Rita Schwarzelühr-Sutter: unkonventionelles Fracking wird verboten. Endlich Rechtssicherheit!
23.06.2016 Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich auf einen Entwurf zum Fracking-Gesetz verständigt. Unkonventionelles Fracking wird verboten. Forschung nur nach Zustimmung der Länder. Die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber.
„Bei der langen Diskussion um das Thema Fracking standen für mich vor allem Aspekte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes an oberster Stelle. Die Gesundheit des Menschen und des Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Insbesondere mit dem unbefristeten Verbot des unkonventionellen Frackings tragen wir dem Umwelt- und Gesundheitsschutz in besonderem Maße Rechnung. Der Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort“, so die Parlamentarische Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.
„Auch beim konventionellen Fracking haben wir unser Hauptaugenmerk auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und den Umweltschutz gelegt. In allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur Wasserversorgung dienen wird Fracking jeglicher Art ausgeschlossen“, ergänzt die SPD-Bundestagsabgeordnete.
Kommerzielles unkonventionelles Fracking ist bis auf weiteres nicht zulässig. Für wissenschaftliche Zwecke sollen vier Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein vorgenommen werden können. Mit den Erprobungsmaßnahmen sollen die Auswirkungen des Frackings wissenschaftlich untersucht werden. Bei den geplanten Erprobungsmaßnahmen bedarf es nicht nur der Zustimmung der entsprechenden Wasserbehörde, sondern bedarf auch der Zustimmung durch die jeweilige Landesregierung.