Rita Schwarzelühr-Sutter trifft Mitglieder des Vereins Fukushima-nie-vergessen.e.V.
31.05.2016 Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, hat gestern in Berlin Mitglieder des Vereins „Fukushima-nie-vergessen.e.V.“ zu einem Gespräch getroffen. Bei einer Bootsfahrt auf der Spree erläuterte der Verein die Schwerpunkte seiner Aktivitäten. Der Verein hat u.a. eine Petition an den französischen Präsidenten Hollande gerichtet, das grenznahe AKW Fessenheim abzuschalten und das Atomkraftwerk auf seine Sicherheit untersuchen zu lassen. Schwarzelühr-Sutter dankte den Mitgliedern des 2015 gegründeten Vereins für ihr Engagement und betonte: „Fukushima darf sich nicht wiederholen. Nirgends auf der Welt.“
Die Parlamentarische Staatssekretärin war vor kurzem in Fukushima und hatte sich vor Ort ein Bild über die Folgen des Reaktorunglücks sowie über die laufenden Aufräumarbeiten gemacht und zeigte sich tief betroffen.
Intensiv wird an der Dekontamination der Dörfer und Städte gearbeitet. Schwarzelühr-Sutter: „Bei allen sichtbaren Fortschritten gehört aber auch zur bitteren Wahrheit, dass weite Teile der Region nie wieder bewohnbar werden. Diese Menschen haben für immer ihr Hab und Gut und ihre Heimat verloren. Fukushima hat uns vor Augen geführt, mit welchen ungeheuren Risiken die Nutzung der Atomenergie verbunden ist. Deutschland hat als Konsequenz den schnellstmöglichen und schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Spätestens Ende 2022 gehen die letzten AKW bei uns vom Netz.“ Mit Blick auf die älteren, insbesondere grenznahen Atomkraftwerke in Europa betonte Schwarzelühr-Sutter: „Wir leben in Deutschland nicht auf der Insel der Glückseligen, denn wir sind umgeben von Atommeilern.“ In diesem Zusammenhang betonte Schwarzelühr-Sutter, dass eine grenzüberschreitende Prüfung der Umweltverträglichkeit nicht nur dann Pflicht sein solle, wenn es um den Neubau von Anlagen geht. Sie sollte auch dann verpflichtend sein, wenn die Laufzeit betagter Atomkraftwerke verlängert wird.
Das Bundesumweltministerium setzt sich auf EU-Ebene für eine Änderung der UVP-Richtlinie mit dem Ziel ein, dass Laufzeitverlängerungen bei Atomkraftwerken, deren Betrieb ursprünglich nur befristet genehmigt worden ist, künftig UVP-pflichtig werden.
Quelle: BMUB