Gesetz wirkt und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war.

Jedoch gibt es auch Verbesserungsbedarf. So wird nun mehr Transparenz geschaffen: Berichtspflichten werden konkretisiert und vereinheitlicht, um deren Vergleichbarkeit und Aussagekraft sicherzustellen.

Die Novelle des Gesetzes, die in dieser Woche verabschiedet wurde, führt aber auch die Möglichkeit ein, sich gegen Löschungen von Posts und Kommentaren zu wehren.

In die Kritik geraten war nach der Einführung des Gesetzes das so genannte „Overblocking“. Kritiker fürchten, dass die Anbieter zu viel löschen – auch rechtmäßige Postings – und sehen darin die Meinungsfreiheit gefährdet.

Deshalb werden die Rechte der Nutzer:innen nun gestärkt. Mit einem Wiederherstellungsverfahren können sie sich künftig gegen ungerechtfertigte Löschungen wehren. Konkret soll es ein Gegendarstellungs- und ein sich anschließendes Schlichtungsverfahren geben, in denen die Entscheidungen nochmals überprüft und begründet werden. Eine solche Schlichtung kann eine außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten zwischen Nutzer:innen und dem Anbieter eines sozialen Netzwerkes sein. Zudem wird eine Regelung eingeführt, nach der soziale Netzwerke Forscher:innen Zugang zu Daten erlauben müssen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mit Pflege-Apps oder durch Online-Beratungen mehr Unterstützung in der Alltagsbewältigung. Auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es digital.

Die Corona-Pandemie zeigt: Wir brauchen mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), der in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet wurde, zielt deshalb darauf ab, das Potential einer digitalen Gesundheitsversorgung weiter auszuschöpfen.

Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die bessere Versorgung der Versicherten, die nun auch auf Videosprechstunden von Heilmittelerbringern und Hebammen zurückgreifen können. So können zukünftig gerade Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit Hilfe von Pflege-Apps oder durch Online-Beratungen mehr Unterstützung in der Alltagsbewältigung erhalten.

Auch ist es gelungen, im parlamentarischen Verfahren die Psychotherapie im Rahmen telemediziner Angebote mit einzubinden. Das freut die SPD-Bundestagsfraktion sehr, denn so können die Patientinnen und Patienten, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, in Notfällen auf wichtige Beratung aus der Ferne zählen.

Auch Verordnungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es künftig digital – per Fernbehandlung. Die Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplan erfolgt künftig nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern in eigenen digitalen Apps.

Besonders in Notfällen ist schnelles Handeln gefragt. Wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht zur Verfügung steht, können künftig Notfalldaten oder der Medikationsplan direkt online von Notfallpersonal abgerufen werden. Versicherte bekommen außerdem eine digitale Identität, um sich etwa bei einem Datenzugriff oder einer Videosprechstunde zu legitimieren.

Mit dem Gesetz wird zudem der Kreis der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, die an das digitale Gesundheitsnetz angeschlossen werden, erweitert. Die persönliche Beratung vor Ort wird um eine Beratung aus der Ferne mithilfe digitaler Anwendungen ergänzt, Sicher und effektiv“.

Nachdem zuletzt Plastiktüten und bestimmte Wegwerfartikel, wie Plastikstrohhalme, verboten worden waren, sollen nun auch die Schäden bestimmter Kunststoffprodukte für die Umwelt verringert werden.

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes, der diese Woche vom Bundestag verabschiedet wurde, setzt weitere Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. Nachdem zuletzt Plastiktüten und bestimmte Wegwerfartikel, wie Plastikstrohhalme, verboten worden waren, sollen nun auch die Schäden bestimmter Kunststoffprodukte für die Umwelt verringert werden.

Der Entwurf sieht vor, die Pfandpflicht auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik und alle Getränkedosen auszuweiten. Im To-Go-Bereich müssen zukünftig immer auch Mehrwegbehälter als Verpackungsalternative angeboten werden. Ab 2025 müssen außerdem bestimmte Getränkeflaschen einen Mindestanteil recycelten Kunststoffs enthalten. Betreiber:innen von Online-Markplätzen werden stärker in die Verantwortung genommen und müssen die Einhaltung des Gesetzes auf ihren Plattformen sicherstellen.

Ziel ist, Abfall zu vermeiden und wo das nicht geht, ihn so effektiv wie möglich zu recyceln. Um das Recycling von PET-Flaschen noch zu verbessern, wurde auf Initiative der SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren vereinbart, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für ein Verbot von solchen Zusatzstoffen einsetzen soll, die ein ordentliches Recycling verhindern.

 


Information für die Menschen am Hochrhein und im Hochschwarzwald